Effektiv gesehen ist egal wozu du bereit bist. Du hast ganz schlechte Karten.
Garantie hatten wir soweit, besteht nicht.
Gewährleistung ist auch angesprochen, bezieht sich auf Fehler die von Anfang an vorhanden waren oder veranlagt waren und du stehst in der Beweispflicht. Der Grosshändler hat den Defekt zum jetzigen Zeitpunkt anerkannt, damit aber nicht automatisch das dieser von Anfang an vorhanden war. Gehst du damit vor Gericht und behauptest das Gegenteil wird es a aufwendig und b äusserst schwierig einen gegenteiligen Sachverhalt glaubwürdig darzustellen. (Ratterte von Anfang an, habs nur 1,5 Jahre ignoriert und wollte dann jetzt eine Lösung.). Von daher ist dir dann überhaupt den korrekt berechneten Zeitwert nach dieser Zeit auszuzahlen schon wieder rechtlich eher kulant als andersherum zu betrachten. Wenn man dir einen Zeitwert auszahlen will, was formal legitim ist, kannst du effektiv strampeln wie du willst und andere Lösungen verlangen, damit kommst du nicht weit. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor.
Basierend auf diesem Zeitwert den du ausgezahlt verlangen kannst, musst du eine Lösung für dich finden, wie auch immer. Wenn du für das Geld, das du bekommst, derzeit keine aus deiner Sicht gleichwertige Leistung kriegen kannst ist dann letztendlich eher persönliches Pech.
Grüz!
Hibbelharry