Zeitwertgutschrift akzeptieren?

Man sollte generell nach 6 Monaten, Garantieansprüche nur noch direkt über den Hersteller abwickeln (Logitech schickt bspw. direkt ein Ersatzprodukt raus ohne das Alte zurückzuverlangen, WD, Samsung, Hitachi haben bisher immer innerhalb von 2 Wochen eine baugleiche oder bessere HDD geschickt).
 
Verlange die Platte zurück und sende sie selber zu WD ein.
Normal tauschen die ohne Probleme die Platte aus.
Hatte das mal mit einer Seagate, habe sie eingesendet, und 4 Tage später war eine neue Platte da.
 
Also, die HD ist nicht herunter gefallen oder ähnliches. Sie war auf einmal nicht mehr im System und auch aus dem BIOS verschwunden.

WD hat die HD und wird sie laut dem Händler auch nicht mehr zurück senden. Deshalb die Zeitwertgutschrift.
 
Nur dass die Festplatte immer noch dein Eigentum ist, glaube nicht das sie die einfach einbehalten dürfen.
Ich würde versuchen direkt bei WD nachzuhaken was mit der Festplatte ist. ICh hoffe du hast die ein Photo gemacht oder die Seriennummer aufgeschrieben.
Kann ja gut sein das WD die nicht zurücksenden möchte weil defekt. Aber prinzipiell liegt die Platte ja noch im Garantiezeitraum. Da kann WD das Gerät ja nicht ohne Ersatz oder sonstwas einbehalten. Ich würde mich auf jeden Fall bei WD erkundigen wie es normalerweise abläuft.
 
Wahnsinn was hier ein Halbwissen weitergegeben wird....

Wenn WD die Gutschrift ausgestellt geht die kaputte Platte selbstverständlich in das Eigentum von WD über.

:D
Das wäre ja noch schöner! :D

Zeitwertgutschrift ist gängige Praxis, weiß gar nicht, was sich hier einige anstellen.
 
Das ist sicherlich richtig, aber die Zeitwertgutschrift kommt vom Händler, nicht vom Hersteller
 
Was denkst du denn was der Händler vom Hersteller bekommen hat?

;)

Normalerweise schreibt der Hersteller dem Großhändler was gut, der dann dem Händler und der dann dem Kunden....
 
Nach dem Händler seiner tel. Auskunft hat sich der Hersteller noch gar nicht gemeldet.
 
Seth666 schrieb:
Wahnsinn was hier ein Halbwissen weitergegeben wird....
Wenn WD die Gutschrift ausgestellt geht die kaputte Platte selbstverständlich in das Eigentum von WD über.
Du bist nur nicht in der Lage Posts richtig zu verstehen. Es ist ja bisher nicht klar was WD gemacht hat. Deswegen mein Rat das man nachfragen sollte bei WD. Aber der TE schreibt ja nicht ob er die Seriennummer hat oder nicht. Auch weiß ich nicht was die gängige Praxis ist bei WD. In den Garantiebestimmung konnte ich darüber nichts genaues finden.

Solange der Threadersteller der Gutschrift nicht zugestimmt hat ist die Festplatte auch noch in seinem Besitz. Der Händler hat doch nicht zu entscheiden was mit einem defekt geschieht.
Kann doch gut sein das der Kunde lieber das kaputte Gerät haben möchte und evtl. selber einen Reperaturversuch unternehmen möchte. Zugegeben bei Festplatten eher ungewöhnlich. Aber wenn bei einer GraKa der Kühler defekt ist oder an einem Gerät eine Lötstelle gebrochen ist kann man ja durchaus noch was retten. Aber vorher veruscht man ja die Garantie in Anspruch zu nehmen.

Da ich ja scheinbar nur Halbwissen von mir gebe wüsste ich gern von dir Profi, warum der Händler einfach entscheiden darf was mit der Festplatte geschieht?

edit: langsam wirds dubios: erst schreiben die das die Platte nicht mehr zurückkommt und jetzt hat sich der Hersteller noch gar nicht gemeldet und es wird einfach mal eine Gutschrift angeboten?
Ist das etwa auch gängige Praxis?
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider habe ich weder die Seriennummer noch ein Foto von der HD. Ich bin davon ausgegangen das die Abwicklung dieses Falls sich nicht so daneben entwickelt.

Heute morgen habe ich mit dem Händler telefoniert und am Telefon sagte man mir das man davon ausgehe das die HD nicht mehr wieder zurück komme und das ich eine Zeitwertgutschrift in Höhe von 25€ erhalten würde. Das ich damit nicht einverstanden sei habe ich sofort erwiedert und der Händler wollte sich heute nochmals mit mir tel. in Verbindung setzten, was bis jetzt aber nicht passiert ist.

Leider konnte ich im Laufe des Tages nicht so antworten wie ich es gerne gewollt hätte denn ich unterliege im Arbeitsalltag einer gewissen "Fremdbestimmung".
 
Seth666 schrieb:
Wahnsinn was hier ein Halbwissen weitergegeben wird....

Wenn WD die Gutschrift ausgestellt geht die kaputte Platte selbstverständlich in das Eigentum von WD über.

:D
Das wäre ja noch schöner! :D

Zeitwertgutschrift ist gängige Praxis, weiß gar nicht, was sich hier einige anstellen.

Gut, daß Du die andere Hälfte des Wissens hast.:freaky:

Erst einmal ist es wichtig zu wissen, ob die HDD beim Händler zur Gewährleistungsabwicklung eingereicht worden ist. Wenn dieser dann die HDD zum Hersteller sendet, berührt das nur die Sachmangelhaftung zwischen Händler und Kunde und hat nichts mit der Herstellergarantie zu tun.

Hat der Kunde die Platte zur Garantieabwicklung zum Händler gesendet, dann gibt dieser die HDD an den Hersteller im Namen des Kunden weiter, erbringt somit eine Dienstleistung, die er sich bezahlen lassen kann, dann aber gelten die Vertragsbedingungen der Herstellergarantie zwischen Kunde und Hersteller und die sehen seltenst eine Gutschrift, sondern einen Tausch der Festplatte vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die HD wurde zum Zweck das Garantieaustausches dem Händler zugesandt.
 
Dann gilt der Vertrag über die Herstellergarantie zwischen Dir und dem Hersteller. Sieh auf der WD-seite nach. Würde mich wundern, wenn da was zu einer Gutschrift steht
 
Danke für den Hinweis. Ich werde morgen mal den deutschsprachigen Service anrufen.
 
hättest sie selber an wd schicken sollen, dann hättest zwar nie was von den gehört aber nach ca. 4 wochen ne neue bzw. rebudinges platte in der post gehabt.

das gleiche gilt bei samsung, anrufen, rma auf machen, abschicken und nach ner woche hat man ne "neue" hdd.

haben die hersteller keine auf "lager" dann bekommt man in der regel die nächst größere, also 1,5tb.
das ist für die nur pfengkram :D

der händler will dich 100pro nur verarschen und abzocken.



selbst amd hat mir nen athlon xp der 240€ (DM) gekostet hat getauscht als er nur noch 80€ (DM) neupreis hatte.
 
Wenn die Platte von WD getauscht werden sollte musst du natürlich die getauschte Platte bekommen. Wenn WD gutschreibt bekommst du die Gutschrift. Trotzdem stimmt, was ich zum Thema Gewährleistung geschrieben habe genauso wie dass die Platte in den Besitz von WD zurück fällt bei gewährtem Garantiefall.

Was ich geschrieben habe wird nicht falsch dadurch, dass der Händler dir eine Gutschrift gibt. Ich bin bei meinen Äußerungen natürlich von korrektem verhalten des Händlers ausgegangen.

(Ich habe die Postes schon richtig gelesen, bis zu meinem poste war NIE die Rede davon, dass die Gutschrift nicht von WD zum Händler kam, es wurde lediglich immer wieder vom TE geschrieben, dass die Platte nicht zurück kommt und es eine Gutschrift gibt...)
 
Es war aber auch nie die Rede davon das er Gutschrift und die Platte haben möchte...
Solange er keine Gutschrift annimmt ist die Platte sein Eigentum. Mehr habe ich nicht behauptet.
Man sollte nicht sachen in anderleuts Posts reininterpretieren die da nicht stehen, dann muss man andere acuh nicht als Dumm abstempeln.

Schade das der TE nicht die Seriennummer hat. Wer weiss was bei Anfrage bei WD rausgekommen wäre :)

Edit: @Seth666:
Naja da ich als einziger das Wort Eigentum erwähnt hatte ging ich schon davon aus das du mich meintest.
Naja belassen wir es dabei.
Das hier einige immer Gewährleistung und Garantie durcheinander bringen müssen ist leider war.
Ich habe vorher schon vermutet das da was nicht ganz koscher ist und deshalb immer gefragt ob er die Seriennummer hat. Damit wär es ja am einfachsten nachzuhaken was Sache ist. Aber das konntest du ja nicht wissen was ich so im Hinterkopf habe :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab niemanden als Dumm abgestempelt und auch dich überhaupt nicht anegsprochen, lieber Nasenbär. Ich habe mit dem "Halbwissen" generell die ganzen Äußerungen zum thema "Garantie", "Gewähr", "Recht" und "Unrecht" hier gemeint.

Wie gesagt, ich ging von korrektem Verhalten des Händlers aus, zu dem Zeitpunkt meiner Postes war auch von nichts anderem aus zu gehen, da erst #29 beinhaltet, dass die Platte noch bei WD ist und WD wahrscheinlich sich noch gar nicht dazu geäußert hat. Dadurch haben wir völlig veränderte Grundvoraussetzungen. Die Info hatte aber außer dem TE KEINER vor Poste #29...
 
Also der Händler handelt hier rechtens, denn das Gerät kann weder repariert oder ausgetauscht werden und jetzt macht der der Händler einen Nutzwertabschlag für die Zeit in dem du das Gerät benutzen konntest! ( Du hattest ja einen Nutzen bis zum Defekt an der HDD), dies kann er machen im Gewährleistungsfall. Nur ob es Sinn macht bei einer Platte für 60€ überhaupt einen Nutzwert zu machen ist die andere Frage....:-)

Zum Thema Quelle...lest bitte doch genau den Text.....hier geht es doch um ein Ersatzgerät wo der Kunde noch extra zahlen musste...dies darf der Händler nicht machen...im Garantie oder Gewährleistungsfall!
 
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