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Xyn
Gast
ah ok, siehst ich bin genau so wie Ribery88 und Kisser von dem Sachverhalt ausgegangen (Gewährleistungbesteht (was wohl stimmt) und Verkäufer ist erstmal in der Beweispflicht (was wohl nicht stimmt). Wenn der Käufer in der Beweispflicht ist, dann kann der Verkäufer ruhig bleiben.
Aber im ernst DocFoster, du hättest das alles bereits in deinem ersten Post auflösen können, statt nur häppchenweise. Naja du wirst wohl wissen was du machst.
Aber im ernst DocFoster, du hättest das alles bereits in deinem ersten Post auflösen können, statt nur häppchenweise. Naja du wirst wohl wissen was du machst.