Amzonhändler droht mit Rechtsanwalt wegen Negativer Bewertung

McBash

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Hi Leute,

Ich habe da mal eine Frage. Ich habe vor ein paar Tagen eine Schilfrohrmatte bei Amazon bestellt.

Diese Hier: http://www.amazon.de/Videx-Schilfro...F98I/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1338551745&sr=8-1

Erhalten habe ich aber wie unten im Anhang auf dem Foto zu sehen ist optisch etwas ganz anderes. Die gelieferte Matte hat 1-2 cm Halmabstände und nicht Halm an Halm geschnürrt wie in der Beschreibung.


Nun habe ich den Händler via Mail gebeten mir ein Rücksendelabel zukommen zu lassen. Dieser aber sagte, da Warenwert unter 40€ muss ich für den Versand selbst aufkommen.

Da der Artikel jedoch nicht der Beschreibung entspricht, hab ich gesagt, werde ich nicht für den Versand aufkommen.

Sollte er sich weigern, den Artikel auf seine Kosten zurück zu nehmen. Werde ich Ihn dementsprechen Bewerten.

Er sagte dann, dies wäre Erpressung und ich soll es auf eingen kosten zurücksenden oder bleiben lassen.

Gesagt, getan. Hab dann gleich eine Negative Bewertung auf Amazon geschrieben:

"Schilfrohrmatte, nicht wie Beschrieben. Weicht stark vom Bild und der der Beschreibung ab. Nicht Halm an Halm wie beschrieben sondern teilweise sehr großer Abstand. Kontakt mit dem Händler nicht zufrieden stellend. Will nicht für die Rücksendekosten des Produkts aufkommen da Warenwert unter 40€. Kundenfreundlichkeit sieht hier anders aus. Fazit Bei diesem Händler nein Danke"


Nun erhielt ich von Ihm folgende Mail:


Da Sie Ihre Ankündigung bereits war gemacht haben, eine negative Bewertung abzugeben bei nicht Übernahme der Rücksendekosten und Sie freundlicher Weise das in Ihrer Bewertung auch dokumentiert haben, werden wir Rücksprache mit unserem Anwalt halten.
Unserer Ansicht nach haben wir uns rechtlich korrekt verhalten, uns liegt es fern einen Kunden zu nötigen.
Sollten Sie Ihre Bewertung überdenken wollen oder an eine für beide Parteien zufriedenstellenden Einigung interessiert sein, so lassen Sie uns das wissen.
Mit freundlichen Grüssen




Was meint Ihr dazu?
 

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Die zufriedenstellende Einigung sähe ja so aus, dass sie ihre Kosten übernehmen. Das haben die ja ausgeschlossen. Wenn die wegen der paar Euros nun zum Anwalt laufen und sich selbst Kosten verursachen ist das imho deren Problem.
In deiner Beschreibung der Sachlage im Zitat kann ich erstmal keine Verleumdung / Rufschädigung erkennen, die sie nicht selbst zu verantworten hätten.
 
Meine bescheidene Meinung:

Soooo clever war das von dir nicht ihn zu erpressen.
Das das Produktbild bei einem Naturprodukt vom eigentlichen Produkt abweicht ist auch üblich. Die Rücksendekosten hättest du tragen müssen, alles andere wäre Kulanz vom Händler.

Wenn du ne Rechtsschutz hast, würde ich alles so lassen... wenn nicht würde ich die Bewertung zurück ziehen.
 
Ist das denn eine Erpressung? Ich sehe das nicht so aber vieleicht liege ich da ja Falsch.
 
ist die "Rücksprache mit unserem Anwalt" etwa erpressung, die bewertung zu ändern?
also in dem falle würde ich ja rücksprache mit meinem anwalt halten... :rolleyes:

sry, aber wo kommen wir dahin wenn man bei einer negativen bewertung plötzlich mit ner anzeige zu rechnen hat???

ich denke ne freude würde sich der händler mit einer anzeige nicht machen. in so einem fall würde ich aus kundensicht dann regelmässig rezesionen schreiben, das ganze in nem blog dokumentieren un schauen, ob ich das nich auf die erste seite der BILD bekomme.

ich weis ich bin ein böser kunde, aber ich erwarte schlichtweg kulanz von einem guten händler(egal ob ich als verbracher recht hab oder nicht). gerade bei so einem popelbetrag...
rücksendekosten... für 2,50 hätte der händler ne positive bewertung bekommen, günstiger gehts nicht.
 
Er muss den Rückversand nicht zahlen da der Warenwert unter 40€ ist. Du hast ihn damit gedroht ihn negativ zu bewerten wenn er den Rückversand nicht übernehmen will. Das ist in meinen Augen Erpressung.

sry, aber wo kommen wir dahin wenn man bei einer negativen bewertung plötzlich mit ner anzeige zu rechnen hat???
Es geht doch gar nicht um die negative Bewertung - sondern um die Tatsache das der TE der Firma mit einer negativen Bewertung gedroht hat wenn diese den Versand nicht übernimmt.
 
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Es gibt keine Epressung. Die Bewertung ist vollkommend gerechtfertigt. Lass dich nicht unterbutern. Soll er seinen Anwalt fragen, eine reale Chance hat der nicht. Du hast ihm erklärt das du nicht das bekommen hast was man dir beschrieben hat, er weigerte sich das zu lösen und wurde damit Negativ bewertet. Du lügst ja nicht.

Edit: Es könnte durchaus auch ein Mangel am Produkt liegen, damit wäre der Händler für den Rückversand verantwortlich. Er versucht dich nur zuverunsichern damit er gut da steht. Ich an deiner Stelle würde das direkt an Amazon weiterleiten und mich dort über den Händler beschweren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Reklamation eines Sachmangels müsste der Käufer auch die Transportkosten im Rahmen einer Nacherfüllung tragen. Aus der Formulierung "ein Rücksendelabel zukommen zu lassen" ergibt sich vielleicht eher der Wunsch eines Widerrufs. Eventuell liegt nur ein Missverständnis vor: Wenn der Kaufvertrag widerrufen werden soll, muss der Käufer die Transportkosten tragen, wenn nacherfüllt werden soll, der Verkäufer.
 
In meinen Augen ist der Händler der Betrüger und Erpresser.Wenn ich ein Auto Verkaufe mit Unfall und schreibe Unfallfrei ist das auch Betrug.Ich würde zum Verbraucherschutzbund gehen und Informieren,weil ich auch in Gesetzlichen Sachen ein Laie bin.
 
Meine Vorredner haben eigentlich schon eindrucksvoll bewiesen, dass hier der falsche Platz für solche Fragestellungen ist, zumal für den TE durchaus finanziell einiges auf dem Spiel steht.
 
Na Docy was macht das Studium? Scheint ja nicht so gut zu laufen wenn du Beträge unter EUR 100 schon für finanziell einiges hältst.

@ McBash: Mach dir keine Sorgen, das ist ganz sicher keine Erpressung. Wenn dir einer die Scheibe einschmeisst darfst du ihm auch mit ner Anzeige drohen, sofern er für den Schaden nicht aufkommen will (Stichwort Zweck-Mittel-Relation).

Deine Bewertung hätte auch kaum sachlicher ausfallen können (Das Ding ist wirklich nicht das auf dem Foto, wohl eher nen schlechter Witz). Ich hab bei dem Händlerverhalten fast losgeprustet :evillol: Der will dich nur einschüchtern. Der kann den ganzen Tag zum Anwalt rennen, der kann ihm auch nur raten dich schön in Ruhe zu lassen und seinem Mandant noch ne dicke Rechnung schreiben dir er (und nicht du) dann bezahlen darf.
 
Trigger_Hurt schrieb:
Na Docy was macht das Studium? Scheint ja nicht so gut zu laufen wenn du Beträge unter EUR 100 schon für finanziell einiges hältst.

ich muss es sagen, vielen Dank! :daumen:

Und eben wenn es kein Reklamationsgrund war, bleibt doch die Bewertung Sachlich und Wahrheitstreu. Dazu gibts übrigens sogar ein Urteil als mal ein Ebayer gegen seine Bewertung geklagt hatte, wurde abgelehnt. Weil man das Recht hat sein Empfinden wiederzugeben in einer Bewertung.
 
Du könntest die Bewertung theoretisch sogar auf folgendes beschränken:
Schilfrohrmatte, nicht wie Beschrieben. Weicht stark vom Bild und der der Beschreibung ab. Nicht Halm an Halm wie beschrieben sondern teilweise sehr großer Abstand.
Was soll der Händler da machen? Es ist ja nicht als die reine Wahrheit.
 
Es ist keine Erpressung, weil Du nicht mit einer rechtswidrigen Handlung drohst, sondern mit einer rechtmäßigen Meinungsäußerung.

Ich selbst hätte zwar nicht damit gedroht sondern es einfach gemacht, und die Rücksendekosten muss tatsächlich bei geringem Warenwert der Kunde tragen, aber große Angst hätte ich an Deiner Stelle vor dem Rechtsanwalt nicht. Ausser dass diese Typen einem echt auf die Nerven gehen können.
Ergänzung ()

Zitat:
§ 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Ganz ehrlich: Hört sich das einschlägig an?

Im Übrigen entspricht aus meiner Sicht die Matte auf Deinem Foto nicht den Angaben (fast Schon Zusicherungen) des Händlers, da sie ja als Sichtschutz verkauft wird. In meiner Sicht ein Sachmangel.

Aber Du hast zumindest schon etwas erreicht:
http://www.amazon.de/review/R2J54GP7YOKHVW/ref=cm_cr_pr_viewpnt#R2J54GP7YOKHVW
 
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1. der Händler ist an sein Angebot gebunden. Da explizit "Halm an Halm" angeboten, aber nicht geliefert wurde, hat der Käufer Recht auf Nacherfüllung - kostenlos

2. die Wertgrenze "40€" bezieht sich auf das Widerrufsrecht im Fernabsatz. Da wurde hier bei der anfänglichen Kommunikation was durcheinandergeworfen, denn bei einem simplen Widerruf muss der Käufer bei einem WW unter 40€ die VK selbst tragen. Das trifft hier allerdings nicht zu, hat aber wohl mit zur Eskalation geführt -> Halbwissen schadet ;)

3. Man hätte den Händler freundlich darauf hinweisen sollen, dass die Ware nicht wie bestellt/beschrieben/angeboten geliefert wurde. Die Rechtslage war bis dahin eindeutig (Nachlieferung der korrekten und Abholung der falschen Ware auf Händlerkosten).

4. Da sich der Händler ob der (scheinbar) umständlichen Formulierung (wie man schon aus der Bewertung erkennt...grausig) zu einem bestimmten Handeln genötigt (240 stgb, nicht erpresst) fühlte, kanns ggf. teuer werden, bis hin zu eventuellen Schadensersatzforderungen z.B. wegen Geschäftsschädigung bei nachweislich mutwillig falscher negativer Bewertung. Ob das so kommt ist ne andere Frage, aber möglich ist es.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Schilfrohrmatte, nicht wie Beschrieben. Weicht stark vom Bild und der der Beschreibung ab. Nicht Halm an Halm wie beschrieben sondern teilweise sehr großer Abstand. Kontakt mit dem Händler nicht zufrieden stellend. Will nicht für die Rücksendekosten des Produkts aufkommen da Warenwert unter 40€. Kundenfreundlichkeit sieht hier anders aus. Fazit Bei diesem Händler nein Danke"

Wo ist da etwas Geschäftschädigendes? Klär mich mal auf. So ein Gelaber. Der TE ist eindeutig im Recht. Wenn man will, kann man sogar den Händler wegen Nötigung anzeigen (höhst Wahrscheinlich ohne Erfolg, aber wenn man so wie sich der Händler benimmt, nachvollziehbar).
 
Punkt 1: Könnt ihr aus dem Post vom TE herauslesen, dass der TE Rechte aus der Gewährleistung nehmen wollte?! Nein, also fällt schon ein Recht auf kostenfreie Abholung der Ware aus bzw. kostenfreie Rücksendung der Ware aus! Er hat den Kaufvertrag widerrufen! Und nicht auf die Gewährleistung gepocht!

Punkt 2: Dass, die Ware nicht, zur der Artikelbeschreibung passt, sieht man eindeutig, somit hat der TE, den Vertrag widerrufen. Zur Recht! Aber dafür wurde, das Widerrufsrecht gemacht ( das war der hauptsächliche Grund vom Widerrufsrecht), nämlich zum Schutze des Verbrauchers, Ware zu bekommen, die zur der Artikelbeschreibung passt und nicht wie sich eingebürgert hat, 14 Tage lang, die Ware zur TESTEN, ob die Ware für die eigenen Ansprüche gut ist!

Kommen wir jetzt zum wichtigen Punkt, der TE wollte nicht die Rücksendekosten tragen, obwohl per Gesetz dies unter einem Warenwert von 40 € der Fall ist, daraufhin hat der TE mit einer negativen Bewertung GEDROHT! Der Händler hat dies zur Recht als Erpressung benannt, das ist eine Erpressung.

Inwiefern, der Händler mit dem Rechtsweg erfolgreich sein wird, kann ich mit meinem Laien Verständnis nicht beurteilen.

Klar könnte sich der Händler kulant verhalten, aber bei einer Drohung würde ich persönlich auch nichts machen.

@ TE, XYN, Trigger Hurt etc.
Mögt ihr, dass euch gedroht wird, damit ein anderer seinen Willen durchsetzen kann.

Mich würde es echt interessieren, wie der Fall aufgenommen worden wäre, von den User ala Mc Bash, Trigger Hurt, wenn dies ein Händler gemacht hätte und dem TE gedroht hätte, wenn er seine Ware widerruft ( Gehen wir mal davon aus, dass die Ware 100% zur Artikelbeschreibung passt) und dabei keine positive Bewertung schreibt, dass dein Wertersatz genommen wird
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Klar könnte sich der Händler kulant verhalten, aber bei einer Drohung würde ich persönlich auch nichts machen.

Ich eben so wenig, und von Berufswegen einiges gewohnt und abgehärtet, und bei 3-4€ Lieferkosten so einen Terz zu machen ist von beiden Parteien kindisch, und ja der Kunde hat ja immer Recht (er bekommt es leider nur nicht immer zu gesprochen).

Noch kindischer finde ich aber das im Anschluss der nächste Pf....n hingeht und die Geschichte nocheinmal bewertet und Bezug auf dieses Forum nimmt (auch wenn er es nicht explizit erwähnt hat) und dann noch den Inhalt total verdreht, sehr professionell!

Sollte man das vielleicht noch bei Facebook und CB posten damit dann noch 700 Kommentare darunter stehen, ich finde das richtig mies und absolut geschäftsschädigend, wäre ich dieser Händler gewesen, ich hätte es unlängst bei meinem Fachanwalt eskaliert!

Der Satz "Kundenfreundlichkeit sieht anders aus" gefällt mir immer am besten, da gibt ein Händler mal nicht nach (wozu er keinesfalls verpflichtet ist bei einem Widerruf) so tanzt man ihm als Kunde auf der Nase herum, und kann sich dann alles erlauben?

Wer schützt eigentlich die Händler vor solchen Kunden :D

@TE

Wende dich doch an Amazon, würde mich mal sehr interessieren ob die sich der Sache annehmen. Die Versandkosten wirst du wohl nicht mehr zurück bekommen.
 
Und was ist falsch an der Bewertung? Welche Epressung?

Gegenfrage, wenn ein Unternehmen ein Brief an dich rausschickt, das du was bezahlen sollst und dort ankündigt wenn du bis zum genannten Datum nicht zahlst, das man weitere Schritt einleitet, ist das Epressung?

In der Bewertung wurde widergegeben was passiert ist, was der TE für sich als negativ einstuft. Das der Händler dann mit seinem Anwalt droht ist genau so wohl eine Epressung/Nötigung zur Rücknahme der Bewertung?

Ich sagte das schon einmal, soll der TE doch den Amazon Service einschalten, mal schauen was die dazu sagen.

Das Rückgaberecht dient tatsächlich der Prüfung der Ware wie im Ladengeschäft möglich, dazu gehört das Testen dazu. Gerichtsurteile gibts dazu genug. Also auch da erzählst du wieder Mist.

Im übrigen habe ich nur darauf hingewiesen das es auch ein Mangel sein kann, da der Artikel nicht zu der Artikelbeschreibung passt. Wer hier die Kosten trägt, ist dir unlängst bekannt.

Hier was interessantes zu Bewertungen, ist zwar Ebay aber vom Prinzip her das gleiche bei Amazon. Beachtet mal die Meinung des Gerichts.
http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachartikel/klage-gegen-e-bay-bewertung-abgewiesen/
hier die kurz Fassung:
http://www.bdp-gmbh-verbraucherschu...-ebay-bewertung-klage-legitimation-14775.html
 
Xyn schrieb:
Und was ist falsch an der Bewertung? Welche Epressung?
Nimm die Versandkosten auf deine Rechnung oder ich bewerte dich negativ, ist keine Erpressung:freak:
Xyn schrieb:
Gegenfrage, wenn ein Unternehmen ein Brief an dich rausschickt, das du was bezahlen sollst und dort ankündigt wenn du bis zum genannten Datum nicht zahlst, das man weitere Schritt einleitet, ist das Epressung?
Beispiel: XYN gib mir 100€ oder ich haue dir auf die Fresse...genau so hat der TE sich verhalten, wir müssen uns nicht darüber streiten, dass der TE eine Drohung ausgesprochen hat, das sieht jeder mit ein bisschen Verstand.
Xyn schrieb:
In der Bewertung wurde widergegeben was passiert ist, was der TE für sich als negativ einstuft. Das der Händler dann mit seinem Anwalt droht ist genau so wohl eine Epressung/Nötigung zur Rücknahme der Bewertung?

Nein in der Bewertung fällt noch, ich habe den Händler gedroht, dass die Versandkosten übernommen werden sollen, oder ich bewerte ihn negativ!
Außerdem wer droht, sollte auch damit rechnen, dass dies genauso zurück kommen kann..
Für mich ist das Kindergarten von beiden Seiten, aber der TE sollte sich echt fragen, ob er in Zukunft, doch lieber Erwachsen sein möchte..
Xyn schrieb:
Das Rückgaberecht dient tatsächlich der Prüfung der Ware wie im Ladengeschäft möglich, dazu gehört das Testen dazu. Gerichtsurteile gibts dazu genug. Also auch da erzählst du wieder Mist.

Lesen liegt dir nicht, ich habe geschrieben, einer der Hauptgründe vom Widerrufsrecht war/Ist, dass der Kunde die Ware bekommt, die in der Artikelbeschreibung erfasst wurde.
Das noch andere Gründe vorhanden sind, habe ich nicht bestritten, also der Mist erzählt sieht man an den Post von dir in vielen Threads.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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