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Ob sich mal jemand die deutschen Gesetzesänderungen zur europäischen Richtlinie durchgelesen hat? Ich finde dann folgendes:
Und dann noch das
Wenn ich mir beide Absätze als Laie durchlese komme ich zum Schluss, dass sich erst einmal nichts ändern wird. Bei Widerruf muß der Händler die ursprünglichen Kosten für die Lieferung erstatten, während der Verbraucher im Anschluss die Kosten für den Rückversand leisten muß.
Und bei sperrigen Gütern, also - so verstehe ich es - Fernsehern oder Waschmaschinen etc. muß der Unternehmer ebenfalls die Kosten für die Abholung tragen. Klingt in erster Linie gar nicht so dramatisch.
Rechtsfolgen des Widerrufs von [...] Fernabsatzverträgen [...]
[...]
(2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht für Zahlungen, die der Verbraucher geleistet hat, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat.
Und dann noch das
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. [...] Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.
Wenn ich mir beide Absätze als Laie durchlese komme ich zum Schluss, dass sich erst einmal nichts ändern wird. Bei Widerruf muß der Händler die ursprünglichen Kosten für die Lieferung erstatten, während der Verbraucher im Anschluss die Kosten für den Rückversand leisten muß.
Und bei sperrigen Gütern, also - so verstehe ich es - Fernsehern oder Waschmaschinen etc. muß der Unternehmer ebenfalls die Kosten für die Abholung tragen. Klingt in erster Linie gar nicht so dramatisch.