Ärger bei Ebay

ah ok, siehst ich bin genau so wie Ribery88 und Kisser von dem Sachverhalt ausgegangen (Gewährleistungbesteht (was wohl stimmt) und Verkäufer ist erstmal in der Beweispflicht (was wohl nicht stimmt). Wenn der Käufer in der Beweispflicht ist, dann kann der Verkäufer ruhig bleiben.

Aber im ernst DocFoster, du hättest das alles bereits in deinem ersten Post auflösen können, statt nur häppchenweise. Naja du wirst wohl wissen was du machst.
 
Vielleicht liest du einfach nochmal meinen ersten Beitrag, zur Erinnerung ein kleiner Auszug:

Der Käufer müsste für etwaige Ansprüche beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe an den Transporteur vorhanden war.
 
Man lernt nie aus!

Ich dachte schon, dass Doc Foster das mit der Gewährleistung übersehen hat......:-)

Wir sind nicht drauf gekommen, dass der Sachverhalt anders ist, als beim gewerblichen Verkäufer..:-)

"Der Käufer müsste für etwaige Ansprüche beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe an den Transporteur vorhanden war."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also heißt das für mich das er mir beweisen müsste das der Schaden also schon beim Einpacken und übergeben an den Versand vorlag.
Da er aber gespielt hat, also kein schaden vorlag, bin ich eigentlich raus?!
 
Exakt. Das Teil ist funktionsfähig angekommen, alles andere ist sein Problem. Der Artikelzustand wurde korrekt beschrieben, somit kann er sich auch nicht auf irgendeine Täuschung berufen.
 
Ich würde auch alle meine Zusagen zurück ziehen wie z.B. da du die Reparatur übernimmst. Den Kontakt zu der Person einschränken und gut überlegen was man sagt, auf keine Diskussionen einlassen mit ihm. Bei Paypal, das Geld von Paypal abbuchen und erstmal dort kein Guthaben haben ;).

Gruß
 
Xyn schrieb:
Ich würde auch alle meine Zusagen zurück ziehen wie z.B. da du die Reparatur übernimmst. Den Kontakt zu der Person einschränken und gut überlegen was man sagt, auf keine Diskussionen einlassen mit ihm. Bei Paypal, das Geld von Paypal abbuchen und erstmal dort kein Guthaben haben ;).
Dann wirds halt vom Konto eingezogen :D
 
Falls Xyn Hinweise gibt, sollte man immer darüber nachdenken, einfach das Gegenteil zu machen; die Wahrscheinlichkeit, dass man dann das Richtige tut, dürfte relativ hoch sein.

Sicherlich ist ihm einfach mal wieder nicht bekannt, dass eine Reparaturzusage rechtlich nichts anderes als eine verbindliche Erklärung des Verkäufers ist, die nicht so ohne weiteres zurückgenommen werden kann.

Steht eine solche Erklärung im Raum, dann muss der Käufer diese nur vorbehaltlos annehmen und beide Seiten sind daran gebunden.
 
@ Anno

Und? Lässt man's wieder zurückbuchen, ist ja keine Überweisung. Dann noch der Bank melden, dass man von denen nichts mehr abgebucht haben möchte, fertig.
 
Was möchtest du mir den genau unterstellen?
Ich habe niemals behauptet verbindliche Zusage kann man ignorieren.

Allerdings wenn die Gegenseite das Angebot nicht annimmt, kann man das Angebot zurück ziehen und es besteht keine Verbindlichkeit. Wo also ist der Fehler? Bring es doch auf den Punkt, statt nur halbe Aussagen von dir zu geben, wie üblich halt bei dir das ist.

Und? Lässt man's wieder zurückbuchen, ist ja keine Überweisung. Dann noch der Bank melden, dass man von denen nichts mehr abgebucht haben möchte, fertig.

wäre auch meine Antwort.

Gruß
 
Also bisher hat er sich überhaupt nicht mehr gemeldet...
Entweder sitzt er schon bei seiner Rechtsschutz.. Ist nie Online...oder hats aufgegeben....
 
Nun, dann kannst du entspannen.
Wenn er Dich abzocken wollte, muss er ja darauf aus sein, das Geld wiederzubekommen. Bietest Du ihm etwas anderes an, muss er sich überlegen, ob er sich darauf einlässt - und das alles nur für den Fall, dass es tatsächlich einen ROD gegeben hat...
Abwarten, und in ein paar Tagen kannst Du ja glaub Deine Bewertung kommentieren, dass Du Abhilfe angeboten hast, er aber nicht darauf geantwortet hat!
 
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