Dodo Bello
Lieutenant
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Das ist im Allgemeinen einfach nicht korrekt. Selbst bei einer entsprechenden Vertragsklausel sind die Gründe und Möglichkeiten sehr eng gefasst.User007 schrieb:Warum nicht? Klar geht das und dafür hat man dann als Vertragspartner ein gesetzl. zugestandenes außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Sache an der Sache ist halt, dass viele leider mangels alternativer Zugangsmethode keinen Gebrauch ihres Kündigunjgsrechts machen (können) - das wissen halt auch die Anbieter.
Nein, das Gesetz gab es schon. Du meinst sie haben erst mit dem Unrecht aufgehört als das Recht auf Basis des Gesetzes gesprochen wurde.cartridge_case schrieb:Aber auch erst, nachdem das Gesetz geändert worden ist!
... der Rechtsstaat ist am Ende wenn ihr selbst zur Schlachtbank geht ^^