ASRock B550 Taichi

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Mustis schrieb:
ganz gutes Statement. Was CK hätte machen können, kann man diskutieren. Aber es muss einem, wie dir eben auch klar sein, dass das Kulanz ist und die rechtliche Grundlage was zu fordern nicht gegeben ist (oder sagen wir besser, dass diese zumindest strittig und somit fragwürdig sind). Wer daran geht mit "Schauen wir mal" und es aktzeptieren kann, dass man manchmal "gewinnt" und manchmal nur ein bisschen "gewinnt" ist ganz sicher entspannter bei sowas unterwegs, vor allem bei Luxusgütern wie einem Highend Mainbaord, welches sehr einfach zu substituieren ist...

Natürlich beruht jegliche direkte Entschädigung auf Kulanz bei CK, das steht außer Frage. Wenn man aber von dem Statement bei CK ausgeht das ein Schaden im Bereich von €10.000+ entstanden wäre, so handelt es sich hier um potentiell hunderte Kunden. Wenn man von dieser suboptimal Grundsituation ausgeht und etwas "bessere" Kulanz zeigt, hätte man auf einen schlag den Effekt einer kleinen/mittleren Marketingkampange was Kundenakquise betrifft. Effektiv gibt es bei solchen Aktionen nur 2 "zufriedenstellende" Lösunge - Storno für alle, oder alle wenigstens "etwas" glücklich machen.
 
Grad mail bekommen:

...vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten und Ihrer E-Mail. Die Stornierung Ihres Auftrags haben wir selbstverständlich sofort ausgeführt.

Unsere Buchhaltung wird die Rücküberweisung schnellstmöglich veranlassen. Wir würden uns freuen Sie weiterhin als zufriedenen Kunden bei uns begrüßen zu dürfen und Ihnen auch in Zukunft interessante Angebote anbieten zu können...

Edit: Rückzahlung vom Ösi Shop ist eingegangen, mal sehen wie lange CK braucht.
 
13 Seiten Diskussion über einen Preisfehler auf einer Webseite. Respekt.
 
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BlubbsDE schrieb:
13 Seiten Diskussion über einen Preisfehler auf einer Webseite. Respekt.
War ja nicht nur auf einer Webseite, sondern in mehreren Shops. Mindestens 3 Shops hatten den Preis drin.
 
Amazon ist schon something else, die haben mir mal bei einer GPU, die defekt ankam, einfach so 100€ Rabatt angeboten + eine neue nicht defekte GPU geschickt. Die erste GPU war DOA. Da musste ich nicht mal was dazu sagen, sie haben es freiwillig gemacht. Seitdem fast alle meine Käufe über Amazon. Da bin ich auch bereit einen gewissen kleinen Aufpreis zu zahlen. Die sind nicht ohne Grund so gewachsen, der Kunde schaut in erster Linie nur wie er behandelt wird bei Problemen und rechnet das hoch an. Das ist nun mal so, selbst wenn CK jetzt ein Produkt als günstigstes Unternehmen anbietet, werde ich dort nicht kaufen, weil die Art und Weise wie das gehandled wurde, stimmt einen nicht gerade glücklich^^
 
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Ich habe den Gesamtbetrag Gestern schon zurück auf mein PayPal Konto bekommen, dies könnte aber daran liegen dass Mike hier manuell etwas angestoßen hat.

Für mich hat die Sache jedenfalls Konsequenzen, Caseking steht für mich als Chaosshop fest, wo ich nur wieder bestellen werde, wenn es die Teile nirgendwo anders gibt.
Am Finden von kundenfreundlichen Lösungen sind sie auch nicht interessiert, was rechtlich ok ist, beim Kunden aber einen schlechten Eindruck hinterlässt.
Klagen werde ich wegen 100€ jedenfalls nicht.
Dazu kommt noch die ewige Zeit bis eine Bestellung versandt wird, bei Alternate geht das mit Standardversand innerhalb eines Werktages, meistens sogar noch am selben Werktag, bei Caseking dauert meistens deutlich länger.
Mein am 16.06. bestelltes ASUS TUF B550M-Plus lag am 18.06. in der Packstation. Kostenpunkt: 155€ - 55€ Cashback

Ich finde das sehr bedauerlich, weil das Sortiment von Caseking grundsätzlich gut ist und ich es auch gut finde, dass es hier ein Supportforum gibt, aber was will man machen.
 
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Bro CK ist ein Tochterunternehmen von overclockers.uk, stellen "Profi" OC ein, 8Pack dort und bauer hier und verkaufen sehr sehr günstige pretested cpus usw. Allein dort verlieren die mMn schon Sympathiepunkte (weil das mMn Abzocke ist) + die sind in der Regel halt deutlich teurer als die anderen shops + als Bonus kommt jetzt sowas wie hier oben drauf.
Ich verstehe auch nicht warum ihr euch als CK Anwalt hier überhaupt aufspielt? Bruder, nicht mal CK selbst ist so brutal am deffen wie einige User hier :D
 
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@Duvar
Ich persönlich schaue sehr gerne der8auer. Mir ist es auch egal, dass er bei CK arbeitet. Ich denke das eine hat in diesem Falle nichts mit dem anderen zu tun.
 
Nee ich schaue ja selbst seinen Youtube Kanal an und habe ja nix gegen ihn persönlich. Nur seine pretested CPUs werden bei Caseking verkauft, hast du da mal die Preise für gesehen, da zahlst du einen brutalen Aufpreis für CPUs die so gut wie jeder selbst bekommt zu 99%, also selbst für richtig grottige Samples zahlst du mächtig drauf.
Natürlich wird da in der Regel geköpft und verklebt und Garantie auf die Teile gewährt, dennoch mMn brutale Abzocke, müsst die Meinung ja nicht teilen. Ich meine damit nur, dass sich das in meinen Augen negativ auswirkt bei meinen Sympathiepunkten, aber die werden wohl richtig Schotter dadurch machen, von dem her sei es ihnen gegönnt.
 
@Duvar
naja für die Leute welches extremes OC machen wollen kann sich sowas lohnen. Das finde ich jetzt nicht mal so schlimm - auch wenn ich sowas niemals kaufen würde, ich mach wenn überhaupt nur seichtes oc - vor allem weil du ja auch Garantie bekommst.

Seine anderen Produkte sind ja auch nicht günstig, finde ich aber ok da AFAIK das Geld ja an ihn geht. Du bekommst dafür ja auch viel kostenlosen Content von ihm.
 
Schade hätte CK wenigstens einen Gutschein gegeben, dann hätte ich den hier an wen geschenkt, dann hätte jmd wenigstens was davon.
 
Hat eigentlich irgendjemand hier oder woanders, ein Board bekommen?
 
Viper_86 schrieb:
@Caseking-Mike

Ich verweise hiermit auf mein vorheriges Statement (neuer Account, leider erst nachträglich freigeschaltet). Es spielt hier darüber hinaus keine Rolle ob die Vorkassezahlung "freiwillig" erfolgte - was ist dass denn überhaupt für eine komische Argumentation? - entscheidend ist hier nach wie vor der Zeitpunk des Zahlungseingangs und wie dieser an den Vertragsschluss gekoppelt ist, siehe bspw. das Urteil des OLG Frankfurt (29.08.2012, 6 W 84/12). Zahlung ohne gleichzeitigen Vertragsschluss dürfte hier allgemein als unzulässig eingestuft werden.

Selbiges gilt für die Anfechtung nach § 119. Es handelt sich hier nachweislich um einen verdeckten Kalkulationsirrturm. Kalkulationsirrtürmer allgemein berechtigen nicht zur Anfechtung.

Auch der Verweis auf die von Ihnen zitierten Gerichtsurteile schlägt hier fehl:

Das OLG Hamm beschäftigte sich mit Frage, ob eine fehlerhafte Eingabe (hier: Kommafehler) als Übermittlungsirrtum nach § 120 gilt. Das trifft auf den hier dargestellten Sachverhalt nicht zu, da der Preis korrekt in euer System eingepflegt und an die Käufer übermittelt wurde. Sprich: Es war der Preis zu dem ihr das Board verkaufen wolltet.

Das OLG Frankfurt behandelte ebenfalls einen System- resp. Eingabefehler durch eine der Vertragsparteien (den Händler). Nicht mit einem durch den Lieferanten falsch übermittelten Preis.

Das LG Düsseldorf beschäftigt sich mit der Frage ob selbiges für ein Reisebüro gilt, wenn es im Namen eines anderen (hier: Reiseveranstalter) Verträge abschließt. Auch das trifft auf den vorliegenden Sachverhalt nicht zu. Ihr schließt mit euren Kunden keine Kaufverträge im Namen eures Lieferanten ab (noch wärt ihr meines Wissens nach dazu berechtigt).

Die Argumentation mit der ihr hier Anfechten wollt schlägt fehl, so ihr gleichzeitig behauptet der Fehler wäre eurem Lieferanten unterlaufen und nicht euch bei der Einstellung oder Übermittlung des Angebots (siehe mein vorheriger Verweis bzgl. Kalkulationsirrturm). Kalkulationsirrtürmer stellen keinen gültigen Anfechtungsgrund dar.

Ich weise an dieser Stelle außerdem darauf hin, dass mir bis jetzt weder eine Rückzahlung noch eine Mail bzgl. der Anfechtung zugekommen ist. Selbiges dürfte auch für andere Kunden gelten.

Mit Bitte um Stellungnnahme.
Ich schließe mich der Bitte um Stellungnahme an.
 
Bis auf die etwas unangenehmen Begleitumstände, z.B. Laufzeit der Rückzahlung, enttäuschte Erwartungshaltung, Zeitverzögerung beim Alternativkauf verstehe ich die Aufregung nicht so doll.
 
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Laut Caseking ja, was aber dann endgültig keinen Sinn mehr macht.
 
BlubbsDE schrieb:
Klagen wegen eines Preisfehlers? Ohne zustande geklommenden Kaufvertrag?


Das ist der Knackpunkt. Bei Zahlung mit Paypal IST ein Kaufvertrag zustande bekommen. Da kann CB in ihren AGBs schreiben was sie wollen....
 
Was hat PayPal damit zu tun? Ein Kaufvertrag setzt eine eindeutige Willenserklärung beider Seiten voraus. Wenn PayPal Geld einzieht bevor dieses statt fand, dann ist das toll für PayPal. Aber ist keine Grundlage für das zustande kommen eines Kaufvertrages.
 
BlubbsDE schrieb:
Klagen wegen eines Preisfehlers? Ohne zustande geklommenden Kaufvertrag?
Bitte meine Einlassungen hier bzw. hier lesen, in Verbindung mit dem Urteil des OLG Frankfurt (das konform mit der allgemeinen Rechtsauffassung sein dürfte). Keine Zahlung ohne Zustandekommen eines gültigen Kaufvertrages. So der Betrag dem Verkäufer gutgeschrieben wurde ist von einem gültigen Kaufvertrag auszugehen, spätestens jedoch mit der Mail dass der Artikel nicht verfügbar ist aber so schnell wie möglich verschickt wird.
 
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