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Die Sache ist doch ganz einfach.
Die Telekom hat einen Vertrag zu erfüllen. Dies macht sie nicht seid dem Umzug. Die Telekom ist also Vertragsbruchig.
Daher alle Zahlungen einbehalten bzw zurückzubuchen.
Dem Inkasso dann später die Lage schildern und alle Forderungen zurück weisen.
TKG hin oder her die Provider sind dann verpflichtet wenn an der Neuen Adresse
eine DSL Internet Anbindung existiert was beim TE ja der Fall ist wenn generell keine DSL Internet Anbindung besteht sind die außer Pflicht müssen dann aber auch den Vertrag auflösen
Jetzt mal ehrlich, du diskutierst wieder mit ohne dem Faden zu folgen und die wesentliche Aussagen des TO zu verstehen.
Halte dich doch endlich mal mit deinen sinnlos Verallgemeinerungen zurück und deinem rumgegaggere auf deinem Mist, dies hilft dem TO herzlich wenig wenn du schreibst das du auch bald zur Telekom willst usw.
was haben die 250 € Inkasso mit dem Umzug zu tun ?
wenn Alt Rechnungen nicht bezahlt wurden und die Rechnungen nicht bestandet wurden
diese Kosten über Inkasso eingetrieben wurden ist das Rechtens und hat wohl nichts damit zu tun
wenn man umzieht und dann kein Internet bekommt weil die Forderung ja beglichen ist ,
es ist also hier genau das Gegenteil der Fall, die Telekom hätte einen Grund wenn diese Forderungen nicht
beglichen gewesen währen ,
also das heißt das ist gut das Er bezalht hat ! (und nun noch ein mal wenn man nichts bestandet und die Forderung bezahlt oder einen Teil davon gilt das Rechtlich als Anerkennung der Forderung )
das richtige Lesen hilft oft weiter Post über mir
ist es so gewesen ?
das der Schuldner erst bezahlt hat als die Telekom sagte das Sie keinen Anschluss schalten werden da ist die Telekom 100 % im Recht wenn es so war, denn einen Kunden der im Vollzug ist den kann man ablehnen das ist Rechtens wenn es so war ?
hier redet keiner von Verjährung weil diese Forderung bezahlt ist wenn man öfters in
Zahlungsrollzug war kann die Telekom eine Sicherheitsleistung verlangen darf aber erst dann Kündigen oder den Vertrag ablehnen wenn ein grober Verstoß vorliegt wenn z.b der Anschluss für Straftaten verwendet wurde.
Natürlich gibts ne Rechtsprechung aber was willst du gegen einen Riesenkonzern ausrichten. Die haben ihre Anwälte und können das ganze auch aussitzen. Weder Fristen noch Entzug der Einzugsermächtigung interessiert die.
Als kleiner Mann haste umgedreht natürlich keine Chance, die holen sich ihr Geld schon.
Schwarzmalerei und einschüchternde Äußerungen.
Frag mich was du davon hast so einen Quatsch zu schreiben?
Natürlich bringt das was fristen zu setzen. Werden die nicht eingehalten, kann der beste Anwalt da nichts machen. Das ist kein Sarkasmus, sondern blödes Geschwätz.
Fristen zu setzen sind genau für solche Fälle, dass die Gegenpartei das nicht einfach aussitzt. Ignoriert sie die ihnen gewährte Frist, dann haben sie es absichtlich versäumt und können dafür belangt werden.
Und ist der Kläger im Recht, dann müssen die Beklagten dazu noch die Gerichtskosten bezahlen, wenn das sogar vor das Gericht geht.
Du hilfst dem TE nicht, wenn du solch einen Blödsinn hier von dir lässt. Im Gegenteil^^
Ergänzung ()
@gloss
gloss schrieb:
was haben die 250 € Inkasso mit dem Umzug zu tun ?
Der TE hat für die Telekom einen negativen Schufaeintrag.
(Das muss nicht auch für neue Provider gelten, doch wird das zumeist so gehandhabt. Es lässt sich aber dennoch drüber reden, wieso, warum weshalb ect.. 1&1 zB sieht ja nicht wie es dazu gekommen ist, nur dass man scheinbar nicht zahlen wollte)
Wieso wurde das so spät festgestellt?
Weil der Umzug mit dem Anschluss quasi als neuer Auftrag bearbeitet wird. Da wird automatisch geprüft ob der NeuKunde einen Schufaeintrag hat.
Es liegt auch im Ermessen der Firma ob sie jemanden, der mal wegen nicht bezahlter Rechnungen, die dennoch irgend wann beglichen wurden, weiterhin bzw erneut ihre Dienstleistungen zur Verfügung stellen möchten.
Ob der TE im Endeffekt den Soll bezahlt hat, spielt eigtl fast keine Rolle, wie man sieht. Wobei er natürlich sehr viel größere Chancen hat Verträge mit der Firma abzuschließen, wenn er bezahlt obwohl es längst verjährt ist. Logisch.
Da der TE aber all die Jahre, bis auf die Ausnahme scheinbar, immer bezahlt hat und nichts weiter zu Schulden kommen hat lassen, verstehe ich die Haltung seitens der Telekom nicht. Das ist wirklich sehr hart (und link), wie sie damit umgehen und gerade auch die Tatsache, dass sie den Kunden (den TE hier) erst mal einfach sitzen lassen ohne irgend welche Kommentare. Sie hätten doch gleich schreiben können: Sehr geehrter Herr Nichtbezahler, leider mussten wir feststellen, dass sie im Jahre 2006 mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug kamen und bis heute noch nicht beglichen haben. Bla, bla bla"
Anstelle die Gegebenheiten zu schildern versucht man den TE damit abzuspeisen, dass es wegen technischer Probleme nicht möglich wäre eine Leitung zu schalten.
Dabei hat er doch nach Bekanntgabe / Erinnerung damaliger Forderungen diese direkt beglichen.
Sie hätten auch gleich schreiben können, dass sie erst wieder neue Verträge mit ihm abschließen, wenn er seine alte/n Rechnung/en beglichen hat.
Scheinbar möchte man den TE nur nicht mehr als Kunde.
Da frage ich mich natürlich "wie kommt es zu diesem Schufaeintrag, wie muss das ganze damals verlaufen sein, dass die Telekom sich so verhält?"
Dass es sich hier nur um ein paar oder sogar nur um einer nicht bezahlten Monatsrechnung handeln soll schließe ich aus.
Entweder es war "komplizierter" oder das ganze beruht auf einen Fehler und man möchte einfach nur kassieren.
Evtl wurde damals offenstehende Rechnungen längst beglichen und nur nicht aus den Akten genommen bzw der Fall abgeschlossen.
Wichtig ist aber, das die Telekom einen Vertrag mit dem Kunden hat. Auch bei Umzug muss die Telekom den Vertrag einhalten.
Nur der Kunde hätte ein Kündigungsrecht, wenn die Telekom die Leistung nicht mehr liefern könnte.
Die Telekom ist an ihren Vertrag gebunden. Ob ein negativer Schufa-Eintrag existiert ist da egal, denn der Vertrag besteht bereits und muss eingehalten werden.
Durch den Vertragsbruch ist die Telekom sogar Schadensersatzpflichtig und muss jegliche Mehrkosten die der Kunde dadurch hat bezahlen.
Bzgl der 250€, hätte man den Schufa-Eintrag anfechten können und der hätte gelöscht werden müssen, da verjährt und unberechtigt (dazu müsste ein Titel vorliegen).
Da aber bezahlt wurde, gilt die Forderung als anerkannt, das Geld bekommt man also nicht mehr wieder.
Natürlich gibts ne Rechtsprechung aber was willst du gegen einen Riesenkonzern ausrichten. Die haben ihre Anwälte und können das ganze auch aussitzen. Weder Fristen noch Entzug der Einzugsermächtigung interessiert die.
Die kochen auch nur mit Wasser und arbeiten alle gleich.
Mahnungen, danach Inkasso, eventuell Mahnbescheid (dem immer widersprechen) und Klage kommt nur, wenn das Inkasso Erfolgsaussichten sieht.
Hat man dem Inkasso den Fall aber richtig geschildert, dann wissen die auch das eine Klage kaum Erfolg bringt und belassen es dabei.
Und wenn sie doch klagen, kann man sich auch einen Anwalt holen (und sogar Gegenklage einreichen).
Gegen jeden Konzern kann man sich wehren, oft reicht schon ein einfaches Aussitzen.
eben genau so ist es ja irgendwie müssen die entweder den Alten Vertrag Kündigen und überhaupt Kündigen die Kündigung müssen die übrigens rechtzeitig vorher ankündigen und auch den Grund ,
das haben die aber wohl nicht und sich nur geweigert an der Neuen Adresse den Anschluss zuschalten
und hier kann man was machen weil ja der Schustern seinen Ausstand beglichen hat
hat´er m.M. gute Chancen mit einer Beschwerde,
m.M nach ist das kein Grund die Neu Schaltung zu verweigern ein negativer Schufa Eintrag der wenn immer Zahlungsvollzug war da kann ein Unternehmen sagen nein oder wie schon gesagt eine Vorleistung verlangen das letzte tut die Telekom in solchen fällen meines wissens wenn man also nie pünktlich bezahlt hatte das ist dann rechtens .
Ich sehe du hast das alles schon durch und die Telekom hat deine geforderten Fristen auch immer eingehalten.
Der TE hat z.Z. keine Rechtschutz, soll also erstmal schön in Vorkasse gehen. Natürlich wird die Telekom evt.schneller aktiv wenn ein schreiben vom Anwalt kommt.Dieses Geld für den Anwalt dann wieder zuholen ist bestimmt genau so
einfach und Nerven schonend.Falls es überhaupt bis vors Gericht geht.
Bzw. man hat eine Rechtschutz wo eigentlich nur der Monatsbeitrag bzw. keine Kosten somit entstanden sind.
(Klage gegen was??:Umzugsauftrag gestoppt,alter Aschluss läuft eh bis Dez.,Inkassorechnung von 2006 bezahlt)
Kurz und knapp:
Anrufen, anrufen, anrufen. Irgendwann hat man jemanden dran für den die Sache ganz logisch ist und innerhalb von 14 Tagen aus der Welt geschaffen ist.(Das Geld wiederzuholen wird sehr schwierig.)
Wenn das nicht ausreichen sollte -> Bundesnetzagentur einschalten.
Der TE braucht doch keinen Anwalt. Die Telekom will Geld, also sind die am Zug.
Die Telekom hat den Vertragsbruch gegangen.
Und nein, der Vertrag läuft in der alten Wohnung nicht weiter. Er wohnt dort nicht und ist nicht (mehr) berechtigt dort einen Vertrag laufen zu haben.
Und der Umzugsauftrag scheint technisch wohl durchführbar zu sein, nur weigert sich die Telekom.
Sie dürfte wegen offener Posten den Anschluss sperren, bzw hier den neuen nicht schalten, sofern die Forderung nicht verjährt (oder sogar bezahlt) ist.
Nichtsdestotrotz ist die Bundesnetzagentur ein guter Anspruchspartner in solchen Fällen.
Die Monatsgebühren würde ich trotzdem zurückbuchen, dann läuft man nicht seinem Geld hinterher.
Der TE ist hier zumindest nach seinen Schilderungen im Recht.
Ob anrufen was bringt ist aber fraglich. Da hat man auch nur ein Callcenter dran. In der Hinsicht ist der Support der Telekom aber wirklich grauenhaft.
Er hat doch gar keine offene Rechnung mehr so wie der TE sagte das beglichen ,
ich würde erst mal versuchen ob es so zu klären ist die Dame von der Telekom wollte sich ja darum kümmern ,erst dann wenn das fehl schlägt an die Bundesnetzagentur wenden mit eine Beschwerde man schon eine Beschwerde gemacht hat kann die ja erst mal ruhen lassen und das der Bundesnetzagentur auch so mitteilen vielleicht ist das ganze alles nur ein Irrtum und Missverständnis von Seitens der Telekom gewesen ?
- Zwischenzeitlich einen Vertrag bei 1&1 gemacht -> ohne Probleme.
- Bundesnetzagentur Mail geschrieben, Fall geschildert, Antwort bekommen -> sind nicht zuständig. Soll mir einen Anwalt nehmen oder das mit dem rosa Riesen direkt klären.
- Besuch bei der Verbraucherzentrale in Nürnberg: Fall an die Anwältin dort abgegben, 45€ gezahlt, Anwältin telefoniert mit der Telekom -> Bin seit Ende September aus dem Vertrag raus, vorzeitig entlassen... und einen Anschiss kassiert das ich das Inkasso gezahlt habe, wie schon weiter oben beschrieben war die Forderung nicht rechtens da bereits verjährt.
Fazit:
- Telekom? Nie wieder. Und wenn die mir 200mbit Glasfaser für 5€ im Monat anbieten.
- In Zukunft bei derartigen Problemen immer zur Verbraucherzentrale
- Inkasso wird nur noch gezahlt wenn zwei kahlrasierte 120kg Typen auf Anabolika vor meiner Türe stehen.
PS:
Keine Ahnung was die da treiben bei der Telekom, mir wurden noch zwei mal Beträge bis Dezember im einstelligen Eurobereich vom Konto abgebucht, dann wurde mir das Geld wieder zurück überwiesen...
Das denke ich auch. Ist im Prinzip wahrscheinlich bei jedem der Anbieter möglich das man ins Klo greift.
Habe seit der Aktion auf jeden Fall einen weniger zur Auswahl... Never ever bekommen die noch mal eine Unterschrift unter einen Vertrag von mir