Arbeiten in der IT

brettler schrieb:
Es kommt immer auf dei Stelle an, die Entgeltordnung spricht von "sonstigen" Arbeitnehmern. Man auch ohne Bachelor oder Master eine E14 bekommen.

Kann, aber du hast kein Recht drauf. E14 ist höherer Dienst, ergo mindestens Master.
Das macht der ö.D. in der Regel nur bei Standorten wo die lokalen Lebenserhaltungskosten höher sind. Beispielsweise könnte ich in Köln auch E11 bekommen.

brettler schrieb:
Stufe 3 ist eigentlich Standard wenn genug Erfahrung da ist, bei größerem Mangel geht sogar "mehr". Oder es gibt eine temporäre Zulage.

Kommt drauf an, je nach dem mit welche Berufserfahrung du in der freien Wirtschaft gesammelt hast kannst du auch mit Stufe 4 oder 5 anfangen. Das ist Verhandlungssache. Aber wie gesagt kommen die Erfahrungsstufen mit der Zeit automatisch.
Wenn man frisch von der Ausbildung oder Studium kommt fängt man mit Stufe 2 an weil die Ausbildung mit angerechnet wird (beim Studium mit E9 und bei der Ausbildung mit E5. Da kommt man in der Regel aber schnell hoch. Ich bin innerhalb von einem Jahr von E5 nach E9b gekommen).

brettler schrieb:
Aber dennoch ist der öD eher schlecht bezahlt

So pauschal gesagt ist das halt falsch wie ich bereits dargelegt habe.
Nicht jede*r lebt in einer Region wo die Wirtschaft stark ist.

Gerade wenn man nur 350€ für die Wohnung zahlen muss, kann man mit E9 für eine Ausbildung sehr gut leben.
 
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@shy-Denise ich denke, die wenigsten fangen nach einem Studium mit E9 an. Meine Frau hat vor 4 Jahren gleich nach dem Bachelor ohne BE mit E11 angefangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt drauf an, je nach dem mit welche Berufserfahrung du in der freien Wirtschaft gesammelt hast kannst du auch mit Stufe 4 oder 5 anfangen. Das ist Verhandlungssache. Aber wie gesagt kommen die Erfahrungsstufen mit der Zeit automatisch.

Kannst du auch was anders wie meine Beiträge einfach nur zu wiederholen?


a kommt man in der Regel aber schnell hoch. Ich bin innerhalb von einem Jahr von E5 nach E9 d gekommen).

Eine Höhergruppierung der Stelle ist was völlig anders. In der Regel bleibt man auf der Stelle je nachdem welche EG "für immer" es sei den man bewirbt sich (wie in der freien Wirtschaft) auf andere Stellen.

Und zumindest TV-L kennt keine E9 d

So pauschal gesagt ist das halt falsch wie ich bereits dargelegt habe.
Nicht jede*r lebt in einer Region wo die Wirtschaft stark ist.
Gerade wenn man nur 350€ für die Wohnung zahlen muss, kann man mit E9 für eine Ausbildung sehr gut leben.

Genauso gesehen ist es deine Ausasge auch falsch. Der öD ist schlecht bezahlt, da auch hier Personal gespart wird die Eingruppierung der Stelle nur nach den Tätigkeiten erfolgt und Entgelterhöhungen nur durch Zeit und ggf. minimale Tariferhöhungen möglich sind.

Im öD hat man eben andere Vorteile.
Und gerade als ITler sollten sich so gut wie überall besser bezahlte Jobs finden lassen, zur Not 100% Remote.
 
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Pogrommist schrieb:
@shy-Denise ich denke, die wenigsten fangen nach einem Studium mit E9 an.

Nein, dass Einstiegsgehalt im gehobenen Dienst ist E9. Ausnahmen bestätigen die Regel. So wird das auch an jeder Behörde gehandelt in der ich jetzt war (sowohl Kommunal-, Landes- als auch Bundesebene) bei Mitarbeiter*innen die in der Behörde ausgebildet wurden.
 
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shy-Denise schrieb:
ein, dass Einstiegsgehalt im gehobenen Dienst ist E9.
Setzt der gehobene Dienst ein Studium voraus? Kenne mich nicht aus.
Eine weitere „Ausnahme“ - Bekannter wurde direkt nach seiner Berufsausbildung in E9 eingruppiert. Er arbeitet bei der Stadt Essen.
 
Pogrommist schrieb:
Setzt der gehobene Dienst ein Studium voraus? Kenne mich nicht aus.

Jop

ganz grob gesagt bei Angestellten (bei Beamten ist das nochmals komplizierter)

E1 bis E4 - an- bzw. ungelernte (das sind dann Stellen wie zum Beispiel Postbote, Reinigungskraft oder Hausmeister).

E5 bis E9a/E9b - mittlerer Dienst - Ausbildung (wobei in der normalen Verwaltung geht es bei uns nur bis E9a. E9b ist für Stellen mit Meistertitel oder Techniker vorgesehen. Wir bekommen E9b weil wir als ITler eine Sonderstellung haben und eine höhere Verantwortung tragen als ein/e Verwaltungsfachangestellt*in mit E9a).

E9c (bzw. E9b wo es kein E9c gibt) bis E12 - gehobener Dienst - Bachelor (oder FH Diplom)

E13 bis E15ü - höherer Dienst - Master (oder Uni Diplom)

Disclaimer: E9c gibt es nicht in allen Tarifverträgen, da ist es dann entsprechend E9b.
Guck mal hier: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/entgeltgruppen.html

Wie gesagt die Behörde kann bei Bedarf auch "darüber" bezahlen. Wie bereits erwähnt machen das zum Beispiel Behörden in Großstädten wo Miete und co. deutlich teurer sind.


Pogrommist schrieb:
Eine weitere „Ausnahme“ - Bekannter wurde direkt nach seiner Berufsausbildung in E9 eingruppiert. Er arbeitet bei der Stadt Essen.

Ausbildung oder Studium? Und in der Probezeit hatte er keine kleinere Entgeltgruppe? So wurde das bei uns immer gehandhabt.

Bei Landes- oder Kommunalbehörde kann es durchaus Unterschiede geben wie das gehandhabt wird. In NRW habe ich noch nie gearbeitet sondern nur in Niedersachsen.


@brettler
Woher kommt auf einmal dein Hass, dass du meinst mich mit privaten Nachrichten belästigen zu müssen auf die man nicht antworten kann?
 
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shy-Denise schrieb:
Nein. Berufsabschlüsse spielen bei der Eingruppierung keine Rolle. Alles andere ist Beamtengedöns.

Es wird grundsätzlich nur die auszuübende Tätigkeit bewertet. So z. B. Entgeltgruppe 13 im TV-L:
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwer-
tiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben
Als "sonstiger Beschäftigter" kann man bei Erfüllung der Kriterien (Bsp.: förderliche Zeiten aus vorangegangenen Stellen mit gleichen Tätigkeitsmerkmalen) entsprechend eingestuft werden.

Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-l-nr10-anlage-a.pdf

Warum sich der Mythos "Ich brauche für Entgeltgruppe x Schulabschluss y" noch immer hält verstehe ich nicht. Einfach in die Entgeltordnung des entsprechenden Tarifvertrags schauen. Sollte auf Bundes- und Kommunalebene ebenfalls so aussehen. Wenn unfähige Personalabteilungen trotzdem das Märchen von "formalen Voraussetzungen" für Entgeltgruppen propagieren sollte man sich als Angestellter da selbstständig drüber informieren.
 
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A415 schrieb:
Nein. Berufsabschlüsse spielen bei der Eingruppierung keine Rolle. Alles andere ist Beamtengedöns.

Dann guck mal in die Stellenbeschreibungen…
Defakto hast du als Bewerber*in mit Ausbildung keine Chance wenn sich auf so eine Stelle auch nur einer mit Studium bewirbt.

Ich finde es ja auch interessant wenn fremde Menschen einen die Erfahrung absprechen wollen… ist ja nicht so, dass ich mir das ausdenke. Das wurde in den Behörden in denen ich war immer so gehandhabt.


Außerdem hatte ich meine Aussage auch mit der Quelle von tvoed Info belegt.

Vor allem wie willst du dich gegen die Personalabteilung wehren? Da kommt dann ja nur ein Schreiben im Sinne von „tut mir leid wir können sie nicht berücksichtigen“ und das war’s dann. 🤷🏻‍♀️
 
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shy-Denise schrieb:
Vor allem wie willst du dich gegen die Personalabteilung wehren?
"Hallo Personalabteilung, hier ist meine Kündigung, ich gehe jetzt Geld verdienen. Ciao."

Sorry, aber der öD war von der Bezahlung her noch nie interessant. Und ich habe selbst mehrere Jahre öD-like gearbeitet, allerdings nach der Bundesbesoldungstabelle.

Ich bin vielleicht nicht repräsentativ, aber um quasi identisch zu jetzt zu verdienen, müsste ich im TV-L bei E12/6 oder E13/5 eingruppiert werden - da ich "nur" eine Ausbildung, dafür allerdings 18 Arbeitsjahre vorweisen kann, ist das aber nahezu ausgeschlossen.
 
@crashbandicot warum sollte ich in die freie Wirtschaft gehen wenn ich in meiner Region weniger verdiene und weniger Freiheiten habe ?

Wie gesagt das reine Gehalt sagt nichts aus wenn man nicht die Kosten für Miete und co kennt. Am Ende des Tages ist doch nur wichtig wie viel Geld für einen über bleibt nachdem die grundlegenden Sachen bezahlt sind ..

Bringt mir auch nichts wenn ich weg ziehe, dann 500€ brutto mehr bekomme und ich für meine Wohnung statt 350€ dann plötzlich 800 bis 1000€ zahlen muss.
 
shy-Denise schrieb:
Defakto hast du als Bewerber*in mit Ausbildung keine Chance wenn sich auf so eine Stelle auch nur einer mit Studium bewirbt.
Woher will man das wissen? Reine Spekulation. Es wird i.d.R. der Bewerber mit dem besten Gesamtpaket eingestellt.

shy-Denise schrieb:
Ich finde es ja auch interessant wenn fremde Menschen einen die Erfahrung absprechen wollen… ist ja nicht so, dass ich mir das ausdenke. Das wurde in den Behörden in denen ich war immer so gehandhabt.
Wo habe ich Erfahrung abgesprochen? Ich habe nur eine Aussage mit Quellenangabe korrigiert.
Ja ein beliebtes vorgehen so mancher Behörde. Dennoch falsch. Siehe meinen Link zur Entgeltordnung TV-L.

shy-Denise schrieb:
Außerdem hatte ich meine Aussage auch mit der Quelle von tvoed Info belegt.
Die Seite "ÖffentlicherDienst.info" ist keine offizielle Seite mit Aussagekraft. Im Internet steht bekanntlich so machens... Hier die Entgeltordnung des Bundes und die identische Äußerung z. B. bei Entgeltgruppe 13:
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwer-
tiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/...AE10E543.1_cid350?__blob=publicationFile&v=10

shy-Denise schrieb:
Vor allem wie willst du dich gegen die Personalabteilung wehren? Da kommt dann ja nur ein Schreiben im Sinne von „tut mir leid wir können sie nicht berücksichtigen“ und das war’s dann.
Tatbestand benennen und mit offiziellen (!) Quellen als Beleg für die Aufforderung zur Korrektur zukommen lassen mit entsprechender Fristsetzung. Personalrat ebenfalls über den Vorgang informieren. Wer meint sich nicht mit Personalabteilungen auseinandersetzen zu können weil die im eigenen Weltbild "übermächtig" sind darf sich halt nicht wegen der eigenen Situation beschweren.

Falls man (Fach)Informatiker ist oder irgendeinen anderen MINT Beruf ausübt findet man heute an jeder Straßenecke einen neuen Job, teils auch mit x% Remote (a.k.a. "Home Office").
 
shy-Denise schrieb:
Bringt mir auch nichts wenn ich weg ziehe
Niemand spricht von Umziehen. Bleib in deinem Dorf / Kleinstadt für 350EUR wohnen und such dir einen Arbeitgeber der 100% Homeoffice anbietet, aber besser bezahlt als der öD.
 
A415 schrieb:
Woher will man das wissen? Reine Spekulation. Es wird i.d.R. der Bewerber mit dem besten Gesamtpaket eingestellt.

Erfahrungswerte

A415 schrieb:

Sorry, als jemand der nur eine Ausbildung hat fällst du nicht unter der Kategorie "sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben." Das ist einfach nonsense wo du auch bei keinem AG Gericht durchkommst. Du kannst mir gerne entsprechende Gerichtsurteile verlinken wo anders entschieden wurde.

Eine Ausbildung ist nun mal nicht mit einem Bachelor gleich gesetzt. Und wie willst du in dem Bereich Erfahrung sammeln, wenn du für die Stelle wo du gleichwertige Erfahrung sammeln könntest erst gar nicht hin kommst? Als beschäftigter mit Ausbildung führst du nun mal andere Tätigkeiten aus.

@crashbandicot
Das wäre natürlich eine Möglichkeit, ich will aber nicht 100% Homeoffice.
Ergänzung ()

A415 schrieb:
Die Seite "ÖffentlicherDienst.info" ist keine offizielle Seite mit Aussagekraft. Im Internet steht bekanntlich so machens... Hier die Entgeltordnung des Bundes und die identische Äußerung z. B. bei Entgeltgruppe 13:

Haufe.de hat mit seinem TVöD Office Professional hingegen sehr wohl Aussagekraft:

Die Entgeltgruppen 9b bis 12 umfassen den Bereich der Tätigkeiten, die vom Niveau her einen Bachelor erfordern. Dies wird auch deutlich daran, dass erstmals zur Stärkung des Ausbildungsbezugs das personenbezogene Merkmal der Hochschulbildung vereinbart wird. So ermöglicht die Entgeltgruppe 9b Fg.1 die Eingruppierung von Beschäftigten mit abgeschlossener Hochschulbildung (Nr. 4 der Grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen) und entsprechender Tätigkeit. Den Beschäftigten, welche nicht über die abgeschlossene Hochschulbildung verfügen, aber entsprechend tätig sind, wird die Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b Fg.1 durch die Regelung zum "sonstigen Beschäftigten" ermöglicht. Als Alternative und gleichrangige Eingruppierung ermöglicht die Fallgruppe 2 (wie bisher schon) eine Eingruppierung ohne Vorliegen eines subjektiven Merkmals nach rein tätigkeitsbezogenen abstrakten Merkmalen bei Beschäftigten, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-...uppen-9b-bis-12_idesk_PI13994_HI10848651.html
 
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shy-Denise schrieb:
Sorry, als jemand der nur eine Ausbildung hat fällst du nicht unter der Kategorie "sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben." Das ist einfach nonsense wo du auch bei keinem AG Gericht durchkommst.
Ich sitze bereits auf einer solchen Stelle eben wegen dem "sonstigen Beschäftigten", zwar nicht in Gruppe 13 sondern darunter und werde wegen der Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten zum 01.04. d. J. nochmals höher gruppiert. Ruf doch bitte mal beim AG Gericht an wegen dem Fehler unserer Personalabteilung...

Bitte nicht immer von irgendeinen Beamtengedöns auf Tarifbeschäftigte schließen. Bei uns gelten die formalen Voraussetzungen im Bildungsabschluß nicht wenn man gleichwertige Erfahrung hat. Da das der Personalrat und die Personalabteilung bei mir so gesehen haben (wurde mir auch im Arbeitsvertrag so aufgeführt Aufgrund Tätigkeit x im Zeitraum y usw.).

So ich würde sagen zurück zum Thema.
 
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für E13
Für die Eingruppierung in Entgeltgruppe 13 reicht die abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung allein jedoch nicht aus; die auszuübende Tätigkeit muss vielmehr einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung i. S. d. § 7 TV EntgO Bund entsprechen, d. h. sie muss die wissenschaftlichen Hochschulbildung i. S. d. § 7 TV EntgO Bund erfordern. Eine Tätigkeit, die dem Berufsbild einer Fachhochschul-Ausbildung mit langjähriger Berufserfahrung entspricht, entspricht nicht diesen Anforderungen.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-...ruppen-13-bis-15_idesk_PI13994_HI7170477.html

So wie von mir geschildert sieht das übrigens auch der Personalrat bei uns.

A415 schrieb:
Bei uns gelten die formalen Voraussetzungen im Bildungsabschluß nicht wenn man gleichwertige Erfahrung hat.

Wie willst du die Erfahrung ohne Abschluss nachweisen?
Ergänzung ()

A415 schrieb:
Bitte nicht immer von irgendeinen Beamtengedöns auf Tarifbeschäftigte schließen.

Aber nicht jeder, der in der IT im öD arbeitet ist auch Angestellter.. gibt genug Beamte, der/die Verwaltungsinformatiker*in ist da ein Paradebeispiel.

Zum Beispiel: https://www.bnd.bund.de/DE/Karriere/Ausbildung_Studium/Duales_Studium/VIT/dual_node_VIT.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gibt ja auch noch mehr als E13. Oder nicht?

Ist doch klar, das man je weiter man nach oben kommt mit formal fehlender Qualifikation es immer schwieriger wird.

Für mich war z.b. weniger als E13 indiskutabel zum Einstieg. Aber das ist an sich ziemlich hoch für den Einstieg mit Diplom. Mehr bekommst du da nicht.

Und klar die Gruppen drüber wäre sehr schwer zu haben gewesen, weil eben da dann promovierte sich auch drauf bewerben.

Aber für mich war das schon nichts, weil ich keinen Bock drauf haben 20 Jajre auf 3-5 Jahresveträgen durch Projekte zu sitzen....
 
shy-Denise schrieb:
So wie von mir geschildert sieht das übrigens auch der Personalrat bei uns.
Es ist dennoch falsch. Haufe.de ist ebenfalls keine offizielle Quelle. Wenn man als Personalabteilung nicht fähig ist zu lesen ist das nicht mein Problem.

shy-Denise schrieb:
Wie willst du die Erfahrung ohne Abschluss nachweisen?
Dafür gibt es z. B. Arbeitszeugnisse aus vorangegangenen Beschäftigungen und das Bewerbungsgespräch um diese zu validieren. Dann kann man noch einen Test abhalten. Besteht man alles besteht ja auch kein Zweifel mehr an den "gleichwertigen Erfahrungen und Fähigkeiten"...

shy-Denise schrieb:
Aber nicht jeder, der in der IT im öD arbeitet ist auch Angestellter.. gibt genug Beamte, der/die Verwaltungsinformatiker*in ist da ein Paradebeispiel.
Hier war jetzt die ganze Seite nur die Rede von Angestellten in verschiedenen Tarifverträgen. Beamte haben damit gar nicht am Hut und unterliegen ausserdem einen völlig anderen Rechtskreis. Äpfel kann man nicht mit Birnen vergleichen.

Wer sich im öD nicht wohlfühlt oder wenn die Personalabteilung wieder mal um Geld zu sparen dem Mitarbeiter Entgeltgruppen vorenthält muss man das halt auf dem offiziellen Weg zur Klärung einreichen oder die Behörde verlassen.
Ergänzung ()

Skysnake schrieb:
Es gibt ja auch noch mehr als E13. Oder nicht?
In allen Tarifverträgen gibt es die Entgeltgruppen EG1 bis EG15 mit 6 Erfahrungsstufen. Da der öffentliche Dienst gerade beim "Fußvolk" sparen will werden nicht wenige eigentlich zu niedrig eingruppiert. Das kann je nach Tätigkeit sofort zum Verlust von 100 € + netto im Monat führen und teils weit darüber hinaus

Skysnake schrieb:
Ist doch klar, das man je weiter man nach oben kommt mit formal fehlender Qualifikation es immer schwieriger wird.
Das es schwieriger wird heißt ja nicht dass es nicht möglich ist. Die Tätigkeitsmerkmale der Tätigkeitsbeschreibung sind hier ausschlaggebend. Das Bundesverwaltungsamt hat ein eigenes Pamphlet zu "sonstigen Beschäftigten" herausgebracht und erklärt die Bewertung der Tätigkeitsmerkmale die zur Eingruppierung erfasst werden ganz gut in UML Diagrammen und Tabellen:

TV EntgO Bund

Sonstige Beschäftigte

Skysnake schrieb:
Für mich war z.b. weniger als E13 indiskutabel zum Einstieg. Aber das ist an sich ziemlich hoch für den Einstieg mit Diplom. Mehr bekommst du da nicht.
Dann müssen auch entsprechende Stellen zum Einstieg mit EG13 frei werden, was selten der Fall sein dürfte bei Absolventen ohne Berufserfahrung. Was jedoch nicht heißt das es nicht formal möglich ist. Da muss man sich dann über die Zeit hocharbeiten.

Im öD bringen die Jahre das Geld durch Stufenaufstieg oder die Höhergruppierung durch höherwertige Tätigkeiten. Dass der öD schlechter zahlt als die Privatwirtschaft ist ja allgemein bekannt, jedoch hat man ganz andere Vorteile, die ich z. B. in der freien so nicht gesehen habe.
 
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A415 schrieb:
Es ist dennoch falsch. Haufe.de ist ebenfalls keine offizielle Quelle. Wenn man als Personalabteilung nicht fähig ist zu lesen ist das nicht mein Problem.

Die zitierten Sachen kommen aus dem TVOED Office welches auch in den Behörden benutzt wird. Das basiert auf dem aktuellen Gesetz. Wenn die sich da Fehler erlauben würde, wären die ja auch angreifbar.

A415 schrieb:
Dafür gibt es z. B. Arbeitszeugnisse aus vorangegangenen Beschäftigungen und das Bewerbungsgespräch um diese zu validieren. Dann kann man noch einen Test abhalten. Besteht man alles besteht ja auch kein Zweifel mehr an den "gleichwertigen Erfahrungen und Fähigkeiten"...

Vollkommen richtig, bringt einem aber alles nichts wenn man schon vorher aufgrund des fehlenden Studiums aussortiert wird (als Bewerber*in kann man dagegen schlecht vorgehen, da du denen ja nicht nachweisen kannst, dass die Absage aufgrund des fehlenden Studiums kam. Oder kann ich rechtlich einfordern was der Grund für die Absage ist?).

A415 schrieb:
Da der öffentliche Dienst gerade beim "Fußvolk" sparen will werden nicht wenige eigentlich zu niedrig eingruppiert.

Es gibt tatsächlich einige (wenige) Fälle wo man höherwertige Tätigkeiten ausführt und nur eine niedrige Entgeltgruppe bekommt. Das kann man sich dann aber einklagen. Das mussten ein paar Ex-Kollegen von mir machen weil die eben E8 bzw. E9 Tätigkeiten ausgeführt haben und nur E7 bekommen haben.

Da ist dann ein Gutachter gekommen der sich die Arbeitsplätze und Tätigkeiten vor Ort angeschaut hat und danach wurde den Arbeitnehmern recht gegeben und die Eingruppierung entsprechend erhöht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
crashbandicot schrieb:
Ich bin vielleicht nicht repräsentativ, aber um quasi identisch zu jetzt zu verdienen, müsste ich im TV-L bei E12/6 oder E13/5 eingruppiert werden - da ich "nur" eine Ausbildung, dafür allerdings 18 Arbeitsjahre vorweisen kann, ist das aber nahezu ausgeschlossen.
Ja, ist im ÖD und übrigens auch in Tarifverträgen der freien Wirtschaft schon so, dass dein Gehalt in der ersten Linie davon abhängt, welchen Abschluss und wie viele Jahre BE du vorweisen kannst. Egal wie gut du auch bist.
 
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