dgschrei schrieb:Das ist alles schön und gut, aber mich würde wirklich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage die Verbraucherzentrale da bitte klagen will?
Die Bedingungen im Vertrag besagen, dass ab einem bestimmten Traffic gedrosselt wurde und der Kunde hat diesen Bedingungen zugestimmt. Es handelt sich also um einen ganz normalen und legalen Vertrag.
Wie die Telekom ihr Angebot gestaltet, steht ihr im Rahmen der Vertragsfreiheit genauso frei, wie uns Kunden, ob wir diese Vertragsbedingungen akzeptieren. Ich sehe wirklich keinen Ansatzpunkt an dem man wegen der Drosselung allein die Telekom vor Gericht zerren könnte.
Na hoffentlich bist du kein Rechtsanwalt, denn der würde dir genau sagen können, warum du in Deutschland eben NICHT jeden x-beliebigen Vertrag aufsetzen kannst und warum diese - selbst wenn von der Gegenpartei unterzeichnet - vor Gericht IMMER anfechtbar sind, sofern sie sittenwidrige Passagen beinhalten.
Cya, Mäxl
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keldana schrieb:Sagen wir mal so ... die Verbraucherzentrale GLAUBT, das es so ist. Wir sollten nicht vorschnell glauben, das ein Gericht diesen Passus wirklich einkassieren würde. Hoffen ist aber natürlich erlaubt und ich mache das auch.
Ich werde genau wegen dieser Kiste (mein 16er DSL bekommt max. 384kbit, was eben 2,4% entspricht) meinen Anwalt auf die Telekom, bzw. 1&1 (beide sitzen ja bei mir im Boot mit drin als Anschlussbereitsteller und Flatrateanbieter) loslassen.
Kann ja gern mal berichten, was dabei rumkommt. Ein erstes Gespräch ergab jedenfalls, dass diese Form der "Vertragserfüllung" sittenwidrig ist!
Kannst ja mal schauen, ob ein KFZ-Hersteller dir ein Auto mit "bis zu 400PS" verkauft. Dann haste aber nur 10 aufm Prüfstand! Würde übrigens sogar 2,5% entsprechen.
Wärst da nicht knatschig?
Cya, Mäxl