Sorry, auf die Einschätzung der Verbraucherzentralen, das Zeug vom ersten Tag an munter zu benutzen, oder gar zu veräußern, würde ich mich nicht verlassen. Klar, eine Handyhülle für 9,95 wird kein Thema sein. Aber was, wenn ein ehrlicher Händler (sowas gibt es auch noch) ein wirkliches Versehen begeht und ein teures Gut an die falsche Adresse schickt? Eventuell hat der richtige Empfänger auch schon bezahlt. Dann kann ich sagen, "Pech gehabt, nun ists meins"? Kaum vorstellbar in der Allgemeinheit!
Mein letzter Stand war, dass man nichts unternehmen muss, die Ware aber wohl eine 'angemessene' Zeit zur Abholung aufbewahren muss - natürlich unbenutzt.
Das klingt wie eine Fehlüberweisung durch die falsche Kontonummer, da darf man die Kohle auch nicht behalten. Wo soll der Unterschied sein?