ASRock B550 Taichi

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hucky1302 schrieb:
So, nochmal für alle welche hier für Caseking Partei ergreifen.
Für mich als Kunden, welche ABG gilt jetzt für mich rechtlich?
Die, die mit der E-Mail versandt wird:

(2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestell- und Vertragsbestätigung). Mit Zugang dieser E-Mail-Bestätigung beim Kunden kommt der Kaufvertrag zustande.),


oder jene auf der Webseite:


(2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Der Zugang dieser E-Mail-Bestätigung stellt keinen Vertragsabschluss dar.

2.4. Mit dem Versand der Ware an den Kunden erfolgt der Vertragsschluss.

2.5. Caseking ist berechtigt, die Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag abzutreten.)
Wobei die Punkte 2.4, 2.5 in der E-Mail nicht vorkommen, zudem 2.3 auf der Webseite anders lautet

Jep, wegen eben dieser Sache habe ich auch noch mal meine Stornierung angefechtet die bisher noch bestätigt wurde.
 
zickzack schrieb:
Das wird dir hier, außer ein Anwalt ist anwesend, niemand mit Sicherheit sagen können.
1. das und 2. wie oft noch? Es ist irrelevant! Wenn kein KAufvertrag zustande gekommen ist, dann hat der Kunde eh keinen Anspruch auf die Ware. Ist einer zustande gekommen, hat ihn CK angefochten. Das muss man nicht anerkennen aber ab dem Punkt wird es ohne Anwalt dann auch kaum noch gehen...
 
SpookyFBI schrieb:
Ich Kugel mich gleich vor Lachen.
dann bist du der Meinung, dass ein falscher Preis vom Großhändler und die daraus erfolgte Kalkulation nicht Anfechtbar sei?

Kein Wunder, warum es in Zukunft wirklich nur noch Amazon geben wird

Ich bin der Meinung dass Caseking das mit seinem Lieferanten aushandeln sollte. Wenn Caseking gute Preis zum Vorbestellen anbietet, sollen sie ihr eigenes Verschulden auch ausbaden oder sich zumindest ehrlich entschuldigen
Wäre es wie CK sagt; "Offensichtlich" gewesen, dann wäre es nach ersten Rückmeldungen der Kunden aufgefallen -> Ist nicht passiert

Und dann solche Aussagen:
Caseking-Mike schrieb:
Ja, das Lieferdatum ist völlig unbekannt, aber das ist im Shop ja auch von Anfang an klar so angegeben worden.
, dass wir aufgrund eines offensichtlichen Preisfehlers bei dem von Ihnen

Caseking-Mike schrieb:
Ein Bestellangebot des Kunden ist deshalb auch für uns unverbindlich und kann anschließend von uns angenommen oder abgelehnt werden. Ein Vertragsschluss erfolgt gemäß unserer AGBs Punkt 2.5 erst durch den Versand der Ware

Wenn man ehrlich und transparent ist, dann hab ich ja durchaus Verständnis. Aber davon hab ich bisher 0 gemerkt


Generation Amazon bin ich übrigens nicht. ;)
 
vielen Dank für Ihre Bestellung bei Caseking.

Diese Bestellbestätigung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar. Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Versand der Ware.

Ich weiß nicht warum jetzt unbedingt so ein Fass aufgemacht wird..
In meiner Bestellbestätigung steht eindeutig, dieser Satz.
 
Major_Fogger schrieb:
Ich weiß nicht warum jetzt unbedingt so ein Fass aufgemacht wird..
In meiner Bestellbestätigung steht eindeutig, dieser Satz.

Dann Scroll mal runter zu den AGBs.
 
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... und etwas weiter unten folgen dann die AGB - und da steht etwas anderes.
 
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Hab die Stornierung auch angefochten. (wurde ja noch nicht bearbeitet/beantwortet)
Mal sehen welche Partei am Ende recht behält.
Machen wir ne Sammelklage^^
 
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Mustis schrieb:
PS Erklärungsirrtum. WIe soll es den ein Kalkulationsirrtum sein? CK hat doch nicht mit korrekten Daten einen falschen Preis berechnet. Sondern mit falschen Angaben eine Kalkulation betrieben in deren Folge die Kalkulation zwingend falsch sein musste und gab daraufhin eine Erklärung ab, die im Nachhinein nicht dem entsprach, was CK erklären wollte.

Das ist schlicht Quatsch. Was Du da beschreibst, ist der Prototyp des verdeckten Kalkulationsirrtums - ein falscher EK führt zu einem falschen VK. Das ist eben gerade kein Erklärungsirrtum (Caseking wollte im Zeitpunkt der Angebotsabgabe 179,- als Preis angeben und hat das auch getan - die Erklärungshandlung war somit irrtums- und fehlerfrei), sondern ein Irrtum in der Erklärungsbildung - ein Motivirrtum also und damit schlicht Pech. Für einen zur Anfechtung berechtigenden Erklärungsirrtum muss der Fehler aber in der Erklärungshandlung selbst liegen und nicht "nur" auf dem Weg dahin passiert sein. Von Quellen oder Aktenzeichen sehe ich jetzt mal ab, weil der Beitrag dann wieder von der Moderation abgefischt wird.

Das muss man nun nicht nett finden, aber das ist die Rechtslage. Oder umgangssprachlich: unternehmerisches Risiko.
 
und das halte ich für quatsch ^^ Sowohl die Eklräung also auch die Behauptung, die Moderation würde Beiträge mit Quellenanagben abfischen.

PS: Warum es kein Motivirrtum sein kann: Ein Motivirrtum behandelt den Irrtum wie es zur Willensabgabe kommt. CK hat aber nicht über das Motiv, das Angebot zu amchen, geirrt. Es stellte sich nicht die Frage ob der Preis auftauchen sollte oder nicht. Das war ohne Frage die Absicht, dass im Shop das Board mit einem preis auftaucht. Sondern in der Richtigkeit der gemachten Angabe, dem Preis also. Steht ganz sicher auch so in deiner Quelle...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
JePe schrieb:
Das ist schlicht Quatsch. Was Du da beschreibst, ist der Prototyp des verdeckten Kalkulationsirrtums - ein falscher EK führt zu einem falschen VK. Das ist eben gerade kein Erklärungsirrtum (Caseking wollte im Zeitpunkt der Angebotsabgabe 179,- als Preis angeben und hat das auch getan - die Erklärungshandlung war somit irrtums- und fehlerfrei), sondern ein Irrtum in der Erklärungsbildung - ein Motivirrtum also und damit schlicht Pech. Für einen zur Anfechtung berechtigenden Erklärungsirrtum muss der Fehler aber in der Erklärungshandlung selbst liegen und nicht "nur" auf dem Weg dahin passiert sein. Von Quellen oder Aktenzeichen sehe ich jetzt mal ab, weil der Beitrag dann wieder von der Moderation abgefischt wird.

Das muss man nun nicht nett finden, aber das ist die Rechtslage. Oder umgangssprachlich: unternehmerisches Risiko.
Bruder bitte pass doch etwas auf, fast wäre mein Hirn explodiert bei dieser geballten Ladung Fachwissen, konnte es noch mit paar Bluescreens abwenden^^
Ok Spaß bei Seite, mal sehen was Mike zu der Geschichte morgen sagt.
 
Mich würde interessieren, ob hier jemand bestätigen kann, dass er tatsächlich einer der wenigen ist, die das Board bekommen haben. Es kann sein, dass Mike sich nur auf das Fake-Foto von Ghostbuster auf MyDealz bezieht und eigentlich doch keine ausgeliefert wurden.

Außerdem: bin ich hier der einzige, der das Board für die 279 € angenommen hat? Geizhals wird in den nächsten Monaten zeigen, wo sich der Preis einpendelt, aber ich dachte, dass die 280 € innerhalb der nächsten Wochen nicht unterboten werden :D
 
Lol Ghostbuster bin ich dort und habe sicher keins bekommen^^
War ein altes Bild von einer GTX 1070 bzw ein Teil davon^^
 
Dedi schrieb:
Mich würde interessieren, ob hier jemand bestätigen kann, dass er tatsächlich einer der wenigen ist, die das Board bekommen haben. Es kann sein, dass Mike sich nur auf das Fake-Foto von Ghostbuster auf MyDealz bezieht und eigentlich doch keine ausgeliefert wurden.

Außerdem: bin ich hier der einzige, der das Board für die 279 € angenommen hat? Geizhals wird in den nächsten Monaten zeigen, wo sich der Preis einpendelt, aber ich dachte, dass die 280 € innerhalb der nächsten Wochen nicht unterboten werden :D
Ich habe es auch angenommen :daumen:
 
Duvar schrieb:
Lol Ghostbuster bin ich dort und habe sicher keins bekommen^^
War ein altes Bild von einer GTX 1070 bzw ein Teil davon^^
Ja du Döner-Lobbyist war mir schon klar, dass das ein Trollbild ist :D
 
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Ich bin gerade als ebenfalls Betroffener auf diesen Thread gestoßen - bei HWLuxx ist der CK-Bereich ja eher weniger aktiv.

Ich bezweifle ehrlich gesagt auch die Darstellung von Caseking, die hier offenbar kein Problem haben per Vorkasse zu kassieren, den Vertragsabschluss aber an Versand oder Auslieferung koppeln wollen. Das ist meines Wissens nicht zulässig. Der Kaufvertrag kommt - zumindest bei Zahlung via Paypal oder sofortüberweisung - mit der Gutschrift des Kaufbetrages beim Händler zustande. Ein späterer Vertragsschluss würde bedeuten dass der Kunde zahlen soll ohne dass ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Auch schließe ich mich hier JePe an - der angeblich falsch übermittelte Einkaufspreis beim Lieferanten ist hier kein Anfechtungsgrund, das hört sich tatsächlich nach Kalkulationsirrtum an, siehe bspw. Beschreibung hier.

Ergänzend sei hier noch gesagt, dass zumindest bei mir zum Kaufzeitpunkt im Preisvergleich auch andere Verkäufer das Board zu deutlich günstigeren Preisen im Angebot hatten. Kombiniert mit der bei Einführung ohnehin chaotischen Lage (siehe ~1500€ für einige Boards bei Amazon) dürfte auch der Verweis darauf fehlschlagen dass die "Falschauszeichnung" hier offensichtlich zu erkennen gewesen sei. Es handelt sich hier ja gerade nicht um einen Eingabe-/"Kommafehler".

Bösartig könnte man das Ganze - mit dem Verweis auf "sie können das Board aber gerne für 279€ kaufen" - auch als Lockvogelangebot bezeichnen. Insbesondere vor dem Hintergrund dass es ja offensichtlich nicht lieferbar ist.

Ich würde mir hier eine erneute, ausführliche Stellungnahme inklusive einer realistischen rechtlichen Einschätzung seitens Caseking wünschen. Und nein, der Verweis auf die AGB hinsichtlich Stornierung/"Es kam noch kein Kaufvertrag zustande" schlägt hier fehl wenn via Paypal oder Sofortüberweisung gezahlt wurde. Anfechtbar ist das ganze ebenfalls nicht, zumindest nicht mit Verweis auf den Lieferanten der da irgendwas falsch übermittelt haben soll.
 
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immortuos schrieb:
Vermutlich, für 280€ ist es halt immer noch locker 60-70€ zu teuer, daher absolut uninteressant.
Da zahl ich lieber noch 10-20€ drauf und nehm das Gigabyte Master.
Das Gigabyte Aorus Master hat aber keinen 3.2 Gen2 USB-C Header und ich LIEBE einfach das Taichi-Design
 
Zuletzt bearbeitet:
SpookyFBI schrieb:
Ich Kugel mich gleich vor Lachen.
dann bist du der Meinung, dass ein falscher Preis vom Großhändler und die daraus erfolgte Kalkulation nicht Anfechtbar sei?

Kein Wunder, warum es in Zukunft wirklich nur noch Amazon geben wird

Kein Wunder, wenn immer mehr Leute bei Amazon bestellen - denn die haben nicht selten ebenfalls attraktive Preise und sind extrem kulant.
Die bieten zwar keine sofortige Zahlweise und schicken in ihren Mails sicherlich keine AGB die anders lautet als die auf der Website, sodass bei Amazon tatsächlich der Vertrag erst zustande kommt, wenn verschickt wird --- aber wenn es sich nicht gerade um einen Artikel im vierstelligen Bereich handelt, dann fordern sie laut Aussagen vieler User die Dinge nicht zurück, obwohl sie könnten.
Das heißt, ist bei Amazon der Kaufvertrag zustande gekommen, dann halten die sich auch dran - selbst wenn ihnen ein Fehler unterlaufen ist.
Ich sag dirs, die würden lieber die 100 EUR draufzahlen als einen Kunden zu verärgern und zu verlieren.

Und das ist ja noch nicht einmal was wir einfordern. So wie ich das sehe wären alle damit zufrieden, wenn es statt 30 EUR Nachlass auf das überteuerte und damit unattraktive B550 Taichi einen simplen Einkaufsgutschein für 30 EUR gäbe. Je nachdem was der Kunde damit kauft, zahlt CK da am Ende 10 - 20 EUR pro Kunde drauf. Dafür sind die Kunden zufrieden und bestellen garantiert wieder - mit ihrem Gutschein. Zumal die allermeisten mehr bestellen werden bzw. Ware im Wert deutlich über 30 EUR. D.h. so ein Gutschein verursacht am Ende in den meisten Fällen wahrscheinlich keinerlei Schaden für CK, da er den Umsatz ankurbelt und Kunden bindet.
Zumal CK so als wenig kulant sein Image schädigt, und mit dem 30 EUR Gutschein genau das Gegenteil bewirken könnte.
Und das Image eines Online-Retailers ist sehr, sehr viel Wert. Insbesondere wenn es um Kulanz und Kundenfreundlichkeit geht.
Genau das ist eine der Erfolgsstrategien von Amazon: Kundenfreundlichkeit und Kulanz stehen dort offenbar ganz oben in der Prioritätenlisten.
 
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