superrocko
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superrocko schrieb:Caseking: Könnt ihr alternativ nicht für das MSI Topmodell einen guten Preis machen? Würde ich alternativ nehmen, aber da seid ihr aktuell der teuerste Anbieter :/
Asrock zahlt kein cashback, und für B550 ist selbst das entgegenkommende Angebot zuviel.
Caseking-Mike schrieb:Hallo Leute,
wir haben uns dazu entschieden, allen Vorbestellern den Kauf des Motherboards "ASRock B550 Taichi, AMD B550 Mainboard - Sockel AM4" zu einem Preis von 279,90 Euro anzubieten. Der korrekte Shoppreis bei uns liegt bei 309,00 Euro und damit sind wir der günstigste Anbieter. Jeder Besteller erhält dazu in Kürze eine E-Mail.
Caseking-Mike schrieb:Hallo boarder-winterman und alle anderen,
es ist in dieser Situation offensichtlich und nicht zu leugnen, dass es sich um einen Preisfehler handelt. Das ist auch den Nutzern von Mydealz und ähnlichen Foren/Dealseiten bewusst sowie den Kunden, die bei uns anfragen, während sie auf die deutlich höhere UVP des Herstellers verweisen.
Grundsätzlich stellt die Präsentation von Waren in unserem Onlineshop kein verbindliches Angebot an den Kunden dar, sondern nur einen unverbindlichen Onlinekatalog. Ein Bestellangebot des Kunden ist deshalb auch für uns unverbindlich und kann anschließend von uns angenommen oder abgelehnt werden. Ein Vertragsschluss erfolgt gemäß unserer AGBs Punkt 2.5 erst durch den Versand der Ware. Eine Bestellung des Artikels ASRock B550 Taichi (MBAR-333) hat daher bis dato den Charakter einer für beide Seiten unverbindlichen Vorbestellung. Im Falle eines Preisirrtums ist es darüber hinaus theoretisch auch bei anderslautenden AGBs möglich, eine irrtümliche Willenserklärung seitens des Händlers aufgrund eines technischen Fehlers einhergehend mit menschlichem Versagen gemäß § 119 BGB anzufechten.
Wir sind aktuell dabei, mit dem für den Preisfehler verantwortlichen Lieferanten sowie dem Hersteller ASRock das weitere Vorgehen zu klären, da eine Bedienung der enormen Anzahl an eingegangenen Bestellungen einen massiven wirtschaftlichen Schaden zur Folge hätte. Wir bitten deshalb aktuell noch um etwas Geduld, bis wir hier eine Lösung finden oder Entscheidung treffen können. Abschließend möchte ich auch noch Bezug darauf nehmen, dass wir über unseren Kundenservice zunächst erklärt haben, dass es keinen Preisfehler gab. Dieser ist uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht sofort bewusst gewesen, weshalb es mittlerweile zu einer Neubewertung gekommen ist.
Liebe Grüße,
Mike
2. Vertragsabschluss 2.1. Die Präsentation der Waren in unserem Onlineshop ist kein verbindliches Angebot an den Kunden, sondern nur ein unverbindlicher Onlinekatalog. 2.2. Die Absendung der Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar. 2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestell- und Vertragsbestätigung). Mit Zugang dieser E-Mail-Bestätigung beim Kunden kommt der Kaufvertrag zustande.
1x MBAR-333 - ASRock B550 Taichi, AMD B550 Mainboard - Sockel AM4
Voraussichtlicher Liefertermin: Heute (Im Zulauf)
Windell schrieb:Das ist ein faires Angebot mit 30€ Rabatt auf das Board.
Glaube aber für die meisten Schnäppchen- und Preisfehlerjäger wird das dennoch zu teuer sein...
Wenn ihr anstelle des Preisnachlasses auf Wunsch auch einen 30 EUR Caseking Einkaufsfgutschein ausstellt, dann wäre ich damit einverstanden.Caseking-Mike schrieb:Hallo Leute,
wir haben uns dazu entschieden, allen Vorbestellern den Kauf des Motherboards "ASRock B550 Taichi, AMD B550 Mainboard - Sockel AM4" zu einem Preis von 279,90 Euro anzubieten. Der korrekte Shoppreis bei uns liegt bei 309,00 Euro und damit sind wir der günstigste Anbieter. Jeder Besteller erhält dazu in Kürze eine E-Mail.
Bei allen Vorbestellern, die damit nicht einverstanden sind, werden wir das Bestellangebot mit Verweis auf unsere AGBs wie bereits erwähnt ablehnen und die Bestellung stornieren müssen. Abschließend kann ich, auch stellvertetend für den Distributor, nur noch einmal um Entschuldigung dafür bitten, dass es zu diesem Preisirrtum gekommen ist.
Es gilt weiterhin zu beachten, dass der Artikel nicht lagernd ist und ASRock uns weiterhin keinen voraussichtlichen Liefertermin nennen kann.
Liebe Grüße,
Mike
Caseking-Mike schrieb:Hallo Leute,
wir haben uns dazu entschieden, allen Vorbestellern den Kauf des Motherboards "ASRock B550 Taichi, AMD B550 Mainboard - Sockel AM4" zu einem Preis von 279,90 Euro anzubieten. Der korrekte Shoppreis bei uns liegt bei 309,00 Euro und damit sind wir der günstigste Anbieter. Jeder Besteller erhält dazu in Kürze eine E-Mail.
Bei allen Vorbestellern, die damit nicht einverstanden sind, werden wir das Bestellangebot mit Verweis auf unsere AGBs wie bereits erwähnt ablehnen und die Bestellung stornieren müssen. Abschließend kann ich, auch stellvertetend für den Distributor, nur noch einmal um Entschuldigung dafür bitten, dass es zu diesem Preisirrtum gekommen ist.
Es gilt weiterhin zu beachten, dass der Artikel nicht lagernd ist und ASRock uns weiterhin keinen voraussichtlichen Liefertermin nennen kann.
Liebe Grüße,
Mike
Nick8888 schrieb:Für Leute wie mich war dieser Preis absolut nicht als fehlerhaft erkennbar. Bei geizhals.de hattet ihr sowie ein österreichischer Retailer das Board für um die 170 - 180 EUR drin, zwei Konkurrenten für um die 300 EUR. Tatsächlich ging ich davon aus, dass die beiden anderen Retailer mal wieder (wie so oft) für neue bzw. (noch) nicht lieferbare Ware völlig überzogene Preise verlangen und 180 EUR der tatsächlich angemessene Preis ist.
Ich war an diesem Abend dabei Mainboards zu vergleichen und dachte, das B550 Taichi für 180 EUR sei einfach nur ein gutes Angebot seitens ASRock und Caseking. Der österreichische Retailer lag ja tatsächlich nochmals ca. 10 EUR unter eurem Angebot. Ich hätte ich Leben nicht erwartet, dass die UVP bei 299 USD liegt. Tatsächlich standen sogar in einem Review 175 EUR als erwarteter Preis.
Ich bin direkt von geizhals.de auf eure Seite und habe bestellt.
Erst einige Zeit später, nachdem ich über das Board im Internet weitere Artikel las, stieß ich auf ein Review, das einen Preis von 299 USD erwähnte. Erstaunt suchte ich nach weiteren Infos und stieß erst dann auf mydealz. Und selbst dort war man sich nicht sicher, welcher Preis nun tatsächlich der fehlerhafte ist.
Was will ich damit sagen?
Es war ganz klar kein offensichtlicher Preisfehler. Ich meine, gerade ihr hättet es wissen müssen und selbst ihr seid auf Nachfrage (und entsprechender Prüfung) zunächst von einem korrekten Preis ausgegangen.
Dies ist ein rechtlich gesehen ein sehr wichtiger Fakt.
Wo wir jetzt bei rechtlichen Dingen sind, hier ein Zitat aus meiner Bestellbestätigung:
Woher soll der Kunde wissen, welche Version eurer AGBs nun gilt? Zumal in den AGBs auf eurer Website Punkt 2.5 null und nichtig ist, wenn ihr den Kunden zu einer Zahlung auffordert und dieser dann auch sofort bezahlt. Dies ist der Fall, wenn man wie ich per PayPal bezahlt hat. Euer Bestellbutton sagt (zumindest wenn man die Zahlungsoption PayPal auswählt) wortwörtlich:
"Zahlungspflichtig bestellen"
Danach habe ich mit PayPal gezahlt und damit ist sehr wohl ein rechtskräftiger Kaufvertrag entstanden. Denn ohne Kaufvertrag - keine Zahlung. Eine Zahlung kann nur dann stattfinden, wenn ein rechtskräftiger Kaufvertrag existiert. Das ist für euch Händler eine "Gefahr", der ihr euch bewusst sein solltet.
Jeder Kunde, der mit PayPal oder ähnlichen Zahlungsmethoden bezahlt hat, die die Zahlung sofort an euch schicken, hat mit euch einen rechtskräftigen Kaufvertrag abgeschlossen.
Ja, ihr könnt tatsächlich auch in einem solchen Fall nach § 119 BGB den Kaufvertrag anfechten. Allerdings hat dann der Käufer grundsätzlich das Recht auf Schadensersatz (Stichwort: Vertrauensschaden). Beispielsweise wäre denkbar, dass jemand weitere Komponenten für ein System basierend auf dem Mainboard aus dem Kaufvertrag mit euch bestellt hat. Er hat darauf vertraut, dass der ihr den Kaufvertrag einhalten werdet und er für diesen Preis ein Board mit diesen Eigenschaften erhält. Nun hat er u.U. Geld für gebraucht von Privatpersonen erworbene Systembestandteile, die er mit einem anderen Board nicht verwenden kann. Weil ihr - auf deutsch gesagt - Mist gebaut habt und nun den Kaufvertrag via Anfechtung auflöst, muss er woanders ein Board mit ähnlichen Eigenschaften kaufen - und dafür wahrscheinlich aber mehr Geld ausgeben. Dadurch ist der Person in unserem Beispiel ein von euch verursachter Nachteil entstanden.
So könnten u.U. durchaus Schadenersatzforderungen auf euch zukommen - natürlich über den Imageschaden hinaus.
Auch dieser könnte signifikant werden, denn soweit ich weiß gab es schon einmal ähnliche Probleme und klar ist, dass der Fall nun öffentlich ist und anscheinend ist ja auch eine größere Anzahl an Kunden betroffen.
Ich muss sagen, ich bin ziemlich verärgert. So verärgert, dass ich mich extra hier angemeldet habe, um diesen Beitrag zu verfassen. Ich persönlich bin bereit auf euch zuzukommen und bereit einen Kompromiss einzugehen. Aber dieses mal erwarte ich mehr als ein kleines Tütchen Haribo Gummibärchen ...
PS:
Hier ein Zitat aus der Email bezüglich der Verfügbarkeit vom 17.6.20
Zudem stand bei der Bestellung, die Ware sei ab dem 18.6.20 verfügbar.
Bro nur ganz nebenbei,ich wollte dich hier nicht angreifen oder so. Ich drück dir die Daumen das du das Board das du möchtest zum besten Preis bekommst!Duvar schrieb:Wenn es nur so wäre Bro, es ist aber für 99,9% der User zu teuer für ein ASRock B Board^^
Muss man eigentlich für das MSI Cashback CPU und Board vom selben Shop kaufen, ich frage weil Mindfactory einige super Ryzen Angebote im Mindstar gestartet hat + kostenloses Game oben drauf.
Crayten schrieb:Kann man natürlich nichts machen aber selbst mit dem Rabatt sind 279€ noch zuviel.
Wäre immerhin klasse gewesen nen kleinen allgemeinen Gutschein von eventuell 10€ auszugeben oder verzicht auf Versandkosten für eine Bestellung damit die Vorbesteller auf ein anderes B550 Produkt wechseln könnten.
Jap, ich weiß.Rabynowitz schrieb:Hi, auf der Webseite steht was anderes:
2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Der Zugang dieser E-Mail-Bestätigung stellt keinen Vertragsabschluss dar.
Link
Aber in der Email von CK steht:
2.3. Nach Eingang der Bestellung schickt Caseking dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei Caseking bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestell- und Vertragsbestätigung). Mit Zugang dieser E-Mail-Bestätigung beim Kunden kommt der Kaufvertrag zustande.
Ich glaube da ist Euch ein kleiner Fehler unterlaufen
Bei einer Anfechtung ist immer ein rechtskräftiger VErtrag zustande gekommen. Sonst müsste ich nicht anfechten. Durch die Anfechtung geht dieser aber unter und war nie existent.Nick8888 schrieb:Falls ihr z.B. mit PayPal bezahlt habt, ist m.E.n. ein rechtskräfter Kaufvertrag zustande gekommen.
Nick8888 schrieb:Wenn es so bleibt und man die 30 EUR nicht zumindest als allgemeingültigen Einkaufsgutschein anbietet, bin ich stinksauer.
Ist der Preis als Preisfehler sofort offensichtlich erkennbar, kann man als Kunde nicht auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Warum, solltest du wissen, wenn du dich mit Recht etwas auskennst.Mustis schrieb:Dein Argumentation ist nicht zwingend nachvollziehbar @Nick8888
Fängt damit an, dass nur weil für dich der Preisfehler nicht offensichtlich war, er es genrell nicht gewesen sein kann. Deine individuelle Sicht darauf ist irrelevant. Wie du selber schreibst, gab es Reviews mit dem richtigen Preis. Dass du die erst danach gelesen hast, ist dein Problem. Und es geht mit der Schadensersatzforderung weiter. Regelmässig wird da versucht zu argumentieren wie du es tust und das scheitert regelmässig als Begründung. Ein Schaden wäre dir dann entstanden, wenn du Folgekosten hättest, die nur durch diesen Kauf entstanden wären. Dadurch das du bereits durch ein anderes Mainboard hier in den Eigenschaften ein selbes Produkt für den Preis kaufen könntest, verfängt das in meinen augen nicht. Du hast auch niemanden den Weiterverkauf versprochen zu einem Preis, der nun nicht mehr die von dir ursprünglich kalkulierten Gewinn erbracht hätte bzw. du sogar drauf legen müsstest. Denn Mehrpreis für das exakt selbe BOard hättest du so oder so zahlen müssen bei der Konkurrenz, die den Preisfehler nicht hatte. Du hättest das Board nirgends für den Preis von Caseking bekommen und da sie jetzt ein Angebot machen, der günstiger ist, als alle anderen Anbieter musst du auch hier nicht mehr zahlen als du es hättest wenn nicht bei Caseking bestellt hättest, ergo auch hier entsteht dir kein wirklicher sondern nur ein scheinbarer Schaden (scheinbar deshalb, weil du als Relation den niemals wirklich existenten falschen Preis heranziehst).
Du kannst das natürlich anders sehen, aber dann müsstest du der Anfechtung Casekings widersprechen und das ganze gerichtlich durchziehen. Und der Erfolg dabei wäre alles andere als gesichert.
Übrigens glaube ich nicht, dass dir Caseking ein Angebot machen wird, das über das hier genannte hinausgeht. Das würde nämlich dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen.
Bei einer Anfechtung ist immer ein rechtskräftiger VErtrag zustande gekommen. Sonst müsste ich nicht anfechten. Durch die Anfechtung geht dieser aber unter und war nie existent.
Ich verstehe deine VErärgerung nicht. Selbst wenn dir anfänglich der Preisfehler nicht klar war bei Bestellung, so war er dir doch klar noch bevor Mike es hier geschrieben hat laut deiner eigenen Schilderung.