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arkelanfall
Gast
el guapo schrieb:Falsch! Falsch! Falsch! Entweder ist es kostenlos, oder es ist im Kaufpreis inbegriffen, beides geht nicht.
Warum nicht? Man bietet seinen Kunden, und nur denen, eine zusätzliche Leistung an. Sie ist also im Kaufpreis inbegriffen (Wer als nicht MS-Kunde die Tools will, muss mit MS verhandeln, und bekommt sie dann, wenn er genug zahlt, vermutlich auch so).
Sie ist insofern kostenlos, weil die Kunden, die das Angebot dann wollen, nicht nochmal extra dafür zahlen müssen.
Im Grunde ist jede kostenlose Zusatzleistung im Kaufpreis inbegriffen. Trotzdem bleibt es eine freiwillige Zusatzleistung, die mit keinen weiteren Kosten verbunden ist.
Anderes Beispiel: Wenn VW allen Leuten, die in den letzten 2 Jahren einen neuen VW gekauft haben, eine Freisprechanlage schenkt, dann ist die im Kaupreis inbegriffen, und damit für dich als VW-Käufer kostenlos.
Wenn jemand die in seinen Opel einbauen will, muss er sie kaufen, und kann auch nicht zum VW-Händler gehen und versuchen sich eine zu erschwindeln.
(P.S.: Ich liebe Autovergleiche )
Und "Aktualisierungen" sind Fehlerbehebungen, auf die ein Kunde ein Anrecht hat.
Über welchen Zeitraum? Maximal 1-2 Jahre. Danach hast du (es sei denn, du hast einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen) kein Anrecht auf Fehlerbehebungen mehr.