CD
Rear Admiral
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- Mai 2010
- Beiträge
- 5.732
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Man muss allerdings betrachten was ein neues BIOS (nämlich dann wenn es nur ein Update ist) normalerweise mit den Frequenzen tut, nämlich garnichts. Das modifizierte BIOS der besagten Grafikkarten erhöht dagegen die GPU- und RAM-Frequenzen, womit diese außerhalb der von AMD an den Boardpartner weitergegebenen Spezifikationen betrieben werden. Wenn AMD dem Boardpartner sagt, dass es sich um nen 6950 Chip handelt, dieser den Chip aber mit Taktraten einer 6970 betreiben will, dann kann man ja wohl schlecht AMD dafür haftbar machen wenn dabei was schiefgeht.
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Die GPU und der Memory-Controller müssen ja nur beim Wechseln in den 3D-Modus ihre aktuelle Frequenz mit den im EEPROM hinterlegten Werten vergleichen. Wenn sie bei höheren als den dort gespeicherten Frequenzen betrieben werden schreiben sie ihre neuen Werte ins EEPROM, bei gleichen oder geringeren Werten bleibt das EEPROM unangetastet. Selbiges gilt für die Spannung. Damit kann man so eine Art High-Score führen, also wie schnell die GPU jemals gelaufen und bei was für ner Spannung sie betrieben wurde. Und ein solches EEPROM wird auch weder durch Ausbauen der Karte noch durch BIOS-Update gelöscht. Ok ein EEPROM kann man nur ca. 1000 mal neu beschreiben, aber da man normalerweise minimal in 1 MHz Schritten übertakten kann, könnte damit auf der GPU trotzdem eine Übertaktung von mindestens 1000 MHz (was eher unrealistisch erscheint) gespeichert werden.
Screemer schrieb:amd sollte sich da auf reichlich beschwerden gefasst machen. kann ja wohl nicht angehen, dass man eine werksseitige übertaktung vorsieht und diese dann aus der garantie nimmt.
(...)
casul schrieb:AMD hat richtiges vertrauen zu ihrer Karte,toll!
Der Dual-Bios Gedanke der 68xx und 69xx Karten war ursprünglich als Backup-Lösung gedacht, falls der abenteuerlustige Kunde seine Karte totflasht kann er auf das zweite (ebenfalls original-) BIOS wechsel, und das erste BIOS zurückflashen. Mit nur einem BIOS wäre die Karte nach dem totflashen auch wirklich tot. Die Idee mit dem modifizierten zweiten BIOS wurde dann von den Boardpartnern aufgegriffen, z.B. Powercolor die eine 6950 mit 6970 BIOS anbieten. Da die Garantie des Endkunden gegenüber dem Boardpartner und die Gewährleistung gegenüber dem Händler gilt, sehe ich allerdings nicht inwiefern hier AMD groß etwas zu sagen hätte, da diese ja sehr vereinfacht gesagt "nur" ein Grundgerüst liefern, das die Boardpartner dann weiter ausbauen/bestücken. Man kauft schließlich nicht direkt von AMD... die haben sich jetzt lediglich gegenüber den Boardpartnern abgesichert, und diese werden sich dann (je nach dem) gegenüber den Endkunden absichern.Rollensatz schrieb:Lächerlich, einen extra eigens entwickelten Schalter zu konstruieren und umständlich von AMD auf die Platine zu löten um ihn überhaupt nicht nutzen zu dürfen?
(...)
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Naja wenn du das Board beim BIOS-Update zerlegst dann fällt das auch nicht mehr unter Garantie. Der Händler kann dann höchstens wenn er besonders nett ist das Board trotzdem austauschen, aber totflashen ist normalerweise Anwenderfehler. Wenn das Update dagegen funktioniert besteht immernoch Garantie/Gewährleistung.dB-Freak schrieb:Wie schaut es mit einen Biosupdate aus, da erlischt ja auch die Garantie?
Warum gibts dann bei der 6950 einen Schalter?
Wenn ich das Bios vom Mainboard neu installiere hab ich ja auch noch Garantie
Man muss allerdings betrachten was ein neues BIOS (nämlich dann wenn es nur ein Update ist) normalerweise mit den Frequenzen tut, nämlich garnichts. Das modifizierte BIOS der besagten Grafikkarten erhöht dagegen die GPU- und RAM-Frequenzen, womit diese außerhalb der von AMD an den Boardpartner weitergegebenen Spezifikationen betrieben werden. Wenn AMD dem Boardpartner sagt, dass es sich um nen 6950 Chip handelt, dieser den Chip aber mit Taktraten einer 6970 betreiben will, dann kann man ja wohl schlecht AMD dafür haftbar machen wenn dabei was schiefgeht.
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Oh da wär ich mal nicht so sicher. Dazu brauchst nur irgendwo auf der Karte ein kleines EEPROM das die maximalen Frequenzen der Karte speichert und das nur von AMD ausgelesen werden kann, und schwups wissen die dass die Karte mal mit 1,1 GHz lief...Beelzebub1984 schrieb:Einfach per software taken und gut ist. Können die nicht nachweisen!
Die GPU und der Memory-Controller müssen ja nur beim Wechseln in den 3D-Modus ihre aktuelle Frequenz mit den im EEPROM hinterlegten Werten vergleichen. Wenn sie bei höheren als den dort gespeicherten Frequenzen betrieben werden schreiben sie ihre neuen Werte ins EEPROM, bei gleichen oder geringeren Werten bleibt das EEPROM unangetastet. Selbiges gilt für die Spannung. Damit kann man so eine Art High-Score führen, also wie schnell die GPU jemals gelaufen und bei was für ner Spannung sie betrieben wurde. Und ein solches EEPROM wird auch weder durch Ausbauen der Karte noch durch BIOS-Update gelöscht. Ok ein EEPROM kann man nur ca. 1000 mal neu beschreiben, aber da man normalerweise minimal in 1 MHz Schritten übertakten kann, könnte damit auf der GPU trotzdem eine Übertaktung von mindestens 1000 MHz (was eher unrealistisch erscheint) gespeichert werden.
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