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News Vier Jahre Haft für kino.to-Gründer
- Ersteller MichaG
- Erstellt am
- Zur News: Vier Jahre Haft für kino.to-Gründer
F
Facepalm
Gast
Zitat von HardwareXXL Beitrag anzeigen
Die Strafe ist völlig überzogen (Haft).
Steht in keinem Verhältnis zu Kindesmissbrauch und Gewaltdelikten.
*facepalm* Der Satz ist Grundlegend Falsch!
Die Strafe ist viel zu Milde!
Die Einzig richtige Quintessenz wäre gewesen, das Kindesmissbrauch und Gewaltdelikte schlicht Höher Bestraft werden sollten, nicht andere Delikte weniger! *kopfschüttel*
Du raffst rein garnichts
Ich rede vom Verhältnis und du von Straftaten höher bestrafen.
FAIL!
fatony
Commander
- Registriert
- Dez. 2009
- Beiträge
- 2.854
SoilentGruen schrieb:Steht in keinem Verhältnis zur Tat (die Freiheitsstrafe).
Da kann man fast besser jemanden umbringen... mit Totschlag ist man man 5 Jahren raus:
http://de.indymedia.org/2010/09/290986.shtml
hat auch mit wirtschaft zu tun : ein nicht so bekanntes sprichwort :
bringe lieber einen um, als eine steuerhinterziehung zu begehen.
so ist das nun mal. er hat einen wirtschaftlichen schaden ( großen ) angerichtet, die wahrscheinlich die lebensqualität mehrerer menschen eingeschränkt haben. stell dir vor du finanzierst einen film durch schulden und am ende nach ausstrahlung u.s.w. stehst du mit 0 gewinn bzw. mit hohen schulden da. das geht schon an die existenz einiger filmemacher u.s.w. ^^. was totschlag angeht : ist von fall zu fall unterschiedlich und der vergleich totschlag/mord zu raubkopierer ist nicht durchführbar.
chris193
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2004
- Beiträge
- 1.090
Bitte unterschätze die deutsche Justiz nicht.Blazin Ryder schrieb:Der Mann ist ja nicht gerade blöd. sicher hat der noch Knete im Ausland^^
Die Frage ist nur ob er da so schnell rankommt.
Die haben ihre Hausaufgaben - vor allem bei Geld - auch gemacht und wissen ggf. wie sie daran kommen.
@Duron2008
Klar, es mag unverhältnismäßig klingen. Jedoch hat er die Straftat nicht nur einmal ausgeführt, sondern millionenfach. Daher das Strafmaß.
Als Vergleich:
Du fährst 15Km/h zu schnell und musst Bußgeld zahlen.
Machst du dies einmal, hat dies kaum weitere Auswirkungen.
Wirst du aber in kürzerem Zeitraum immer wieder geblitzt, so wirst du mit einem ordentlichen Bußgeld und ggf. Führerscheinentzug bestraft.
Zuletzt bearbeitet:
W
Wolfsrabe
Gast
hOpdest schrieb:Eine unglaublich Dreistigkeit die sich hier einige erlauben. "Vergleiche mit Vergewaltigungen sind unsinnig","Strafe gerechtfertigt"
Seid ihr euch grade im klaren dass ihr damit einem Vergewaltigungsopfer sagt "Du bist weniger Wert als eine 7-Stellige Zahl die irgendwo gespeichert ist" ?
Es enttäuscht mich dass sowas in Deutschland überhaupt geäußert wird, geht doch gleich hin und Spuckt den Witwen ins Gesicht, schließlich hat der Mörder ihres Mannes ja keine wertvollen Bits übers Internet gestreamt.
"Respekt", das sollten einige hier nochmal bei Google eingeben...
Ironie fetzt, wird aber nicht von jedem erkannt.
Halte mich bitte nicht für dumm und denke ich hätte mich auf dich bezogen.Wolfsrabe schrieb:Ironie fetzt, wird aber nicht von jedem erkannt.
W
Wolfsrabe
Gast
hOpdest schrieb:Halte mich bitte nicht für dumm und denke ich hätte mich auf dich bezogen.
Ich halte dich nicht für dumm. Das war nur ein vorsichtiger Hinweis, weil ich mir nicht sicher war, ob meine Ironie überhaupt rüberkam. Nichts für ungut!
Zuletzt bearbeitet:
Fetter Fettsack
Fleet Admiral
- Registriert
- Nov. 2009
- Beiträge
- 10.216
Was hat der "Respekt" vor einem Opfer und seines Leidensweges damit zu tun, wenn bei bestimmten Vermögensdelikten die Täter höhere Strafen bekommen als es in Einzelfällen bei Straftaten gegen Leib und Leben bzw. das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der Fall ist? Jeder Fall ist speziell, in jedem einzelnen Fall muss abgewogen werden, was erschwerend und was mildernd auf das Strafmaß wirkt und danach wird innerhalb des Strafrahmens die Strafe festgesetzt.
Das Erweisen von "Respekt" als solchem ist nicht Aufgabe eines Strafverfahrens, es dient vielmehr dazu, dafür zu sorgen, dass der Täter von seinem irrigen Weg abgebracht wird (resolzialisierung) bzw. die Gesellschaft auf bestimmte Dauer vor ihm geschützt wird. Außerdem dient die Strafverfolgung einer Tat nicht dazu, dem Opfer das Gefühl zu geben, dass der Wert seiner Beeintrachtigung nicht durch andere, weniger verwerflich erscheinende Delikte nicht untergraben wird, sondern dazu, die Rechtstreue der Bürger zu erhöhen und im weiteren Sinne auch Präventionsarbeit zu leisten.
So sehr ich Verbrechen wie Vergewaltigungen oder Mord verabscheue bzw. ablehne, so muss ich dennoch sagen, dass es aus rein staatlicher Sicht vorrangig darum geht, dafür zu sorgen, dass sich die Leute möglichst an die Verbote der Strafgesetze halten, da deren Einhaltung für ein geordnetes Zusammenleben essentiell ist. Ob da ein Opfer meint, dass das, was es erlitten hat, nicht ausreichend gewürdigt wird, kann da schlicht kein Maßstab sein. Das wäre zu ineffektiv und hätte auch einen leichten Beigeschmack von Rache (die erfreulicherweise schon lang aus der Strafrechtspflege als Leitmotiv verschwunden ist).
Ich finde es daher sinnvoll, wenn sich die Strafdrohungen nach den Notwendigkeiten deren Verhinderung orientieren und nicht am Beachtungsbedürfnis von vom Schicksal gepeinigten Personen. Wenn es im Zuge dessen dazu kommt, dass die Strafrahmen von Vermögensdelikten aus Präventionsgründen strenger teilweise strenger sind als jene bestimmter Delikte gegen Leib und Leben, so ist das mE insofern gut, soweit das ausreichende Wirkung bei der Verhinderung der Verbotsbrüche zeigt.
Denn was bringt es etwa, wenn man die Strafe für Morde hochsetzt? Selbst in bestimmten Bundesstaaten der USA, wo die Todesstrafe gilt - strenger geht es nicht mehr, gibt es dennoch Morde. Offensichtlich bleibt bei Erhöhungen des Strafrahmens ab einem bestimmten Punkt eine weitere präventive Wirkung aus. Ebenso bei Vergewaltigungen. Wozu also erhöhen, wenn es nichts bringt außer positiven Schlagzeilen in einem strafrechtlich und kriminologisch wenig versiertem Massenmedium? Die Rechtsbrüche werden dadurch nicht gemildert, das Leid der Opfer ebensowenig. Zudem kann mit außreichend Mumm durch den Rechtsanwender bei entsprechender Beweislage sehr wohl eine zeitlich lange Haftstrafe erreicht werden, dazu braucht es also keine Adaption.
Das Erweisen von "Respekt" als solchem ist nicht Aufgabe eines Strafverfahrens, es dient vielmehr dazu, dafür zu sorgen, dass der Täter von seinem irrigen Weg abgebracht wird (resolzialisierung) bzw. die Gesellschaft auf bestimmte Dauer vor ihm geschützt wird. Außerdem dient die Strafverfolgung einer Tat nicht dazu, dem Opfer das Gefühl zu geben, dass der Wert seiner Beeintrachtigung nicht durch andere, weniger verwerflich erscheinende Delikte nicht untergraben wird, sondern dazu, die Rechtstreue der Bürger zu erhöhen und im weiteren Sinne auch Präventionsarbeit zu leisten.
So sehr ich Verbrechen wie Vergewaltigungen oder Mord verabscheue bzw. ablehne, so muss ich dennoch sagen, dass es aus rein staatlicher Sicht vorrangig darum geht, dafür zu sorgen, dass sich die Leute möglichst an die Verbote der Strafgesetze halten, da deren Einhaltung für ein geordnetes Zusammenleben essentiell ist. Ob da ein Opfer meint, dass das, was es erlitten hat, nicht ausreichend gewürdigt wird, kann da schlicht kein Maßstab sein. Das wäre zu ineffektiv und hätte auch einen leichten Beigeschmack von Rache (die erfreulicherweise schon lang aus der Strafrechtspflege als Leitmotiv verschwunden ist).
Ich finde es daher sinnvoll, wenn sich die Strafdrohungen nach den Notwendigkeiten deren Verhinderung orientieren und nicht am Beachtungsbedürfnis von vom Schicksal gepeinigten Personen. Wenn es im Zuge dessen dazu kommt, dass die Strafrahmen von Vermögensdelikten aus Präventionsgründen strenger teilweise strenger sind als jene bestimmter Delikte gegen Leib und Leben, so ist das mE insofern gut, soweit das ausreichende Wirkung bei der Verhinderung der Verbotsbrüche zeigt.
Denn was bringt es etwa, wenn man die Strafe für Morde hochsetzt? Selbst in bestimmten Bundesstaaten der USA, wo die Todesstrafe gilt - strenger geht es nicht mehr, gibt es dennoch Morde. Offensichtlich bleibt bei Erhöhungen des Strafrahmens ab einem bestimmten Punkt eine weitere präventive Wirkung aus. Ebenso bei Vergewaltigungen. Wozu also erhöhen, wenn es nichts bringt außer positiven Schlagzeilen in einem strafrechtlich und kriminologisch wenig versiertem Massenmedium? Die Rechtsbrüche werden dadurch nicht gemildert, das Leid der Opfer ebensowenig. Zudem kann mit außreichend Mumm durch den Rechtsanwender bei entsprechender Beweislage sehr wohl eine zeitlich lange Haftstrafe erreicht werden, dazu braucht es also keine Adaption.
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PandaDistrict
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2012
- Beiträge
- 337
Wenn's ums Geld geht, dann ist die Justiz schneller als der Blitz
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