News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko­stecker mit Auflagen, limitiert aber Solar­module

Die Richtlinie ist natürlich mal wieder fernab jeglicher Realität, aber der VDE ist bei allen neuen Themen immer wie ein Reh im Fernlicht.

Aber gut, dann lass ich vorher von meinem Handwerker die Sicherung idealerweise mit notarieller Beglaubigung und Stempel von Olaf Scholz meinen 16A Leitungsschutz auf einen 4A Leitungsschutz tauschen. Dann können maximal 7,5A fließen, 3,5A von der Balkon + 4A vom Netz. dass sollten die Kabel ja wohl aushalten. Auch wenn neuerdings ja alle der Meinung sind, dass Schuko Stecker, die wir seit Jahrzehnten verbauen, nur bei Solaranlagen und Elektroautos auf einmal ihre (von der VDE in der Richtlinie 0298 bestimmter) Spezifikation von 8A Dauerleistung nicht mehr erreichen können.

Spaß beiseite, wir haben inzwischen 400.000 Balkonkraftwerke in Deutschland und man muss die paar Fälle, wo mal alte Stecker und billige Anlagen ein bisschen gekokelt haben quasi suchen. Das ist in meinen Augen eine gute Quote, da ist die von Reiseföns und Heizlüftern schlechter.

Mit gnadenloser Dummheit sollte man natürlich nicht agieren, nicht die allerbilligste Technik kaufen, nicht an die kaputteste und älteste Steckdose anstecken, nicht auf einmal 3 Heizlüfter kaufen und in den gleichen Stromkreis hängen.
 
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Falsch ist die Annahme nicht unbedingt. Der Haartrockner hängt ja meistens im Bad, das BKW auf dem Balkon vor dem WZ. Beides sind meistens völlig verschiedene Stromkreise.

Haartrockner -> Steckdose Bad -> Sicherung A im Sicherungskasten
Sicherung B im Sicherungskasten -> Steckdose Balkon -> BKW
 
Vindoriel schrieb:
Vielleicht bei Deinem China-Schwarzimport, aber nicht bei Geräten, die für die EU zugelassen sind (wobei es da auch schwarze Schafe wie Deye gibt, die nach der Zulassung einfach mal sicherheitsrelevante Bauteile einsparen).
Erkennt der Wechselrichter keine Spannung, so schaltet er auch nicht ein (zumal er die Netzspannung auch zur Synchronisation benötigt -> Frequenz und Phasenlage), wird der Stecker gezogen, schaltet er wesentlich schneller ab als man an die Kontakte kommen würde.
Selbst der Deye ohne Relais schaltet grundsätzlich die Stromproduktion instantan ab und dürfte auch nicht genug Kapazitäten enthalten um irgend jemandem (ohne Herzschrittmacher o.Ä.) Schaden zuzufügen.
Moep89 schrieb:
Puh. Das würde ich nicht so leichtfertig sagen. Der Text gibt das so nicht her und das war ja auch vorher schon so vorgeschrieben. Ich denke eher nicht, dass der VDE der Meinung ist, dass der Schukostecker ausreicht, wenn die WR einfach regelkonform sind. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht zulässig gesicherter WR ok wäre, wenn er an einer Wielanddose hängt.

Wie genau die nötigen Maßnahmen aussehen müssen, wird sich erst mit dem finalen Text und anschließender Klärungen herausstellen.
Wieland-Dose oder Festanschluss (hey so ein Hexenwerk ist letzteres auch nicht) wären nach der Beschreibung ohne Schutzeinrichtungen gegen Steckerberührung erlaubt. Sollten sie aber auch vorher schon gewesen sein.
xerex.exe schrieb:
Beides falsch.

Die Last der Leitung muss betrachtet werden.

Und das ist nunmal 800W + 2500W. Du nimmst schlichtweg an, dass Haartrockner und BKW an unterschiedlichen Leitungen hängen, die VDE aber nicht und das ist genau der springende Punkt dieser Norm.
Wenn der Trockner 2500W bezieht kommen dann 800W aus dem BKW und 1900W aus dem Netz. Ein Problem wird es erst wenn die Gesamtsumme über die Leistung des LS geht, man also an einem Punkt 16/10A+3,xA auf der Leitung hat. Aber dafür muss man halt Verbraucher mit dieser Leistung anschließen. Das BKW ist sobald seine Leistung verbraucht wird keine zusätzliche Last.
 
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xerex.exe schrieb:
Beides falsch.

Die Last der Leitung muss betrachtet werden.

Und das ist nunmal 800W + 2500W. Du nimmst schlichtweg an, dass Haartrockner und BKW an unterschiedlichen Leitungen hängen, [...]
Nein, tue ich nicht. Wie kommst du darauf?

Du wirfst Stromquelle und Verbraucher in einen Topf. So funktioniert das aber nicht.

Wenn du 2500W Verbrauch hast, dann hast du auch immer irgendwo ne Stromquelle, die diese 2500W bereit stellt. Ohne BKW kommen die 2500W komplett aus dem öffentlichen Stromnetz und der Strom fließt komplett über die Sicherung. Mit einem 800W BKW hast du zwei Stromquellen: Eine (BKW) liefert 800 und die andere (Stromnetzt) nurnoch 1700W. Nirgendwo fließt in dieser Konstellation mehr Strom als ohne BKW und and den meisten Stellen sogar weniger.

Die Situation vor der der VDE Angst hat ist, dass du an einem Stromkreis in Summe mehr als ~3,6 kW Verbrauch hast (Rasenmäher + Elektrogrill + X). Ohne BKW würde der gesamte Strom wieder aus dem Stromnetze über die Sicherung fließen, diese würde auslösen und so verhindern, dass die Leitung durchschmort. Wenn du jetzt ein 800 BKW hast, dass zwischen Sicherung und Verbraucher angeschlossen ist und der Verbrauch in Summe zwischen 3,6 und 4,4 kW liegt, dann hast du die Situation, dass zwar weniger als 16A durch die Sicherung fließt und die deshalb nicht auslöst, aber auf dem Leitungsstück zwischen BKW und Verbraucher mehr als 16A fließen und das theoretisch auf Dauer zu viel sein kann.

Edith: Letzten Absatz wegen begrifflicher Ungenauigkeiten gelöscht und mehr vom Originalpost zitiert.
 
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Moep89 schrieb:
Diese VDE-Richtlinie ist absoluter Schwachsinn und führt die Sache immer weiter ins Absurde, weil eben gerade noch die Legislative etwas völlig anderes beschlossen hat. Wie kann ein Land eine wirklich gute Sache, die noch dazu so einfach wäre, nur so dermaßen verkacken?
Du kannst davon ausgehen das sich die VDE das anders betrachtet. Durch die BKW gibt es eine neue Situation insbesondere das dann von 2 Seiten in die Hausinstallation eingespeist wird was je nach Lastzustand dazu führen kann das es an Knotenpunkten zu Überlastungen kommt und das ist je nach Installation wirklich ein Problem. Und den Schwachsinn würde ich da eher bei der Legislative verorten wo Leute ohne irgend eine Fachkenntnis etwas beschließen von dem sie keine Ahnung haben.
 
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areiland schrieb:
Der Strom fliesst hier ja auch erst, wenn der Stecker in der Dose ist und man den Fön einschaltet. Beim BKW ist das anders, denn hier steckt man ein aktives Gerät in die Dose, das schon während des einsteckens stromführend ist.
Das stimmt nicht. Die Wechselrichter schalten sich in kürzester Zeit ab, wenn sie keinen Kontakt zum Stromnetz haben. Wird dann wieder eingesteckt, dauert es bei guten Geräten wie Hoymiles auch 3 min bis der Leitungsstatus geprüft ist und freigegeben wird.
 
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Flare schrieb:
Also sind laut VDE alle seit Jahren verfügbaren Balkonkraftwerke mit 2x 425Wp Modulen an 600W Inverter und Schuko-Stecker eigentlich schon VIEL ZU GEFÄHRLICH ? :freak::freak::freak:
Steht in dem Entwurf jetzt ne feste Grenze für die Gesamtmodulleistung oder ist sie relativ zur WR Leistung angegeben? Letzteres wäre ja entgültig völlig Banane.
 
Blutschlumpf schrieb:
Ist das irgendwie von Belang?
Soweit ich das auf die Schnelle bei Google finde sind die VDE-Richtlinien nur für Elektrofachkräfte bindend.
Ergo dürfte der Wurstfachverkäufer 2000Wp installieren und der Elektriker 960Wp oder übersehe ich da was? :D

Das ist für Versicherungsfälle bestimmt relevant wenn man gegen Norm gearbeitet hat zahlt diese eventuell nicht.
 
Utensil1538 schrieb:
Wie gut das eine Norm nur eine Empfehlung
Wie gut das bei Vorfällen am besten noch mit verletzten sich gutachter an den Normen orientieren.... Sagt mal glaubt ihr die gutachter oder ermittelnde Personen sind dumm, die bekommen das raus wenn man Unfug treibt oder sich nicht an Vorgaben hält... Immer dieses ich weiß alles besser, bin kein Elektriker aber dennoch maße ich mir das an besser zu wissen als Profis
 
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machs111 schrieb:
Das ist für Versicherungsfälle bestimmt relevant wenn man gegen Norm gearbeitet hat zahlt diese eventuell nicht.
Nicht nur das! Bei Personenschäden landest Du vor Gericht ob du nun Fachmann bist oder auch nicht. Unkenntnis schützt vor Stafe nicht wäre ja noch schöner der Fachmann wird aber sicherlich höher bestraft da dann von Vorsatz ausgegangen werden kann.
 
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Miuwa schrieb:
Steht in dem Entwurf jetzt ne feste Grenze für die Gesamtmodulleistung oder ist sie relativ zur WR Leistung angegeben? Letzteres wäre ja entgültig völlig Banane.
Im CB Artikel steht:

VDE will Modulleistung auf 960 Watt begrenzen
Dies entspricht einer maximalen Gesamtmodulleistung von 960 Watt, während die Bundesregierung diese per Gesetz auf 2.000 Watt festgelegt hat.

 
Utensil1538 schrieb:
Falsch ist die Annahme nicht unbedingt. Der Haartrockner hängt ja meistens im Bad, das BKW auf dem Balkon vor dem WZ. Beides sind meistens völlig verschiedene Stromkreise.
Was du sagst hinkt doch auf und dieses verborte hartrockner ist doch unnötig, diese Vorgaben gehen mit Sicherheit vom dümmste moglichen Umstand aus

Auch im Badezimmer gibt es andere Verbraucher die gleichzeitig laufen oder anderes Beispiel es gibt viele Leute die sich Elektroheizer hinstellen und willkürlich Steckdosen benutzen, die wenigsten Bewohner schauen sich vorher an wie ist was gesichert

Und was soll das Beispiel mit dem wurstverkäufer wenn der Blödsinn macht und die Bude abfackelt dann zahlt auch hier die Versicherung nicht und viel schlimmer wenn eine Fachkraft was macht obwohl sie es besser wissen müssten werden die gegebenfals mit knast bestraft
 
Zhalom schrieb:
Laien kennen VDE Regeln nicht einfach so, und wenn sie eine zugelassene Anlage falsch anstecken kann der nix dafür.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Unwissentlich einen Schaden durch fehlendes Wissen der E-Technik anzurichten, schützt dich also nicht davor, ins Gefängnis zu gehen, wenn andere Personen zu Schaden kommen und/oder die Kosten durch den entstandenen Schaden selbst zu tragen.

Strafzettel musst du schließlich auch bezahlen, wenn du unwissentlich zu schnell fährst, oder Schild für die Parkuhr übersiehst.
 
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Utensil1538 schrieb:
Wie gut das eine Norm nur eine Empfehlung ist und keinen Gesetzescharakter hat.
Mal davon abgesehen, dass ich diese Norm für ziemlich idiotisch halte: Dass es bei mir ums Eck eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h gibt steht auch in keinem Gesetz. Trotzdem ist sie bindend.
Afaik können Gesetze durchaus auf Normen und "den Stand der Technik" (der dann wieder durch Normen repräsentiert wird) verweisen bzw. Institutionen den Auftrag erteilen konkrete Regeln für auszudefinieren. Hinzu kommt natürlich, dass auf sowas sehr gerne in Versicherungen Bezug genommen wird.

"Ist kein Gesetz" ist schlicht keine ausreichende Begründung für "also muss ich mich nicht dran halten".
 
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Moep89 schrieb:
Ich deke eher nicht, dass der VDE der Meinung ist, dass der Schukostecker ausreicht, wenn die WR einfach regelkonform sind. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht zulässig gesicherter WR ok wäre, wenn er an einer Wielanddose hängt.
Wieland war niemals gefordert, weil jeder Wechselrichter abschaltet, auch wenn mancher das nicht wahrhaben will. Tut er das nicht, ist er in der EU nicht zugelassen. Die Chance von einem abgezogenen Fön eine geflastert zu bekommen nach einer halben Sekunde ist deutlich höher.
 
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@Clonedrone:
Wieland war bisher durchaus gefordert. Hat nur niemanden interessiert. Jetzt hat wohl auch der VDE eingesehen, dass er da etwas übertrieben hat.
 
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Askat86 schrieb:
Also ich war auf genug LAN-Partys, wo mehr als 3 Rechner + Monitore an einer Steckdose hingen. Das sind zusammen auch weit über 800W in Dauerlast.
Es geht aber nicht um 800 Watt, es geht bei den Diskussionen immer darum, dass der LS von den zusätzlichen 800 W die das BK liefern kann, nichts mitbekommt und so Abschnitte eines (Strom)Kreises mit 3600 Watt vom Hausanschluss plus 800W vom BK beaufschlagt werden könnten. Das sind in Summe 4400 W, was eine deutliche Überlast darstellt, bei der jeder normale LS relativ zugig auslösen würde.
Es ist eine extrem ungünstige Situation, die hier angenommen wird, aber alles, was passieren kann, wird irgendwann passieren.
 
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Flare schrieb:
Im CB Artikel steht:

VDE will Modulleistung auf 960 Watt begrenzen
Dies entspricht einer maximalen Gesamtmodulleistung von 960 Watt, während die Bundesregierung diese per Gesetz auf 2.000 Watt festgelegt hat.

Wie kommst du dann auf die Idee, der VDE würde "2x 425Wp Modulen an 600W Inverter " für zu gefährlich halten?
 
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Flare schrieb:
Also sind laut VDE alle seit Jahren verfügbaren Balkonkraftwerke mit 2x 425Wp Modulen an 600W Inverter und Schuko-Stecker eigentlich schon VIEL ZU GEFÄHRLICH ? :freak::freak::freak:
Wie kommst du auf das schmale Brett? Sowohl Peak als auch Dauerleistung ist geringer als was die VDE vorschreiben will.
Ergänzung ()

scryed schrieb:
Immer dieses ich weiß alles besser, bin kein Elektriker aber dennoch maße ich mir das an besser zu wissen als Profis
Sorry, aber das ist doch völlig fehl am Platz. Niemand denkt, dass er es besser weiß. Es geht darum, dass hier worst Case Szenarien abgedeckt werden, die auf viele Installationen nicht zutreffen. Wenn man dann meint mehr als 800 W dauerhaft sind sicher, dann weiß man es nicht besser als die Elektrofachkraft, sondern kennt seine Elektroinstallation. Die kennt der VDE nicht.
 
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der VDE beschreibt doch nur die technischen Rahmenbedingungen. Was für Stecker-Solar schon sinnvoll ist. Der rechtliche Rahmen ist viel weiter was für die Situation sorgt dass gesetzliche Regularien und Bürokratie nicht im Weg stehen.

Bei einem Fest-Verbau an einem eigenen Stromkreis gelten dann die 800/2000 was dann ja auch wieder sinnvoll abgesichert werden kann.

Interessant wird es wenn Pufferakkus ins Spiel kommen.
 
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