Zeitwertgutschrift akzeptieren?

@Ribery88

Dafür muss aber genau das
das Gerät kann weder repariert oder ausgetauscht werden
von WD bestätigt werden, was anscheinend gegnüber dem Händler nie passiert ist. Es scheint wohl als hätte der die Platte eingeschickt, noch nichts gehört und versucht jetzt mit 25 Euro den TE abzuspeisen. - Bekommt er doch noch ein Erstazgerät hat er ein Geschäft gemacht - und das ist in der tat nicht OK. Falls WD jedoch die Gutschrift veranlasst hat, ist alles in Ordnung und rechtens.
 
Ich denke auch das der Händler versucht einen Gewinn aus der Sache zu ziehen. Morgen rufe ich bei WD an und werde dort mal den Fall schildern. Auf alle Fälle will ich entweder die defekte HD um sie einzusenden oder eine gleichwertige HD.
 
@Ribery:
Äh genau. Der Händler hat noch nicht mal eine Rückmeldung vom Hersteller und bietet einen gewissen Betrag an.
Mag evtl. rechtens sein, aber alles andere als seriös. Komische Vorstellungen hast du.
 
Seit wann muss ein Händler das Ok von dem Hersteller im Gewährleistungsfall nehmen?
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass der Händler wenn WD die HDD tauschen kann dies ablehnt wäre für den Händler das Einfachste, da der Händler keine Kosten hat außer die defekte HDD zur WD zu schicken
Es geht ja hier nur ob es Rechtens ist....ob es im Sinne des Kunden ist steht auf einem anderen Blatt.....
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Einen Gewinn?? Hääää ich glaube weniger dass der Händler hier einen Gewinn erzielt sondern den Verlust so gut wie möglich KLEIN hält...den ein Austausch von WD direkt wäre für den Händler...am kostengünstigsten....
 
Fragesteller schrieb:
Ich denke auch das der Händler versucht einen Gewinn aus der Sache zu ziehen.
Weil er dir 25€ für ne fast 2 Jahre alte 08/15-Platte zahlt, die er im EK fürs gleiche Geld bekommt? Lass dich mal untersuchen.... ist ja schlimm

@ryan blackdings
lies dir doch mal deine "urteile" durch, bevor du sie verlikst und schlag bei der gelegenheit mal im duden nach unter den begriffen "gutschrift", "kulanz", "garantie", "gewährleistung" und "nutzungsentgelt". dann dürfte dir mit etwas anstrengung klar werden, dass diene "beispielfälle des eugh" hiermit nichts zu tun haben. mann, mann, mann....

wo is doc foster wenn man ihn mal braucht :)
 
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ah und ein Austausch wäre teurer durch WD im Garantiefall?? Sicherlich nicht! Die wäre kostenfrei ich denke einfach WD hat sich noch nicht gemeldet....

Sicherlich kostet ne Platte im EK 25€.....von was Träumst du ??....Erst Recht nicht wenn es eine Platte von WD ist.....solche Aussagen sind lustig einfach mal sagen sein EK für die Platte ist 25€.......sowas nenne ich FRECH....und....du hast nicht mal die EK.....Preise....jetzt bitte nicht mit Internet-Preise komme da lache ich dich aus
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Jetzt ein Tipp an dem Thread-Ersteller...sprich einfach ganz sachlich und erkläre dem Händler dass du gerne eine Gleichwertige HDD haben willst und ob es eine Möglichkeit geben würde....wenn du dir beim ihm ne neue HDD kaufst ohne noch einen Aufpreis zahlen muss....der Händler kann bestimmt etwas machen...:-)
 
@seth

Du verkennst aber, daß es sich hier um eine Garantieabwicklung über den Händler im Auftrage des Kunden handelt und da ist es erfahrungsgemäß so, daß die Hersteller die defekten Festplatten gegen reparierte tauschen, da es für sie viel günstiger ist, als eine Gutschrift. Schon alleine des Verwaltungsaufwandes wegen.
Der Händler kann natürlich für seine Dienstleistung, wie z.b. Versandkosten eine Ausfwandsentschädigung verlangen.

@Ribery

Hast Du den Text denn genau gelesen? Hier geht es um eine Garantie- nicht Gewährleistungsabwicklung und da hat der Händler überhaupt nichts einzubehalten, da es nur das Vertragsverhältnis Kunde - Hersteller betrifft.
 
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@Heiner

Dann hätte der Threadsteller sich direkt an WD wenden müssen....um Garantiesprüche geltet zu machen denn der Händler gibt nur Gewährleistung somit....kann der Threadsteller nur das Gerät unrep zurück beordern was durch aus mit einer Bearbeitunsgebühr berechnet werden kann oder mit dem Händler eine Einigung erzählen, denn der Händler kann jederzeit mit der Gewährleistung argumentieren!!
 
Und wieso sollte es nicht möglich sein, dem Händler zur Garantieabwicklung den defekten Kaufgegenstand zu übergeben? Manche Hersteller geben diese Abwicklung sogar vor.

Und nochmal zum Thema lesen ->Post#33
 
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Weil der Händler einfach nicht dazu verpflichtet ist....die Garantieabwicklung durchzuführen....sondern nur die Gewährleistung.....ganz einfach....

ps: Sag mir einen Hersteller der vorgibt die Garantieabwicklung nur über dem Händler durchzuführen...außer vielleicht im Software Bereich!!
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Eine andere Frage wäre....wenn der Händler wirklich die Garantieansprüche durchziehen wollte aber es keine Austausch HDD als gleichwertigen Ersatz geben kann...würde der Threadsteller dann Wochenlang auf eine warten. Sicherlich nicht!!
 
Ribery88 schrieb:
ps: Sag mir einen Hersteller der vorgibt die Garantieabwicklung nur über dem Händler durchzuführen...außer vielleicht im Software Bereich!!

Asrock
Sapphire
Gainward
 
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Es geht auch nicht um die Verpflichtung, sondern darum, daß der TS die HDD zum Händler zur Garantieabwicklung gesendet und der Händler diese angenommen hat.
 
1.) Eine 1Tb WD Platte bekommt man im EK nicht für 25 Euro. Die Margen bei Hardware sind hauchdünn. ;) Geld wird hier durch Serviceleistung oder Masse verdient.

2.) @heiner.hemken - Nein, verkenne ich nicht, du hast recht und ich hab keine Ahnung inwiefern das irgend eine Aussage von mir widerlegt oder überhaupt irgendwas mit dem was ich gesagt habe zu tun hat . :)
Gutschriften gibt es durchaus vom Hersteller. Wenn sie keinen Ersatz liefern können gibt es eine Gutschrift über den Zeitwert. So hat ein Kunde von uns z.B. eine 4870 X2 gut geschrieben bekommen. Wir haben ihm dann direkt einen HD5870 angeboten und den Restbetrag ausgezahlt. Sowas passiert oft. Was allerdings nicht passiert ist, dass wir was gut schreiben ohne dass es vorher der Hersteller gemacht hat.

@Ribery

Aber Hallo. Wenn einer mit nem Garantiefall nach 15 Monaten oder so angeflogen kommt, gibts immer dne Hinweis " Das kann aber bis zu 6 Wochen dauern"
 
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Wo steht drinnen dass der Händler die Garantieabwicklung angenommen hat?? Hat der Threadsteller dies Schwarz auf Weiß, dass der Händler das Gerät zwecks Garantie einschickt?...das ist ein Typisches Beispiel....wenn ein Händler rechtens handelt....( ob es im Sinne des Kunden ist...außer Acht gelassen) dann spricht jeder von der Garantie....und nicht von der Gewährleistung....was wäre passiert wenn WD die Garantie abgelehnt hätte....lass mich raten...dann hat der Threadsteller es als Gewährleistung eingeschickt.....schon klar...sich immer die Sachen so Recht legen wie man es haben möchte...
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@Seth....

Wenn ein Händler zu mir sagt die Rep dauert 6 Wochen...dann gute Nacht.....eine Reparatur sollte allerhöchstens 4 Wochen dauern mehr nicht.....und in der Regel dauern die Reparaturen bei den Großmärkten Saturn, Media-Markt und nehmen wir Amazon auch mit rein 7-21 Tage...:-)
 
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@seth

Es geht hier um eine von Dir als möglich beschriebene Gutschrift. Vll. machst Du mal eine Umfrage, um herauszufinden, wie viele bei einer Garantieabwicklung einer defekten Festplatte beim Hersteller eine Gutschrfit statt einer reparierten Festplatte erhalten haben. Ich befürchte, daß wenn das überhaupt passiert ist, diese Anzahl verschwindend gering ist.

@Ribery

Also ich lege mir hier im Gegensatz zu Deinen Vermutungen (Post#54) nichts zurecht, sondern gehe von dem aus, was der TS geschrieben hat und da steht in Post#33 (Einsendung zum Garantietausch).

Du bedenkst, daß der Händler bei einer Festplatte mit Kaufzeitpunkt Okt ´09 durchaus auch dem Kunden den Nachweis des Defektes auferlegen kann? Hätte ihn ungemein Kosten und Zeit gespart. Und das macht er aus reiner Kundenfreundlichkeit nicht, aber erzählt dem Kunden, die HDD käme wohl nicht zurück und bietet ihm eine Zeitwertgutschrift an.
Da wäre es noch kundenfreundlicher dem Käufer gleich mitzuteilen, daß er die HDD an den Hersteller direkt senden kann.
Und jetzt bitte keine Behauptung oder Vermutung der Händler wüsste nicht, daß es diese Möglichkeit für Kunden gibt.

Jetzt kommt meine Vermutung.

Der Händler weiß genau, daß der Kunde eine HDD braucht, erstellt ihm also eine Zeitwertgutschrift und zählt auf eine verkaufte neue HDD, während der die reparierte dann wieder anbieten oder eben in einem Rechnern verbauen kann.

Erfahrungsgemäß sage ich Dir, daß ist selbst erlebte Realität.
 
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Wo denkst du gerade ist die HDD??? Auf dem Schreibtisch des Händler oder bei einer Vertragswerkstatt von WD...ich denke eher bei WD oder dem Lieferanten.vom Händler..denn eigene Werkstätte haben die meisten Händler nicht...sondern schicken diese zu den Vertragswerkstätten der jeweiligen Hersteller ein....ich glaube kaum dass WD noch eine HDD die im Jahr 2009 geliefert wurde überhaupt noch austauschen kann.....von daher kann es durchaus sein...dass WD durch den Lieferanten an dem Händler ne Gutschrift erstellt....

Meine Vermutung basiert darauf dass in den ersten Posts garnicht die Rede von Garantie war sondern von der Gewährleistung...bis der Threadsteller gelesen hat...dass dies im Gewährleistungsfall rechtens ein Nutzwert abzuziehen....war plötzlich das Gerät zur Garantiereparatur beim Händler....der Threadsteller kann ja gerne ein Foto vom Auftragsschein erstellen...um zu sehen was da drauf steht und vielleicht können wir gemeinsam ein Schlupfloch finden damit der Threadsteller doch keinen Nutzwert in Kauf nehmen muss

@heiner....
Ich kann dir aus sicher Quelle sagen...dass die Festplatten im Grunde genommen bei den Großmärkten garnicht erst zu Rep geschickt werden sondern Vor Ort gutegschrieben werden.....einzige Ausnahmen sind Maxtor, LG und Trekstor.....sonst werden alle Festplatten wenn die Abwicklung über die Großmärkte gehen gutgeschrieben....auch WD!!!
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Klar bietet dann der Händler für eine HDD die im Jahr 2009 geliefert wurde einen Preis von 40€ an....oder steckt diese dann in einem Rechner rein....öffnet extra ein orginalverpacktes Gerät aus um die HDD einzusetzen und muss dann das Gerät wieder so zukleben....damit das Gerät wie Orginalverpackt aussieht....und dann muss der Händler noch schaffen ein Betriebssystem zu installieren....und das alles für läppische 60€.....der Händler hat ja sonst nix zu tun......

Geschweigen denn falls ein defekt an der HDD auftritt und ein anderer Kunde diese selbst zu WD einschickt und die ihm sagen tut mir Leid Herr XYZ die Garantiezeit ihrer HDD ist seit August 2011 abgelaufen.....aber ich habe die HDD doch erst im September 2011 gekauft
 
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Keine Ahnung wo die HDD ist, woher auch?

Sorry, aber Deiner Schilderung nach hast Du noch nicht wirklich in den Arbeitsablauf eines Computerhändlers Einblick genommen bzw. bekommen.

Nochmal: Warum sollte der Händler sich die Mühe machen eine HDD zu bearbeiten, die schon über das erste halbe Jahr der Sachmangelhaftung ist?

Um es festzuhalten, wie reden hier von Festplatten der Festplattenhersteller, die eine Herstellergarantie haben und nicht von Resellern, die externe HDDs verkaufen, mit eingebauten Festplatten, die sie ohne Herstellergarantie gekauft haben.

Vielleicht machst Du Dir/ Ihr Euch mal die Mühe und lest Euch die Garantiebedingungen der Hersteller durch.

Es ist für die Hersteller (Seagate, Hitachi, WD und Samsung), die an Endkunden Garantien abgeben, wesentlich einfacher eine Ersatzplatte zu liefern, als den Verwaltungsaufwand einer Gutschrift zu betreiben. Sie greifen sogar zu solchen Mitteln, Festplatten mit größerer Speicherkapzität zurück zu senden, als die die als defekt eingesendet wurden. Nebenbei die noch fehlenden HDD-Hersteller Fujitsu und Toshiba geben keine Herstellergarantien.

Zu Deiner sicheren Quelle: Maxtor ist kein HDD-Hersteller mehr, sondern nur noch ein Label von Seagate, sowie LG und Trekstor und wie die anderen alle heißen, keine HDDs herstellen, noch hergestellt haben.

Was aber auch immer Großmärkte sein sollen, sofern sie mit dem Verbraucher zu tun haben, handelt es sich wohl in erster Linie um Gewährleistungsabwicklungen.

Es soll ja noch Händler geben, die erstellen Rechner selbst, so daß das mühevolle Öffnen hier nicht notwendig ist.
Ein Händler ist auch ohne weiteres in der Lage, eine Festplatte ohne Herstellergarantie zu verkaufen, so daß es auch nicht zu Problemen kommt, wenn der Kunde diese, wie in Deinem Beispiel, an den Hersteller zur Reparatur einsendet und dieser ihm mitteilt, die Garantiezeit sei abgelaufen.
 
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Also.....erstmal sollte jeder Händler Geräte zur Reparatur annehmen auch wenn die sechs Monate um sind und die Beweisleist beim Kunden liegt.....denn soetwas ist Kundenservice....und...Kundenbindung.....deshalb ist deine Frage echt LÄCHERLICH......was würde passieren wenn jeder Händler sagen würde....nö machen wir nicht.....würdest du da noch nocheinmal etwas kaufen?? NEIN!!!

Die HDD ist mit hoher Sicherheit beim Lieferanten oder bei einer Vertragswerkstatt von WD...und bestimmt nicht in einer Kiste des Händler damit er diese dann irgendwo einbauen kann.....

Eine 60€ HDD zu prüfen und austauschen ist wesentlich Treuer als eine Gutschrift zu erstellen!!!!
Der Verwaltungsaufwand ist minimal...paar Klicks und eine GS ist erstellt....

Zum Thema Händler selber Rechner...einbauen....also es kann sich kein Händler auf der Welt erlauben eine HDD zu verkaufen wo die Herstellergarantie abgelaufen ist....weil dies ein enormer Imageverlust ist!!!

Sobald ein Kunde beim Händler einen Reparaturauftrag abgibt geht der Kunde die Abwicklung des Händler ein und nicht des Hersteller....sollte jede wissen....
 
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Es freut mich das mein Fall eine solche Anteilnahme hat. Allerdings wird das in einigen Posts sehr emotional und ich bin mir nicht sicher ob das wirklich hilfreich ist.

Heute morgen habe ich mit dem Service von WD telefoniert. Nach deren Aussage gibt es entweder ein gleichwertiges Modell oder den Kaufpreis überwiesen.

Mit der Info habe ich dann gleich beim Händler angerufen und zum Glück den gleichen Mitarbeiter von Vortag erreicht. Ich sagte ihm das ich die gestern vorgeschlagene Wandlung zu einer Zwitwertgutschrift in Höhe von 25€ nicht akzeptieren werde und dass ich entweder eine gleichwertige HD oder die defekte haben will um sie selber einzusenden. Er konnte mir leider nichts dazu sagen und er will mich am Nachmittag zurück rufen.

Ja es ist mir klar das WD keine defekte HD zurück senden werden, doch nach Auskunft des deutschen Supports kommt entweder eine gleichwertige HD oder der Kaufpreis und das will ich.

Sobald es in der Sache eine Bewegung gibt werde ich mich hier wieder melden.
 
Ribery88 schrieb:
Also.....erstmal sollte jeder Händler Geräte zur Reparatur annehmen auch wenn die sechs Monate um sind und die Beweisleist beim Kunden liegt.....denn soetwas ist Kundenservice....und...Kundenbindung.....deshalb ist deine Frage echt LÄCHERLICH......was würde passieren wenn jeder Händler sagen würde....nö machen wir nicht.....würdest du da noch nocheinmal etwas kaufen?? NEIN!!!
Und noch besser wäre es, wenn der Händler dann dem Kunden gleich die Möglichkeit, sich an den Hersteller zu wenden mitteilen würde, dann umgeht er für den Kunden sogar die "Gefahr" einer Zeitwertgutschrift, wie die Antwort des TS zeigt.

...
Ribery88 schrieb:
Eine 60€ HDD zu prüfen und austauschen ist wesentlich Treuer als eine Gutschrift zu erstellen!!!!
Der Verwaltungsaufwand ist minimal...paar Klicks und eine GS ist erstellt....
Ja genau, WD kostet die Festplatte auch 60,-, also machen Sie beim Verkauf an den Distributor und der an den Händler keinen Gewinn. Vll. erkundigst Du Dich mal was so eine Festplatte in der Herstellung kostet.

Ribery88 schrieb:
Zum Thema Händler selber Rechner...einbauen....also es kann sich kein Händler auf der Welt erlauben eine HDD zu verkaufen wo die Herstellergarantie abgelaufen ist....weil dies ein enormer Imageverlust ist!!!
Abgesehen davon, daß wenige Händler die Herstellergarantie bewerben, also der Kunde streng genommen auch keinen Anspruch darauf hätte, da nicht verkauft, kann ein Händler auch Gebrauchtrechner verkaufen, die völlig ohne Herstellegarantie angeboten werden können und zudem noch mit einer kürzeren Gewährleistungsfrist.

Ribery88 schrieb:
Sobald ein Kunde beim Händler einen Reparaturauftrag abgibt geht der Kunde die Abwicklung des Händler ein und nicht des Hersteller....sollte jede wissen....

Wenn ich auf meinen Reparaturauftrag Garantieabwicklung schreibe, dann hat der Händler die Möglichkeit abzulehen, führt er aber den Auftrag aus, ist es eine Garantieabwicklung.
Das sollte jeder wissen.
 
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