ASRock B550 Taichi

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
JePe schrieb:
ier keine gute Figur,
wohlgemerkt deine Ansicht. Ich sehe einen Händler, der offen einen Fehler eingesteht, sich rechtlich sauber verhält und aus Kulanz ein Angebot anbietet, welches beide Seiten entgegen kommt. ODer wo bekommt man derzeit ein Taichi für unter 279,90€?
Und ob jetzt jemand befindet, dass das Taichi das nicht wert sei oder doch und die Konkurrenz attraktiver ist, ist dabei völlig nebensächlich, da der Preis nicht von Caseking kommt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Windell
Was ich auch nicht verstehe, warum hier Leute die nicht bestellt haben und nix mit der Thematik zu tun haben, sich einmischen und hier auf Case King Anwalt machen?^^ Arbeitet ihr zufällig für CK oder was ist los? Gönnt doch mal ey^^
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: hucky1302, Ribery88 und Malustra
Mustis schrieb:
Dann geh zum Anwalt und klag es ein wenn du dir so sicher bist. Ich kann das so natülcih nicht beurteilen, ob deine Aussage stimmt. Dagegen steht die Aussage von Caseking, dass zwar durchaus solche Telefonate geführt wurden, aber das eben vor Bekanntwerdung des Preisfehlers war.

Wer hier die Wahrheit sagt, kann ich nicht beurteilen. Man kann dann eine Seite für glaubwürdiger halten udn sich basierend darauf die wahrscheinliche rechtliche Situation analysieren.
Du willst mich scheinbar nicht verstehen, oder?
Ich beziehe mich noch immer auf deine Aussage der Gleichbehandlung aller, nicht darauf dass ich mich betrogen fühle oder deswegen zum Anwalt renne um mein "Recht" einzuklagen.
Entweder wurden einige besser behandelt weil sie früh genug bestellt haben, dafür andere zum Storno oder der Nachzahlung bewegt und damit ungerechter behandelt, oder niemand wurde behandelt. :lol:
Kleiner Wortwitz.
Du musst dich schon mal auf etwas festlegen und nicht nur Pro einer Seite argumentieren.

Um das nochmal zu erläutern, 15:32 Uhr habe ich das Telefonat geführt, da stand das Taichi bei 399€ meines Wissens nach, also war es bekannt.
Screenshot_20200618-210243.png
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Duvar
@Duvar Ich gönne niemandem was außer mir. =D

es geht doch um eine gewisse Aufklärung. MAnche kommen halt hier her und erzeugen mit ihrem "Wissen" halt dann unter Umständen eine Erwartungshaltung, die weder gerechtfertigt noch sinnvoll ist. Wäre es dir lieber, du hättest nicht stonriert, weil hier einer der MEinung ist, man bekommt 100% Recht und habe Anspruch auf ein Board um dann 2 Wochen später mitzubekommen, dass das nix wird? Also sollte man durchaus die andere Seite beleuchten. Vorallem wenn sie sachlich etwas wackelig ist.
hucky1302 schrieb:
Ich beziehe mich noch immer auf deine Aussage der Gleichbehandlung aller
Und ich bezog mich auf jemanden, der keineswegs ein solches Telefonat hatte sondern forderte, dass er eine individuelle Lösung haben wolle....
 
Jetzt fehlt nur noch das Sahnehäubchen. Morgen die Mitteilung: Wir haben das nochmal intern besprochen und allen die nicht storniert haben, schicken wir das Board zu und jene die wir zum Storno bewegt haben mit unseren "Tricks" geben wir ... in da face^^
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: superrocko und hucky1302
Mustis schrieb:
Was ich auch nie bestritten habe, da ein zustanden gekommener VErtrag auch zwingend notwendig ist für eine Anfechtung. Dennoch ist der Paragraf irrelevant, da die Folgen des KAufvertrages hier gar nicht zur Debatte standen.
Spätestens wenn der Weg, den CK jetzt geht nicht funktioniert, werden sie die Anfechtung durchführen. Da in der Mail aber schon der Preisfehler benannt ist, kommt das in meinen Augen einer Anfechtung gleich auch wenn das Wort selbst dort nicht verwendet wird, was aber auch gar nicht nötig ist.

Es geht halt vielen darum das A.) bereits Ware für diesen Preis bereits verschickt wurde und B.) die Email mit der Versandbestätigung widersprüchlich aussagen enthält.

Hier mal ein Auszug meiner Bestätigung:

"Diese Bestellbestätigung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar. Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Versand der Ware. Nachfolgend finden Sie die Einzelheiten zu Ihrem Kaufvertrag, Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht und unsere AGB. "

Und eben die Aussage aus den AGB.


2. Vertragsabschluss
2.1. Die Präsentation der Waren in unserem Onlineshop ist kein verbindliches Angebot an den Kunden, sondern nur ein unverbindlicher Onlinekatalog.
2.2. Die Absendung der Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar.
2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestell- und Vertragsbestätigung). Mit Zugang dieser E-Mail-Bestätigung beim Kunden kommt der Kaufvertrag zustande.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Duvar
WOW Punkt 2.3. sagt doch alles, also wurden wir richtig derbe hinters Licht geführt und zum Storno bewegt!
Mike nimmst du meine Storno zurück, kann dir die relevanten Daten zuschicken? Wann kann ich mit einer Auslieferung rechnen? Danke schonmal.
 
zickzack schrieb:
Das kann ich gerne zugeben, es kann mir als Kunde aber herzlich egal sein, denn mit dem Zwischenhändler habe ich keine Geschäftsbeziehung.
Ok,
da du nicht und einige andere meinen Gedanken nicht folgen könnt:
ABC hat eine Schnittstelle bzw. ein Zugang zum B2B Bereich des Großhändlers.
Da guckt dann der Einkäufer von ABC rein und findet das Mainboard und kauft es zu dem Preis dort ein.

Ob der Einkäufer von ABC wissen muß, ob das Mainboard in Wirklichkeit teurer hätte sein müssen, ist nebensächlich.
Sein Geschäftspartner ist der Großhändler.
dann bemerkt der Großhändler: Oh shit, wir haben das Mainboard unter EK weiterverkauft und ändert daraufhin den Preis.

ABC ist da genauso drauf „reingefallen“ wie ihr, meine Liebenden Käufer
 
Mustis schrieb:
Da in der Mail aber schon der Preisfehler benannt ist, kommt das in meinen Augen einer Anfechtung gleich auch wenn das Wort selbst dort nicht verwendet wird, was aber auch gar nicht nötig ist.

Das Wort selbst nicht, aber die Anfechtung sollte schon ohne Faehrtenhund als solche erkennbar sein.

Welche Geschmacksrichtung soll es denn nun sein - Erklaerungs- oder Inhaltsirrtum? Denn was Du hier andeutest, ist ein Kalkulationsirrtum - und der berechtigt eben gerade nicht zur Anfechtung, sondern wird dem Risiko des Erklaernden (=Caseking) zugerechnet.
 
Duvar schrieb:
Was ich auch nicht verstehe, warum hier Leute die nicht bestellt haben und nix mit der Thematik zu tun haben, sich einmischen und hier auf Case King Anwalt machen?^^ Arbeitet ihr zufällig für CK oder was ist los? Gönnt doch mal ey^^

Man ist hier in einem Forum & soweit ich weiß darf man frei und überall seine Meinung äußern.
Man braucht dafür kein Casekinganwalt sein,wenn man einfach seine Meinung kundtut und diese nicht der von Einigen hier entspricht.
 
Nochmal: Eine Anfechtung setzt einen zustande gekommenen VErtrag vorraus? Wo ist also zunächst mal das Problem mit dieser Email?

Und ob das Produkt teilweise schon versendet wurde spielt ebenfalls allerhöchstens bedingt eine Rolle. Denn wahrscheinlich geschah das zum einen nur zu einem sehr kleinen Teil und zudem zu diesem Zeitpunkt noch in Unkenntnis des Preisfehler. NAtürlich ist das Annahme anhand der AUssagen und gesetz dem Falle, diese sind so wahr. Wenn dem nicht so ist, erübrigt sich meine Argumentation dahingehend doch zunächst mal, das ist doch aber logisch.
JePe schrieb:
Das Wort selbst nicht, aber die Anfechtung sollte schon ohne Faehrtenhund als solche erkennbar sein.
Das ist sie wenn man bezug auf einen "offensichtlichen Preisfehler" nimmt.
Es würde schon reichen wenn man sagt, dass Geschäft möchten wir zu diesem Preis nicht machen. Das wäre bereits eine Anfechtung. Näher begründet werden müsste sie ggf., vor Gericht.

PS Erklärungsirrtum. WIe soll es den ein Kalkulationsirrtum sein? CK hat doch nicht mit korrekten Daten einen falschen Preis berechnet. Sondern mit falschen Angaben eine Kalkulation betrieben in deren Folge die Kalkulation zwingend falsch sein musste und gab daraufhin eine Erklärung ab, die im Nachhinein nicht dem entsprach, was CK erklären wollte (nämlich einen korrekt kalkulierten Preis).
 
Windell schrieb:
Man ist hier in einem Forum & soweit ich weiß darf man frei und überall seine Meinung äußern.
Man braucht dafür kein Casekinganwalt sein,wenn man einfach seine Meinung kundtut und diese nicht der von Einigen hier entspricht.
Sauber Bruder mach weiter so, bekommst eine Menge Pluspunkte dafür die Rechte deines Bruders hier mit Füßen zu treten und für Caseking bzw in derem Sinne zu handeln^^
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: hucky1302 und Malustra
Duvar schrieb:
Sauber Bruder mach weiter so, bekommst eine Menge Pluspunkte dafür :D

Genauso könnte ich jetzt sagen,geier mal nicht so rum & hol dir das Taichi für 279€...ist ein super Preis! :D
 
Windell schrieb:
Genauso könnte ich jetzt sagen,geier mal nicht so rum & hol dir das Taichi für 279€...ist ein super Preis! :D
Wo Geld? Hab Kind und Frau Bro, was ist los mit dir warum sagst du geiern usw? Was hast du davon?
Zumal siehst du ja einige sagen der Käufer ist im recht und belegen das.
 
SpookyFBI schrieb:
Ok,
da du nicht und einige andere meinen Gedanken nicht folgen könnt:
ABC hat eine Schnittstelle bzw. ein Zugang zum B2B Bereich des Großhändlers.
Da guckt dann der Einkäufer von ABC rein und findet das Mainboard und kauft es zu dem Preis dort ein.
Ob der Einkäufer von ABC wissen muß, ob das Mainboard in Wirklichkeit teurer hätte sein müssen, ist nebensächlich.
Sein Geschäftspartner ist der Großhändler.
dann bemerkt der Großhändler: Oh shit, wir haben das Mainboard unter EK weiterverkauft und ändert daraufhin den Preis.
ABC ist da genauso drauf „reingefallen“ wie ihr, meine Liebenden Käufer

Ich habe überhaupt kein Problem deinen Gedanken zu folgen, sie sind für mich als Kunde von Caseking aber irrelevant.
 
Mustis schrieb:
PS Erklärungsirrtum. WIe soll es den ein Kalkulationsirrtum sein? CK hat doch nicht mit korrekten Daten einen falschen Preis berechnet. Sondern mit falschen Angaben eine Kalkulation betrieben in deren Folge die Kalkulation zwingend falsch sein musste und gab daraufhin eine Erklärung ab, die im Nachhinein nicht dem entsprach, was CK erklären wollte (nämlich einen korrekt kalkulierten Preis).

Die Definition besagt eher: ein "versehentliches" verschreiben/vertippen/versprechen
;richtig im Kopf gehabt, aber falsch ausgeführt

Den Fall sehe ich hier eher nicht
 
Haenger schrieb:
Die Definition besagt eher: ein "versehentliches" verschreiben/vertippen/versprechen
;richtig im Kopf gehabt, aber falsch ausgeführt

Den Fall sehe ich hier eher nicht
Ich Kugel mich gleich vor Lachen.
dann bist du der Meinung, dass ein falscher Preis vom Großhändler und die daraus erfolgte Kalkulation nicht Anfechtbar sei?

Kein Wunder, warum es in Zukunft wirklich nur noch Amazon geben wird
 
So, nochmal für alle welche hier für Caseking Partei ergreifen.
Für mich als Kunden, welche ABG gilt jetzt für mich rechtlich?
Die, die mit der E-Mail versandt wird:

(2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestell- und Vertragsbestätigung). Mit Zugang dieser E-Mail-Bestätigung beim Kunden kommt der Kaufvertrag zustande.),


oder jene auf der Webseite:


(2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Der Zugang dieser E-Mail-Bestätigung stellt keinen Vertragsabschluss dar.

2.4. Mit dem Versand der Ware an den Kunden erfolgt der Vertragsschluss.

2.5. Caseking ist berechtigt, die Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag abzutreten.)
Wobei die Punkte 2.4, 2.5 in der E-Mail nicht vorkommen, zudem 2.3 auf der Webseite anders lautet
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Duvar
Das wird dir hier, außer ein Anwalt ist anwesend, niemand mit Sicherheit sagen können.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben