Ärger bei Ebay

Hallo Benjiberlin,

ich zitiere zwei für Dich wichtige Stellen aus eBays Rechtsportal:

Hinweis: Treffen Sie in der Artikelbeschreibung überhaupt keine Regelung zur Gewährleistung, bleibt es bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren!

Wichtig: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Dies ist jedoch nicht so! Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist. Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor.

Quelle und kompletter Text::
eBay - Rechtsportal - Rechtliche Informationen für private Verkäufer - Gewährleistungsrechte des Käufers
URL http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html [Stand: 15.12.2011].
 
eine gewagte reperaturanleitung in sachen ROD http://underground-board.net/pc-kon...ring-of-death-rod-hot-air-fix-video-tutorial/

1 leuchte = allgemeiner hardware fehler + fehlercode dieser steht auf tv
2 leuchten = überhitzung
3 leuchten = ROD (connect tate gedrückt halten und auswurftaste drücken das ganze 4 mal und die zahlen merken und auf schreiben)
p.s. 4 leuchten steht für die ziffer null und es muss eine vierstellige nummer rauskommen

4 leuchten = AV Kabel entweder nicht richtig verbunden(Tv und xbox überprüfen)
oder das Kabel ist defekt
 
[SET]-=JENNER=- schrieb:
[...] und mir ein bild der Xbox zu senden mit dem ROD und einem zettel mit ihrem Ebay namen und Richtigen namen damit ich nachvollziehen kann ob die Xbox Wirklich einen ROD hat.

des weiteren kann ich ihnen NUR aus KULANZ anbieten die Xbox zurück zu nehmen und Ihnen die hälfte des Preises erstatten. (rückversand geht auf Ihre Kosten).
Warum sollte der Threadersteller das machen? Er hat nichts falsch gemacht. Warum sollte also er für den Schaden der dem Käufer erfahren ist aufkommen?
Zudem ist die Kulanz ja sinnlos da er kein Händler ist der darauf achten muss den Kunden (hier den Käufer) damit zu erneutem Kaufen zu animieren. Bei diesem "Kunden" würde ich eher gegenteilig agieren. :cool_alt:
 
wenn du die gewährleistung ausgeschlossen hast, brauchst du dir keine sorgen zu machen.
der käufer ist in der pflicht zu beweisen, das der sachmangel schon beim kauf bestand(gutachten)
kann er dies nicht, hat er pech.

mal als tipp: ab und zu macht es sinn, sich sendungen im fernsehen anzuschauen, welche durch die rundfunkgebühr finanziert werden(WISO,Plusminus,Markt).
so ne kaspersendungen wie akte oder planetopia kann man beruhigt unter leuteverdummung abhaken.
 
Benjiberlin schrieb:
Hallo,
ich brauch mal Eure hilfe weil ich mich auf dem Gebiet leider nicht so auskenne.
Also ich habe vor ca 3 Wochen eine XBOX verkauft die ich selbst bei Ebay gekauft hatte, aber aus Geldgründen wieder verkauft habe.
Nun war das eine gemoddete Xbox360, bei mir hat sie ohne weiteres funktioniert ich hatte sie ca 3 Monate.
Nun hat mich heute der Käufer angeschrieben


Ich wußte zu keiner Zeit etwas von einem ROD???
Er hat mir sofort eine schlechte bewertung reingehaun und den TOn finde ich auch nicht wirklich naja angemessen, da er mich sachen beschuldigt von denen ich nicht wußte.
Zudem ist die Frage kann ich überhaupt was dafür? Also bin ich ihm wirklich das Geld schuldig? Denn ein ROD kann doch bei jedem immer passieren?
MFG

also grundsätzlich sind bei privatverkäufen rückgaben ausgeschlossen und das steht auch überall drin und der käufer akzeptiert das auch bei einem kauf.

ausnahmen hier sind, wenn das angebot nicht mit der erhaltenen ware identisch ist, also ein neuwertiges gerät verkauft wird und der kunde nur schrott erhält (mir mit einem handy passiert).

du musst dir keine sorgen machen, denn als der käufer das gerät erhielt, lief das gerät auch und wenn es nach 2 stunden einen ROD (keine ahnung was das ist) hatte, ist nun der käufer dafür verantwortlich und kann aufgrund dessen nicht sein geld zurück verlangen, denn er wusste ja das er von privat kauft und da schließt es die rückgabe aus. du kannst sicher auch nachweisen, dass du das ding auch nur bei ebay gekauft hast und somit bist du raus aus der sache.

die drohung mit seinem rechtschutz kannst du getrost außer acht lassen, denn damit erreicht er nichts, solange du beim verkauf nicht irgendetwas verschwiegen hast (diverse defekte usw.).

er wirft dir vor, dass du das gerät geöffnet hast, wenn das aber nicht so ist, kannst dich beruhigt zurück lehnen.

antworte dem käufer und lehne die rücknahme ab und verweise ihn auf die verkaufsrichtlinien und das die xbox bei versand auch funktionierte und wenn sie jetzt defekt ist, kannst du nix dafür. punkt und aus.

er wird dich sicherlich weiterhin transalieren, vielleicht auch verständlich aber eine rückforderung des kaufpreises steht hier außer frage..


@Examble,

deine zitate sind alle korrekt aber wenn er als Privatmann das ding verkauft hat (was ich stark annehme), dann wird in dem angebot dieses
Rücknahmen: Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf
stehen und somit wars das mit erstattung..

Solange er keine schäden oder defekte verschwiegen hat und damit wissentlich und nachweislich betrügt, also das angebot mit der verschickten ware übereinstimmt und funktionsfähig war, ist er aus der sache raus. der käufer hat hier das nachsehen, da das gerät erst nach seiner nutzung (wer weiß was der damit gemacht hat) defekt gegangen bzw. hatte den ROD.

das einzige was der verkäufer nicht unterbinden kann, ist hier eine negative bewertung.

wenn ich etwas verkaufe ist dieser passus
Rücknahmen: Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatverkauf
immer automatisch drin, da ich als privatperson verkaufe. achtet mal drauf, wenn ihr was reinstellt. und schon ist ende mit solchen geschichten.daher gibts ja auch leider viel betrug bei ebay und der als käufer ist man in der situation dem verkäufer dann betrug nachzuweisen (mir einmal gelungen, da das gekaufte handy als funktionsfähig beschrieben war aber defekt ankam (m it löchern in der seite, ohne akku usw)). da kam ich als käufer aus der sache raus und bekam mein geld wieder. ich hatte da aber paypal genutzt und die helfen dann, wenn es definitiv erwiesen ist, dass betrug vorliegt.

im falle des TE ist ist das nicht der fall. das gerät war ok und konnte genutzt werden und er hat nichts verschwiegen beim angebot und schon ist eine rücknahme ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du über nen Rechtsschutz verfügst (heutzutage "leider" Pflichtversicherung),
würd ich direkt zum Anwalt und den das weiter regeln lassen.
Sich da privat mit rumärgern hätt ich keine lust zu.. zudem bist du dann auch richtig beraten.
Gewinnst, kosts dich eh kein cent... ansonsten wird halt die Selbstbeteiligung fällig.

Wenn keine Versicherung hast.. würd ich da garnix zurücknehmen.
Is halt der worst case was dem Käufer passiert ist, kannst du nix für.
 
Hier wurde ja jetzt schon eingies dazu gesagt. Schreib ihm eine abschliessende Mail, stelle nochmal konkret deinen standpunkt dar und dann ist die Sache erledigt.

Die Bewertung wirst du leider nicht los. Im Besten Fall löscht Ebay den Text, aber die negative bleibt "leider".
 
Nachdem die Thematik ja schon hinreichend zerkaut wurde, möchte ich nur mal anmerken, wie krass ich persönlich die ganzen "Personen" hier finde, die direkt nach Rechtschutz und Anwalt schreien. Es ist doch nicht zu glauben wie unfähig Leute seien können einen solchen Konflikt zu klären. Ich habe seit Jahren eine umfassende Rechtschutzversicherung und selbige außer für kurze Informationsgespräche mit einem Anwalt nie genutzt. Wir sind hier a) nicht in den USA noch im Fernsehen. Ob das eine generelle Erscheinung ist, oder mit der Querschnitt der Community oder einem gewissen Alter zu tun hat, keine Ahnung. Aber mehr als nervig ist die Erscheinung schon, auch super gepaart mit Halbwissen und Schwachsinn.
 
ein Tipp an den Käufer,
einfach bei Paypal melden
(wg Überweisung bitte per Paypal! )
:D
falls er über paypal bezahlt hat.

Ich kenne ganz andere Fälle, wo der Käufer auch mit Anwalt nichts machen konnte
und der Verkäufer hatte dutzende ähnliche neg. Bewertungen !!!
 
Maxolomeus schrieb:
Nachdem die Thematik ja schon hinreichend zerkaut wurde, möchte ich nur mal anmerken, wie krass ich persönlich die ganzen "Personen" hier finde, die direkt nach Rechtschutz und Anwalt schreien. Es ist doch nicht zu glauben wie unfähig Leute seien können einen solchen Konflikt zu klären. Ich habe seit Jahren eine umfassende Rechtschutzversicherung und selbige außer für kurze Informationsgespräche mit einem Anwalt nie genutzt. Wir sind hier a) nicht in den USA noch im Fernsehen. Ob das eine generelle Erscheinung ist, oder mit der Querschnitt der Community oder einem gewissen Alter zu tun hat, keine Ahnung. Aber mehr als nervig ist die Erscheinung schon, auch super gepaart mit Halbwissen und Schwachsinn.

Wo genua ist dein Problem?
Nur weil man jmd zu Professioneller Hilfe rät.. geht dir das auf die Nerven?

Unser Rechtssystem ist heute so komplex, dass sich der Normalbürger ohne Jurastudium darin einfach nimmer zurechtfinden kann!
Zudem ist es so, dass man z.B von Unternehmen meist als Privatperson nichtmal mehr wahrgenommen wird und um den Anwalt garnicht drum herum kommt.

Und außerdem.. ich arbeite 40Std die Woche.. da will ich nicht noch in meiner Freizeit das deutsche Rechtssystem studiern und mich mit iwelchen Leuten per Mail oder Telefon rumärgern. Dafür zahl die paar € Rechtsschutz und nutz ihn auch bei Bedarf.
Das hat auch nichts mit Amerikanischer Mentalität zu tun. ..just my 2cent!
 
Nein,es geht mir gegen den Strich, dass keiner in der Lage zu sein scheint eine solche Situation zu lösen ohne direkt hocheskalieren zu müssen. Soweit lässt sich der Großteil der Fälle durch Kommunikation lösen. Und wenn man nicht gerade mit zwei linken Händen und einer Sprachstörung geboren worden ist, sollte das Verfassen einer freundlichen Mail ein Klacks sein. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder gleich zum Anwalt rennt oder in anderen vergleichbaren Situationen ein paar Eskalationsstufen überspringt. Ich unterstelle vielen einfach eine grundsätzliche Unfähigkeit an Konfliktmanagement., wenn nicht gar einen Mangel an sozialer Kompetenz. Und Konfliktmanagement ist nicht meinen Anwalt anzurufen und ihm einen Schriftsatz rausschicken zu lassen. Das dauert mit Gespräch über den Sachverhalt nämlich länger als eine Mail, die dem anderen ein wenig den Wind aus den Segeln nimmt, da er selber beim Verfassen der Mail garantiert noch wütend war.
 
Hallo,
also bin immernoch ziemlich aufgeregt diese Sache beschäftigt mich schon.
Erstmal ein ganz dickes Danke an all die die mir hier schon geantwortet haben, zum größten Teil seht ihr mich ja auch im recht und ich fühle mich auch nicht schuldig. Trotzdessen macht man sich ja Gedanken.
Ich habe ihm gestern nacht in einer kurzen Mail erstmal geschrieben das er die nächste Mail in einem angemesseneren Ton schreiben soll, da ich mich sonst sowieso nicht mit ihm Unterhalten werde.
Zudem wurde auf das MOdding hingewiesen. Ich hab geschrieben das ich gucken kann ob ich sie reparieren kann, wobei ich selbst das zuviel entgegen kommen finde, da der ROD ja anscheind erst bei ihm aufgetreten ist. Zudem wurde die box vor 3 Wochen erworben. Und nun kommt man damit an das man nur 2 Stunden gspielt hatte?
Ich weiß ja nicht?!
Aber trotzdem Danke an Euch alle!
 
@Benjiberlin
Vor 3 Wochen erworben und dann nur 2h gespielt, dann gibt er dir sofort eine schlechte Bewertung, will sofort sein Geld wieder haben und droht mit Rechtsschutz.
Also für mich sieht es so aus als würde er versuchen dich Abzuzocken, das würde ich ihm auch schreiben.

z.B. so eine Zeile hätte dir den Ärger erspart.
Dies ist eine Privatauktion, deswegen keine Gewährleistung, keine Garantie oder Rücknahme.
 
Der Käufer müsste für etwaige Ansprüche beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe an den Transporteur vorhanden war.

Als Mangel käme hier natürlich neben dem Defekt auch eine Abweichung von der Artikelbeschreibung in Frage.

Die meisten Aussagen in diesem Thread sind absolut unbrauchbar, von daher würde ich mich an deiner Stelle im Zweifel nicht darauf verlassen.
 
Hi ich persönlich sehe vor dir einen harten Fall. Der Käufer hat gegenüber dir Gewährleistungsansprüche. Diese sehen zwar nicht zwingend die Rücknahme vor allerdings kann dich der Käufer so ärgern das es für dich noch teurer wird.

Ich kann dir nur den Tipp geben die Konsole zurück zu nehmen. Dabei würde ich aber erst die Konsole zurück fordern und prüfen ob es wirklich die ist, die du auch verkauft hast (anhand der Seriennummer etc.). Bevor du Geld wieder gibst.

Das mit der Bewertung und sonstigem damit möchte er Druck gegenüber dir aufbauen. Die Bewertung bleibt auch so bestehen. Nimms als Lehre hin.

Du kannst natürlich auch hart bleiben und alles abblocken, dann würde ich aber das Geld von Paypal auf dein Konto buchen lassen.

Solltest du den harten Weg wählen, kann ich dir nur einen Anwalt nahe legen. Ggf. hast du eine Rechtschutzversicherung oder kannst dir bei deinem Amtsgericht ein sogenannten Beratungsschein holen, falls du dir selbst keinen Anwalt leisten kannst.

Nächstes mal dann bei der Ebay Auktion, auch den Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme nochmal in den Verkaufstext setzen.

Ps. ich weiß du hast die Rücknahme ausgeschlossen.

Gruß
 
Darum geht es doch gar nicht, denn selbst wenn die Haftung für Sachmängel nicht wirksam ausgeschlossen wurde, muss für Ansprüche des Käufers zunächst eben ein Sachmangel bei Gefahrübergang vorliegen:

also ich hab ca 2 stunden mit der xbox gezockt! danach hatte sie einen ROD!
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann müsste aber innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen, dass kein Mangel bei Gefahrübergang vorlag, oder irre ich mich?
 
das gilt nur für gewerbliche verkäufer. du irrst also.
 
Zurück
Oben