marcol1979
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Wundert das einen ?
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Eta Carinae schrieb:Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier eine Absicht vorliegt (den Shitstorm für diesen Satz kann ich mir jetzt schon vorstellen)
Betrachtet man den Antrag auf die einstweilige Verfügung (downloadbar bei chip.de), sieht man einige Bilder auf denen das iPad 2 und das GalaxyTab mit richtigem Seitenverhältnis gezeigt werden, unter anderem direkt auf der vorhergehenden Seite.
Außerdem wirken die Bilder allgemein amateurhaft, sodass man beinahe auch von schlichter Unfähigkeit der Anwaltskanzlei sprechen kann (oder wer auch immer die Bilder erstellt hat)
Ich ergreife für keine Partei Seite. Diese ganze Patent-Klage-/Gegenklage-Wellen halte ich für ziemlich lächerlich und schädlich für die Produktvielfalt.
Doch durchaus - zumindest beim Prozess in den Niederlanden wurde auch von Seiten Samsungs darauf hingeweisen, dass die Bilder nachbearbeitet wurden.ARTcrime schrieb:Haben das die Samsung-Rechtsanwälte nicht auch durchgeschaut?
Denen müsste das doch aufgefallen sein... Ich warte mal ab, was da raus kommt
Man sei zu der Auffassung gelangt, dass ein EU-weites Verbot außerhalb der eigenen Zuständigkeit gelegen habe, so das Gericht.
Damien White schrieb:- Seitenverhältnis geändert
- Startbildschirm durch Appscreen ersetzt
- Samsung Logo entfernt (!)
Crapple's Hinweis auf die identischen Merkmale schrieb:(vi)
wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays.
Vielen Dank für die Links! In den Kommentaren finden sich weitere Links, wo erklärt wird, warum ein deutsches Gericht für die ganze EU zuständig sein könnte.HighTech-Freak schrieb:
Das würde dann aber erst recht gegen die Kompetenz der Richter sprechen. Oder gegen deren Unvoreingenommenheit. Ich weiß gar nicht, was schlimmer wäre.Imbissbronko schrieb:Die hatten mit Sicherheit einige Exemplare beider Geräte zur Hand.