ASRock B550 Taichi

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Nick8888 schrieb:
Ist der Preis als Preisfehler sofort offensichtlich erkennbar, kann man als Kunde nicht auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehe
Das kann ich auch nicht wenn der Preisirrtum nicht ganz offensichtlich ist. Anfechten geht immer. Für die in Folge möglichen Schadensersatzforderungen hingegen ist das entscheidend. Sind sie klar erkennbar gewesen, wusste der Kunde also, dass es ein Preisfehler ist, dann erlischt sein Anspruch auf möglichen Schadensersatz bei Folgeschäden (echten, nicht konstruirten wie deinen). Für das Anfechten an sich ist es komplett irrelevant, ob er klar erkennbar ist oder nicht.
Nick8888 schrieb:
Das ist genau das Problem: CK tut so als sei nie ein Kaufvertrag zustande gekommen. Denn nur dann kommen sie problemlos aus der Sache.
Sie fechten damit auch an (steht mit Sicherheit irgendwo im Text das gleichzzieitg angefochten wird), dass ist gängige Praxis. Durch die Anfechtung ist der Vertrag Nichtig als hätte er nie existiert.
Nick8888 schrieb:
Ist ein Kaufvertrag entstanden, hat der Käufer grundsätzlich ein Recht auf Schadenersatz
Das ist schlicht und grundlegend inkorrekt. Dir muss überhaupt erstmal ein Schaden entstanden sein und das gilt es von dir aus nachzuweisen, nicht andersherum und somit grundsätzlich. Hinzukommt oben genanntes: ISt der Preisfehler bei Vertragsschluss dem Kunden bekannt, erlischt sein Anspruch auf Schadensersatz, siehe §122 BGB, Abs. 2
 
Mustis schrieb:
Übrigens glaube ich nicht, dass dir Caseking ein Angebot machen wird, das über das hier genannte hinausgeht. Das würde nämlich dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen.
Bzgl Gleichbehandlung, hat Mike nicht geschrieben dass schon Boards für den "falschen Preis" verschickt wurden?
Wie sieht es damit aus, würde es damit nicht auch einer Gleichbehandlung widersprechen wenn der Rest jetzt 100€ mehr bezahlen müsste, und die anderen welche zum aktuellen Preis von 309€ wären auch ungleich behandelt bzw noch bescheidener dran. :lol:
 
Rabynowitz schrieb:
Wäre nice aber bedenke, es gab viele die mehr als eins bestellt haben, teilweise 2-5 soweit ich gesehen habe! ( wofür die mehr als eins brauchen, naja da kann sich jeder was dazu denken) Aber für jedes bestellte Board 30€ Gutschein zugeben, würde den Rahmen sprengen.
Ganz ehrlich?
Da muss CK individuell mit diesen Kunden eine Lösung finden.
Mit einigen der "Großbesteller" wird es bestimmt eh noch Probleme geben.
Hier geht es ja um die einfachen Kunden, die 1 Board bestellt haben.
Jedenfalls hab ich das so verstanden.

Weiter möchte ich auch gar nicht diskutieren. Ihr könnt mit mir übereinstimmen oder es anders sehen. Das ist euer Recht.
Sollte CK offiziell zu keinem weiteren Entgegenkommen bereit sein, werde ich mich direkt an CK wenden.
 
Weil diese Boards verschickt worden sind bevor es Caseking bekannt war. UNd jetzt überlege kurz, wie Caseking das beheben soll. Zum Kunden fahren und das Board ihm wegnehmen?
Nick8888 schrieb:
Da muss CK individuell mit diesen Kunden eine Lösung finden.
Müssen sie ganz sicher nicht.
Nick8888 schrieb:
Sollte CK offiziell zu keinem weiteren Entgegenkommen bereit sein, werde ich mich direkt an CK wenden.
. Lass uns erfahren, wie es ausgeht. Unabhängig unserer Meinungsverschiedenheit interessiert das natürlich.
 
Ja, so ein 30,- € Wertgutschein für den Kauf eines anderen B550 Mainboards als Alternative, wäre natürlich Kundenfreundlicher. Denn wer möchte jetzt noch, dieses teure Mainboard.

Was mich aber mehr entsetzt, ist die Tatsache, das Caseking scheinbar die marktüblichen UVP Preise nicht kennt, denn diese waren ja nun vorher schon bekannt & geleakt. Und als seriöser Hardwareversender, sollte man diese auch kennen, wenn man etwas anbietet. Dann hätte man nämlich gesehen, das etwas nicht stimmt.

Wollte eigentlich eh das MSI Board, aber für diesen Preis, hätte ich das Taichi genommen^^
 
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Hallo, ich richte mich mal an Mike, ich habe das Board vorbestellt, mit paypal bezahlt, eine Bestellbestätigung erhalten.
Ich wusste nichts von der Kontroverse um dieses Board noch von einem Preisfehler, ich habe einfach das erste B550 board gekauft, was sich mir vom Preis her am attraktivsten erschien.
Laut euren AGB vom 16.6 um 3 uhr morgens, kam ein Kaufvertrag zu Stande, mit dem Erhalt der Bestellbestätigung meinerseits, dass ihr die AGB in der Zwischenzeit geändert habt, um exklusiv darauf hinzuweisen das der Vertragsabschluss erst mit Versand der Ware zustande kommt, finde ich äußerst fragwürdig in Bezug auf Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag, da ich gerne als Endverbraucher, über AGB Veränderungen, während eine laufende Bestellung im Gange ist, informiert werden möchte.

Da ich diese AGB Änderung für höchst fragwürdig hielt, bat ich den Familienanwalt mir eine kleine Auskunft darüber zu geben, also ihr seid klar im Recht eure AGB jeder Zeit zu ändern, nur da es zu dem Kaufvertrag kam, der von meiner Seite erfüllt wurde, hat er mir zugesichert, dass ich im Recht bin, auf den Artikel oder Schadensersatz zu bestehen.
Ich habe derweil auch eine e-Mail bekommen, dass ich nur auf die Verfügbarkeit des Artikels warten müsse und es mir dann zugeschickt werden würde, allerdings scheint ihr euch ja selbst nicht im klaren darüber zu sein, wie ihr diese Situation mit euren Endverbrauchern lösen wollt.
An dieser Stelle möchte ich auch erwähnen, dass ihr den Preis kurzfristig für mehr als eine Stunde auf 399€ angehoben hattet, ich denke mal um weiteren Bestellungen vorzubeugen, aber auch das hat mich stark verunsichert, wie redlich eure Firmenpolitik ist.

Unabhängig davon, dass ich auf geltendes Recht bestehen werde -
Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag


" 1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. "
Möchte ich an diesem Punkt noch eine Sache erwähnen, es gibt andere Wege mit so einem internen Fehler umzugehen, als jemanden vorzuschicken, der versucht auf die Komplexität von frontend und backend programmierung einer Internetshopseite zu plädieren. Ich erstelle Websiten seit über 9 Jahren und wüsste wirklich nicht, wo da eine überdurchschnittliche Komplexität entstehen soll, außer dass jemand von einer Amerikanischen Seite den empfohlenen Preis +20 € in die Bestelloption eingetragen hat zu Uhrzeiten wo im mitteleuropäischen Raum gerne mal das eine oder andere Auge schon zu ist.
Wie schon erwähnt, ich wusste nichts von einem Preisfehler, habe mir aber zusammenreimen können was hier vorgeht.
Ich empfehle euch meinerseits, gebt das Board mit einer Limitierung auf 1Stk / Person an diejenigen ab, die das Board erwarben bevor ihr temporär den Preis auf 399€ erhöht und dann wieder auf 309€ gesenkt habt.
Guten Tag, ein langjähriger Kunde, der sein Vertrauen am Verlieren ist.
 
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Duvar schrieb:
Hab mit Paypal bezahlt und direkt storniert, keine Gnade und werde da auch nicht hinterher rennen.
Hol dir einfach ein ASUS Board und kassiere die 55€ Cashback und fertig, da zahlst du 145€ für.
Hätte Caseking ein 30€ Gutschein gegeben, wäre das natürlich Bombe gewesen für 115€ dann effektiv.
Sind es nicht nur 30 EUR Cashback bei den ASUS Boards oder übersehe ich hier etwas?

30 EUR Cashback gibts auch bei Alternate. Zudem keine Versandkosten sowie eine bessere Verfügbarkeit von B550-E und B550-F.
Sollte CK keine kundenfreundlichere Lösung anbieten, verbleibe ich zudem verärgert und habe entsprechend nicht wirklich Lust im Moment dort noch einzukaufen.
 
Mustis schrieb:
Sie fechten damit auch an (steht mit Sicherheit irgendwo im Text das gleichzzieitg angefochten wird), dass ist gängige Praxis. Durch die Anfechtung ist der Vertrag Nichtig als hätte er nie existiert.

Nö. In der "Stornierung" wird weder das Zustandekommen des Vertrages abgestritten noch dieser angefochten. Eigentlich wird nur wortklingelig versucht, dem Verbraucher das Wort "Storno" in den Mund zu legen - damit man selbst aus der Nummer rauskommt, ohne selbst je eine angreifbare juristische Position bezogen zu haben.

Ich sehe auch nicht, wie die Vorgeschichte hier einen Anfechtungsgrund iSd 119 BGB liefern soll: Caseking ordert bei wem-auch-immer einen Artikel zum Preis A und kalkuliert aus diesem meinen Endverbraucherpreis B. Nun soll wer-auch-immer den Preis A erhöht haben. Das scheint mir dann aber eher ein Problem zwischen Caseking und wem-auch-immer zu sein - und nicht zwischen mir und Caseking?

Fun Fact - man ficht den Vertrag an, erstattet aber nicht? Denn das scheint bisher noch bei niemandem passiert zu sein.

Dann noch die verschiedenen, maximalwidersprüchlichen Aussagen zur Verfügbarkeit. Erst 18.6., was dann aber abgestritten wurde - bis es Screenshots gab. Danach soll die Warenwirtschaft schuld gewesen sein und nun stellt sich heraus: es gab Bestand (!) und es wurde sogar geliefert (!!) und zwar zu dem Preis, den weder Einkauf noch Logistik beanstandenswert fanden, der aber nichtsdestotrotz so offenkundig falsch gewesen sein soll, dass es dem Verbraucher hätte auffallen müssen (!!!). Ach so ist das.

Fehler? O.K., kann passieren (auch wenn es hier schon ein wenig komplizierter zu sein scheint). Aber selbst einen Fehler machen und dann andere für dumm verkaufen ist kein so guter Stil.
 
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Nick8888 schrieb:
Sind es nicht nur 30 EUR Cashback bei den ASUS Boards oder übersehe ich hier etwas?

30 EUR Cashback gibts auch bei Alternate. Zudem keine Versandkosten sowie eine bessere Verfügbarkeit von B550-E und B550-F.
Sollte CK keine kundenfreundlichere Lösung anbieten, verbleibe ich zudem verärgert und habe entsprechend nicht wirklich Lust im Moment dort noch einzukaufen.

Bis zu 30€ Cashback und 25€ für das schreiben eines Reviews.

Und übrigens, sollte es nicht wenigstens eine kleine Entschädigung geben war das sicherlich auch mein erster und letzter einkauf bei Caseking. Vor allem im Anbetracht dessen dass bereits Kunden das B550 Taichi für eben diese 179€ erhalten hätte man den restlichen Kunden immerhin eine besser alternative anbieten können als eben jenes für 280€.

Gibt durchaus genug Anbieter die deutlich günstiger verkaufen und einem nicht auch noch die Versandkosten aufs Auge drücken.
 
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asustaichi2020 schrieb:
Hallo, ich richte mich mal an Mike, ich habe das Board vorbestellt, mit paypal bezahlt, eine Bestellbestätigung erhalten.
Ich wusste nichts von der Kontroverse um dieses Board noch von einem Preisfehler, ich habe einfach das erste B550 board gekauft, was sich mir vom Preis her am attraktivsten erschien.
Laut euren AGB vom 16.6 um 3 uhr morgens, kam ein Kaufvertrag zu Stande, mit dem Erhalt der Bestellbestätigung meinerseits, dass ihr die AGB in der Zwischenzeit geändert habt, um exklusiv darauf hinzuweisen das der Vertragsabschluss erst mit Versand der Ware zustande kommt, finde ich äußerst fragwürdig in Bezug auf Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag, da ich gerne als Endverbraucher, über AGB Veränderungen, während eine laufende Bestellung im Gange ist, informiert werden möchte.

Da ich diese AGB Änderung für höchst fragwürdig hielt, bat ich den Familienanwalt mir eine kleine Auskunft darüber zu geben, also ihr seid klar im Recht eure AGB jeder Zeit zu ändern, nur da es zu dem Kaufvertrag kam, der von meiner Seite erfüllt wurde, hat er mir zugesichert, dass ich im Recht bin, auf den Artikel oder Schadensersatz zu bestehen.
Ich habe derweil auch eine e-Mail bekommen, dass ich nur auf die Verfügbarkeit des Artikels warten müsse und es mir dann zugeschickt werden würde, allerdings scheint ihr euch ja selbst nicht im klaren darüber zu sein, wie ihr diese Situation mit euren Endverbrauchern lösen wollt.
An dieser Stelle möchte ich auch erwähnen, dass ihr den Preis kurzfristig für mehr als eine Stunde auf 399€ angehoben hattet, ich denke mal um weiteren Bestellungen vorzubeugen, aber auch das hat mich stark verunsichert, wie redlich eure Firmenpolitik ist.

Unabhängig davon, dass ich auf geltendes Recht bestehen werde -
Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag


" 1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. "
Möchte ich an diesem Punkt noch eine Sache erwähnen, es gibt andere Wege mit so einem internen Fehler umzugehen, als jemanden vorzuschicken, der versucht auf die Komplexität von frontend und backend programmierung einer Internetshopseite zu plädieren. Ich erstelle Websiten seit über 9 Jahren und wüsste wirklich nicht, wo da eine überdurchschnittliche Komplexität entstehen soll, außer dass jemand von einer Amerikanischen Seite den empfohlenen Preis +20 € in die Bestelloption eingetragen hat zu Uhrzeiten wo im mitteleuropäischen Raum gerne mal das eine oder andere Auge schon zu ist.
Wie schon erwähnt, ich wusste nichts von einem Preisfehler, habe mir aber zusammenreimen können was hier vorgeht.
Ich empfehle euch meinerseits, gebt das Board mit einer Limitierung auf 1Stk / Person an diejenigen ab, die das Board erwarben bevor ihr temporär den Preis auf 399€ erhöht und dann wieder auf 309€ gesenkt habt.
Guten Tag, ein langjähriger Kunde, der sein Vertrauen am Verlieren ist.
Frag mal euren Anwalt bzgl. deiner Zahlung.
Eine sofortige Zahlung sollte von Rechts wegen zwangsweise zu einem Kaufvertrag führen. Wie es der Fall ist bei Paypal. Auch ich habe mit Paypal bezahlt und der Meinung, es besteht ein Kaufvertrag.
Auch ich bin echt sauer und finde es extrem schwach, dass CK die 30 EUR nicht einmal als allgemeinen Einkaufsgutschein anbieten will. Jedenfalls sieht es so derzeit danach aus.
Andere Unternehmen bieten einem einen 30 EUR Einkaufsgutscheine schon beim kleinsten Mückenfurz an - Welten entfernt von einer ernsten Sache wie dieser.
 
Mustis schrieb:
Weil diese Boards verschickt worden sind bevor es Caseking bekannt war. UNd jetzt überlege kurz, wie Caseking das beheben soll. Zum Kunden fahren und das Board ihm wegnehmen?
Na komm, du hast doch damit angefangen bzgl Gleichbehandlung, jetzt schieb das nicht wieder beiseite nur weil du darauf keine Antwort hast.
Mir geht es nicht darum das Board für diesen Preis zu bekommen oder ein Fass aufzumachen, nur wenn man alle gleich behandeln möchte sollte man dies auch tun, und nicht nur eine Hand voll.
Natürlich verstehe ich da auch Caseking, schließlich wäre das ein nicht geringer wirtschaftlicher Schaden.
 
Ich sehe hier auch keinen Grund zur Anfechtung.
Caseking hat sich nicht vertippt o.ä.., sondern hat anscheinend aufgrund einer falschen Angabe des Lieferanten den Preis falsch eingeschätzt/Kalkuliert.
So hat CK ein Problem mit seinem Lieferanten, und wir haben gültige Kaufverträge und Anspruch auf die Lieferung.

Caseking selbst scheint auch nicht Primär das Ziel zu haben die Verträge aufzuheben, sondern bietet eine "Nachzahlung" an. Das dürfte beim Versuch einer Anfechtung dem Kunden zugute kommen

hucky1302 schrieb:
Natürlich verstehe ich da auch Caseking, schließlich wäre das ein nicht geringer wirtschaftlicher Schaden.
Keine Ahnung wieviele 180€-Boards die an dem einen Tag verkauft haben, denke aber es ist überschaubar.
Wenn jeder Kunde, welcher noch nicht storniert hat, zumindest 1 Board bekäme.. ich denke das wäre für ein solchen Unternehmen leicht zu tragen
 
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JePe schrieb:
Nö. In der "Stornierung" wird weder das Zustandekommen des Vertrages abgestritten noch dieser angefochten. Eigentlich wird nur wortklingelig versucht, dem Verbraucher das Wort "Storno" in den Mund zu legen - damit man selbst aus der Nummer rauskommt, ohne selbst je eine angreifbare juristische Position bezogen zu haben.

Ich sehe auch nicht, wie die Vorgeschichte hier einen Anfechtungsgrund iSd 119 BGB liefern soll: Caseking ordert bei wem-auch-immer einen Artikel zum Preis A und kalkuliert aus diesem meinen Endverbraucherpreis B. Nun soll wer-auch-immer den Preis A erhöht haben. Das scheint mir dann aber eher ein Problem zwischen Caseking und wem-auch-immer zu sein - und nicht zwischen mir und Caseking?

Fun Fact - man ficht den Vertrag an, erstattet aber nicht? Denn das scheint bisher noch bei niemandem passiert zu sein.

Dann noch die verschiedenen, maximalwidersprüchlichen Aussagen zur Verfügbarkeit. Erst 18.6., was dann aber abgestritten wurde - bis es Screenshots gab. Danach soll die Warenwirtschaft schuld gewesen sein und nun stellt sich heraus: es gab Bestand (!) und es wurde sogar geliefert (!!) und zwar zu dem Preis, den weder Einkauf noch Logistik beanstandenswert fanden, der aber nichtsdestotrotz so offenkundig falsch gewesen sein soll, dass es dem Verbraucher hätte auffallen müssen (!!!). Ach so ist das.

Fehler? O.K., kann passieren (auch wenn es hier schon ein wenig komplizierter zu sein scheint). Aber selbst einen Fehler machen und dann andere für dumm verkaufen ist kein so guter Stil.
Ja, die Erklärung mit dem Distributor finde ich ebenfalls rechtlich extrem fraglich.
Wie gesagt, mit einigen der "Großbesteller" werden die noch Probleme bekommen. Außerdem mit jedem Sturkopf, der sich zur Not vor Gericht selbst vertreten kann.
Denn das hört sich nicht wirklich nach Preisfehler seitens Caseking an, sondern nach einem Problem zwischen Distributor und CK.
Der Distributor will nun wohl doch mehr Geld oder hat einen falschen Preis durchgegeben oder wie auch immer - jedenfalls ist das ein Problem zwischen CK und dem Distributor.
D.h. u.U. würde CK im Zweifelsfall sich missbräuchlich auf § 119 BGB berufen.
Wenn das ein Jurist mitkriegt oder einer der "Großbesteller" die Sache mit Hilfe eines Anwalts durchziehen will, dann könnte CK hier noch Probleme kriegen.

Umso weniger verstehe ich, wie - meiner Meinung nach - wenig Kulant CK das Problem lösen möchte. Etwas mehr Kulanz und zumindest die ganzen einfachen Kunden wären zufrieden. Je eher die Mehrheit zufrieden ist, desto früher beginnt Gras über die Sache zu wachsen ...
 
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hucky1302 schrieb:
Na komm, du hast doch damit angefangen bzgl Gleichbehandlung, jetzt schieb das nicht wieder beiseite nur weil du darauf keine Antwort hast.
Mir geht es nicht darum das Board für diesen Preis zu bekommen oder ein Fass aufzumachen, nur wenn man alle gleich behandeln möchte sollte man dies auch tun, und nicht nur eine Hand voll.
Natürlich verstehe ich da auch Caseking, schließlich wäre das ein nicht geringer wirtschaftlicher Schaden.
Ich möchte hier mal klar sagen, ich verstehe Caseking nicht, das sind Händler in der freien Marktwirtschaft, die Verantwortung für ihr eigenes Geschäft voll und ganz übernehmen müssen.
Wenn jemand intern einen Fehler macht, darf das nicht zum Schaden des Kunden führen, bzw. frei von jedweder Kulanz und dem Versuch des Entgegenkommens vollzogen werden.
Hier wurde mehrmals ein technisches Problem, Zulieferer andere Fremdquellen als Ursache des "Problems" bezeichnet.
Ein Problem ist hier nur bei Caseking, genauso wie die Verantwortung für die Kausalkette, die sich daraus ergibt.
Wenn man glaubt, man könne einen Fehler machen, zum Schaden des Endverbrauchers und das dann auf fehlerhafte Software / Softwareprogrammierung schieben, der hat nicht Verstanden was "Selbstständigkeit" bedeutet. Das sind keine verbeamteten Angestellten des Staats.
Verantwortung hat Caseking und niemand anderes. Je mehr Kommentare ich mir durchgelesen habe von Mike, desto mehr wird mir klar, das hier versucht wird, zu suggerieren, dass es ein unabwendbarer "Unfall" war und kein eindeutig erzeugter Fehler.
Man stelle sich vor, man sitzt im Zug, mit einem Ticket, das man zu einem Spottpreis erworben hat, und der Schaffner bedient sich der billigen Ausrede, dass die Website über das man jenes Ticket erwarb, fehlerhaft programmiert wäre, eine "Komplexität" inne hätte, die nicht abwägbar schwierig zu handhaben sei und überhaupt wäre die Manufaktur des Zuges daran schuldig, dass sie mir jetzt dieses Ticket für den doppelten Preis mit einem 30 euro Fahrradfahr Gutschein zum Verkauf anbieten.

Könnt ihr bitte die Redlichkeit besitzen, für die Unannehmlichkeiten eurer Kunden um Verzeihung zu BITTEN, den Fehler in vollem Ausmaß auf EUCH zu nehmen (Denn es gab sehr wohl Angebote mit dem korrekten Preis) und dann eine Lösung zu finden, in der gleichberechtigtes Mitsprache recht gilt?
 
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Crayten schrieb:
Bis zu 30€ Cashback und 25€ für das schreiben eines Reviews.

Und übrigens, sollte es nicht wenigstens eine kleine Entschädigung geben war das sicherlich auch mein erster und letzter einkauf bei Caseking. Vor allem im Anbetracht dessen dass bereits Kunden das B550 Taichi für eben diese 179€ erhalten hätte man den restlichen Kunden immerhin eine besser alternative anbieten können als eben jenes für 280€.

Gibt durchaus genug Anbieter die deutlich günstiger verkaufen und einem nicht auch noch die Versandkosten aufs Auge drücken.
Danke für den Hinweis und jap, ich bin deiner Meinung.
Casekings bis jetzt angebotene Lösung ist alles andere als kulant wie ich finde.
 
hucky1302 schrieb:
Na komm, du hast doch damit angefangen bzgl Gleichbehandlung, jetzt schieb das nicht wieder beiseite nur weil du darauf keine Antwort hast.
ich ahbe dir die Antwort gegeben. Caseking handelte zu diesem Zeitpunkt in Unkenntnis des Preisfehler. Sie hat diese Kunden also nicht bewusst bevorzugt.
Haenger schrieb:
Ich sehe hier auch keinen Grund zur Anfechtung.
Caseking hat sich nicht vertippt o.ä.., sondern hat anscheinend aufgrund einer falschen Angabe des Lieferanten den Preis falsch eingeschätzt/Kalkuliert.
Das ist irrelevant. Anfechten können Sie es mit der BEgründung dennoch. Ob es gerichtsfest ist, entscheidet, oh wunder, ein GEricht. Ich halte die Argumentation des Preisfehlers spätestens an dem Punkt für glaubwürdig, wenn man sich die Preise der Konkurrenz als auch die UVP von Asrock ansieht.

Haenger schrieb:
Das dürfte beim Versuch einer Anfechtung dem Kunden zugute kommen
Eher nicht. Das ist eine kulante Lösung, die beiden Seiten entgegenkommen soll.
 
Mustis schrieb:
ich ahbe dir die Antwort gegeben. Caseking handelte zu diesem Zeitpunkt in Unkenntnis des Preisfehler. Sie hat diese Kunden also nicht bewusst bevorzugt.

Soweit ich weiß kann CK die Produkte zurückfordern, wenn sie sich tatsächlich auf § 119 BGB berufen.
 
So sehen die Teile der DREI Emails aus, die ich erhalten habe:
"
2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestell- und Vertragsbestätigung). Mit Zugang dieser E-Mail-Bestätigung beim Kunden kommt der Kaufvertrag zustande.

Der Status Ihrer Bestellung lautet nun "In Bearbeitung (Wartet)".

Sobald der fehlende Artikel bei uns eingetroffen ist, werden wir Ihre Bestellung natürlich umgehend an Sie versenden.
"

Danach erwarte ich das Mainboard zum bestellten Preis
 
Decrepified schrieb:
Danach erwarte ich das Mainboard zum bestellten Preis
Tue das. Während du das tust, beschäftige dich damit, wie eine Anfechtung funktioniert und wie sie schritt um schritt ablaufen muss.
Nick8888 schrieb:
Soweit ich weiß kann CK die Produkte zurückfordern, wenn sie sich tatsächlich auf § 119 BGB berufen.
Dann kannst du auch die Grundlage dazu nennen? Aus §119 geht es nicht herovr.
 
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