@ Elioth
Welche Fehlaussagen meinst Du genau? Wenn Du damit die Passage
Ausgangspunkt war der Vorwurf der Vergewaltigung zweier Frauen in Schweden. Zwar sei es zu keinerlei gewalttätigen Übergriffen gekommen, die schwedischen Gesetze definieren eine Vergewaltigung aber deutlich strenger als beispielsweise die deutsche Justiz.
meinst, so handelt es sich dabei definitiv um keine falsche Aussage. Ausgangspunkt war der Vorwurf der Vergewaltigung und nicht "sexuelle Nötigung" oder etwas ähnliches.
Ob die erneute Aufnahme der Ermittlungen in irgendeinem Zusammenhang mit den WikiLeaks-Veröffentlichungen steht, mag ich persönlich bezweifeln. Da glaube ich eher an die Profilierungs-Sucht der Staatsanwältin, die für ihr Vorgehen wohl schon "berühmt" ist, aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Was den internationalen/europäischen Haftbefehl angeht: Es ist nicht ungewöhnlich, wenn bei einer erfolgten Vergewaltigung nach "normaler" Definition ein solcher Haftbefehl ausgestellt wird, wenn der Täter im Ausland untergetaucht ist. Ich persönlich empfinde die schwedische Gesetzgebung in diesem Fall aber als "nicht normal". Der Geschlechtsverkehr war einvernehmlich, in allen Fällen. Es wurde keine Gewalt angewendet. In den meisten Ländern würde sowas dann eher unter "sexueller Nötigung" oder ähnlichem verbucht werden. Und ob in solchen Fällen häufig per Interpol gesucht wird, kann bezweifelt werden. Prosititution und Zuhälterei kann hier übrigens nicht als Vergleich herangezogen werden, da in diesem Tatzusammenhang häufig auch von Menschenhandel ausgegangen werden muss, was die Wahrscheinlichkeit des Verschwindens des Täters ins Ausland sehr stark erhöht.
Dass Namen zumindest in Deutschland in die Öffentlichkeit gelangen, ist nicht verboten. Bei Prominenten ist es häufig der Fall, dass irgendjemand innerhalb der Strafverfolgung einen Tipp an die Medien weiterleitet und diese dann bei der Staatsanwaltschaft nachfragen. Und soweit ich weiß, darf die Staatsanwaltschaft dann nicht die Unwahrheit erzählen.
Einseitige Berichterstattung lasse ich mit aber nicht vorwerfen, meine persönliche Meinung ist eine ganz andere als die News vermuten lassen.
Zur möglichen Auslieferung an die USA: Assange müsste erst an Australien ausgeliefert werden, da er kein schwedischer Staatsbürger ist. Vermutlich könnte eine rechtlich korrekte Auslieferung deshalb nur durch Australien erfolgen. Ob das australische Recht die Auslieferung von eigenen Bürgern erlaubt, ist mir nicht bekannt.
Ich würde mich also freuen, wenn statt politischer Polemisierei sich Redakteure mehr auf echte Hintergrundrecherche konzentrieren würden und nicht nur nach der "Schlagzeile" suchen. Journalisten sollten Fakten als solche kennzeichnen und alles andere als eben nicht solche. Glaub mir, den Zielen (die vermutlich bei uns beiden näher liegen, als Du denken magst) dürften so wesentlich mehr gedient sein.
Hier soll nicht polemisiert werden, dass müsste durch den späten "Einstieg" eigentlich klar geworden sein. Die erste Meldung auf ComputerBase zu WikiLeaks erschien erst nachdem AWS das Hosting beendet hatte. Wenn es wirklich unwiderlegbare
und bekannte Fakten geben würde, wäre die ganze Angelegenheit deutlich unkomplizierter. Es gibt unterschiedliche, durchaus seriöse Quellen, die teilweise jeweils komplett andere Dinge berichten.
Ich werde Deine sehr konstruktive Kritik aber für die Zukunft berücksichtigen.