Zeitwertgutschrift nach ca. einem Jahr rechtens?

Ich habe die gleichen Erfahrungen gemacht. Logitech verweigerte mir die Direktabwicklung und als die Maus dann bei Mindfactory war, gab es nurnoch den Zeitwert - die Maus war 7 Monate alt.
heavydad schrieb:
Lass Dir das defekte Board zurückschicken und reklamiere es direkt bei Gigabyte.
Das würde ich auch versuchen.

Ich weiß nicht wieso, aber im Forum gibt es mehrere Fälle, wo Mindfactory beim Zurückfordern der Ware plötzlich einknickt und höhere Summen bietet. Deswegen wäre das mir ein Versuch wert.
 
Na komm her. Wir wollen mal nicht so sein. Ich erkläre es dir....
Ich= Bestellung bei Mindfactory = Defekt nach etwas über einem Jahr= Verlust und kein Austausch= Ich ohne Neuanschaffung nix heile Ware
Ich= Bestellung bei Amazon = Defekt nach etwas über einem Jahr= Ich bekommen Ersatzlieferung = PC funktionieren ohne Neuinvestition

Und, was soll mir das jetzt neues sagen? Die Sachlage bleibt doch unverändert.
Ja, ich habe es verstanden, du bist eingeschnappt, weil Mindfactory nicht die selbe Kulanz bietet, wie sie evtl. Amazon geboten hätte. Ändert nichts daran, dass Mindfactory das Recht hat, die Beweislastumkehr bei einer Gewährleistung einzufordern. Es bleibt dabei, du hattest Pech, dass deine Hardware kaputt gegangen ist und hattest eine völlig falsche Vorstellung davon, wie ein Gewährleistungsfall rechtlich aufgebaut ist. Und dann ärgerst du dich darüber, dass du so auf der Sache sitzen bleibst. Würde mich auch ärgern, keine Frage. Aber da kann ja Mindfactory nichts dafür.

Die Hersteller ersetzen eigentlich keinen Zeitwert. Entweder wird repariert oder ausgetauscht. Ist das Teil nicht mehr verfügbar, wird i.d.R. ein min. gleichwertiges Nachfolgemodell als Austausch genommen.

Den Zeitwert ersetzt Dir dann MF, nicht der Hersteller

Keine Ahnung, was da so in den Garantiebestimmungen drin steht.
Wenn Mindfactory da den Zeitwert zahlt, werden sie das durchaus aus Kalkül machen, um anschließend selbst bei Gigabyte die Garantie einzufordern. Darum habe ich ja auch geschrieben, dass man das am besten als Garantiefall über den Hersteller laufen lassen sollte. Wenn man über die 6 Monate drüber ist und das ganze als Gewährleistungsfall abhandeln will, hat man meistens schlechte Karten.

Ja, ich dachte, wenn man Ware kauft, und sie unverschuldet vor den 2 Jahren kaput geht stünde einem Ersatz zu.

Damit hast du nicht einmal Unrecht. Aber du bist eben in der Pflicht, nachzuweisen, dass das nicht deine Schuld, sondern ein bereits vorhandener Defekt war.
 
So als kleine Anekdote dazu:

Ich hatte mal ein 2006er MacBook 13" mit core 2 duo bei jessenlenz gekauft. Bei mir ging das sog. Inverter-Board ständig kaputt, was in einem flakernden Bildschirm resultierte. Ich war noch binnen der 2 Jahre, außerdem erhält man ja auf Reparaturen erneut Gewährleistung. Die haben es aber nicht gebacken bekommen. Die hatten das Reparieren 3x probiert. Ich wollte vom Kaufvertrag zurück treten oder ein neues Gerät.

Die wollten kein Geld raus rücken und neu ginge auch nicht, weil Apple die Serie bereits durch eine neuere ersetzt hatte und es Alte nicht mehr in neu gäbe. Selbst der Verkäufer hat mir geraten: Entweder Anwalt, oder das wird nichts. Was letztendlich auch geholfen hat -> Anwaltspost.
Ein Brief später hatte ich ein nagelneues MB mit mit mittlerer Austattung (wie mein altes, aber bei einer neuen Serie ist die neue "mittlere Austattung" ja besser als die Alte). Hinzu kam dann noch die Rechnung vom Anwalt, die ging ebenfalls an JessenLenz, ~150 € UND das getauschte MacBook, da hat sich das Stur stellen ja gelohnt...

Wer heute ohne Rechtsschutzversicherung rum läuft, ist selber Schuld. Sollte nicht so sein, seh ich auch so, ist es aber.
 
Sowas braucht man aber erst probieren, wenn der Händler bereits 3mal nachgebessert hat und sich immer noch stur stellt, vorher brauchst du da nicht auf Ersatz oder Geld zu klagen.
 
Ich habe schon bei vielen günstigen Händlern bestellt und noch keine Probleme damit gehabt. Solche einfachen Aussagen wie "wenn der Preis niedriger ist, dann wird zwangläufig am Service gespart und die Händler sind ansonsten vollkommen gleich" kann man vergessen.
Es gibt viele Faktoren die zu niedrigen Preisen führen können: Niedrige Löhne, hohes Arbeitstempo, bessere Einkaufskonditionen, effizientere Unternehmen, niedrigere Gewinnerwartungen, keine geldgeilen Aktionäre/Gesellschafter, altes Unternehmen bei dem alles abgezahlt wurde, bestimmte Waren werden günstiger angeboten um Kunden anzulocken etc...
Und euer Service=Amazon!!!11!!1 könnt ihr euch auch sparen. Die verhalten sich so kulant, weil sie noch wachsen wollen. Ist die Phase vorbei und das quasi Monopol steht, dann war es das vermutlich mit der Kulanz und den niedrigen Preisen.

TPZ schrieb:
Mir wollte mindfactory auch nur den Zeitwert ersetzen. Nach genug Druck von meiner Seite und Mailverkehr mit MSI und mindfactory wurde meine defekte Hardware dann plötzlich doch getauscht und aus der Gewährleistung wurde tatsächlich eine Garantie!

Der Vollständigkeit halber der Thread von TPZ:
https://www.computerbase.de/forum/threads/garantie-oder-gewaehrleistung.1474034/

Exterior schrieb:
Und, was soll mir das jetzt neues sagen? Die Sachlage bleibt doch unverändert.
Ja, ich habe es verstanden, du bist eingeschnappt, weil Mindfactory nicht die selbe Kulanz bietet, wie sie evtl. Amazon geboten hätte. Ändert nichts daran, dass Mindfactory das Recht hat, die Beweislastumkehr bei einer Gewährleistung einzufordern. Es bleibt dabei, du hattest Pech, dass deine Hardware kaputt gegangen ist und hattest eine völlig falsche Vorstellung davon, wie ein Gewährleistungsfall rechtlich aufgebaut ist. Und dann ärgerst du dich darüber, dass du so auf der Sache sitzen bleibst. Würde mich auch ärgern, keine Frage. Aber da kann ja Mindfactory nichts dafür.

Es geht darum, dass ihm Mindfactory die Herstellergarantie verweigert und ihn stattdessen mit der abgelaufenen Gewährleistung abspeisen möchte (gibt vermutlich genug Kunden, die darauf reinfallen und die Herstellergarantie nicht kennen). Ich kann nicht beurteilen, ob der Fall tatsächlich von der Garantie abgedeckt wird, aber im Thread von TPZ verhielt sich Mindfactory ähnlich....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich weiß. Darum soll er ja auch direkt beim Hersteller auf die Garantieabwicklung pochen und sich nicht über die Gewährleistung aufregen.

Natürlich bedeutet günstig(er) nicht immer automatisch schlechter Service.
Aber wenn ein bestimmter Anbieter ständig bei den Preisvergleichen ganz oben liegt, dann führt er entweder ein sehr sehr gutes Unternehmen, dass er sich die Preise leisten kann, oder er ist eben ein Sparfuchs, der extrem knapp kalkuliert, um in den Preisvergleichen hoch zu rutschen. Und bei Mindfactory liegt eben die zweite Vermutung nahe. Und so jemand hat für Kulanz eben wenig Spielraum.
 
@can320: Oder eben Kundenverarsche, wenn es wirklich so ist, dass Mindfactory mit Zeitwert um die Ecke kommt um dann die Garantieabwicklung mit dem Hersteller trotzdem zu vollziehen und die Ware als Neuware weiterverkauft. Das ist ja eigentlich schon Betrug.
 
Aus dieesem Grund bestelle ich Hardware nach Möglichkeit bei Amazon. Dort sag ich bescheid das des Teil defekt ist, und krieg sofort ein neues geschickt oder das komplette Geld zurück.
 
Mindfactory ist bekannt für Preisdumping und jedesmal wenn sich ein Hersteller dagegen wehrt werden dessen Produkte postwendend aus dem Sortiment genommen bis man sich "geeinigt" hat.
 
kachiri schrieb:
Das ist ja eigentlich schon Betrug.

Wenn der Kunde eine Abhandlung auf Gewährleistung fordert, ist das seine Sache und kein Betrug. Anders sieht es natürlich aus, wenn der Kunde ausdrücklich eine Garantieabwicklung verlangt und der Händler dennoch auf die Gewährleistung drängt (siehe der Fall von TPZ).
 
Sas87 schrieb:
Mein PC läuft zwar ausserdem 24/7, aber auch das rechtfertigt keinen so frühen Mainboard-Defekt.
Da hast du dein Begründung mit Konsumware. Bei Workstation und Serverhardware sieht die Sache anders aus, aber hier können die Hersteller auch einen Preis verlangen, der beide Parteien zufrieden stimmt. Die Zeiten guter Mainboards sind bei niedrigen Margen längst vorbei. Bei teurer WS Hardware gehen die Hersteller sogar über für Gaming zu optimieren. Soviel zur Produktivität eines Produktes.

Langzeitbetrieb kalkulieren die Hersteller mit einigen wenigen Stunden Laufzeit am Tag und du hast die 8000 Stunden in einem Jahr geschafft, was der Hersteller vielleicht auf 3 Jahre kalkuliert. Wenn noch unter langen Lastzyklen, dann sicher nicht für die Lastbedingungen, die der Hersteller im Labor und für allgemeinen Betrieb auslegt.

Der Hersteller kann mir dem Wissen über einen 24/7 Betrieb auch Reklamationen ausschliessen. Wenn er aber selbst 2 Jahre Garantie bietet, der Hersteller aber von einem 8 bis 10 Stunden Betrieb ausgeht, dann hat dein Mainboard die Herstellervorgaben schneller erfüllt. Oder du hast seine Laufzeitspezifikation nur zeitig ausgereizt.

Die Gesetzeslage sieht lange keinen objektiven Handel mit Betriebswerten und den daraus resultierenden und notwendigen Komponenten bei Herstellung und Verkauf vor. Die Kunden lassen sich ja bewusst vom Militärstandard und anderen Marketinggewäsch die Rübe weich kaufen. Wenn man die Hersteller nach Laufzeiten fragt, welche objektiven Betriebswete man für den Preis gekauft hat, wird es als Geschäftsgeheimnis abgetan. Hersteller, die keine objektiven Laufzeiten und Betriebswerte als Spezifikation mehr angeben können oder wollen, sind fachlich inkompetent dem Kunden die geforderten Gegenleistungen anzubieten und damit den Marktanforderungen zu entsprechen. Bestes Beipiel ist jetzt VW. Der Kunde kann daher auch schlecht vergleichen, ob sein Produkt den Preis wert ist. Auch gegenüber einem Wettbewerbsprodukt. Das fällt alles unter das UWG, aber der Gesetzgeber hat gezielt unlauteren Wettbewerb beim Vertrieb in einigen Beranchen durch die Hintertür erlaubt. Der Gesetzgeber erlaubt Betrug und niemand braucht zu glauben, alle Gesetze seien rechtschaffend und gut, weil es nun mal Gesetze in einem Rechtsstaat sind. Das BGB ist ein Mülleimer von Lobbygesetzen, die keinesfalls das weniger würdige Grundgesetz wiederspiegeln. In einer Diktatur ist es ein Rechststaat der Dikatur und seiner anerkannten Gesetze. Sieht ein Demokrat, Kapitalist oder Anarchist auch anders.

Nehme ich mein altes Mainboard zum Vergleich, was jetzt gut 35000 Betriebsstunden unterschiedlicher Last runter hat, dann liegt auch kein Herstellungsfehler ab Werk vor. Damit kann man leben und unter üblichen Betriebskonditionen sollten heute 50000 Betriebsstunden mit einem 100€ Mainbaord und dem technischen Entwicklungsstand möglich sein. Aber wer will das kommunizieren?


Ich hätte meine Shimano ACERA Schaltung nach 5 Monaten Betrieb reklamieren können. Völllig billiger Schrott, aber das kommuniziert der Hersteller nicht und als ich dem Händler 8000Km jährlich vor dem Kauf angebeben habe, hat er zwar die Augenbrauen hochgezogen und mir trotzdem den Acera Müll verkauft. Da wusste ich es nur nicht besser, auch wenn ich davon ausging, das die Komponenten nicht schon nach 3000KM einen so starken Verschleiss unterliegen, das man einen Kompletttausch des Antriebs vornehmen müsste. Aber ich kam auch von einem Fahrrad mit gesteckten und verlöteten Stahlrahmen und ordentlicher 5 Gang Schaltung. Da habe ich öfters nur die langgezogene Kette getauscht, weil der Schraubkranz und Rest deutlich langlebieger waren.

Selbst der Fahrradmarkt ist zum teils teuren Ramschmarkt verkommen. Geiles, gefedertes Design ohne sichtbares Baumarktfeeling, aber mit gepfefferten Preisen, wenn man sich vergreift und doch den Wolf im Schafspels kauft.
Ein Händler wollte mir einreden, das Kränze und Kettenblätter mit der Kette ausgetauscht werden müssen. Da werden sich alle Autofahrer in Zukunft freuen, wenn das Getriebe beim Motorschaden oder wenn der Bordcomputer nach X Kilometern Werkstatt ruft auch gewechselt werden muss. Lukrativ wäre es auch das Getriebegehäuse teilweise wegzulassen, damit Staub, Sand und Wärme wie Butter die Zähne weghobeln. Alle 30000KM ein neues Getriebe, passt doch für ein technologisch modernes Getriebe, was Getriebeöl spart, teisl luftgekühlt ist und noch leichter vermarktet werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde schon, dass es am Ende Kundenverarsche ist. Auf der einen Seite sagt man, es sei kein Gewährleistungsfall. Auf der anderen Seite bietet man aber Geld, um mit dem nun defekten Mainboard eine Garantieabwicklung zu vollziehen und die Austauschware dann auch noch verkauft. Damit verarscht man sogar zwei Kunden. Derjenige, der dann die Austauschware als Neuware kauft, hat ja defacto beim Hersteller gar kein Garantieanspruch...

Aufgabe des Händlers - Stichwort: Kunde ist König - ist zu sagen: Ne. Hier liegt kein Gewährleistungsfall vor, wir könnten dies aber über die Herstellergarantie abwickeln.

Und genau hier trennt sich halt die Spreu vom Weizen. Das will MF nämlich gar nicht, weil da in erster Linie Kosten auf den Händler zukommen. Deswegen zahlt MF ja auch lieber seinen Kunden 5 Euro, wenn Sie die Garantieabwicklung direkt über den Hersteller vollziehen und nicht über den Händler. Ist halt nur blöd, weil die Hersteller es liebend gerne über den Händler abgewickelt haben möchten - und selten kulant sind, es direkt mit den Endverbraucher zu tun.
 
scooter010 schrieb:
außerdem erhält man ja auf Reparaturen erneut Gewährleistung.

Seit wann denn das?
Wenn es ein Garantieaustausch ist, dann gilt weiterhin das ursprüngliche Kaufdatum!
Anders liegt der Fall, wenn Du z.B. einen selbst verschuldeten Display-Bruch eines Notebooks reparieren lässt (Display-Tausch), dann gelten natürlich wieder die Gewährleistungsansprüche sowie die Herstellergarantie des Display-Herstellers ab Datum des Austausches bzw. der Rechnungsstellung. Aber mit einem Ersatz im Gewährleistungs- oder Garantiefall hat das nullkommanix zu tun!
 
chrigu schrieb:
das wird bei jedem online händler gleich sein... egal ob du die welt ungerecht findest oder mangelnde intelligenz unterstellst.
.

Hardwareversand hat mir letztes Jahr nach 23 Monaten anstandslos ein Board auf Gewährleistung getauscht
 
Das ist dann aber viel mehr Kulanz, als dass es etwas mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung zu tun hätte.
 
Sound-Fuzzy schrieb:
Seit wann denn das?
Wenn es ein Garantieaustausch ist, dann gilt weiterhin das ursprüngliche Kaufdatum!

Das ist nicht korrekt, und zwar mehrfach.
Zum einen sprichst du schon wieder von Garantie, obwohl scooter010 von Gewährleistung spricht.

Zum anderen verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung um den Zeitraum, in der dir das Gerät nicht zur Verfügung stand. Wenn es 6 Wochen in Rep. war, hast du 6 Wochen mehr Gewährleistung. Das ist auch wichtig, falls die Gewährleistung abläuft während das Gerät weg ist und immer noch defekt zurück kommt oder nach kurzer Zeit wieder defekt ist weil geschlampt wurde.

can320 schrieb:
Es geht darum, dass ihm Mindfactory die Herstellergarantie verweigert und ihn stattdessen mit der abgelaufenen Gewährleistung abspeisen möchte

MF hat mit der Garantie garnix am Hut. Das ist ein Versprechen vom Hersteller an den Endkunden.
Natürlich das das nicht schön von MF, aber rechtlich absolut okay.

Und noch ein kleiner Hinweis am Rande aus einem Streit beim alten Arbeitgeber:
Wenn eine Ware vom Hersteller WERBEWIRKSAM mit einer längeren GARANTIEzeit (als 2 Jahre) angepriesen wird, dann ist der Hersteller auch verpflichtet diese GARANTIE direkt abzuwickeln, wenn der Händler sich weigert den Fall abzuwickeln.

Als WERBEWIRKSAM gilt z.B. alles was außen auf der Verpackung ersichtlich ist und den Kunden zum Kauf animieren soll, jedoch NICHT wenn der Hersteller auf dem Datenblatt erwähnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
h00bi schrieb:
Das ist nicht korrekt, und zwar mehrfach.
Zum einen sprichst du schon wieder von Garantie, obwohl scooter010 von Gewährleistung spricht.

Zum anderen verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung um den Zeitraum, in der dir das Gerät nicht zur Verfügung stand. Wenn es 6 Wochen in Rep. war, hast du 6 Wochen mehr Gewährleistung.

1. Ich habe sowohl von Garantie als auch Gewährleistung gesprochen:

Sound-Fuzzy schrieb:
Aber mit einem Ersatz im Gewährleistungs- oder Garantiefall hat das nullkommanix zu tun!

2. Natürlich ist es ein Garantiefall, weswegen ich es auch bewusst Garantie genannt habe, weil der Mangel/Defekt nicht von Anfang an bestand! Da interessiert es mich wenig, ob es als Gewährleistungsfall eingeschickt wurde, weil es eigentlich ein Garantiefall ist. Wenn MF nun eine Regelung wählt, die aus ihrer Sicht ein Entgegenkommen ist (man hätte auch stumpf die Gewährleistung ablehnen können, da mehr als 6 Monate alt), so kann sich der TE entweder darauf einlassen oder es als Garantiefall "umwandeln". Eine Gewährleistung ist es im klassischen Sinne jedenfalls nicht!

3. Auch für die Gewährleistung gilt das ursprüngliche Kaufdatum. Natürlich kann bei längerer Reparaturzeit die nutzungsfreie Zeit hinzu gerechnet werden, aber die Gewährleistung beginnt nicht bei Null (also neue 2 Jahre), wie es der Post von scooter010 impliziert!
Wenn Du eine kostenpflichtige Reparatur in Auftrag gibst, dann hast Du darauf die gesetzliche Gewähr ab Rechnungsstellung. Im Falle einer kostenlosen Reparatur oder des kostenloses Austauschens eines früher gekauften Artikels gilt dies jedoch nicht, sondern immer das Kaufdatum (zzgl. übermäßiger Reparaturzeiten), genau wie im Falle der Garantie!
 
Zuletzt bearbeitet:
Seit wann denn das?
Wenn es ein Garantieaustausch ist, dann gilt weiterhin das ursprüngliche Kaufdatum!

Jein.

Gewährleistung besagt, dass sich diese um die Zeit für das Gerät verlängert, die es nicht beim Kunden/in der Reparatur war.

Weiterhin erhält man auf eine Reparatur (unabhängig davon, wodurch man sie erhält, sprich Bezahlung oder durch Gewährleistung) in Deutschland ebenfalls eine Gewährleistung von 6 Monaten. Nur auf die Reparatur und die jeweils ausgetauschten Teile.

Wird also 1 Woche vor Ende der Gewährleistung ein Defekt reklamiert und als Gewährleistung anerkannt, worauf hin eine Reparatur durchgeführt wird, hat der Kunde auf diese Reparatur weitere 6 Monate Gewährleistung, unabhängig vom restlichen Gerät. Wird das komplette Gerät getauscht, so hat er logischerweise auf das gesamte Gerät mindestens 6 Monate Gewährleistung ab Tauschdatum.

So hat es mir damals mein Anwalt erklärt. Ob ein Händler das weiß oder nicht, ist mir egal. Schließlich bezahlt der ja dann den Anwalt, der es ihm erklärt. :D
 
Y-Chromosome schrieb:
ich bestelle bei mindfactory sicher 1-2x im monat und bei der schieren menge an lieferungen sind defekte nicht vermeidbar. bisher hat mir mindfactory alles, bis auf einen hp drucker, ohne murren getauscht. ich will nicht ausschließen, dass du an einen pingeligen sachbearbeiter gekommen bist, aber ich schreibe für meinen teil immer 2-3 zeilen fehlerbeschreibung und hatte so noch nie ärger. natürlich ist es für mich wesentlich leichter den fehler präzise einzugrenzen, da ich meistens genug ersatzteile in meinem lager habe, aber ich hoffe bei dir doch stark, dass du das board nicht ohne z.B. den ram / graka und evtl. die cpu gegengetestet zu haben verschickt hast...

Vielleicht sind sie bei dir ja so kulant, weil du so oft bestellst.

Allerdings sollte jeder, vor allem mit "Service Level Gold" die selben Rechte haben.
 
Hier haben manche Prob. nimm die paar Kröten und hol dir nen neues MB...
Das kann immer mal passieren das nen MB hops geht und wenns nach nem Jahr oder 2 ist tja dann Pech gehabt.
Aber drüber nachzudenken nen Anwalt einzuschalten ist mehr als lächelich da sind die ganze kosten höher als der Preis vom MB...
Zumal MF eh am längeren Hebel sitzt da wirste arm.

MF ist wieso nen Saftladen darüber bauch man net mehr reden.

Dann lieber bei Amazon bestllen die sind immer sehr kulant auch wenn die Teile paar Euro mehr kosten aber das macht der klasse Service wieder mehr als wett.
 
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