DerOlf schrieb:
@Fu Manchu
... wirklich Sinn zu entdecken ... aber das muss zunächst nichts heißen.
...
Worin unterscheiden sich Einnahmen von Ein
zahlungen (bzw. Ausgaben von Aus
zahlungen)?
Gerne.
Du hast eine Einnahme, wenn du ein Produkt verkaufst. In dem Augenblick, wo der Artikel an den Kunden geht und das Unternehmen eine Leistung bringt, wird in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Sachverhalt gebucht.
Nun kann der Kunde aber ein Zahlungsziel haben, er erhält eine Rechnung, ist vielleicht noch säumig und bezahlt erst in 1-2 Monaten. Und nun fallen Einnahme und Einzahlung zeitlich auseinander. Es gibt die Vorschrift, dass Verkaufsvorgänge zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gebucht werden, die Einzahlung ist davon Unabhängig, der Zeitpunkt der Leistung des Verkaufs zählt.
Diesem Umstand kann man nun durch verschiedene Finanzierungswerkzeuge begegnen, aber erst mal ist das der Sachverhalt.
Das geht auch in die andere Richtung, zB im Anlagenbau wird mit Anzahlungen gearbeitet. Du bekommst das Geld Monate vor Fertigstellung, aber erst zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Projekts (Übergabe/Schlussrechnung) wird das Ergebnis in die GuV gebucht als Ertrag - zum Zeitpunkt der Leistungsabgabe. Vorher liegen die Teilschritte des Projekts in der Bilanz als Verbindlichkeiten, du hast das Geld des Kunden, musst aber noch liefern. Also Geld längst im Haus, aber in der GuV keine Bewegung.
Und von solchen Beispielen, wo Produktübergabe/Leistungserbringung und Einzahlung zeitlich (weit) auseinander liegen, gibt es massenhaft. Über die Bestandsveränderung (man produziert ins Lager und hat eine Ergebnisverbesserung und kein Geld fließt) bis zur aktivierten Eigenleistung oder passiven Rechnungsabgrenzungen usw.
Beim Aufwand ganz ähnlich, Abschreibung (man hat Aufwand, aber keinen Geldfluss). aktive Rechnungsabgrenzungen, (zB man zahlt alles in einem Monat, verteilt aber den Aufwand auf 12 Monate) oder die Bestandsauflösung (man verkauft endlich den Lagerbestand, bekommt das Geld, aber in der GuV wird das Ergebnis geschmälert). Und Rückstellungen.
Die doppelte Buchführung ist in vielen Teilen nicht intuitiv, aber es ist ein System, dass über 700 Jahre alt ist und von allen Unternehmen, auch Non-Profit, Sozialen Bereichen, ASB, Rotes Kreuz, Ärzte ohne Grenzen und anderen verwendet wird - unabängig vom Wirtschaftssystem, Kapitalistisch oder Sozialistisch. Außer Städte und Kommunen, die nutzen oft noch das kameralistische System, steigen aber auch immer öfters um.
Wichtig ist immer - und wird meist vergessen - sich die Gewinn- und Verlustrechnung nur im Zusammenhang mit der Bilanz (und hier gerne 2-3 Jahre im Verlauf) anzuschauen und aus diesen beiden (GuV und Bilanzen über einen Zeitverlauf) den indirekten Cashflow CF abzuleiten - hier liegen die Zahlungsströme verborgen.
Es muss die Dreifaltigkeit aus GuV, Bilanz und CF sein!
Die GuV alleine zu benennen ist so unvollständig wie die technischen Daten eines Computers, bei dem man nur RAM und CPU kennt, aber über die Grafikkarte und die Festplatte im unklaren gehalten wird. Oder so ähnlich
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