News Vier Jahre Haft für kino.to-Gründer

4 Jahre? lol Mal wieder ein typisch deutsches Urteil.

Hier in der Nähe wurde vor zigJahren mal ein jugendlicher am Zebrastreifen überfahren (tot) Fahrer hatte gut getankt (über 2Promille) und ist auch noch abgehauen. Bewährung (1.5 Jahre) und 1.5Jahre den Schein weg. Ein Einzelfall? nein im Gegenteil ist dies traurige Realität.

Das nun mal in Relation mit obigen Bericht setzen.
 
Meiner Meinung nach, trotz allem, zu hohe Strafe, aber war ja auch zu erwarten...


Das einzig schlimme finde ich nur diese Abofallen/Trojanern in der Werbung. Hab zwar selbst nie was von mitbekommen (da ich natürlich immer Adblock eingeschaltet habe und auch auf solchen Seiten nicht auf Werbung klicke) aber so was ist schon echt übel :(

sYnq schrieb:
Und ja, ich finde auch dass Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder häufig zu wenig Strafe aufgebrummt bekommen.

Das sowieso - :headshot:
 
Die Strafe ist völlig überzogen (Haft).
Steht in keinem Verhältnis zu Kindesmissbrauch und Gewaltdelikten.
 
sYnq schrieb:
Findst du? Wer soviel Geld mit einer höchst illegalen Seite verdient weiß genau was für eine Strafe droht. Das hat nichts mehr mit Filesharing zu tun oder "nur etwas programmieren", das geht nur um Geld verdienen. Ich finde einen (illegalen) Antileech-Tracker für Torrents dagegen ziemlich harmlos, im Verhältnis zu kino.to kassieren die Leute da höhere Strafen.
Wenn du dir dann überlegst WAS für Werbung auf kino.to geschaltet wurde, und andere Leute bewusst in Abofallen gelockt wurden finde ich das Strafmaß angemessen. Wer solch ein hohes Risiko bewusst (und mehrere Jahre) eingeht, muss auch dementsprechend bestraft werden. Insgesamt finde ich die Verurteilungen okay und richtig.

Du übertreibst.

Durch Kino.to ist nie auch nur ein Mensch zu Schaden gekommen. Abofallen? Damit hat kino.to wenig zu tun gehabt. Die Werbung auf kino.to selbst war normal, wie auch woanders. Geld wurde mit Premiumangeboten gemacht, bei denen man z.B. für eine kleine Gebühr die Werbung abgeschaltet bekommen hat. Die Werbung die in Abofallen gelockt hatte, lag auf den Webseiten von manchen Hostern zu denen kino.to nur verlinkt hat. Allerdings war man nie gezwungen diese Seiten zu nutzen, da kino.to genau aus diesem Grunde versucht hat ein breites Spektrum an Hostern anzubieten, was kino.to auch gemacht hat. So hab es nicht nur 3 Hoster sondern Teilweise bis zu 15 Hoster die man wählen konnte.

Ich sehe einen riesigen Unterschied darin, ob man den Menschen in einer Straftat schaden zufügt oder nicht. Ich rede dabei nicht von irgendwelchen angeblichen Millionen Schäden, die Firmen durch Filesharing bekommen haben. Sondern von echten finanziellen Schäden an Menschen oder finanziellen Schäden, die Firmen oder Personen in den Ruin getrieben hätten. Solche gab es bei kino.to nicht.

Der Gründer von kino.to hat sich ja primär nicht mit seiner Plattform sondern mit seiner Beteiligung am Filehosting strafbar gemacht. Er hat nämlich nachgeholfen, in dem er aktiv dafür gesorgt hat, dass Inhalte Online und zugreifbar bleiben, damit die Webseite selbst einen guten Ruf behält und somit eine gute Einnahmequelle durch Werbung und Premiumangebot bleibt. Hätte er von dieser Art Beteiligung die Finger gelassen, wäre es nie so weit gekommen.

Dann wäre es nur eine große Sammlung von Links, wie z.B. auf Burningseries oder Serienjunkies oder Dokujunkies. Wobei man hier sagen muss, dass diese Webseiten es schlauer machen. Die Streams stammen nur von dritten, die nicht im direkten Bezug zu den Seiten stehen und die Downloads liegen auf Hostern die ebenfalls keinen Bezug zu den Seiten haben. Daher kann dort nur der Uploader der Daten beim Hoster selbst strafbar gemacht werden, wobei hier meistens der Hoster vorher den illegalen Inhalt einfach entfernt und somit erst gar nichts passiert.

4Jahre finde ich persönlich auch zu viel. 2Jahre und ein vorläufiges "Internetverbot" hätten es auch getan.
 
Viel zu Kurz, 6 Jahre sollte er Mindestens sitzen mit entsprechenden Auflagen nach der haft wie Keine Nutzung von Computer Systemen etc.
Ergänzung ()

HardwareXXL schrieb:
Die Strafe ist völlig überzogen (Haft).
Steht in keinem Verhältnis zu Kindesmissbrauch und Gewaltdelikten.


*facepalm* Der Satz ist Grundlegend Falsch! :rolleyes:

Die Strafe ist viel zu Milde!

Die Einzig richtige Quintessenz wäre gewesen, das Kindesmissbrauch und Gewaltdelikte schlicht Höher Bestraft werden sollten, nicht andere Delikte weniger! *kopfschüttel*
 
Naja nichts Neues.

Für Mord und Totschlag gibt es eben deutlich geringere Strafen, weil es auf Deutsch gesagt eh keine Sau interesiert ob Herr oder Frau xy die kaum einer kannte nun tot ist oder nicht, ob sie nun ein Lebenlang entstellt ist, im Rollstuhl sitzen muss, oder nicht.

Wenn die Polizei wen erschießt ist das auch vollkommen egal. Hier wird in den seltesten Fällen mal ein Polizist ansatzweise belangt. Heißt dann Notwehr immer.

Es liegt auch nicht NUR am Geld.Manager die ganze Firmen gegen die Wand fahren werden auch net belangt obwohl hier viel Leid entsteht und wirklich Schaden entsteht. Ne da gibts dann noch ne Abfindung für die Verursacher und die Opfer gehen leer aus.

Es ist immer die Frage in welchem Interesse liegt hier eine Verurteilung. Hätten wir hier nicht irgendwen Unbekanntes sondern irgendein Top Manager der ebenso großen Schaden angerichtet hätte, er würde mit nem blauen Auge davon kommen, wenn es überhaupt soweit kommt.

Mal wieder ein Zeichen für unseren korrupten Rechtsstaat.
 
Zuletzt bearbeitet:
> Der Satz ist grundlegend falsch
> Die Strafe ist zu milde

Klingt für mich nach einer Meinung, somit kann sie nicht falsch und schon gar nicht GRUNDLEGEND falsch sein. Unfassbar, krieg dein Vokabular auf die Reihe.
 
Zu mal das eine mit dem anderem nix zu tun hat.
Und der Richter/Staatsanwalt wird seine Gründe gehabt haben.
Einer davon ist mit hoher Sicherheit das sie es anderen ermöglicht haben ihre Projekt 1 zu 1 weiter zu führen.
Denn das ist der Fall.
 
nynyny schrieb:
> Der Satz ist grundlegend falsch
> Die Strafe ist zu milde

Klingt für mich nach einer Meinung, somit kann sie nicht falsch und schon gar nicht GRUNDLEGEND falsch sein. Unfassbar, krieg dein Vokabular auf die Reihe.

Ja, deine Antwort hier ist wirklich unfassbar.
Ohne dich angreifen zu wollen, aber bitte krieg deine Denkweise auf die Reihe.
 
Offener Vollzug, dann steigt er ja bald wieder ins Geschäft ein :lol: Und der kommt mit guter Führung auf 2/3 raus, verdient hat er das, und gesungen wie ein kleines Rotkehlchen hat er auch noch, sonst hätte es mehr gegeben.
 
Bevor hier jemand die Strafe mit Mord vergleicht, sollte man vielleicht ein bisschen recherchieren ;)
Auf Mord gibt es Lebenslänglich. Ohne Diskussion. Wer jemand umbringt und weniger bekommt, hat kein Mord begangen sondern Totschlag, fahrlässige Tötung etc.
Mindeststrafe bei Vergewaltigung ist 2 Jahre. Das kann man alles nachlesen und muss hier nicht daher kommen mit "Mörder bekommen weniger".

4 Jahre sind völlig Gerechtfertigt. Ob andere Strafen zu milde sind, ist wieder was anderes.
 
Das mit dem Streamanbieter stimmt ja auch. Aber er wurde wohl von einem befreundeten Ehepaar(?) verpfiffen (die dafür eine sehr hohe Geldsumme bekommen haben sollen), dadurch sind sie erst auf seine Spur gekommen.

Aber alles nur gehört, ich hab da auch keine näheren Infos zu.
 
Hoffentlich ziehen ihn die (internationale) Filmindustrie und Rechteinhaber/-Verwerter bis auf die Knochen aus. Hoffentlich.
 
mickyb schrieb:
Das illegal erwirtschaftete Geld wird vom Staat eingezogen. Es sei denn er kann beweisen das es nicht aus strafbaren Handlungen stammte.
Heißt das etwa, dass er das Geld von Ads wie denen von Google zur Verfügung gestellten theoretisch behalten darf?

N-rG schrieb:
Das ist schon erstaunlich. Die kleine Schwester von meinem besten Kumpel, zum Tatzeitpunkt 8 Jahre jung, wurde letztes Jahr auf dem Oktoberfest vergewaltigt und für einen Tag durch den Täter in einem Hotel festgehalten. Vor drei Wochen kam das Urteil, 2 Jahre auf Bewährung + 1500 € Schmerzensgeld.
Ist meiner Meinung nach eine riesen Sauerei. Menschen die so extrem in die Privatsphäre anderer eingreifen, und diese dadurch nicht gerade selten seelisch sehr stark schädigen, könnten meinetwegen unmittelbar von der Erdoberfläche entfernt werden.
Aber yeah, so ist das eben; Geld regiert die Welt. Wenn die nun irgend 'nen armen, sozial unfähigen Vergewaltiger bestrafen und einsperren, haben die natürlich weitaus weniger davon, als wenn die anstatt dieses armen Schluckers irgend einen millionenschweren Geldsack einsperren, von dem man jeweils zig Hunderttausende von Euros abzocken kann.
Die ganze Aktion Zahlt sich für den Staat und die übrigen Beteiligten also (im wahrsten Sinne des Wortes) mehr aus, als wenn der mitellose Unmenschen für eine lange Zeit irgendwo eingesperrt, betreut und am Leben erhalten werden muss.

Fuck Justice..
 
Zuletzt bearbeitet:
(insbesondere @RockMonkey)

Es ist hier vollkommen richtig und korrekt von einer wesentlich zu hohen Strafe zu sprechen.
Ich weiß ja nicht, welche Deduktionstheorie hier einige anwenden, aber bewegen wir uns schon auf politisch-rechtlicher Ebene, dann ist eine Deduktion von einem auf das Ganze (was hier RockMonkey und einige andere versuchen) schlicht falsch. Eine Deduktion hat (wenn wir uns nicht auf einer philosphischen Ebene bewegen) vom Ganzen auf den Einzelfall zu erfolgen.

Die Aussage ist hier also gnaz klar: Diese Strafe ist unter folgenden Vorraussetzungen ganz klar überaus überzogen:

1.) Betrachtung von Urteilen ähnlicher Fälle und anderer Verfahren von bspw. Gewaltverbrechen
2.) Ein Menschenleben ist wichtiger als Geld

Auch wenn mir bei 2. bestimmt nicht jeder zustimmen wird, lassen sich trotzdem ähnliche Fälle finden, bei denen keine Haftstrafe beschlossen wurde, auch wenn es um ähnliche Summen Geld ging. Die politisch aktiven unter euch, werden wissen, wovon ich hier insbesondere spreche ;)

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Meine Meinung zu alldem ist: Die Strafbarkeit der kino.to-Seite war bis zuletzt umstritten. Von einer Haftstrafe wegen Geldes habe ich schon lange nichts mehr gehört. Hier ist vermutlich massive Lobbyarbeit geleistet worden. In unserer Gesellschaft ist es nicht üblich, dass jemand, der sehr viel Geld schwarz verdient hat, dafür hart bestraft wird - mir ist jedenfalls kein Fall bekannt; es scheint hier nur hart gegen Urheberrechtsverletzer vorgegangen zu werden. Oder ist jemand ein Fall bekannt, bei dem eine Haftstrafe wegen Hinterzieheung oder schwarz/grau verdientes Geld beschlossen wurde? Schäuble bspw? oder sonst so gewisse manager? :D

Daher: Dieses Urteil ist kein Urteil unseres (derzeitigen) Rechtssystems (ich meine hier nicht die Optimalität, also die Verfassungsloyalität der Richter), sondern ganz klar ein Urteil der Contentmafia.
Und Unternehmen sollen auf keinen Fall einfluss auf unser Rechtssystem haben!!!

edit: Natürlich stimme ich vollkommen darüber überein, dass Gewaltverbrechen, insbesondere Kinderpornographie und sexuelle Gewalt viel viel sehr überaus vollends (mir fällt nichts mehr ein) härter bestraft werden sollte.

MfG,

Anon
 
Zuletzt bearbeitet:
@ AnonStar

Kurz und knapp, da alles andere auf deine Ausführung eh nicht zutreffend wäre: *facepalm*
 
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