News Viele Online-Händler wollen kostenfreie Retour einstellen

MrTengu schrieb:
Dein Verhalten ist unter aller Sau und der Grund, warum solche Richtlinien von den ehrlichen Käufern positiv aufgenommen werden.

Jemand hat jetzt deine angetatschte Maus, sehr schön! Warum gehst du nicht einfach in einen Elektronikladen und schaust dir die Eingabegeräte da an? Da darfst du sogar noch mehr in die Hand nehmen und nicht nur 2 Mäuse. Und die, die dir gefällt, bestellst du dann.

Wohl zu viel verlangt keine Sinnlosen Kommentare zu schreiben was? Wenn ich es so machen würde wie du sagst wäre es unter aller Sau! Schön beim Händler um die Ecke die Maus auspacken lassen in die Hand nehmen am besten mal noch eben schnell am Rechner Anschließen lassen zum "gefühl dafür bekommen"(wo da jetzt der Unterschied ist weis ich zwar nicht aber ok deine Logik) aber dann Online kaufen ja ne ist klar? Geht es noch? Ist ja kein bißchen Unfair dem EH gegen über oder?

War wohl zu kompliziert, was?
JA war es da ich Gesundheitlich stark eingeschränkt bin!

Und was ist der Unterschied zwischen Fernseher bei der WM und deiner Aktion?
Ja warte ich habe eine Maus bei dem Händler gekauft der Typ mit dem Fernseher hat nichts gekauft der wollte nur einen großen Fernseher zur wm!
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus.

EliteSoldier schrieb:
Tja, wer seine Rechte nicht kennt ist selbst schuld.

Sofern du damit ausdrücken willst, daß das eigenständige Öffnen der Verpackung im Ladengeschäft erlaubt ist, dann geht dein Link thematisch völlig am Thema vorbei. In dem Link steht mit keinem Wort, daß der Kunde, hinsichtlich verpackter Ware, im Laden tun und lassen kann was er will.
Es gibt Geschäfte, wenn du dort einfach auf eigene Faust Verpackungen aufmachst, du erst ermahnt und bei Wiederholung raus geschmissen wirst und dies zurecht. Die Ware gehört nicht dem Kunden sondern dem Geschäft.
Wenn das Geschäft das eigenständige öffnen der Verpackung verbietet, hast du dich an das Haus- und Eigentumsrecht des Geschäfts zu halten.

Daß das Aufreißen der Verpackung von Rechtswegen nicht automatisch zum Kauf verpflichtet, ist korrekt, darum ging es aber nicht.


KillerGER87 schrieb:
Wo habe ich sowas was du mir unterstellst geschrieben?
Nirgends. Ich habe dir aber auch nichts unterstellt, sondern Beispiele gebracht, womit ich meine Aussage erörtern wollte.

Schließlich hast du geschrieben:
Also wenn ich von meine Recht laut Fernabsatzgesetz gebrauch mache die Ware zu Testen und in Augenschein zu nehmen,

Du hast eben nicht das pauschale Recht, die Ware zu testen.
Du hast das Recht, die Ware in Augenschein zu nehmen und zwar in dem Rahmen, wie es im Ladengeschäft üblich ist.
Wie ich auch schrieb, die Tastatur aus der Schachtel zu nehmen, ist tendenziell auch im Ladengeschäft zulässig.
Sie am Rechner anzustecken und auszuprobieren (=Testen) eher nicht.
Eine versiegelte CPU aufzureißen und auszuporbieren, ist im Ladengeschäft nicht üblich, damit hat man auch im Rahmen des Fernabsatzgesetz kein Recht dazu. (um es nochmal klar zu machen, ich unterstelle dir diesen Umstand nicht, ich nenne es nur als Beispiel)
etc.


Grüße ~Shar~
 
Glaubt hier eigentlich irgendeiner von den Rücksendekostenbefürwortern das dadurch für euch der Einzelpreis günstiger wird?? Träumt weiter, der bleibt natürlich beim selben Niveau und der Händler hat zusätlich jetzt noch mehr Gewinn, da ja Die Retourkosten die er sonst hat wegfallen.

Ich finds grundsätzlich falsch, die Retour kosten auf den Kunden abzuwälzen. Vorallem bestell dir dann mal einen Fernseher und bezahl den Spediteur-.-
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ich auch schrieb, die Tastatur aus der Schachtel zu nehmen, ist tendenziell auch im Ladengeschäft zulässig.
Sie am Rechner anzustecken und auszuprobieren (=Testen) eher nicht.
Im Mediamarkt sind an den Rechner aber auch Tastaturen angeschlossen und man kann sie testen. Genauso wie eine Maus.
 
Servus.

WhiteShark schrieb:
Im Mediamarkt sind an den Rechner aber auch Tastaturen angeschlossen und man kann sie testen. Genauso wie eine Maus.

Mag sein, daß es im Geschäft Vorführmodell gibt.
Hieraus lässt sich aber nicht eine sonst übliche Nutzung von verpackter Ware ableiten. Wäre ganz was Neues, daß du im MM eigenständig eine Packung aufmachen, die Ware herausnehmen und an irgendeinen Rechner anschließen darfst.
edit: Wenn ein Geschäft Vorführmodelle ausstellt, ist dies eine spezifischer Services dieses einen Geschäfts und hat nichts mit einer "allgemein üblichen Begutachtung" zu tun.


Grüße ~Shar~
 
ich kann das handeln der online händler vollkommen nach vollziehen.

und sind von 100 gekauften produkten maximal 2 zurück das sie nicht die persönlichen Erwartungen erfüllen oder ich esie woanders erheblich günstiger bekommen habe.
 
Shar schrieb:
um es nochmal klar zu machen, ich unterstelle dir diesen Umstand nicht, ich nenne es nur als Beispie
Grüße ~Shar~

Entschuldige dann kam das bei mir Flasch an! Ich geb dir recht im Bezug auf die CPU oder anderen Sachen! aber bei Sachen die ich auch im Laden so Testen könnte (ich habe Mäuse und Tastaturen schon so im Laden gestet auch mit am PC anstecken usw.) dann sehe ich darin nichts schlimmes. Das es immer wieder rotz freche Menschen gibt die sowas schahmlos ausnutzen ist leider so. solche Leute gehören auf eine Blacklist und gut.

edit:
Wäre ganz was Neues, daß du im MM eigenständig eine Packung aufmachen, die Ware herausnehmen und an irgendeinen Rechner anschließen darfst.

Wer redet bitte von selbst machen? Aber wenn du mir erklären kannst wie mir das bei Online Versand der Mitarbeiter öffnen und anschließen will bin ich sehr gespannt! Und wie auch auf den Seiten vor mir jemand schrieb wenn die Ware wirklich in Gebrauchten (Abnutzungsspuren Schmutz Kratzer usw.) zurückkommen sollte hat der Händler das Recht Schadensersatz zu forden! Warum sich jetzt viele so drüber Aufregen das Ware zu Ihnen kommt die schon mal Ausgepackt war der aber ansonsten nichts fehlt stehe ich nicht (außer bei CPU oder Graka da wäre ich auch alergisch).
 
Zuletzt bearbeitet:
Shar schrieb:
Wäre ganz was Neues, daß du im MM eigenständig eine Packung aufmachen, die Ware herausnehmen und an irgendeinen Rechner anschließen darfst.
Hab ich beim Kauf eines Tfts in einem Mediamarkt schon machen dürfen. Hab fünf Tfts ausgepackt, angeschlossen und wieder eingepackt, bis ich einen ohne Pixelfehler hatte.

Zumal das wohl weniger eine Rolle spielt, solange die Tastatur/Maus in einwandfreiem Zustand zurückgeschickt wird. Wie gesagt, beträgt der Schaden dann lediglich ein paar Cent.
 
Das finde ich gut, desweiteren sollte es abgeschafft werden, funktionierende Hardware zurück schicken zu können.
Dann würde es vllt aufhören, dass 10Stück bestellt werden, die am Besten taktet wird behalten und 9 zurückgeschickt.
Sowas is ne riesengroße Sauerei.
 
BF2 Gamer schrieb:
Glaubt hier eigentlich irgendeiner von den Rücksendekostenbefürwortern das dadurch für euch der Einzelpreis günstiger wird?? Träumt weiter, der bleibt natürlich beim selben Niveau und der Händler hat zusätlich jetzt noch mehr Gewinn, da ja Die Retourkosten die er sonst hat wegfallen.
Bei einem Monopol ja, aber im Wettbewerb stehende Händler, werden zumindest einen Großteil der Einsparungen an die Kunden weiter geben, um einen Wettbewerbsvorteil zu haben. Es muss nur einer damit anfangen. Dann ziehen andere nach, um keine Kunden zu verlieren.
 
Also bei Kleinteilen kann ich das gut verstehen das die Händler die Retoure nicht zahlen wollen, aber bei Wertgegenständen ab 50€ find ich das ne frechheit. Fernseher kann man bei Saturn nicht gut genug testen. Denn da sind natürlich die Teueresten Fernseher vom Bild am besten eingestellt. Und die Günstigeren wesentlich runter gedreht.
Wenn ich ein Auto kaufe darf ich es auch Probefahren.
 
Ich finde die neue Regelung auch gut. Wenn ich überlege, wie viele tausend Euro ich in den letzten Jahren durch den Online-Handel gespart habe, fallen 2-6€ an Rücksendekosten bei schätzungsweise jeder 10. bis 15. Bestellung nicht wirklich ins Gewicht. :)

Als kleines Beispiel: Ich habe mir vor Kurzem ein 10m langes HDMI-Kabel für unter 10€ inkl. Versand gekauft. Wie viel bezahlt man dafür in den Märkten vor Ort? 50€ oder noch mehr? :)
 
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meckswell schrieb:
Das finde ich gut, desweiteren sollte es abgeschafft werden, funktionierende Hardware zurück schicken zu können.
Dann würde es vllt aufhören, dass 10Stück bestellt werden, die am Besten taktet wird behalten und 9 zurückgeschickt.
Sowas is ne riesengroße Sauerei.

Für sowas ist das Gesetz auch nicht gedacht und ich finde sowas sollte vom Umtausch generel Ausgeschlossen sein genau wie Software die darf auch nur in OVP zurück gegeben werden so sollte es finde ich bei CPU's und Graks auch sein
 
naja vllt machen sich die Kleienn dadurch selber Kaputt, und es gehen wieder mehr zum Einzelhandel.

Aber jetzt haben natürlich die Firmen einen Vorteil die, die Kostenlose Retour weiterhin durchziehen wie z.B Amazon.
 
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Das ist eine schlechte Idee obwohl ich nicht soviel zurückgeschickt habe denn man bekommt die Ware nicht zu sehen und soll etwas kaufen mit der Gefahr (weil die Hersteller ja auch Grauzonen haben wie Abbildung ähnlich oder Produkt muss nicht exakt ..... entsprechen usw.) nicht das zu bekommen was man sich erhofft oder gezielt beabsichtigt hat. Wenn dann sollen bitte die Hersteller in gleichem Atemzug ihre Qualitätskontrolle und Internetpräsenz pflegen bzw. besser machen. Einseitige Änderungen sind immer unerwünscht. Ich als Kunde nehme mir schon das Recht heraus auch vor Ort in einem Geschäft mit Einverständnis eine Ware anschauen bzw. anfassen zu dürfen. Immerhin muss man sich als Kunde überzeugen können das das Material (statt Angaben zu glauben) gut ist und auch die Optik einem passt. Ich meine ich habe auch mal Waren bekommen die meiner Ansicht nach benutzt oder ausgepackt waren aber wenn sie funktionieren ist das in Ordnung. Man könnte das vielleicht so machen das ab einer bestimmten Anzahl an Produkten, eine kostenfreie Retoure entfällt. Wer mehre CPU's oder Grafikkarten bestellt, muss die Kosten übernehmen. Das würde ich fair finden. Es pauschal so zu machen halte ich für eine schlechte Idee und stufe mich als Kunde ein der dann gezielt nur dort bestellt wo das nicht der Fall ist unter Berücksichtigung der Preise. Aber so bekommen Firmen noch einen Grund etwas als Wettbewerbgskampf auszulegen wie "Bei uns gibt es keine Rücksendekosten".
 
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Servus.

WhiteShark schrieb:
Hab ich beim Kauf eines Tfts in einem Mediamarkt schon machen dürfen. Hab fünf Tfts ausgepackt, angeschlossen und wieder eingepackt, bis ich einen ohne Pixelfehler hatte.

a, Hast du dir die Erlaubnis vorher eingeholt (so hast du es zumindest formuliert).
b, Wie schon geschrieben, ist dies keines Wegs im Einzelhandel gang und gebe und als "allgemein üblich" zu bezeichnen und genau dies ist der springende Punkt.


KillerGER87 schrieb:
Wer redet bitte von selbst machen? Aber wenn du mir erklären kannst wie mir das bei Online Versand der Mitarbeiter öffnen und anschließen will bin ich sehr gespannt! Und wie auch auf den Seiten vor mir jemand schrieb wenn die Ware wirklich in Gebrauchten (Abnutzungsspuren Schmutz Kratzer usw.) zurückkommen sollte hat der Händler das Recht Schadensersatz zu forden!

Du hast nur das Recht auf eine "allgemein übliche" Begutachtung, wie im Ladengeschäft.
Wenn du daheim aber auf eigene Faust auspackst und ausprobierst, ist dies damit eben nicht mehr zu vergleichen. Und alle, die sagen, dies sei erlaubt, sagen im Umkehrschluss eben auch, daß man es im Laden darf. (ich hoffe, du verstehst mein Gedankengang).
Wenn du vor dem Auspacken und Ausprobieren daheim, bei dem Laden um Erlaubnis fragst (dies tut man normal im Laden ja auch, von dem "Personkreis" absehend, die kein Respekt vor dem Eigentum anderer haben und tun und lassen, was sie wollen). ist alles erst einmal im "grünen Bereich".

Warum sich jetzt viele so drüber Aufregen das Ware zu Ihnen kommt die schon mal Ausgepackt war der aber ansonsten nichts fehlt stehe ich nicht (außer bei CPU oder Graka da wäre ich auch alergisch).

Man weiß halt eben nicht, wie die Person vorher damit umgegangen ist.
Mal ehrlich, wenn du die Wahl hast zwischen einer ungeöffnete Ware und einer, die irgendjemand daheim, ohne Beisein des Ladenverkäufers aufgemacht und sonst etwas damit getan hat, dann würdest du doch auch eher, bei gleichem Preis, zu der ungeöffneten greifen, oder nicht?

Ich reagiere neben eben genannten halt auch deswegen so allergisch darauf, da ich schon mehrmals nachweislich gebrauchte Ware als Neuware erhielt. So z.B. mehrmals DVD(-Box), inkl. Fingertappser (wie man das schafft, ist mir eh ein Rätsel) auf einer der DVDs und dem Booklet, eine benützte und zugleich defekte GraKa. (hätte der Schwachkopf sie als Defekt zurück geschickt, wäre sie gar nicht mehr in den Handel gekommen und ich hätte mich nicht um Ersatz kümmern müssen) oder auch benützer RAM (wer weiß, was der Vorgänger damit gemacht hat (OC o.ä.)). Ebenfalls hatte ich auch schon ein gebrauchtes Hände bekommen.

Ich schicke nachweislich benutze Ware mittlerweile auch rigoros wieder mit entsprechendem Kommentar zurück; auch auf der Hoffnung, der Vorgänger bekommt (irgendwann bzw. bei wiederholten Vorfällen) eine auf den Deckel (oder wird zumindest entsprechend vermerkt).

Bei Kleider sage ich nichts, sofern damit anständig umgegangen wurde. Die fallen immer unterschiedlich aus und die muss man vorher anprobieren. Aber bzw. gerade bei (empfindlichen) Elektronikware sehe ich es nicht ein, für benutze Ware das gleiche Geld, wie für wirklich nagelneue Ware zu zahlen.


Grüße ~Shar~
 
Nachvollziehbar.

Allerdings werden div. Shops dann effektiv damit werben und die "Retour-Freunde" abgraben - ich bestelle so schon nichts mehr in Läden die dämliche Konditionen bieten (Versandkosten, keine Packstation-Lieferung, kein PP etc.). Zurück schicken tu ich allerdings seltenst.
 
Aus dem BILD-Artikel ,,Jecken-Recht beim Onlineshopping": http://www.bild.de/ratgeber/recht/u...en-umtauschrecht-rueckgabe-28323346.bild.html


Unter anderem die Frage:
[h=4]Habe statt mit Rücksendeschein unfrei zurückgeschickt: Händler verweigert Annahme![/h]Bradler / Föhlisch: „Es gibt keine Pflicht, den Retourenschein zu nutzen. Wenn der Händler die Rücksendekosten tragen muss, muss er auch unfreie Rücksendungen annehmen.“


Das ist schon krass. Eine unfreies Paket kostet 15€. :D
 
Shar schrieb:
Servus.

Wenn die Ware defekt ist, also eine Reklamation vorliegt, wird sich wohl nichts ändern.

Dort geht es im die ganzen unsozialen Leute, die wie wild etwas bestellen, teils noch so dreist sind und das Zeug benutzen und nach einer Woche im Rahmen des Fenabsatzgesetz den Kaufvertrag Annullieren und die Ware zurück schicken.


Grüße ~Shar~


edit: Auf so etwas warte ich schon länger. War abzusehen. Ebenso wird sich sicherlich auf Dauer auch etwas am Fernabsatzgesetz ändern, auf Hinblick der Rücksendung von gebrauchter Ware.

es gibt auch einige hier im forum die es so betreiben , grafikkarte gekauft 1-11/2 wochen in betrieb, dann kommt das neue bundle bei amd, und sie schicken die grafikkarte für die andere mit dem bundle zurück.
 
meckswell schrieb:
Das finde ich gut, desweiteren sollte es abgeschafft werden, funktionierende Hardware zurück schicken zu können.
Wenn dazu im Gegenzug jeder Pixelfehler direkt einen Mangel darstellen würde, wäre das ein Kompromis. Aber gerade Sachen wie Mäuse/Tastaturen, eben etwas was man in der Hand haben muss, darauf braucht es ein Widerrufsrecht.
Kopfhörer sind da ähnlich wie Klamotten.
Bei Sachen wie Grafikkarten, Cpus, usw könnte ich auch damit leben (solange Sachen wie fiepende Lüfter einen Mangel darstellen).
Allerdings dürfte das auch für weniger Umsatz sorgen, da weniger Leute etwas bestellen, weil die Sicherheit fehlt.
 
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