News Vier Jahre Haft für kino.to-Gründer

4 Jahre, das isa aber gut gefahren..man man was es für milde Urteile gibt in Deutschland.wie unterschiedlich die Strafen sind,vor Tagen im TV hatte einer seine Mutter über den Jordan gebracht...3 Jahre nur und geht in Offenen Vollzug...
 
Nightmare25 schrieb:
Ich glaube eher dem wird nur noch Finger heben helfen und Pleite anmelden.

Wenn Du mit Pleite anmelden die Insolvenz meinst, so wird das wohl nicht gehen. Sollte er durch weitere Verfahren usw. Schulden bekommen, die in Verbindung zu dieser Straftat gebracht werden, wird ihm kein Insolvenzverfahren genehmigt werden.
Denn auf Straftaten resultierende Schulden oder Unterhaltsschulden (z.B. Kinder) wird keine Insolvenz gewährt.
 
Ich finde sie trotzdem überzogen, aber nur, weil man als Mörder so billig wegkommt in Deutschland...
 
Wer glaubt solche kriminellen Menschen bunkern ihr komplettes Vermögen ausschließlich auf normalen Konten (von denen der Staat weiß), der schaut auch mit Schtreichhölzern nach ob noch Benzin im Tank ist. ;)
 
Soll ja so dumme Menschen geben :)
 
Hellsfoul schrieb:
Ich finde sie trotzdem überzogen, aber nur, weil man als Mörder so billig wegkommt in Deutschland...

Ich finde die Strafe gerechtfertigt, ist nunmal einiges an kriminelle Energie über Jahre hinweg - nur um Geld zu machen.

Die Strafe für Mörder müsste einfach noch höher sein. Wenn ich sehe wie Kinderschänder, Mörder und Vergewaltiger mit Bewährungsstrafen davon kommen, krieg auch ich das Kotzen.
 
Fishlike schrieb:
Bevor hier jemand die Strafe mit Mord vergleicht, sollte man vielleicht ein bisschen recherchieren ;)
Auf Mord gibt es Lebenslänglich. Ohne Diskussion. Wer jemand umbringt und weniger bekommt, hat kein Mord begangen sondern Totschlag, fahrlässige Tötung etc.
Mindeststrafe bei Vergewaltigung ist 2 Jahre. Das kann man alles nachlesen und muss hier nicht daher kommen mit "Mörder bekommen weniger".

4 Jahre sind völlig Gerechtfertigt. Ob andere Strafen zu milde sind, ist wieder was anderes.


100%ige Zustimmung.
Die Kommentare/Vergleiche zu Vergewaltigungsdelikten, Morden etc. hängen einem echt zum Halse raus. Muss man das wirklich jedes Mal durchkauen wenn es um sowas geht?
Wie man zusätzlich noch diese Streamingverbrecher in Schutz nehmen und sagen kann, die Strafe sei viel zu milde, ist mir einfach nur unverständlich.
 
Die Strafe steht in keinem Verhältnis, wenn man sich mal überlegt, das z.B. diese ganzen Verbrecher aus der Finanzbranche und auch die von der Pharmamafia ungeschoren davonkommen ! :mad:

Wie mal wieder 'ne Sau um's Dorf getrieben wird - geht gar nicht !
 
Na ja. Die Notwendigkeit ist nunmal da. Einen Schwarzmarkt wird es immer geben und dort verkaufen sich insbesondere Produkte gut, die man auf dem freien Markt nicht erhalten kann.

Und daher muss ich auch solche Seiten nutzen - es gibt eben keine Alternative, obwohl ich zum Zahlen bereit bin, ich zahle ja auch für Premium-Accounts.

Ich verstehe einfach nicht, was hier das unglaubliche verbrechen ist. Namhafte Firmen machen sowas jeden Tag. Apple.. HTC, Samsung, Intel, zu viele, um sie alle zu nennen. Eer klaut denn nicht urheberrechtlich geschütztes Material? Und die werden dafür nicht verurteilt. Nur hier, wo die Contentmafia ihre Griffel im Spiel hat.
 
HAHA! Leute!

Das Geld wurde vom Staat beschlagnahmt. Die Mios muss er selber Zahlen in seinem restlichen Leben. Nix da mit: Ich mach mir dann ein schönes Leben.
 
Was sollen diese unsinnigen Straf-Vergleiche mit vergewaltigten Frauen und Kindern oder mit von Besoffenen überfahrenen Menschen?

Die Härte der Strafe richtet sich danach, wie viel Schaden wirtschaftliche Institutionen und/oder deren Inhaber, Teilhaber, Aktionäre usw. bei einem Gesetzesbruch gegen sie erleiden! Der Schmerz, den diese Leute z.B bei einem Fall wie Kino.to ertragen und durchleben ist viel schlimmer und dramatischer als der, den ein mißhandeltes Mädchen durchmacht. Also muß die Strafe auch höher sein. Ganz einfach....



:watt:
 
Eine unglaublich Dreistigkeit die sich hier einige erlauben. "Vergleiche mit Vergewaltigungen sind unsinnig","Strafe gerechtfertigt"
Seid ihr euch grade im klaren dass ihr damit einem Vergewaltigungsopfer sagt "Du bist weniger Wert als eine 7-Stellige Zahl die irgendwo gespeichert ist" ?
Es enttäuscht mich dass sowas in Deutschland überhaupt geäußert wird, geht doch gleich hin und Spuckt den Witwen ins Gesicht, schließlich hat der Mörder ihres Mannes ja keine wertvollen Bits übers Internet gestreamt.
"Respekt", das sollten einige hier nochmal bei Google eingeben...
 
N-rG schrieb:
Das ist schon erstaunlich. Die kleine Schwester von meinem besten Kumpel, zum Tatzeitpunkt 8 Jahre jung, wurde letztes Jahr auf dem Oktoberfest vergewaltigt und für einen Tag durch den Täter in einem Hotel festgehalten. Vor drei Wochen kam das Urteil, 2 Jahre auf Bewährung + 1500 € Schmerzensgeld.

Hat zwar nix mit dem Thema zu tun aber mich würde mal interessieren was ein 8-jähriges Mädchen ohne Aufsicht auf dem Oktoberfest verloren hat? Die Aufsichtspflichtige Person sollte da gleich mit in den Knast oder wie kann so etwas zu Stande kommen?
 
HardwareXXL schrieb:
Die Strafe ist völlig überzogen (Haft).
Steht in keinem Verhältnis zu Kindesmissbrauch und Gewaltdelikten.
Soll sie ja auch nicht, wenn Strafen immer in Relation zu anderen Strafen gesetzt werden müßten, würde unser Strafrecht noch abstruser sein.
 
mickyb schrieb:
Das illegal erwirtschaftete Geld wird vom Staat eingezogen. Es sei denn er kann beweisen das es nicht aus strafbaren Handlungen stammte.

Er hat das Geld aber doch nicht durch das Verkaufen der illegalen Filmkopien gemacht, sondern durch die Werbung. Das ist doch nicht illegal oder sehe ich da jetzt etwas komplett falsch?
 
N-rG schrieb:
Das ist schon erstaunlich. Die kleine Schwester von meinem besten Kumpel, zum Tatzeitpunkt 8 Jahre jung, wurde letztes Jahr auf dem Oktoberfest vergewaltigt und für einen Tag durch den Täter in einem Hotel festgehalten. Vor drei Wochen kam das Urteil, 2 Jahre auf Bewährung + 1500 € Schmerzensgeld.

Das ist eine absolute schlimme Tat und ich glaube dir das auch doch ich kann es nicht Glauben das so eine Strafe bei Entführung von schutzbedürftigen und unter Einfluss einer Vergewaltigung nur Bewährung bei raus kam. Da stimmt irgendwas nicht. Allein die Entführung bringt mehrere Jahre ohne Bewährung ein, gerade dann auch, wenn es eine minderjährige Person ist und die Vergewaltigung wird zu 99% mit mehreren Jahren bestraft.

Das Strafmaß im Falle Kino.to ist absolut überzogen. Vom Geld wird er nicht mehr viel haben oder spätestens nach den Zivilprozess.
 
MrCSone schrieb:
Er hat das Geld aber doch nicht durch das Verkaufen der illegalen Filmkopien gemacht, sondern durch die Werbung. Das ist doch nicht illegal oder sehe ich da jetzt etwas komplett falsch?

kino.to = Strassenstrich/Bordell/Puff
Filmkopien = Nutten/Prostituierten
User + Werbebranche = Freier/Puffgänger
Besitzer von kino.to + Mitarbeiter = Zuhälter und Gefolge

Sofern der Zuhälter die Sozialabgaben seiner Nutten bezahlt, brav die Einkommenssteuer abführt und Jahr für Jahr die Steuererklärung macht, denke ich mal, dass das rechtlich i.O. ist. Moralisch allerdings weniger.

Dieser Typ hat aber von den Einnahmen durch die Werbung sicherlich keinen Cent (Steuern, Sozialabgaben etc.) an den SOZIALstaat Deutschland abgeführt. Somit ist es nicht nur Betrug (Steuerhinterziehung) am Staat sondern auch an jedem ehrlichen Arbeiter in Deutschland.

Naja, was soll ich da noch schreiben: "Geiz ist Geil" sitzt tief in der Köpfen der Grauzonenkonsumenten und deren Rechtverständnis sowie Moral ist eh fragwürdig. Wenn sie mal einen Job haben, wollen sie alle selbstverständlich übertariflich bezahlt werden. Aber wehe andere haben vor, Geld zu verdienen. Nee, das geht ja gar nicht. Was denken die sich dabei?!? Die sollen ihre körperlichen und geistigen Kompetenzen bloss zum Nulltarif der "Geiz-ist-Geil"-Gesellschaft offerieren.

Aber ich schweife ab... :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil geht mMn in Ordnung. Die Strafe ist der Anklage: Millionenfache Urheberrechtsverletzungen, gerecht geworden. Ein Jahr hat er bereits in U-Haft abgesessen, nun noch der offene Vollzug und das war es dann.

Die Geldstrafe ist schon härter, sämtliche Einnahmen die er aus Kino.to erwirtschaftet hat, sind von der Staatsanwaltschaft sowieso beschlagnahmt worden. Eventuell hat er noch Konten im Ausland.
 
Der Mann ist ja nicht gerade blöd. sicher hat der noch Knete im Ausland^^

Die Frage ist nur ob er da so schnell rankommt.
 
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