Bevor das Leistungsschutzrecht am 1. August 2013 in Kraft getreten ist, hatte sich Google Deutschland im Juni 2013 an die Presseverleger gewandt. Diese sollten Google mitteilen, ob sie auf die Ansprüche aus dem Gesetz bezüglich Google News verzichten und diesem eine kostenlose Lizenz gewähren. Andernfalls würden ihre Inhalte ab dem 1. August nicht mehr in Google News gelistet; in der normalen Suche blieben sie jedoch weiterhin. Zur Begründung führte Google an, dass von Google News weltweit jeden Monat sechs Milliarden Nutzer weiter auf die Seiten von Medien klicken und Google daher einen echten Mehrwert für die Verleger bedeute.[52]
Kurz vor Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts wurde am 30. Juli 2013 bekannt, dass viele der stärksten Befürworter des Gesetzes, darunter die Verlage Axel Springer, Burda und FAZ, durch Annahme des von Google geforderten „Opt-In“ einer weiteren unentgeltlichen Listung in Google News zugestimmt haben.[53]
Nicht nur Google setzte Maßnahmen gegen das Leistungsschutzrecht um. Seit Anfang August 2014 zeigen die Webportale GMX, Web.de und T-Online keine Suchresultate mehr für Inhalte von Axel Springer und anderen Verlagshäusern an, die ihre Leistungsschutzrechte durch VG Media vertreten lassen.[54][55] Auch weniger bekannte Suchmaschinen schränken Ihre Dienste vorsorglich ein oder wurden inzwischen wegen des Leistungsschutzrechts gänzlich eingestellt. Indes besitzt Google als einzige Suchmaschine eine unentgeltliche Lizenz der VG Media. Dies wird regelmäßig als Wettbewerbsverzerrung und Stärkung der monopolähnlichen Situation des deutschen Suchmaschinenmarktes beurteilt.[56][57]