Helios co.
Lt. Commander
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- März 2005
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Ob die Länge der UHaft in Ordnung ist kann ich nicht beurteilen, ich weiss nur, dass man in Russland ende der 90er schon alleine für den Diebstahl eines Bonbons in den Knast kam und wenn man sehr viel Pech hatte in ein Arbeitslager. In Anbetracht der zahlreichen Straftaten und der Überforderung der Gerichte saßen da schon einige recht lange in UHaft.
Bei der Bewertung der 6 Monate UHaft sollte man sich daher zunächst fragen, ob das eine übliche Zeitspanne ist in Russland ist und/oder zumindest konkret schauen, warum das im Falle der Pussies der Fall ist bevor man irgendwelche politischen Intrigen zusammenstrickt. Es ist schon interessant zu beobachten, dass gerade die Forenmitglieder, die sich über jeden hier auskotzen der Verschwörungstheorien verbreitet oder damit argumentiert, im Falle der Pussies aber direkt zu eben diesem Mittel greifen.
Was die Tat der Pussyriots konkret anbetrifft: Nach deutschem Recht, müssten die in jedem Fall gegen § 188 (üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens) verstoßen haben. Dann noch gegen § 166 (Müsste eigentlich die besagte Kirchenschändung sein) und in gewisser Weise und in Anbetracht des Zeitpunktes der Tat auch gegen §130 (Volksverhetzung).
Hierfür können im übrigen schnell mehrjärige Freiheitsstrafen regnen, ob das aber konkret in dem relativ harmlosen Fall der Pussyriots so wäre, kann ich als nicht-Jurist leider nicht beantworten, aber sehr wahrscheinlich würden die eine dicke Geldstrafe sowie Sozialstunden bekommen, was meiner Meinung nach auch gerechtfertigt wäre bzw. deutlich passender als Knast.
Aber mal naiv gefragt, schweifen nicht sehr ab vom Thema?
Bei der Bewertung der 6 Monate UHaft sollte man sich daher zunächst fragen, ob das eine übliche Zeitspanne ist in Russland ist und/oder zumindest konkret schauen, warum das im Falle der Pussies der Fall ist bevor man irgendwelche politischen Intrigen zusammenstrickt. Es ist schon interessant zu beobachten, dass gerade die Forenmitglieder, die sich über jeden hier auskotzen der Verschwörungstheorien verbreitet oder damit argumentiert, im Falle der Pussies aber direkt zu eben diesem Mittel greifen.
Was die Tat der Pussyriots konkret anbetrifft: Nach deutschem Recht, müssten die in jedem Fall gegen § 188 (üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens) verstoßen haben. Dann noch gegen § 166 (Müsste eigentlich die besagte Kirchenschändung sein) und in gewisser Weise und in Anbetracht des Zeitpunktes der Tat auch gegen §130 (Volksverhetzung).
Hierfür können im übrigen schnell mehrjärige Freiheitsstrafen regnen, ob das aber konkret in dem relativ harmlosen Fall der Pussyriots so wäre, kann ich als nicht-Jurist leider nicht beantworten, aber sehr wahrscheinlich würden die eine dicke Geldstrafe sowie Sozialstunden bekommen, was meiner Meinung nach auch gerechtfertigt wäre bzw. deutlich passender als Knast.
Aber mal naiv gefragt, schweifen nicht sehr ab vom Thema?
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