Hallo Benjiberlin,
ich zitiere zwei für Dich wichtige Stellen aus eBays Rechtsportal:
Quelle und kompletter Text::
eBay - Rechtsportal - Rechtliche Informationen für private Verkäufer - Gewährleistungsrechte des Käufers
URL http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html [Stand: 15.12.2011].
ich zitiere zwei für Dich wichtige Stellen aus eBays Rechtsportal:
Hinweis: Treffen Sie in der Artikelbeschreibung überhaupt keine Regelung zur Gewährleistung, bleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren!
Wichtig: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Dies ist jedoch nicht so! Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist. Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor.
Quelle und kompletter Text::
eBay - Rechtsportal - Rechtliche Informationen für private Verkäufer - Gewährleistungsrechte des Käufers
URL http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html [Stand: 15.12.2011].