M@tze
Vice Admiral
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Cool Master schrieb:Wenn man tatsächlich keine Zeit gehaben hat, hätte man ohne Probleme eine Fristverlängerung beantragen können aber selbst das ist nicht passiert.
Ist das so?
denn die börsenrechtliche Frist endete in der Nacht ohne die Freigabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Ich kenne mich da nicht aus ob man eine börsenrechtliche Frist mal so eben verlängern kann?!
Was im Artikel hier auch nicht so gut rauskommt, ist auch:
"Bis zum Ablauf dieser Frist konnten nicht alle notwendigen Prüfungsschritte im Rahmen der Investitionsprüfung abgeschlossen werden", erklärte eine Ministeriumssprecherin. "Das betrifft insbesondere die Prüfung der erst in der letzten Woche erfolgten kartellrechtlichen Genehmigung durch die chinesischen Behörden."
Die chinesische Wettbewerbsaufsicht hatte die Genehmigung für die knapp 4,4 Milliarden Euro schwere Transaktion am 21. Januar erteilt.
Das heisst, die chinesische Wettbewerbsaufsicht hat selber 14 Monate für die Entscheidung gebraucht und jetzt sollten die abschliessenden Prüfungen hier bei uns in 14 Tagen über die Bühne gehen? Ich liebe es auch immer auf Arbeit, wenn eine Software am Montag zum Kunden raus soll und die Kollegen Ihre letzten Commits am Freitag um 16:00 Uhr einchecken und dann mit einem "Schönes Wochenende noch!" verduften - den Rest der Arbeiten können die anderen "Idioten" ja dann in der restlichen Zeit am Freitag erledigen...
Für die Übernahme wäre eine so genannte außenwirtschaftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung in Deutschland erforderlich gewesen. Dabei prüft das Bundeswirtschaftsministerium, ob durch ausländische Investitionen in inländische Unternehmen eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit für die Bundesrepublik zu erwarten ist.
Das ist für mich als Laien keine Bescheinigung, die man so eben mal aus dem Bauchgefühl und ohne gründliche Prüfung erteilt.