Danke für den Link.
Voranstellen möchte ich zunächst die Tatsache, dass Unterstellungen wie
"Und ne Liste mit schwarzen Schafen, die illegal Geld abzocken wollen.", allein aufgrund der Systematik der ARegV
https://de.wikipedia.org/wiki/Anreizregulierung sehr kritisch zu betrachten sind (ungeachtet des Sprachgebrauchs, dazu später noch mehr). Eine (illegale) zusätzliche Gewinnerzielungsabsicht seitens des Netzbetreibers scheidet, aufgrund der von der Behörde dem Netzbetreiber per Bescheid zugesprochenen Erlösobergrenze, aus. Jede Einnahme aus einer der in dem link erwähnten Rechnungen, ob nun berechtigt oder nicht, führen nicht zu Zusatzeinnahmen des Netzbetreibers. Die Erlösobergrenze wird auf Basis einer Kostenprüfung durch die Behörde festgelegt, daraus ergeben sich für den Netzbetreiber Erlöse in Höhe von X € für das jeweilige Geschäftsjahr, keinen Cent mehr oder weniger. Diese Erlöse generiert der Netzbetreiber zum größten Teil aus den Netzentgelten und weiteren Einnahmen aus Tätigkeiten im regulierten Netzgeschäft, welche jeder Netzbetreiber in Preisblättern (die vorher der BNetzA angezeigt werden müssen) veröffentlicht. Klingt kompliziert? Ist es. Ich will es an einem sehr vereinfachten Beispiel erläutern. Angenommen dem NB steht eine EOG von 1.000.000 € zu, so würde er diese komplett als Netzentgelte auf die Netznutzer umlegen. Vereinnahmt er nun 250 € durch eine "Inbetriebnahme Rechnung" (ob nun berechtigt oder nicht) so würde sich diese Summe der umgelegten Netzentgelte auf 999.750 € reduzieren, in Summe bleiben immer Erlöse in Höhe von 1.000.000 €.
Weshalb macht sich der Netzbetreiber dann die Mühe diesen Zusatzaufwand für Leistungen zu betreiben? Der NB hat eben auch die Pflicht, die Kosten weitestgehend verursachungsgerecht den Netznutzern und Anschlussnehmern zuzuordnen. Hierbei muss wegen dem Zusatzaufwand ein Mittelweg zwischen pauschalen Ansätzen und individuellen Zurechnungen gefunden werden. Immer gilt, diese Zurechnungen sieht sich sowohl der Wirtschaftsprüfer als auch die Behörde an.
Diese Klarstellung ist m. E. wichtig, damit zumindest die Motivation eines NB in den beschriebenen Fällen besser nachvollzogen werden kann.
Nun zu dem link, uff, ich gebe zu, dass ich nach ca. 30 von 270 Seiten (von hinten und vorne) aufgehört habe zu lesen. Ich hatte danach auch nicht mehr den Eindruck, dass noch was wesentlich Neues kommt.
Mein Eindruck:
1. Es gibt durchaus Diskussionsbedarf in einzelnen Fällen, z. B. zu Leistungspositionen und Rechnungsinhalt. Ich kann aber nicht ersehen, dass NB hier grundsätzlich "illegal abzocken" wollen, oft scheint Leuten nicht klar zu sein, welche Pflichten auch sie als Anlagenbetreiber haben oder wen sie mit was genau beauftragen. Sorry, aber da handeln erwachsene, geschäftsfähige Personen. Der Gang zu einem Anwalt oder vor Gericht steht im Zweifelsfall jedem offen.
2. In dem Forum werden von offensichtlich juristischen Laien konkrete Rechtsberatungen durchgeführt, mit konkreten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Mitunter werden dabei Begrifflichkeiten, z. B. "Anlage" im Sinne EnWG, NAV und EEG, wild durcheinandergebracht. Das führt dann so weit, dass einer der Foristen mal kurz und knapp die NAV für die ganze Kundenanlage außer Kraft setzt. Da kann man nur staunen und die Stirn runzeln.
3. Die Ausdrucksweise ist teilweise befremdlich "Mafia, Überwachungszähler,..." und unflätig. Man könnte fast den Eindruck gewinnen in einem Querdenker- oder Reichsbürgerforum gelandet zu sein.
4. Sachkenntnis ist das letzte, was man für eine lebhafte Diskussion benötigt.
Ganz Allgemein:
Einen sehr großen Anteil an diesen Komplikationen und Streitigkeiten zwischen NB und Anlagenbetreiber trägt m. E. der Gesetzgeber. Die Flut an Rechtsverordnungen und der Novellierungen macht es für die Beteiligten schwer bis unmöglich den kompletten Überblick zu behalten. Jede Änderung kommt mit zig Ausnahmefällen daher, neue Gesetze greifen wir Kraken in andere bestehende Gesetze/Verordnungen ein.
Ein Blick auf die häufigen Rechtsfragen der Clearingstelle vermittelt einen Eindruck...
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfragen
Wer da nach ein paar Seiten noch den Überblick behält, darf sich Godfather of EEG bezeichnen.
All diese Änderungen und Ausnahmen müssen in den Geschäftsprozessen und EDV-Systemen abgebildet werden. Nicht selten werden gesetzliche Fristen so kurzfristig gesetzt, dass weder die Rechtsberater zu konkreten Auslegungen von Paragrafen noch die Systemanbieter der EDV-Systeme genug Zeit haben diese umzusetzen. Am Ende kommen dann falsch deklarierte Anlagen, falsche Abrechnungen, verärgerte Analgenbetreiber und frustrierte Mitarbeiter der NB heraus. Oft werden Streitigkeiten, die auf unklare gesetzliche Regelungen zurückzuführen sind, erst nach Jahren letztinstanzlich vor Gericht entschieden. Und dabei gewinnen sowohl Anlagen- als auch Netzbetreiber. Die Anlagenbetreiber und Anschlussnehmer sind oft sauer auf die NB, übersehen dabei aber auch oft, dass die NB nur als eine Art "Hilfspolizist" das Gesetze-Wirrwarr umsetzen müssen.
Ungeachtet der momentanen strukturellen Probleme, welche der Energiewende derzeit innewohnen, wenn sie scheitert, dann m. M. n. ganz sicher an der Bürokratie.