rubber-duck
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Nov. 2012
- Beiträge
- 384
Tag zusammen.
Ich habe da mal ein paar Fragen. Vielleicht kann mir die jemand beantworten. Und zwar liegt Folgendes vor. Wenn ich als angestellter Werkzeug mit auf die Baustelle nehme, ist dieses im Fahrzeug versichert. Nun kann ich aber ja nicht ständig ans Auto laufen und zb ein Schraubendreher holen weil der vorherige zu klein war. Also muss ich nun mein Werkzeug mit an den Arbeitsplatz nehmen. Was geschieht nun wenn mir jemand das Werkzeug stiehlt? Wer haftet in diesem Fall? Muss der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber für den diebstahl aufkommen? Bei grober fahrlässigkeit muss der Arbeitnehmer dafür zahlen. Aber grobe fahrlässigkeit ist ja zb, wenn ich das Werkzeug absichtlich stehen lasse, da mir es zu lästig ist, das Werkzeug wieder mit ins Auto zu schleppen. Aber was ist, wenn ich das Werkzeug vergessen habe in die Werkzeugtasche zu räumen zb ein Schraubendreher, Crimpzange oder Messgerät. Wer zahlt dann?
Mfg
Ich habe da mal ein paar Fragen. Vielleicht kann mir die jemand beantworten. Und zwar liegt Folgendes vor. Wenn ich als angestellter Werkzeug mit auf die Baustelle nehme, ist dieses im Fahrzeug versichert. Nun kann ich aber ja nicht ständig ans Auto laufen und zb ein Schraubendreher holen weil der vorherige zu klein war. Also muss ich nun mein Werkzeug mit an den Arbeitsplatz nehmen. Was geschieht nun wenn mir jemand das Werkzeug stiehlt? Wer haftet in diesem Fall? Muss der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber für den diebstahl aufkommen? Bei grober fahrlässigkeit muss der Arbeitnehmer dafür zahlen. Aber grobe fahrlässigkeit ist ja zb, wenn ich das Werkzeug absichtlich stehen lasse, da mir es zu lästig ist, das Werkzeug wieder mit ins Auto zu schleppen. Aber was ist, wenn ich das Werkzeug vergessen habe in die Werkzeugtasche zu räumen zb ein Schraubendreher, Crimpzange oder Messgerät. Wer zahlt dann?
Mfg