mscn
Lieutenant
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Das stimmt nur bedingt, der Mikrowechselrichter/Steuereinheit (2) tut genau das (aber nicht die Speichereinheit (3), die einen eigenen 230VAC integriert hat).WinnieW2 schrieb:Die PowerStation kann jedoch nicht ins normale, vorhandene Stromnetz einspeisen, da der Wechselrichter der PowerStation ein sog. selbstgeführter Wechselrichter ist und sich nicht mit der Frequenz und Phasenlage der Netzspannung synchronisiert.
Der Mikrowechselrichter/Steuereinheit (2),nicht die PowerStation (3), ist mit dem Hausnetz verbunden (1).
Diese regelt, ob Strom eingespeist oder gespeichert wird. Der Strom zum Speichern kann vom Hausnetz (1) oder den PV-Modulen (4) kommen.
Mit der "smarten Steckdose" (5) weiß der Mikrowechselrichter/Steuereinheit (2), wieviel Strom gerade entnommen wird und nutzt diese Information, um den "Gegenstrom" dazu ins Hausnetz (1) einzuspeisen.
Verbraucher ist hier sicher nicht das Smartphone, wohl aber der Geschirrspüler, die Waschmaschine oder das Steckdosen-Ladegerät fürs E-Auto.
ABER:
Im Prinzip ist das eine netzparallele Anlage (mit einer Art "Nulleinspeisung", wenn auch diese nicht erreicht werden kann) und damit genehmigungs- und vor allem anmeldepflichtig. Dafür braucht es "Papiere", ich kann keine Informationen dazu finden, inwiefern diese Anlage VDE-konform ist - und sei es im reinen "BKW-Betrieb).
Auch das Software-Update auf 800 Watt ist käse, sowas ist nicht zulässig - ob das jemanden kümmert .. spätestens die Versicherung hat vielleicht im Schadensfall ein paar Fragen.
Lässt man diese "deutsche" Vorschriftenbetrachtung mal außen vor: das Ding hat Potential (muss spontan an meine Schwiegereltern denken). Wichtig dabei aber auch: beim Stromausfall gibts nur direkt an der PowerStation (3) Strom, es kann aber trotzdem auch der Solarstrom gespeichert werden (aber nicht mehr eingespeist). Ein großes Plus gegenüber einem reinen Balkonkraftwerk.
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