Bericht Windows 7: ﹡2009 – † 2020

@nhunk_corris_

Dann leg ich dir mal dieses Artikel ans Herz:
https://www.heise.de/ct/artikel/Warum-eine-komplette-Arztpraxis-offen-im-Netz-stand-4590103.html

Edit: Teil 2 gibts auch ohne Bezahlschranke. Hatte die Artikel in der Printausgabe gelesen ^^

https://www.heise.de/select/ct/2019/26/1576849575055382

/edit

Für den Scheiß der in Arztpraxen läuft, benötigt man kein Windows 10 um nicht Datenschutzkonform zu arbeiten.

Empfehle doch mal bitte ein Betriebssystem, welches die Praxen (bzw. alle anderen User) nutzen sollten.
 
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Zero_Point schrieb:
Dass gerade Rechtsanwälte und Steuerberater auf 10 setzen ist doch mehr als bedenklich!

Wirklich? DATEV betreibt seit Urzeiten ein eigenes Rechenzentrum, dort war der Einsatz der Cloud schon selbstverständlich, als die meisten noch bei der Cloud an schlechtes Wetter dachten.
Hintergrund für die Gründung waren die damals neuen Einsatzmöglichkeiten der EDV, die Arbeitskräfteknappheit und die für 1968 bevorstehende Einführung der Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug (umgangssprachlich: Mehrwertsteuer). Zunächst waren die Dienstleistungen der DATEV vollständig rechenzentrumsbasiert, sie umfassten Eingabe der Daten in Datenerfassungsgeräten vor Ort, Versand der Lochstreifen per Post zum Rechenzentrum (zunächst von IBM, dann seit 1969 eigenes Rechenzentrum) und Rücksendung der Auswertungen per Post an die Kanzlei. Seit 1974 besteht die Möglichkeit, die Daten per DFÜ in das Rechenzentrum zu übertragen.
https://de.wikipedia.org/wiki/DATEV

Auch im Rechtswesen ist Elektronisches Rechtsverkehr schon seit einigen Jahren Standard.
1579093365579.png

https://www.rak-sachsen.de/digitale...ichten-der-elektronische-rechtsverkehr-kommt/

Wenn unsere Wirtschaft genauso mit einem Aluhut herumlaufen würde, wie einige Nutzer hier, wären wir noch in der Steinzeit und wurden noch Briefe statt Emails schreiben.
 
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areiland schrieb:
Windows NT 3.51 hatte noch die von Windows 3.xx gewohnte Ansicht mit dem Programmmanager und den Programmgruppen. Erst NT 4.0 hatte dann die Exploreransicht mit Taskleiste und Startmenü.
Jau. Für Windows NT 3.51 gab es auche eine Beta des Explorers und es sah dann wie NT 4 aus.
Bei Windows 95 konnte mann noch den Programm-Manager als Standard-Shell verwenden, wenn man wollte.
- Den hässlichen, grauen 3D Beton-Look mit den neuen Icons von Win9x musste man aber trotzdem hinnehmen. :)
Außer, man installierte Calmira, die Shell für Win 3.1. Das lief auch auf Win9x
und gab es in mehreren Versionen (z.B. Calmira XP).

Apropos Shell, für Windows 95 gab es einen neuen Explorer, der Teil des IE4 mit ActiveX war.
Damit sah Windows 95 beinahe so nett wie das modernere Windows 98(SE) aus.
Unter der Haube war es aber immernoch ein Batzen schlechter Treiber.

Immerhin, Windows Me hatt bereits das Farbschema und die Icons vom guten Windows 2000.
Allein die Abkehr vom grauen Beton-Look war sein Geld wert. :evillol:
 
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xexex schrieb:
Wirklich? DATEV betreibt seit Urzeiten ein eigenes Rechenzentrum, dort war der Einsatz der Cloud schon selbstverständlich, als die meisten noch bei der Cloud an schlechtes Wetter dachten.
Das Problem hat doch nichts mit DATEV zu tun.
 
@frkazid
Ja das ist richtig absolut richtig, das kann auch ganz ohne Windows 10, 8.1 und 7 passieren.
Deswegen schrieb ich ja schon in Zeiten wo solche Systeme am Netz hängen ist der "Mitarbeiter mit seinen verseuchten USB-Stick" nur noch optional aber nicht mehr notwendig. Die Systeme können noch so gut gepflegt sein...

Empfehlen kann ich da auch nix, aber abraten, wieso sollte man Systeme nehmen wo im Vorhinein bekannt ist das sie nicht den Anforderungen gerecht werden.
Die Telekom-lücke hat sich ja später erst aufgetan, tragischer wäre es wenn die Lücke seit 2015 öffentlich bekannt gewesen wäre. Das ist der unterschied.
Trotzdem schlimm alleine schon die Tatsache, das die Telekom selber ein halbes Jahr brauchte da zu reagieren und es nicht für nötig hielt ihre "Business"-Kunden darüber zu informieren, sodaß diese weitere technische Maßnahmen hätten ergreifen können, egal wie diese Aussähen.
Obwohl ich auch hier meinen würde, wer für einen solch hochsensiblen Bereich ein Telekomrouter und eine SMB-Freigabe nutzt, der hat sowieso schon die Kontrolle über sein Leben verloren.
 
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Zero_Point schrieb:
Das Problem hat doch nichts mit DATEV zu tun.

Zum "Problem" machst du es, andere arbeiten bereits seit Jahren damit. Die Freigabe von Windows 10 für Datev ist im Jahr 2016 erfolgt, außerdem wurde der Support für Windows 8 2018 beendet, nur Windows 7 wurde noch bis Dezember unterstützt.
 
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Genau das ist ja der Punkt wo sich die Katze in den Schwanz beißt.

Windows 10 sollte man nicht nutzen, da man nicht von einer Datenschutzkonformität ausgehen kann (sei es durch Telemetriedaten etc.).

Windows 7 auch nicht mehr. Da fehlt ein Exploit (den es garantiert bald in der freien Wildbahn gibt) und schon kann man es nicht mehr absichern.

Linux...haha, der war gut.

Wenn ich die PC Kenntnisse meiner Kolleginnen und Kollegen (ca. 2500 MA) mal als Grundlage nehme, weiß ich dass das nichts werden würde.
Auch kenne ich jetzt kaum einen (um nicht zu sagen keinen) der sich mal selbst nen Kernel zusammengebastelt hat um ihn an die Anforderungen anzupassen.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass diese ganzen Programme die in einer Praxis genutzt werden, überhaupt unter Linux laufen. Evtl. mit Wine oder in einer VM (wobei man jetzt wieder bei meiner ersten Anmerkung landet^^).

Was die DSGVO angeht, meine ich gelesen zu haben, dass da demnächst eine rechtliche Änderung erfolgen soll. Diese dient wohl der Anpassung der Verordnung an die realen Umstände :daumen:
 
Zero_Point schrieb:
Von Behördenseite/BSI? Da hätte ich gerne einen Link.
Von Datev
Microsoft veröffentlichte am 29.07.2015 das Betriebssystem Windows 10. DATEV hat seine Produkte getestet und freigegeben. Hier finden Sie Informationen darüber, welche Besonderheiten und Einschränkungen Sie in der Kombination mit den DATEV-Programmen beachten müssen.
https://apps.datev.de/dnlexka/#/document/1080690

Seit wann geben Behörden oder die BSI irgendwelche Software für Unternehmen frei? Von BSI gibt es bestenfalls Empfehlungen und die sind nicht bindend,
 
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mulatte schrieb:
Was Blödsinn ist. Win7 ist so stable das es gar nicht besser geht. Hab letzte Woche nach Ewigkeiten mal wieder einen Bluescreen gesehen, an einem Win10-Rechner.
Jetzt ist mir vor Lachen den Kaffee über die Tastatur geprustet. Auf deinem eigenen System? Dem System von deinen Buddys und Tante Frieda? Ich hab in den letzte 11 Jahren hunderte und aberhunderte von Bluescreens auf Win 7 Systeme gesehen, auf Windows 10 Systeme dagegen bisher verhältnismäßig wenige und jetzt?
Allein in der letzten Wochen, 4 Systeme mit Windows 7 die regelmäßig mit Bluescreens abgestürzt sind und jetzt gegen neue Windows 10 Systeme getauscht werden. Bluescreens sehe ich allerdings als wenig aussagekräftig. Im Problemfall, z.B. defekter Hardware, ist Win 10 deutlich besser reparierbar, die Installation läuft deutlich runder, es gibt eine Fülle von OnBoard-Werkzeuge, usw.

Für Windows Verhältnisse ist Win 10 extrem stabil, wenn du ein wirklich stabiles System willst empfehle ich dir Linux oder Mac.
Ergänzung ()

xexex schrieb:
Seiot wann geben Behörden oder die BSI irgendwelche Software frei? Von BSI gibt es bestenfalls Empfehlungen und die sind nicht bindend,
Und da diese Behörde ein Haufen unfähiger Stümper ist, würde ich auch nichts auf deren Aussage geben. Ohne externe Hinweise, würde die nicht mal ihr eigenes Passwort wiederfinden.
 
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xexex schrieb:
Also so wie das CE-Zeichen, das jeder drauf kleben kann wenn er meint sein Produkt entspricht den CE-Standards. Das ist natürlich unheimlich aussagekräftig. :rolleyes:

xexex schrieb:
Seit wann geben Behörden oder die BSI irgendwelche Software für Unternehmen frei? Von BSI gibt es bestenfalls Empfehlungen und die sind nicht bindend,
Behörden/BSI warnen vor Windows 10 und auch Anwälte sehen es für sich als nicht einsetzbar ein.
 
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Zero_Point schrieb:
Also so wie das CE-Zeichen, das jeder drauf kleben kann wenn er meint sein Produkt entspricht den CE-Standards.

Nö! Datev sichert die Kompatibilität mit der eigenen Software, empfiehlt den Einsatz und unterstützt das vorgegebene System. Steht alles im verlinktem Dokument.

Zero_Point schrieb:
und auch Anwälte sehen es für sich als nicht einsetzbar ein.

Dumm nur das so gut wie jede Kanzlei in Deutschland längst auf Windows 10 läuft.
 
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xexex schrieb:
Dumm nur das so gut wie jede Kanzlei in Deutschland längst auf Windows 10 läuft.
Wie solles auch ohne gehen, da RA-Micro (eigentlich) nur noch Windows 10 unterstützt.

RA-Micro = DIE Software für Anwälte

Zero_Point schrieb:
Mit anderen Worten: es hat null Aussagekraft.
Für dich mag das zutreffen, für alle Betriebe und Steuerkanzleien, die mit DATEV arbeiten (also nur ca. 320.000 Unternehmen), ist es quasi verpflichtend.
 
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@Zero_Point
Dann sag mir mal welche DSGVO relevanten Informationen MS Windows 10 von mir extern speichert? Genau, wenn man es richtig einstellt, wovon ich Unternehmensumfeld ausgehen, keine!
Und der Unterschied zu Windows 7 ist maginal, daher dürfte dann wohl kein MS Betriebssystem in Europa eingesetzt werden.
Worauf setzen eigentlich die deutschen Behörden? ... ah, auf Windows 7 und Windows 10, na das macht Sinn!
Ich bin Freund von Linux, aber diese unsinnige Panikmache rund um Windows halte ich für völlig verfehlt.
 
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TrueAzrael schrieb:
Was macht man denn, wenn es das gewünschte Programm für Windows nicht gibt? Für einen großen Teil meiner Linux-Programme gibt es nämlich keinen Windows-Installer und im Store findet man da auch nichts.
Dann startet man WSL :)
 
Wie hier manche darauf bestehen, dass Windows 10 nicht DSGVO-Konform sei und daher nirgends eingesetzt werden könnte....

Zumindest 2017 hat das LDA Bayer folgendes festgestellt:

Ergebnis dieser Prüfung des BayLDA ist, dass es mit wenigen Einstellungen in den Gruppenrichtlinien von Windows 10 Enterprise gelungen ist, die meisten vom Betriebssystem aus initiierten Datenübertragungen zu unterbinden. Das BayLDA hat in der Untersuchung ausschließlich Windows Gruppenrichtlinien genutzt, um eine Kontrolle über die Datenübertragungen zu erhalten. Microsoft selbst nennt hierfür weitere Wege, um dieses Übertragungsverhalten zu steuern – bspw. über das User Interface (UI), die Mobile Device Management (MDM) Policy, die Registry oder die Windows Firewall.
Obwohl das BayLDA im Rahmen seiner Prüfung nicht alle Windows Gruppenrichtlinien näher untersuchen konnte (schließlich existieren hierbei hunderte), hat die Überprüfung der wichtigsten Bestandteile von Windows 10 Enterprise ergeben, dass bei entsprechender Einstellung gerade die datenschutzrechtlich kritischen oder zumindest unklaren Übermittlungen von personenbezogener Daten des Nutzers eingeschränkt werden konnten. Somit ist zu schlussfolgern, dass Windows 10 Enterprise bei Unternehmen durch gezielte Konfiguration ohne Datenschutzverstöße eingesetzt werden kann.
Quelle

Da ich noch auf der Arbeit bin kann ich das aber erst später auf Aktualität überprüfen. Die Enterprise Edition scheint aber grundsätzlich DSGVO-konform konfigurierbar zu sein.
 
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Schredderr schrieb:
Da ich noch auf der Arbeit bin kann ich das aber erst später auf Aktualität überprüfen. Die Enterprise Edition scheint aber grundsätzlich DSGVO-konform konfigurierbar zu sein.
Windows 10 1703 ungleich Windows 10 1909
Ein 3 Jahre alter Bericht aus 2017 ist mit aktuellen Windows 10 nicht zu vergleichen. Gerade im bezug das Windows 10 das letzte Windows sein sollte, sonst könnte man in 2030 noch den Bericht herranziehen, sollte es aber dann immernoch und nur Windows 10 geben, wird dieses sicher mit heute auch nicht mehr vergleichbar sein.

Die Datenschutzbehörden stellten in 11.2019 folgendes fest:
Neben der technischen Verhinderung der Datenübermittlung von Windows 10 an Microsoft muss wegen dem fortlaufenden Verändern und Hinzufügen von Funktionalität zudem ebenso fortlaufend überwacht werden, ob anlässlich eines Updates eine erneute Prüfung durchgeführt werden muss.

bzw das ist der eindeutigere Abschnitt:

7 . Update
Bei einem Update besteht die Möglichkeit, dass neue Funktionen aktiviert werden, bestehende Funktionen verändert werden, Konfigurationsmöglichkeiten verändert werden oder die durch den Verantwortlichen getätigte Konfiguration verändert wird. Der Verantwortliche wird prüfen müssen, inwieweit sich dadurch die Effektivität der Maßnahmen zur Verhinderung einer unrechtmäßigen Offenlegung verändert hat. Ggf. darf eine Versionsänderung nicht durchgeführt werden, bevor die Maßnahmen nicht angepasst wurden und ein fortwährender Einsatz im Einklang mit der Verordnung wieder gewährleistet werden kann.


raekaos schrieb:
@Zero_Point
Dann sag mir mal welche DSGVO relevanten Informationen MS Windows 10 von mir extern speichert? Genau, wenn man es richtig einstellt, wovon ich Unternehmensumfeld ausgehen, keine!
Genau da liegt der Hund begraben! Das kann dir ja keiner sagen, man muss MS einfach glauben, das macht jede Datenübertragung perse DSVGO relevant.

Microsoft selbst stellt Informationen über Konfigurationsmöglichkeiten bereit, mit denen die Kommunikation zu Microsoft unter Windows10 gesteuert werden kann. Verschiedene Untersuchungen zeigen allerdings, dass es aktuell nicht möglich ist, die Datenübertragung durch Konfiguration von Windows10 vollständig zu unterbinden. Da die Datenübertragung verschlüsselt stattfindet, liegen keine detaillierten Erkenntnisse über die Natur der übertragenen Daten von einer unabhängigen Stelle vor.

Und da hier allgemein von Windows 10 geredet wird, schließt das automatisch die Enterprise-Edition mit ein.
Und wer es doch schafft, Windows 10 stumm zu bekommen, muss nach jedem noch so kleinen Update, die wirksamkeit seiner Maßnahmen überprüfen und festhalten(Nachweispflicht)!
 
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