DeusoftheWired
Fleet Admiral
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Laut steamdb hat es sogar das prohibitrunincountries-Flag für DE. Hab’s gestern trotz der schon in anderen Foren diskutierten Regionssperre als US-PC-Import bei gameware.at bestellt. Zur Aktivierung wird dann halt ein VPN angeworfen. Nervig wäre, wenn es nicht nur zur Aktivierung, sondern auch jedes Mal zum Starten eine IP aus den erlaubten IP-Ranges benötigt. Sicher, Patches wird es dann auch dafür geben. Schön ist aber was anderes.
Wer wissen möchte, was so alles der Zensurschere zum Opfer gefallen ist, dem sei der Eintrag bei schnittberichte.com empfohlen. Es ist nicht nur das prominente 卐-Symbol, auch die Kragenspiegel, Schulterklappen und andere Rang- bzw Dienstgradabzeichen sowie Embleme wurden gegen Phantasieversionen ausgetauscht. Außerdem wurden die Dialoge um historische Bezüge bereinigt. Beispiel:
Ob im Jahre 2014 – fast sieben Jahrzehnte nach Kriegsende – ein Verbot verfassungsfeindlicher Symbole in Videospielen immer noch angebracht ist, während ihre Verwendung, wenn sie der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient1, rechtens ist, sollte diskutiert werden. Wenn sogar eine BPjM lernfähig ist und einen Titel wie Doom achtzehn Jahre nach dessen Veröffentlichung vom Index streicht, kann man Hoffnung haben, daß unser Gesetzgeber ähnliches Einsehen bei der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole in Videospielen hat.
1§ 86 Abs. 3 StGB
Wer wissen möchte, was so alles der Zensurschere zum Opfer gefallen ist, dem sei der Eintrag bei schnittberichte.com empfohlen. Es ist nicht nur das prominente 卐-Symbol, auch die Kragenspiegel, Schulterklappen und andere Rang- bzw Dienstgradabzeichen sowie Embleme wurden gegen Phantasieversionen ausgetauscht. Außerdem wurden die Dialoge um historische Bezüge bereinigt. Beispiel:
Obersturmbannführer Engel mustert Blazkowicz.
In der deutschen Version: „Lassen Sie sich mal ansehen, sehr schöne und vollkommene Züge“.
In der Uncut-Version dagegen: „Lassen Sie sich mal ansehen, sehr schöne arische Züge“.
Ob im Jahre 2014 – fast sieben Jahrzehnte nach Kriegsende – ein Verbot verfassungsfeindlicher Symbole in Videospielen immer noch angebracht ist, während ihre Verwendung, wenn sie der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient1, rechtens ist, sollte diskutiert werden. Wenn sogar eine BPjM lernfähig ist und einen Titel wie Doom achtzehn Jahre nach dessen Veröffentlichung vom Index streicht, kann man Hoffnung haben, daß unser Gesetzgeber ähnliches Einsehen bei der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole in Videospielen hat.
1§ 86 Abs. 3 StGB