Je nachdem auf welche Version der AGB man sich beruft, ist ein Kaufvertrag auch schon bei der Bestellbestätigungs-Mail geschlossen worden.ArcherV schrieb:Das ist der Knackpunkt. Bei Zahlung mit Paypal IST ein Kaufvertrag zustande bekommen. Da kann CB in ihren AGBs schreiben was sie wollen....
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ASRock B550 Taichi
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A
ArcherV
Gast
BlubbsDE schrieb:Was hat PayPal damit zu tun? Ein Kaufvertrag setzt eine eindeutige Willenserklärung beider Seiten voraus. Wenn PayPal Geld einzieht bevor dieses statt fand, dann ist das toll für PayPal. Aber ist keine Grundlage für das zustande kommen eines Kaufvertrages.
Nein das stimmt nicht. Siehe auch den Beitrag von @Viper_86
Verbreite bitte keine Unwahrheiten.
M
Mustis
Gast
Deine Ausführungen sind falsch da du bei deinen Kalkulationsirrtümern nicht nach internem und externem unterscheidest, zum einen und zum anderen CK hier nur Preise weitergegeben hat. Ein interner Kalkulationsirrtum kann nicht als ANfechtungsgrund gelten, hier muss der Kalkulationsirrtum aber durch die BErechnung/das Handeln CKs enstanden sein. Ist er aber nicht. Es handelt sich um einen externen Kalkulationsirrtum, da die Grundlage, die CK herangezoigen hat, bereits falsch war. Folge davon wäre, dass der Vertrag nichtig ist und nur zu den korrekten Bedingungen erfüllt werden müsste. Man sollte alles lesen im Bereich Recht und nicht nur die ersten Zeilen von Quellen.,
J
JePe
Gast
?
Beim externen Kalkulationsirrtum wird dem Käufer die Berechnung offengelegt; beim internen erfährt er nur das Resultat (=Preis). Welche Relevanz soll das hier haben?
Beim externen Kalkulationsirrtum wird dem Käufer die Berechnung offengelegt; beim internen erfährt er nur das Resultat (=Preis). Welche Relevanz soll das hier haben?
Haenger
Commodore
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- Juli 2007
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- 4.275
CK hat nichts weiter gegeben. Die haben kalkuliert, mit einem EK welchen sie wohl doch nicht bekommenMustis schrieb:Deine Ausführungen sind falsch da du bei deinen Kalkulationsirrtümern nicht nach internem und externem unterscheidest, zum einen und zum anderen CK hier nur Preise weitergegeben hat.
Zuletzt bearbeitet:
A
ArcherV
Gast
JePe schrieb:. Welche Relevanz soll das hier haben?
Gar keine! Es kann nicht sein, dass man seine Fehler versucht auf dem Rücken der Kunden aus zu tragen!
Bitte die Quellen auf die ich verlinke auch tatsächlich lesen.Mustis schrieb:Deine Ausführungen sind falsch da du bei deinen Kalkulationsirrtümern nicht nach internem und externem unterscheidest, zum einen und zum anderen CK hier nur Preise weitergegeben hat.
Kalkulationsirrtürmer stellen generell - unabhängig davon ob sie offen oder verdeckt geschehen - keinen Anfechtungsgrund dar. Hier handelt es sich aber zusätzlich um einen verdeckten Kalkulationsirrturm, da die Grundlage für die Berechnung des Preises nicht offengelegt wurde.
Intern (verdeckt) und extern (offen) bezieht sich auf die Kenntnis zwischen den Vertragsparteien, nicht darauf woher die Grundlage zur Berechnung des Preises stammt.
Die Preise wurden auch nicht nur "weitergegeben" - der Vertragsschluss erfolgt meines Wissens mit Caseking, nicht mit dem (hier nicht genannten) Lieferanten.
M
Mustis
Gast
Ach ich bins leid zu argumentieren. Dann habt die eier und amcht es gerichtlich. ^^ Solange ist das alles eh nur dicke Backen machen.
Es ist in meinen Augen hier grundsätzlich fraglich, ob dies als Kalkulationsirrtum durchgeht. Die Rechtssprechung dazu berücksichtigt hier schlicht nicht moderne Systeme, in denen der Händler selbst weder Preis noch Kalkulation manuell selbst zu Grunde legt. Würde man der hier vorgebrachten Argumentation folgen, würde das solche Systeme in Teilen ad absurdum führen und einen Freifahrtschein generieren, wenn automatisiert erstellte Preise automatisch einen Erfüllungszwang nach sich ziehen. Die Rechtsprechung hierzu bezieht sich auf Fälle, in denen Preise tatsächlich durchkalkuliert wurden und dann vornehmlich einzelnen Kunden mitgeteilt wurde und das verbindlich und unmittelbar und nicht wie in einem Onlineshop, wo der Preis grundsätzlich kein Angebot an den Kunden direkt darstellt. schon hier wackelt es mit dem Kalkulationsirrtum, da dem Kunden kein verbindlicher Preis darlege.
Zudem ist in diesem Fall hier ohnehin offen, wie der falsche Preis überhaupt in das System des Lieferanten und dann weiter ins System von Ck kommen konnte. Auch das spielt eine Rolle. Somit sind diese absoluten Aussagen ohnehin Quatsch, da den hier anwesenden gar nicht alles Details bekannt sind (davon nehme ich mich übrigens nicht aus).
Es ist in meinen Augen hier grundsätzlich fraglich, ob dies als Kalkulationsirrtum durchgeht. Die Rechtssprechung dazu berücksichtigt hier schlicht nicht moderne Systeme, in denen der Händler selbst weder Preis noch Kalkulation manuell selbst zu Grunde legt. Würde man der hier vorgebrachten Argumentation folgen, würde das solche Systeme in Teilen ad absurdum führen und einen Freifahrtschein generieren, wenn automatisiert erstellte Preise automatisch einen Erfüllungszwang nach sich ziehen. Die Rechtsprechung hierzu bezieht sich auf Fälle, in denen Preise tatsächlich durchkalkuliert wurden und dann vornehmlich einzelnen Kunden mitgeteilt wurde und das verbindlich und unmittelbar und nicht wie in einem Onlineshop, wo der Preis grundsätzlich kein Angebot an den Kunden direkt darstellt. schon hier wackelt es mit dem Kalkulationsirrtum, da dem Kunden kein verbindlicher Preis darlege.
Zudem ist in diesem Fall hier ohnehin offen, wie der falsche Preis überhaupt in das System des Lieferanten und dann weiter ins System von Ck kommen konnte. Auch das spielt eine Rolle. Somit sind diese absoluten Aussagen ohnehin Quatsch, da den hier anwesenden gar nicht alles Details bekannt sind (davon nehme ich mich übrigens nicht aus).
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
J
JePe
Gast
Real men have Anwälte? Und if not sollen sie gefälligst die Klappe halten und nehmen, was ihnen vorgesetzt wird?
Ziehst Du die Möglichkeit, Dich zu irren, eigentlich ernsthaft in Betracht?
Ziehst Du die Möglichkeit, Dich zu irren, eigentlich ernsthaft in Betracht?
Mustis schrieb:Ach ich bins leid zu argumentieren.
An welcher Stelle stellt ein Kalkulationsirrtum einen validen Anfechtungsgrund dar? Was ist die Definition eines internen resp. externen Kalkulationsirrtums?
Ich hab dir eine Quelle gennant, die Rechtssprechung scheint meine Auffassung ebenfalls zu stützen (siehe bspw. auch Wikipedia und die dort angeführten Quellen. Wenn du gegenteilige Belege hast würde ich die hier gerne lesen.
A
ArcherV
Gast
Ich habe zu CK noch ne E-Mail geschickt, dass die sich um den Storno kümmern sollen - keine Reaktion. Frechheit..
Duvar
Lt. Commander
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- 1.037
Endlich Herr CK Anwalt (Hobby), wurde auch endlich Zeit^^Mustis schrieb:Ach ich bins leid zu argumentieren. Dann habt die eier und amcht es gerichtlich. ^^ Solanmge sit das alles eh nur dicke Backen machen.
Hast doch nix mit dem Thema zu tun, hast nicht bestellt, also was juckt dich das eigentlich so sehr?
Hast wohl auch nix besseres zu tun...
M
Mustis
Gast
An der Stelle: " heute nahezu einhellig abgelehnt". Und eben an dem Punkt, dsas hier sich einige ja 100% sicher sind,dass es ein Kalkulationsirrtum darstellt. Eine ANnahem, die eben nicht mehr ist, man basierend auf dieser zwar argumentieren kann, diese aber nicht automatisch zum Erfolg vor Gericht führen muss.Viper_86 schrieb:An welcher Stelle stellt ein Kalkulationsirrtum einen validen Anfechtungsgrund dar
Natürlich, du auch? Sieht nicht danach aus. Für dich ist ja vollkommen klar, dass du im Recht bist und es ein Kalkulationsirrtum darstellt richtig? Und ja real men haben Rechtsanwälte. Ansonsten möchte ich sehen, wie du deine Rechtsmeinung ohne durchsetzt. ^^JePe schrieb:Ziehst Du die Möglichkeit, Dich zu irren, eigentlich ernsthaft in Betracht?
Duvar
Lt. Commander
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Bro geh doch mal Law & Order gucken ey, oder falls das nicht reicht hier https://www.serienjunkies.de/serien/anwalt/
Scheint ja dein Faible zu sein^^
Wir haben wenigstens 200€ gebuttert und sind deswegen hier, aber was geht bei dir ab, dass du 24/7 den Leuten auf den S... gehst hier? Storno ist durch, kannst dich also jetzt beruhigen und es feiern.
Scheint ja dein Faible zu sein^^
Wir haben wenigstens 200€ gebuttert und sind deswegen hier, aber was geht bei dir ab, dass du 24/7 den Leuten auf den S... gehst hier? Storno ist durch, kannst dich also jetzt beruhigen und es feiern.
Mustis schrieb:An der Stelle: " heute nahezu einhellig abgelehnt". Und eben an dem Punkt, dsas hier sich einige ja 100% sicher sind,dass es ein Kalkulationsirrtum darstellt. Eine ANnahem, die eben nicht mehr ist, man basierend auf dieser zwar argumentieren kann, diese aber nicht automatisch zum Erfolg vor Gericht führen muss.
Ernsthaft? Bitte auch den vollständigen Zusammenhang zititeren:
Stimmten Erklärung und Erklärungsinhalt nicht überein, sei ausnahmsweise ein Anfechtungsgrund gemäß § 119 Abs. 1, 1. Alt. BGB gegeben, da ein Inhaltsirrtum jedenfalls dann vorläge, wenn die Berechnung oder deren Grundlage dem anderen Teil mitgeteilt oder bei den Vertragsverhandlungen zumindest deutlich gemacht worden sei. Das Reichsgericht ging davon aus, dass es sich bei Berechnungen nicht lediglich um „innere Erwägungen“, sondern um einen Teil der Erklärung selbst handle. Diese Ansicht wird in der juristischen Literatur und vom Bundesgerichtshof heute nahezu einhellig abgelehnt, denn tatsächlich deckten sich Wille und Erklärung.
Das sagt genau das Gegenteil von dem aus was du hier behauptest: Ein offener Kalkulationsirrturm stellt eben genau keinen validen Anfechtungsgrund dar. Das wurde Anno dazumal so aufgefasst, seit geraumer Zeit aber nicht mehr.
Unabhängig davon handelt es sich nicht um einen offenen Kalkulationsirrturm, da die Grundlage der Berechnung nur dem Verkäufer bekannt war.
Zitierte Quellen bitte lesen und verstehen.
Duvar
Lt. Commander
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- Juli 2015
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- 1.037
Bruder... die Software spackt doch, der Celeron Prozessor muss erstmal die Datenbank etc durchwühlen^^Hejo schrieb:Geld sofort abbuchen und Geld dann 3 Tage plus behalten sowas hasse ich wie Pest, hatte schon Online-Händler nach 5min! die Kohle zurück
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