Bigeagle
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2008
- Beiträge
- 1.530
@Holt ja eben, Gewährleistung ist die langweilig anständige und korrekte Variante
Bin übrigens durchaus sehr froh darüber, denn Herstellergarantien sind freiwillig und frei gestaltbar. Daher ignoriere ich die meistens auch. Von Wegen 6 Jahre Garantie gegen wegrostende Schrauben sofern Betrieb und Lagerung nur in nicht-korrosiver Umgebung und maximal 80% relativer Luftfeuchtigkeit erfolgt sind.
Aber ist Gewährleistung tatsächlich durch die EU entstanden? Ich war mir sicher dass das schon in alten BGB Paragraphen verankert war und nur die heutige Umsetzung/Konkretisierung neu war. ich würde sogar vermuten dass das bis in römisches Recht zurück geht.
Mir ging es mehr um die etwas gehässige, fiese und gemeine Nachahmung aus niederen Rachegelüsten und nicht um eine produktive und zivilisierte Problemlösung bei dem Vorschlag ^^
Insbesondere darum dass man überraschend handelt und nicht brav nach erfolgter Bezahlung eine (Teil-)Erstattung verlangt auf die der Händler (und nicht etwa der Hersteller) dann möglicherweise erstmal Hinhaltetaktiken auspacken kann - was die meisten nicht tun weil einem da die Kunden weglaufen.
Gewährleistung gilt nämlich nicht für Geschäftskunden, damit ist der Hersteller nur indirekt davon betroffen wenn die (Groß-)Abnehmer meckern.
Es ging bei der Idee nur darum das unangenehme Erlebnis der entgegen aller Erwartungen und Versprechungen doch nicht richtig funktionierenden Ware - ob Hardware oder Software - dem Verursacher zurückzugeben. Frei nach 'Guck mal wie sich das anfühlt!'
Denn manchmal habe ich schon das Gefühl dass die Verantwortlichen sich dessen garnicht bewusst sind, oder es ihnen egal ist weil es sie ja nicht betrifft.
Ich dachte eigentlich dass es deutlich war dass das kein ernster Vorschlag war.
Bin übrigens durchaus sehr froh darüber, denn Herstellergarantien sind freiwillig und frei gestaltbar. Daher ignoriere ich die meistens auch. Von Wegen 6 Jahre Garantie gegen wegrostende Schrauben sofern Betrieb und Lagerung nur in nicht-korrosiver Umgebung und maximal 80% relativer Luftfeuchtigkeit erfolgt sind.
Aber ist Gewährleistung tatsächlich durch die EU entstanden? Ich war mir sicher dass das schon in alten BGB Paragraphen verankert war und nur die heutige Umsetzung/Konkretisierung neu war. ich würde sogar vermuten dass das bis in römisches Recht zurück geht.
Mir ging es mehr um die etwas gehässige, fiese und gemeine Nachahmung aus niederen Rachegelüsten und nicht um eine produktive und zivilisierte Problemlösung bei dem Vorschlag ^^
Insbesondere darum dass man überraschend handelt und nicht brav nach erfolgter Bezahlung eine (Teil-)Erstattung verlangt auf die der Händler (und nicht etwa der Hersteller) dann möglicherweise erstmal Hinhaltetaktiken auspacken kann - was die meisten nicht tun weil einem da die Kunden weglaufen.
Gewährleistung gilt nämlich nicht für Geschäftskunden, damit ist der Hersteller nur indirekt davon betroffen wenn die (Groß-)Abnehmer meckern.
Es ging bei der Idee nur darum das unangenehme Erlebnis der entgegen aller Erwartungen und Versprechungen doch nicht richtig funktionierenden Ware - ob Hardware oder Software - dem Verursacher zurückzugeben. Frei nach 'Guck mal wie sich das anfühlt!'
Denn manchmal habe ich schon das Gefühl dass die Verantwortlichen sich dessen garnicht bewusst sind, oder es ihnen egal ist weil es sie ja nicht betrifft.
Ich dachte eigentlich dass es deutlich war dass das kein ernster Vorschlag war.