M
Mustis
Gast
Deswegen bist du vermutlich auch kein Unternehmer. ^^Nick8888 schrieb:Ich sag dirs, die würden lieber die 100 EUR draufzahlen als einen Kunden zu verärgern und zu verlieren.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Deswegen bist du vermutlich auch kein Unternehmer. ^^Nick8888 schrieb:Ich sag dirs, die würden lieber die 100 EUR draufzahlen als einen Kunden zu verärgern und zu verlieren.
1. Dieser Punkt ist null und nichtig, wenn der Kunde z.B. mit PayPal bezahlt hat. Denn hier wirst du direkt zur Zahlung aufgefordert und diese Zahlung erfolgt auch sofort durch PayPal.Major_Fogger schrieb:Ich weiß nicht warum jetzt unbedingt so ein Fass aufgemacht wird..
In meiner Bestellbestätigung steht eindeutig, dieser Satz.
2. Vertragsabschluss 2.1. Die Präsentation der Waren in unserem Onlineshop ist kein verbindliches Angebot an den Kunden, sondern nur ein unverbindlicher Onlinekatalog. 2.2. Die Absendung der Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar. 2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestell- und Vertragsbestätigung). Mit Zugang dieser E-Mail-Bestätigung beim Kunden kommt der Kaufvertrag zustande.
Meiner Erfahrung nach ist Amazon wirklich unfassbar kulant.Mustis schrieb:Deswegen bist du vermutlich auch kein Unternehmer. ^^
Die sind kulant weil es für sie billiger ist bzw. sie ihr Geld inzwischen mit dem Marktplatz und anderen Dingen verdienen. Einen großteil der Kulanz tragen inzwischen die Händler (unterhalt dich mal mit Buchhaltern oder so von Unternehmen, die mit Amazon zusammenarbeiten..) des Marktplatzes und nicht Amazon. Es ist ein absoluter Irrglaube das Amzon kulant sei um die Kundeschaft klüglich zu machen. Sie sind kulant weil sie den ganzen Prozess inzwischen derart optimiert haben, die Kosten anderen weiter aufzudrücken bzw. durch minimalen Aufwand es einfach billiger ist dem Kunden was neues zu schicken. Zumindest in gewissen Rahmen. Wenn allerdings die Bilanz dabei nicht mehr stimmt, will Amazon dann auch keine Geschäfte mit dir machen. UNd ob das dann immer so rechtens ist oder vorteilhaft für den Kunden...Nick8888 schrieb:Meiner Erfahrung nach ist Amazon wirklich unfassbar kulant.
Das ist schlicht nicht wahr. Das machen solche Kunden 1-2-3 mal und dann ist das Konto dicht...Nick8888 schrieb:Amazon geht bislang nicht einmal gegen solche Dinge vor!
asustaichi2020 schrieb:Das ist vorerst das letzte, was ich hier kommentieren werde, bevor ich mich wieder an meine Arbeit mache.
Sag mal Mike, ist bei dir noch alles gut sortiert?
"Ganz ohne Bewertungszwang"?
Spielst du etwa auf BEWERTUNGSZWANG an bei dem OPTIONALEN Angebot: "https://promotion.asus.com/de/de/b550-review-cashback" auf WEITERE 25 Euro Cashback für eine schriftliche Bewertung.
Ist das deine Art von makabren Humor? Ihr schafft diese unglaublich unangenehme Situation, schiebt den Fehler auf Fremdquellen und hab dann auch noch die Hutzke, ein Angebot zu empfehlen, bei dem Schlicht ein Teil des Cashback Angebots fehlt und das als "JETZT AUCH OHNE ZWANG"
Hey wie wäre es wenn ich dir jetzt meine Ferienwohnung vermiete, bei mir jetzt ohne Möbiliarzwang, das engt doch nur ein.
Ihr wollt aber auch ehrlich einen nach dem anderen raushauen oder?
Dedi schrieb:Mich würde interessieren, ob hier jemand bestätigen kann, dass er tatsächlich einer der wenigen ist, die das Board bekommen haben. Es kann sein, dass Mike sich nur auf das Fake-Foto von Ghostbuster auf MyDealz bezieht und eigentlich doch keine ausgeliefert wurden.
superrocko schrieb:Also ich habe gar keine E-Mail bekommen^^
Caseking-Mike schrieb:Ich finde es erschreckend, wie heftig und mit welcher Art du mich hier angreifst. Kann es sein, dass du
https://promotion.asus.com/de/de/b550-review-cashback (daran nehmen wir nicht teil)
verwechselt hast mit:
https://promotion.asus.com/de/de/b550-cashback (daran nehmen wir teil, habe ich verlinkt)
Mein Kommentar bezog sich auf die von mir extra dazu zitierte Kritik eines Forenteilnehmers an "gekauften Bewertungen", woraufhin ich die bei uns alternativ angebotene ASUS-Aktion verlinkt habe, bei der man Cashback bekommt, ohne den Zwang, eine Bewertung verfassen zu müssen. "Der Teilnehmer kann mit demselben Produkt nur an einer ASUS Aktion teilnehmen." (Zitat aus den ASUS-Teilnahmebedingungen)
Man sieht an so einer Reaktion dann vermutlich oder hoffentlich ganz gut, wie leicht einem Menschen Fehler unterlaufen können.
Selbst wenn das so wäre, könnte ich das an dieser Stelle auf keinen Fall zugeben.
Bitte überprüfe deinen Spamfilter. Wir haben alle Besteller informiert. Bitte melde dich ansonsten bei mir mit deinen Kundendaten per PM.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Neues Statement:
Es hat sich herausgestellt, dass unsere Bestellbestätigungsemail eine inkorrekte, ältere Version unserer AGBs beinhaltet, die wir in Kürze korrigieren werden, nach denen ein Vertragsschluss bereits durch ebendiese E-Mail zustande gekommen sei. Wir können für diesen Fauxpas nur um Entschuldigung bitten. Darüber hinaus vertreten einige Kunden die Rechtsauffassung, dass durch eine (von uns jedoch nicht verlangte) Vorkasse-Zahlung ein Vertragsschluss eingetreten ist.
Wir müssen deshalb diesen Kunden sowie vorsorglich auch allen anderen Kunden, die den Artikel "ASRock B550 Taichi, AMD B550 Mainboard - Sockel AM4" zum irrtümlichen Preis bestellt haben, leider mitteilen, dass wir unsere damit ggf. erfolgte irrtümliche Willenserklärung aufgrund eines technischen Fehlers (automatisch per Software generierte Preisgestaltung; inkorrekter Preis verbreitet durch den Distributor) einhergehend mit menschlichem Versagen (Erklärungsirrtum; Datenverarbeitungsfehler im Pricing-Tool) gemäß § 119 Abs. 1 BGB anfechten unter Wahrung der Anfechtungsfrist gemäß § 121 Abs. 1 BGB. An unserem bisherigen Kulanzangebot ändert sich jedoch nichts. Durch die Anfechtung werden wir den Zustand wiederherstellen, der vor dem theoretischen Vertragsschluss bestand. Wir werden bereits gezahlte Kaufbeträge umgehend zurückerstatten.
Wir können den fehlerhaften Preis nicht gewähren, weil das zu einem immensen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von mehreren Zehntausend Euro führen würde. Personen, die hierfür kein Verständnis aufbringen möchten, bitten wir darum, ihre Schadensersatzforderungen samt juristisch erforderlicher Beweisführung direkt an uns zu stellen. Für all jene, die unsere Anfechtungsgründe debattieren möchten, stehen wir mit Verweis auf die Urteile des OLG Hamm (12.01.2004, Az. 13 U 165/03), OLG Frankfurt (20.11.2002, Az. 9 U 94/02) und LG Düsseldorf (23.02.2007, Az. 22 S 307/06) für eine juristische Auseinandersetzung zur Verfügung.
Liebe Grüße,
Mike
PS.
Da nun langsam die Shitstormphase eingetreten ist, werde ich nicht mehr auf jeden einzelnen Beitrag ausführlich eingehen können.
Caseking-Mike schrieb:-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Neues Statement:
Es hat sich herausgestellt, dass unsere Bestellbestätigungsemail eine inkorrekte, ältere Version unserer AGBs beinhaltet, die wir in Kürze korrigieren werden, nach denen ein Vertragsschluss bereits durch ebendiese E-Mail zustande gekommen sei. Wir können für diesen Fauxpas nur um Entschuldigung bitten. Darüber hinaus vertreten einige Kunden die Rechtsauffassung, dass durch eine (von uns jedoch nicht verlangte) Vorkasse-Zahlung ein Vertragsschluss eingetreten ist.
Wir müssen deshalb diesen Kunden sowie vorsorglich auch allen anderen Kunden, die den Artikel "ASRock B550 Taichi, AMD B550 Mainboard - Sockel AM4" zum irrtümlichen Preis bestellt haben, leider mitteilen, dass wir unsere damit ggf. erfolgte irrtümliche Willenserklärung aufgrund eines technischen Fehlers (automatisch per Software generierte Preisgestaltung; inkorrekter Preis verbreitet durch den Distributor) einhergehend mit menschlichem Versagen (Erklärungsirrtum; Datenverarbeitungsfehler im Pricing-Tool) gemäß § 119 Abs. 1 BGB anfechten unter Wahrung der Anfechtungsfrist gemäß § 121 Abs. 1 BGB. An unserem bisherigen Kulanzangebot ändert sich jedoch nichts. Durch die Anfechtung werden wir den Zustand wiederherstellen, der vor dem theoretischen Vertragsschluss bestand. Wir werden bereits gezahlte Kaufbeträge umgehend zurückerstatten.
Wir können den fehlerhaften Preis nicht gewähren, weil das zu einem immensen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von mehreren Zehntausend Euro führen würde. Personen, die hierfür kein Verständnis aufbringen möchten, bitten wir darum, ihre Schadensersatzforderungen samt juristisch erforderlicher Beweisführung direkt an uns zu stellen. Für all jene, die unsere Anfechtungsgründe debattieren möchten, stehen wir mit Verweis auf die Urteile des OLG Hamm (12.01.2004, Az. 13 U 165/03), OLG Frankfurt (20.11.2002, Az. 9 U 94/02) und LG Düsseldorf (23.02.2007, Az. 22 S 307/06) für eine juristische Auseinandersetzung zur Verfügung.
Liebe Grüße,
Mike
PS.
Da nun langsam die Shitstormphase eingetreten ist, werde ich nicht mehr auf jeden einzelnen Beitrag ausführlich eingehen können.
Caseking-Mike schrieb:Bitte überprüfe deinen Spamfilter. Wir haben alle Besteller informiert. Bitte melde dich ansonsten bei mir mit deinen Kundendaten per PM.
Dant3 schrieb:Gier kennt wirklich keinerlei Grenzen oder Verstand.
Den Profis von Caseking war es selbst nach Prüfung nicht klar, aber uns einfachen Verbrauchern war ja natürlich sofort alles klar.Major_Fogger schrieb:Da stimme Ich dir zu, es ist einfach traurig.
Den meisten hier war es doch klar, dass der Preis so nicht stimmen kann.
Um das mal klarzustellen, mir geht es hier darum, dass man ordentlich und ehrlich mit dem Kunden umgeht, mehr nicht, und nicht darum ein par Euros zu sparen, auch wenn 100 - 130€ nicht wenig ist.Major_Fogger schrieb:Da stimme Ich dir zu, es ist einfach traurig.
Den meisten hier war es doch klar, dass der Preis so nicht stimmen kann.
Nick8888 schrieb:Den Profis von Caseking war es selbst nach Prüfung nicht klar, aber uns einfachen Verbrauchern war ja natürlich sofort alles klar.
Is kla.
Die Mehrheit der Betroffenen wäre mit einem Einkaufsgutschein von 30 EUR zufrieden gewesen. Das ist meiner Meinung nach für solch einen Patzer und die entsprechend bei uns Betroffenen ausgelöste Enttäuschung nicht zuviel verlangt.
Wenn du schon J Z zitierst dann richtig:Major_Fogger schrieb:Ich verweise dich mal diesbezüglich auf folgenden Thread
https://www.computerbase.de/forum/t...nboards-von-80-bis-300-euro-gelistet.1951379/
In diesem gibt es etliche Beiträge die sich auf den Preis beziehen.
Grob zusammengefasst:
Holt euch das Taichi, den für diesen günstigen Preisfehler werdet Ihr es nie wieder bekommen.
Auch Ich habe deswegen reagiert und versucht ein Schnäppchen zu ergattern.
Ich bin nicht entäusscht worden, weil von vornherein es ziemlich klar war das der Preis nicht stimmen kann.
Ein Schnäppchen zu machen hat mich einfach dazu bewegt, die Bestellung zu tätigen und es einfach zu versuchen.