[wege]mini
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Samsuxx schrieb:die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände in Absprache mit den Rechteinhabern speichern oder öffentlich zugänglich machen, ergreifen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände regeln, oder die die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen, eingehalten werden. Diese Maßnahmen wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken müssen geeignet und angemessen sein.
tja, mal schauen, wie es in zukunft wird und wie diese filter dann vom gesetz definiert werden.
die richtlinie hat ja genau jetzt noch null wirkung.
ich zitieren mal den feind
"Der EU-Ministerrat muss nun sein Ok geben. Wie ein Pressereferent des Parlaments gegenüber BILD sagte, könnte das bereits am 9. April passieren.
Stimmen die Fachminister der EU-Staaten zu, wäre die Richtlinie beschlossen. Der Reformtext müsste daraufhin im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie umzusetzen. Sie tritt also noch nicht sofort in Kraft."
so lange ich am ende hier die bibel abschreiben darf und CB bekommt kein problem mit gott weil ich das gemacht habe, ist doch alles gut.
wenn der artikel im fishtank landen würde, wäre er trotzdem noch "da"
mfg