edenjung
Admiral
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- Dez. 2014
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@Boimler
Beim feilschen ging es nicht um Youtube, der Kommentator hat vorher gesagt, dass man nicht feilschen darf, da man nicht auf einem basar ist. Aber man kann generell feilschen.
Das war eine allgemeine Info.
Und wo ist das Betrug? Ich darf ja auch andere Dinge im Ausland kaufen und nach Deutschland exportieren.
Sollange sie einen gewissen Wert nicht übertreten, muss ich keine Abgaben am Zoll zahlen. Nennt sich Freimenge.
Jetzt ist aber die juristische Frage, wie das bei digitalen Gütern aussieht. Und soweit ich das sehe ist das eine Grauzone. Wenn das überhaupt rechtlich geregelt ist.
Wäre mal was für Christian Solmecke. Der hat auch den Argentinien Trick vom letzten Frühjahr erklärt. Und warum der kein Betrug war und keine Steuerhinterziehung.
Unser Recht ist auf analoge Sachen spezialisiert. Handlungen wie diese hier sind nicht geregelt.
Verletzten also maximal die AGBs. Und AGBs sind keine Gesetze. Und (nachträgliche) Änderungen an den AGBs dürfen auch nicht mir nichts dir nichts gemacht werden. Sondern erfordern die Zustimmung des Vertragspartners:
https://www.brennecke-rechtsanwaelt...10-Nachtraegliche-Einbeziehung-von-AGB_208818
Beim feilschen ging es nicht um Youtube, der Kommentator hat vorher gesagt, dass man nicht feilschen darf, da man nicht auf einem basar ist. Aber man kann generell feilschen.
Das war eine allgemeine Info.
Und wo ist das Betrug? Ich darf ja auch andere Dinge im Ausland kaufen und nach Deutschland exportieren.
Sollange sie einen gewissen Wert nicht übertreten, muss ich keine Abgaben am Zoll zahlen. Nennt sich Freimenge.
Jetzt ist aber die juristische Frage, wie das bei digitalen Gütern aussieht. Und soweit ich das sehe ist das eine Grauzone. Wenn das überhaupt rechtlich geregelt ist.
Wäre mal was für Christian Solmecke. Der hat auch den Argentinien Trick vom letzten Frühjahr erklärt. Und warum der kein Betrug war und keine Steuerhinterziehung.
Unser Recht ist auf analoge Sachen spezialisiert. Handlungen wie diese hier sind nicht geregelt.
Verletzten also maximal die AGBs. Und AGBs sind keine Gesetze. Und (nachträgliche) Änderungen an den AGBs dürfen auch nicht mir nichts dir nichts gemacht werden. Sondern erfordern die Zustimmung des Vertragspartners:
https://www.brennecke-rechtsanwaelt...10-Nachtraegliche-Einbeziehung-von-AGB_208818