News Wie viel Überwachung: Telegram fragt Nutzer nach Datenausgabe an Behörden

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MR2007 schrieb:
Ohne Gerichtsurteil ist eine ernsthafte Antwortmöglichkeit?

So gehen ja leider auch diverse Plattformen beim sperren vor, manche sind sicherlich durchaus begründet, aber hab schon von einigen mitbekommen, wo dann wegen diesem und jenem Verstoß gesperrt wurde und da aber z.B. nichtmal ein richtiger Zeitstempel war um eben die konkrete Aussage etc. zu nennen, bei diversen Kanälen wie Mois war es schon ein Running Gag, dass das Video quasi instant gelb war, also erstmal nicht monetarisiert.

Weshalb diese wohl gut anfechtbar wären, nur machen sich die meisten eben den Aufwand nicht, weil das durchaus kostspielig werden kann, zum Beispiel haben Mii Mii und Adlersson ihre Kanäle mithilfe von Anwalt Steinhöfel zurückbekommen, hatten dafür aber wohl erstmal Kosten in Höhe von mehreren tausend bis über zehntausend Euro zu stemmen.

Hab mir auch mal die Aussagen angeschaut, die zu Trumps Twitter-Sperre geführt haben und da hat man mMn schon etwas weit hineininterpretiert und zudem dann diese recht missgünstige Interpretation genommen, sollte man nicht eher bei Aussagen mit Interpretationsspielraum möglichst die Mitte zwischen dieser (mit beiden Augen genau drauf) und der wohlwollendsten (beide Augen zugedrückt) sein?

Ich bin auf jeden Fall der Meinung, dass sowas schon Richtung Overblocking geht und der Begriff der Zensur wird von manchen gerne dementiert mit Verweis auf die Definition, dass dies eben von Seiten des Staates geschehen muss, ja, aber wenn die große Mehrheit der Zeitungen, Plattformen und schlussendlich auch Leute mehr oder weniger Selbstzensur in vorauseilendem Gehorsam betreiben, sprich weit genug eingeschüchtert sind, kommt es doch mehr oder weniger auf dasselbe hinaus oder?

Auf jeden Fall hat das NetzDG auch nicht gerade positiv dazu beigetragen, im Gegenteil, es wurde auch nicht gerade von weiteren demokratischen Ländern in West-/Mitteleuropa zum Vorbild genommen, sondern eher von welchen die Richtung Autokratie gehen wie Beschwerdoğans Türkei: https://www.heise.de/tp/features/Tuerkische-AKP-orientiert-sich-an-deutschem-NetzDG-4858325.html

Und um nochmal auf dieses Interpretationsding zurückzukommen, es ist teilweise schon bemerkenswert, klar gehts nie hundertprozentig neutral, aber für wie wenig manche gesperrt wurden und wieviel man wiederum bei anderen hat durchgehen lassen, z.B. YouTube bei Katja K oder auch diesem Herrn aus Meddlfranken, der vor 3 Wochen (kurioserweise genau der 11. Geburtstag dieses Kanals) endlich und wohl endgültig gesperrt wurde.

So oder so, hab für Option 1 gestimmt, nur mit einer richtigen Handhabe (die sind zwar auch nicht immer rechtens, ich sag nur 1 Pimmel :stock: (illegal war die Durchsuchung zwar nicht, aber das Verfahren wurde eben eingestellt, weshalb es schon überzogen war), aber so weit sollte man dann schon kooperieren), bis dahin bleibt (frei nach Psycho Andreas) alles so wies hier ist.
 
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Ich habe die Umfrage gar nicht erhalten, benutze die APK von Telegram selber und nicht aus dem Store.

Kann das jemand bestätigen? (Ja, deutsche Nummer)
 
MountWalker schrieb:
Man sollte bei der Diskussion stets bedenken, dass es bei Telegram eben nicht nur um verschlüsselte Kommunikation geht, sondern um verschlüsselte Massenpublikation, weil es Kanäle mit tausenden "Followern" gibt.
du meinst unverschlüsselt oder?

time-machine schrieb:
Wer terroristische Absichten hat, nutzt mit Sicherheit keinen kommerziellen messenger, sondern eher spezielle dafür entwickelte Software die kaum verbreitet ist, auf ausgewählten devices lauffähig ist und sich auch kaum jemand leisten wird der sich dosenpfand erschleichen will.
Wäre ich mir nicht so sicher, siehe z.B.
  • Email and SMS text message. Wary terrorist planners have tended to communicate in code or use metaphors when discussing targets, knowing they may well be intercepted. For example, two of the 9/11 planners, Mohammed Atta and Ramzi Binalshibh, referred to the World Trade Centre as "architecture", the Pentagon as "arts" and the White House as "politics".
https://www.bbc.com/news/world-24784756
 
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Option 2 lädt geradezu zu Missbrauch ein, ohne Gerichtsbeschluss heißt reine Willkür.

Option 1 ist an sich die vernünftigste, da jedoch der Gerichtsbeschluss auch nicht mehr viel wert ist, habe ich für Option 3 gestimmt.

Hausdurchsuchungen erfordern z.B. auch einen Gerichtsbeschluss und werden heutzutage selbst bei Kleinkram wie Beleidigungen oder Kleinstmengen Marihuana häufig durchgewunken. Ursprünglich war dieser schwere Grundrechtseingriff mal für schwere Straftaten gedacht.
 
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Option 3 ist für mich die einzige Option.
 
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Ich habe Option 3 gewählt.

Nur so bleibt das Postgeheimnis gewährt. Die zu ermittelnden Daten sind auch auf anderen Wegen ermittelbar (bwpw. Quellen-TKÜ), die zwar aufwändiger sind, aber weniger zum Missbrauch "einladen".

Der Richtervorbehalt ist heutzutage leider lächerlich.
Selbst ein "Du bist so 1 Pimmel" reicht schon zur Hausdurchsuchung, da ist die Hemmschwelle für "eine simpe Datenabfrage" noch wesentlich geringer.
 
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KitKat::new() schrieb:
Dir ist schon klar, dass 2001 Smartphones die Ausnahme und nicht die Regel waren, darum wurde von den beiden auch die normale SMS genutzt. Andere Dienste gab es gar nicht. Für ICQ und ähnliches, hätte man einen Computer mit sich tragen müssen und auch die waren 2001 noch etwas anders gebaut als heute.
Andere Terroristen haben über das Play Station Netzwerk kommuniziert. Die sind nicht blöd, auch die rüsten auf, oder nehmen Dienste, von denen sie ausgehen können, dass diese nicht unter Beobachtung stehen.
 
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Was ein Gerichtsbeschluss wert ist, sieht man ja in den USA. Seit dem Patriot-Act können die dort machen was sie wollen. Hier soll es bitte nicht ansatzweise dazu kommen.
 
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Haldi schrieb:
Naja. Wenn ein Richter ein Durchsuchungsbefefehl gegen jemanden Freigibt werden da wohl schon gewisse Anzeichen vorhanden gewesen sein.... Hof ich jetzt mal...
So wie beim "Pimmelgate", wo rechtswidrig ein Durchsuchungsbefehl für eine Wohnung (wo der Beschuldigte schon gar nicht mehr lebte) ausgestellt wurde, nur weil er einen heuchlerischen, herablassenden Politiker auf Twitter als "Pimmel" bezeichnet hatte? Und das, nachdem er die "Tat" schon bei der Polizei eingeräumt hatte?

"Am Mittwoch früh um sechs Uhr stürmten nun sechs Polizisten eine Privatwohnung und durchsuchten sie. Das Vergehen, das die Durchsuchung rechtfertigen sollte: Beleidigung durch den Pimmeltweet. [...] Seine Exfreundin Mara K. habe verschlafen die Tür geöffnet. „Eine Polizistin rammte sofort einen Fuß in den Spalt und fragte, wie viele Personen sich in der Wohnung aufhielten“, schildert K. die Situation. Im nächsten Moment seien die Beamten auch schon drinnen gewesen und hätten alle Räume durchsucht."

So etwas wünscht sich doch jeder bei sich zu Hause...
Besagter Politiker hielt diese Razzia übrigens für völlig normal.

Wenn man so etwas liest dann kann man nur für Option 3 stimmen.
 
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jonderson schrieb:
Matrix ( element.io )
Hört auf von einem walled garden in den nächsten zu gehen.
Die Abhängigkeit bleibt und die Fixierung auf die Telefonnummer noch dazu.
( Und ja Signal ist in vielen Bereichen besser als Telegram, aber es ist und bleibt ein walled garden... )
Ähm nein. Element.io ist auch nicht sicher.

https://www.messenger-matrix.de/messenger-matrix.html
 
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Ich finde die Formulierung von 1 und 2 etwas seltsam, weshalb beim einen von Terroristen, beim anderen schweren Straftaten gesprochen wird. Terrorismus ist ja auch eine "schwere Straftat", würde ich sagen.

Außerdem kann man davon ausgehen, wer für zwei Stimmt, wäre auch mit 1 zufrieden. Daher ist wohl eindeutig die Mehrheit dafür.

Ich sage 1. Zwei wirkt auf mich sowieso etwas zu schwammig, da BKA und Telegramm ja schwere der Straftat unterschiedlich interpretieren könnten. Ich bin kein Jurist. Gibt es wirklich eine Definition von "Schwere Straftat"? Also ab wann?
 
Sorry aber wie kann man in einer freien Demokratie “Verschwörungsideologen” kritisieren?

Keiner darf jemand anderen seine Meinungen und Vorstellungen aufzwingen, wenn jemand fest der Überzeugung ist dass die Erde flach ist usw. und damit keinen anderen Schadet, dann ist es halt so.

Sollte jemand anderen etwas gewaltsam aufzwingen, ist es Terrorismus, was natürlich verboten ist. Aber andere Vorstellungen zu haben, auch wenn es nach eigener Mein eine Verschwörung ist, darf NIEMALS verboten oder als Grund für Zensur verwendet werden.
 
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Blase007 schrieb:
Das sagst Du heute.
Morgen könnte Kritik an der Regierung („Delegitimierung der Regierung“) schon eine schwere Straftat sein. DDR 2.0 lässt grüßen.
wann fängt "Deligitimierung" an? was hier seit ein paar Jahren für ein Ding aufgefahren wird ist nicht mehr lustig.
Im "Land der Dichter und Denker" begreifen doch die meisten schon gar nicht in welche Richtung wir uns hier bewegen. ist das schon Deligitimierung?


Die Telegramumfrage ist höchst interessant. Was passiert mit den jenigen, die sich für 3 entschieden haben? stehen die jetzt auf ner Staatsfeind Liste?

Dass der Thread hier moderiert wird spricht ja auch für sich :)
 

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Mir fehlt eigentlich Option 2 mit Gerichtsbeschluss. So könnte ich für mich persönlich keine Entscheidung treffen bei den genannten Optionen ... Für Option 3 habe ich garkein Verständnis. Warum sollte man - egal was passiert oder schon passiert ist - nicht auf die Chatverläufe zugriff haben dürfen, wenn diese helfen etwas aufzuklären ... sowohl belastend als auch entlastend. Ich weiß ja nicht in welchen Gefilden sich so der ein oder andere tummelt, aber von sinnlosen Durchsuchungen habe ich in meinem Leben noch nichts von gehört oder mitbekommen und das auch noch in einem Land in der die Gewaltenteilung vergleichsweise gut funktioniert und jeder Volldepp wirklich jeden erdenklichen Mist auf der Straße auskotzen darf, ohne auch nur annähernd irgendwelche Konsequenzen fürchten zu müssen.
 
cypeak schrieb:
ich finde es eher erschreckend dass man im digitalen zeitalter überhaupt für das recht auf private kommunikation einstehen muss!
das briefgeheimnis ist bei uns ziemlich hoch aufgehangenes recht, so das richterliche beschlagnahmung (und durchsicht) privater post glücklicherweise eine ziemliche hürde darstzellt. "einfach mal schnell" gerichtsbeschluss ist das nicht.
und die post wird in der regel von einem richter "vorgefiltert" bevor es an die ermittlungsbehörden geht.

bei chat-apps dagegen wird darüber gesprochen als ob man froh sein muss dass der staat einem private (oder gar verschlüsselte) kommunikation "gütigerweise" gestattet!! :grr:

also ich kann die umfrage da durchaus nachvollziehen.
Das ist nicht korrekt.
Das Briefgeheimnis gilt nur für den Transport. Wenn zugestellt unterliegt es nicht mehr dem Art. 10GG. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung (Art. 13 GG) können bereits zugestellte Briefe sichergestellt und nach staatsanwaltschaftlicher Anordnung §110 StPO gelesen werden.


Ich finde es erschreckend, welche Kommentare hier abgegeben werden...
Morgen könnte Kritik an der Regierung („Delegitimierung der Regierung“) schon eine schwere Straftat sein. DDR 2.0 lässt grüßen.
 
Dan316 schrieb:
Ich habe die Umfrage gar nicht erhalten, benutze die APK von Telegram selber und nicht aus dem Store.
Ich habe zwei Accounts, beide mit deutscher Nummer, und nur einer hat bisher die Umfrage bekommen. Weiß nicht, was deren System dahinter ist, aber welche App man nutzt spielt dafür keine Rolle.
 
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Theoretisch 1, praktisch 3. Warum 3? Mir fehlt mittlerweile das Vertrauen in Gerichtsbeschlüsse, und in die Politik (Definition von Terror) sowieso. Für mich würde das heißen, dass hier wieder Missbrauch mit Daten getrieben wird, um ungemütliche Bürger einzuschüchtern, obwohl diese nichts getan haben. Daher klare Ablehnung, auch wenn ich gerne die Schwelle bei schweren Straftaten + Gerichtsbeschluss hätte.
 
Ich werde nicht gerne von einem Staat überwacht wo die Polizei so agiert:

https://www.fr.de/hessen/hessen-bea...-ueber-helene-fischer-kommen-zr-12875917.html

Oder so:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/interview-rafaelbehr-rechtsextremismus-sek-103.html
Und das ist nur, was wir erfahren.

Jemand der uns überwacht muss 💯% vertrauenswürdig und koscher sein. Das sind unsere Überwacher nicht. Sie haben ja auch keine Überwacher.

Ich selber bin ein unbescholtener Bürger, nutze zum Chatten oder telefonieren mit meiner Freundin aber meist Signal. Fühlt sich einfach besser an, wenn Kommunikation ohne geschnueffel stattfindet.
Und was als Terrorismus ausgelegt wird, hängt nur vom aktuellen Regime ab. Wer weiss wer morgen alte Aufzeichnungen liest und neu bewertet.

Außerdem zeigte sich ja immer wieder, dass selbst polizeibekannte Gefährder ihr Unwesen treiben können. Hinterher gibt's dann ne Meldung dazu.
 
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Wenn dadurch Pädophile oder andere Gefährder überführt, Straftaten verhindert werden können, dann ausdrücklich JA. (2)
Es kann nicht sein, dass wegen Papierkram Extremstraften davon kommen.
Das hier nur gesondert genehmigte Zugriffe gesprochen wird, muss nicht gesondert erwähnt werden.
 
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