News Bandbreiten-Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab

Dass Entertain nicht mit einbezogen werden soll ist ja hinlänglich bekannt.
 
Hoffentlich geht das vor Gericht und hoffentlich sind alle Richter Drosselkom Kunden :)!

Erst vor kurzem hat ein Gericht beschlossen das das Internet zur Lebensgrundlage gild, d.h. hat auch ein Sozialempfänger das Recht auf
einen kleinen DSL Anschluss... Ich hoffe das wird der Verbraucherschutz gleich mit in die Argumente nehmen
 
Irgendwie verstehe ich das ganze nicht so richtig! Was ist eigentlich wenn jemand sowas wie Home-Entertainmen beim Telekom hat und über Internet TV guckt? Darf man dann nur noch paar stunden am Tag TV gucken? Was ist wenn man ein Film guckt und dann wird es bgebrochen weil man das Limit erreicht hat?? What a Fu...?

Also ich finds erstmal beruhigend, dass die Verbraucherzentrale vernunft zeigt!
 
DJMadMax schrieb:
Sagt mal... Wie schaut's eigentlich mit dem Entertain-Angebot der Telekom aus?

Haben wir hier evtl. Entertainkunden und können dazu ein paar Takte sagen?
Wird der Traffic, der über Entertain entsteht, ebenfalls mit einberechnet?

Wohnst du hinterm Mond? Das die eigenen Dienste wie Entertain o.Ä. von der Telekom nicht einberechnet werden sollen, wurde gleich schon zu Beginn bekanntgegeben (ob das rechtens ist oder nicht, darüber scheiden sich aktuell auch die Geister).

DJMadMax schrieb:
Schon vor JAHREN gemacht und es hat - genau - NULL Unterschied gebracht. Ob Fritzbox 3130, 7110, Speedport 721... absolut irrelevant! Die verarschen mich (und hunderttausende andere) von vorn bis hinten.

Zumindest bei mir wurde die Geschwindigkeit durch RAM von 3k auf 6k gehoben.
 
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingeschränkt, weil ich mich mit der Drosselung nicht mehr im Internet frei entfalten kann? Dürfte eine mangelhafte Argumentation sein. Zumal Grundrechte primär Abwehrrechte gegen staatliches Handeln von Hoheitsträgern sind und grundsätzlich keinen Einfluss auf das Verhältnis zwischen Privaten haben (Telekom - Kunde). Es gibt also keine Drittwirkung von Grundrechten. Ausnahmsweise gibt es eine mittelbare Drittwirkung von Grundrechten über sog. Generalklauseln (zB. Treu und Glauben nach § 242 BGB oder Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB). Die Grundrechte finden nicht direkt Anwendung sondern strahlen nur in die Privatrechtsordnung aus, d.h. die vom Grundgesetz aufgestelte objektive Werteordnung ist im Privatrecht mittelbar zu beachten. Damit sind Nomen lediglich im Lichte des GG auszulegen. Mit dem GG würde ich hier ehr nicht argumentieren.

dgschrei schrieb:
Das ist alles schön und gut, aber mich würde wirklich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage die Verbraucherzentrale da bitte klagen will?

Vertragsfreiheit? Nur weil zwei Privatpersonen alles mögliche in einem Vertrag vereinbaren können, muss dies noch lange keine rechtliche Wirkung haben. Zudem ist für viele Menschen die Telekom immer noch einziger Anbieter, womit diese einen besondern Schutz brauchen. Der Verzicht auf das Internet ist halt keine adäquate Alternative. Ich könnte mir vorstellten, dass die neuen AGB der Telekom gegen § 307 Abs. 1 oder § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB verstoßen.
 
DJMadMax schrieb:
Siehe mein Beitrag hier. Technisch macht das zwar absolut Sinn, was du sagst, aber in Wahrheit kann's ja nicht stimmen, wenn mein Arbeitskollege von solchen Downloadeinbrüchen berichtet und das immer reproduzierbar ist.

Ich weiß nicht auf welche Downloadeinbrüche du dich beziehst. Natürlich benötigt Entertain lokal deine Bandbreite. Außerdem ist es nicht gesagt, dass jeder DSLAM zu dieser Umsetzung fähig ist. Aber selbst wenn nicht geschieht die Umsetzung eben am nächsten Knotenpunkt. Der Stream verursacht tatsächlich deutlich weniger Netzauslastung als ein Video von Youtube, das erst mal durch das Youtube-Telekom-Nadelöhr muss.
Das ist der praktische Aspekt. Der Ideologische ist, ob es die Netzneutralität verletzt, wenn die Telekom ihr Spezialangebot Entertain derart bevorzugt und andere Dienste nur gegen Bares auf die selbe Stufe gehievt werden. Ich bin mittlerweile der Meinung, dass es nicht ganz schwarz-weiß ist, da Youtube und Co. tatsächlich die Netze sehr, sehr, sehr viel stärker auslasten. Es wäre allerdings auch problemlos möglich, mit den Großverursachern zusammen zu arbeiten und z.B. das 1% der Videos, die den meisten Traffic verursachen lokal zu cachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
unabhängig davon, dass ich das vorhaben der telekom nicht gut heiße, kann ich mich an eine sendung von ct erinnern, in der mal aufgegriffen wurde was denn "bis zu xx mbit/s" bedeuten kann. der typ mit der frei gemähten denkerstirn hat damals erklärt, dass die geschwindigkeit bei mindestens 386 kbit/s liegen muss. genau diese höhe legt die telekom jetzt fest, bisher war es willkürlich. aus dieser sichtweise ist es tatsächlich ein zugewinn für den kunden.

egal ob irgendeine institution die telekom daran hindern kann diese klausel wieder streichen zu lassen oder nicht. mittlerweile sollte auch der letzte mitbekommen haben, dass die telekom es festgelegt hat. wer jetzt also einen vertrag mit der telekom eingeht, kann nicht rum jammern. verträge darf man sich durchlesen, aber werbung angucken, vom typen hinter dem tresen bequatschen lassen und einfach irgendwas unterschreiben ist ja so einfach.

in der letzten news fand ich ganz lustig zu lesen, dass die kündigungswelle bisher ausgeblieben sein. warum sollte man als kunde jetzt auch kündigen, tritt die regelung ja auch erst 2016 in kraft. wenn die neuen agbs in 2 jahren ins haus flattern schaut man sich einfach nach einen neuen anbieter um. wenn die telekom bestehende verträge nicht verlängert, läufen die alten aus und die kunden sind weg, sofern sie keinen neuen vertrag schließen. entsprechend wird es nicht mal in 2 jahren eine kündigswelle geben.
 
Die können ja gerne solche Tarife einführen, nur sollten sie dann nicht mehr mit dem Wort Flatrate werben dürfen.
Denn von der Vertragsklausel ist in der Werbung nichts zu hören und sowas nennt man Betrug!

Nur schließt dann halt keiner mehr Verträge ab.
 
dgschrei schrieb:
Ich sehe wirklich keinen Ansatzpunkt an dem man wegen der Drosselung allein die Telekom vor Gericht zerren könnte.

Der einzige Punkt an dem die Telekom sich auf dünnes Eis begibt, ist mit der Ausnahme der eigenen Angebote von der Drosselung, weil dies wettberwerbsverzerrend ist, aber darauf geht die Verbraucherzentrale ja gar nicht ein.

Nun, das ist der offensichtlichste Punkt. Eben weil die Telekom hier konkurrierende Bezahldienste auf das Datenvolumen anrechnet, die eigenen aber ausspart.

Dennoch ist grundsätzlich die Werbung mit einer "Flatrate", die keine ist, unredlich und aufgrund des Verhaltens der Konkurrenz, die da (noch) nicht mitzieht, wettbewerbsverzerrend. Wobei mich dan auch wundert, warum noch niemand das gleiche Fehlverhalten der Provider im Mobilfunkbereich verboten hat.

Ich denke dennoch, daß hier gute Chancen bestehen. Der springende Punkt ist für mich die Alternativlosigkeit der Kunden. Weder bietet die Telekom die beschränkten Tarife jetzt zu verbilligten Preisen an, noch gibt es für höhere Preise echte Flatrates. Zudem gibt es je nach Wohnort (und das sind manchmal nur wenige Meter über die Straße), für Kunden oft gar keine Wahl. Sie müssen sich mit dem Breitbandangebot bescheiden, das Ihnen die ISPs zur Verfügung stellen. Und oft genug ist das allein die Telekom, die ja auch noch die Hand darauf hat, ob sie ihre "letzte Meile", wie eigentlich gesetzlich verankert, auch wirklich einem Konkurrenten zur Verfügung stellt.

Die Fälle gehen in die zigtaudsende, und auch ich kenne einen aus dem Bekanntschaftskreis. Dort war 1&1 sehr optimistisch, den DSL-Anschluß umziehen zu können. Dann verzögerte sich das Ganze, und mein Bekannter bekam als Übergangslösung einen Mobil-Stick zum Surfen. 1&1 rechnete da noch damit, daß sie den Anschluß bald schalten könnten. Zwei Wochen später kündigte 1&1 den Vertrag einseitig, da definitiv am Wohnort kein DSL lieferbar sei. Zweiter Versuch mit einen Anbieter, der angeblich eigene Kabel verwendet - das gleiche Spiel. "Ja, wir können liefern", bestellt - dann wochenlanges Schweigen, schließlich auf Nachfrage das Eingeständnis, daß in dem Viertel wohl nichts geht.

Geliefert hat dann die Telekom - und zwar wenige Tage nach Vertragsabschluß...
 
DJMadMax schrieb:
Da sich mein ISP (Telekom für den Anschluss, 1&1 für die Flatrate) bisher überhaupt nicht bereitwillig zeigt, hier irgendetwas zu unternehmen (mir wurde sogar die Straße aufgerissen, um mir den neuen Anschluss zu legen!), werde ich auch nicht drum herum kommen, meinen Anwalt einzuschalten.

Die Telekomiker machen doch eh, was sie wollen, ob da nun "irgendeine" Verbraucherzentrale (so sehen's die Telekommunikationsvereine doch) abmahnt, ist denen total schnuppe.

Nein, kann denen nicht schnuppe sein weil die Verbraucherzentrale es nämlich genau so macht wie Du...sie schaltet einen Anwalt ein und bringt den Fall vor Gericht wenn die Telekom die Sichtweise nicht teilt. Und dann wird ein Gericht entscheiden müssen ob das nun sittenwidrig ist oder nicht. Dann haben wir zumindest eine gewisse Klarheit ob das zulässig ist oder nicht. Wenn keiner klagt werden wir es nie erfahren und so gesehen bin ich sehr froh, daß jetzt endlich jemand diesen Fall juristisch prüfen lässt.

dgschrei schrieb:
Das ist alles schön und gut, aber mich würde wirklich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage die Verbraucherzentrale da bitte klagen will?
Da gibt es mehrere Ansätze. Zum einen die Sittenwidrigkeit. Es darf nicht alles in einem Vetrag stehen, es gibt da Grenzen was zulässig ist und was nicht. Und zum anderen irreführende Werbung. Bestimmte Begriffe haben eine bestimmte, allgemein bekannte Bedeutung. Zum Beispiel "Flatrate". Es kann daher unzulässig sein, ein Produkt mit diesem Begriff zu verkaufen, der streng genonnen den Kriterien zwar genügt, im Allgemeinen aber falsch verstanden wird und daher zu einer Benachteiligung für den Kunden führt (überraschende Klauseln).

Daher ist es gut, daß die Verbraucherzentrale jetzt klagt. Ob das Aussicht auf Erfolg hat oder nicht ist erst mal zweitrangig. Wichtig ist, daß ein Gericht sich mit dieser Frage beschäftigt um zu klären, ob man so handeln darf oder nicht. Solange nämlich keiner klagt könnte die Telekom nämlich u.U. mit einem rechtswidrigen Verhalten durchkommen. Das wird ein Gericht dann prüfen müssen und wenn es zum Schluss kommt daß alles ok ist dann ist das halt so...aber die Telekom einfach mal machen lassen geht nicht.

Daher verfolge ich jetzt gespannt wie der Fall weitergeht.
 
Multicast bedeutet nicht das der Entertain Traffic nicht durch die letzte Meile mit durch muss, nur wird dieser Traffic nicht mitgezählt. Trotzdem wird dieser Traffic vom normalen Internet Traffic der zu dir läuft abgezogen! Übrigens deswegen sollte sich die Drosselkom nicht beschweren wenn die Leitungen angeblich zu sind, denn auf der letzten Meile verstopft ihr Entertain ja die Leitungen zusätzlich.
 
@habichtfreak
Wie man bereits dgschrei erklärt hat, ist nicht alles rechtens, nur weil man es in einen Vertrag gepackt hat. Das wäre ja zu schön. Das ist auch der Grund für salvatorische Klauseln. Bei Vertragsabschluss ist nicht immer gewährleistet, dass alle Bestandteile eines Vertrags auch dauerhaft rechtsgültig bleiben. Bei dem Maß an Reduktion und der dementsprechenden Situation für den Kunden (einseitige Bevorteiligung des Lieferers) könnte es nicht nur sittenwidrig, sondern auch nichtig sein.

Ich kann bei gutem Willen auch nicht erkennen, wie im Jahre 2013 384 kbit/s als Zugewinn für den Kunden interpretiert werden kann. Nur weil die Telebumm jetzt nicht mehr 64kbit oder 128kbit oder 231kbit sagen darf? Alles unter 2mbit sollte es in dem angeblichen Technologiestar Deutschland gar nicht mehr geben dürfen.
 
Sittenwirdrig hin oder her auf dem Lande hat die Telekom ein quasi Monopol und deswegen haben die Kunden praktisch keine Wahl als für sie unvorteilhafte Klauseln zu akzeptieren, sonst bekämen sie gar kein Internet.
Leider ist das von der Drosselkom da jetzt verkauft wird immer noch eine "Flatrate" dem Namen nach, allerdings eine mit 0.4 MBit mit vorangestelltem Volumentarif von 75 GB mit 16 MBit.
 
Selbst wenn die Verbraucherzentrale damit durchkommt, was hindert die Telekom daran einfach die Preise zu erhöhen. Wenn andere Anbieter auch schon überlegt haben eine Drosselung einzubauen, werden die bestimmt da auch mitziehen.
 
@unknown7: eindeutiges JAEIN - In meinem Dorf gibt es kein DSL. Ich krieche am Monatsende mit 64kbits Drosselung umher. Das geht, aber mehr schlecht als recht. YT fällt aus, im FB öffne ich jeder Seite mit Mittlerer-Maustaste in 3 neuen Tabs - irgendeiner wird schon durchladen :)
Erinnert mich stark an meine Browsergames Tage mit Modem. Wäre froh wenn ich 386 hätte.


Finde es im übrigen voll knuffige, wie hier wild mit Paragraphen umhergeworfen wird. Es gibt doch Leute die dafür bezahlt werden sich darüber eine Birne zu machen? :)

@GrinderFX: Sicher? Das müsste doch irgendwo in den 20 Zeilen mit Schriftgröße 2 auftauchen ;)

Edit
Stimme @Atlan3000 voll zu. Es ist immer noch eine Flatrate - man bekommt eine konstante Leistung und eben das "bonusmaterial" dazu.

Das ganze könnte einen allgmeinen positiven Effekt nach sich Ziehen --> Webseitenersteller machen sich vielleicht wieder nen Kopf, wie groß ihre Seiten aufgeblasen werden :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte bisher immer DSL von der Telekom, weil ich die Telekom als zuverlässig empfand, ich habe dafür auch mal 5 Euro mehr ausgegeben, als ich es vielleicht bei der Konkurrenz bekommen hätte.

Nach dieser Aktion können sie mich mal kreuzweise. Nach Auslaufen meines Vertrages werde ich auf jeden Fall zu einem anderen Anbieter gehen, selbst wenn es bis dahin nur noch gedrosselte Verträge geben sollte - was Günstigeres als die Telekom werde ich auf jeden Fall finden.

Ich hoffe mal, dass noch viel andere Kunden auch so reagieren werden. Soll der Verein mit seinem arroganten Vorstand doch pleite gehen.
 
Pandora schrieb:
Zumal der Ausbau sowieso völlig stagnieren würde, warum ausbauen, wenn man auch drosseln kann, wird ab 2020 halt ab 50GB gedrosselt :rolleyes:

@top
Und jetzt bitte auch noch alle Mobilfunkprovider abmahnen :D

Scheinbar glaubst du der tkom, dass es so etwas wie Überlastung im Netz gibt.
Das ist aber lediglich eine vorgeschobene Behauptung der tkom.
Die Drosselung hat keinen(!) technischen Hintergrund.
Es geht einzig um für Möglichkeit, die Preise erhöhen zu können.
 
Atlan3000 schrieb:
Übrigens deswegen sollte sich die Drosselkom nicht beschweren wenn die Leitungen angeblich zu sind, denn auf der letzten Meile verstopft ihr Entertain ja die Leitungen zusätzlich.
Das entspricht nicht dem, was die Telekom bemängelt. Laut der Telekom sei das eigentliche Netz stark ausbaubedürftig auf Grund der hohen Last, die letzte Meile ist nur das letzte Stück der Verbindung zum Kunden selbst, ob da alle auf 100% laufen oder gar nicht benutzt werden, interessiert also für die Auslastung des eigentlichen Netzes wenig.
Und im Netz selbst macht Entertain anteilsmäßig nur einen relativ(!) geringen Traffic, da die Entertain-Signale bis zum DSLAM nur ein einziges Mal gesendet werden, egal, wie viele Kunden das gucken. Für jeden Kunden, der das guckt, wird dann entsprechend das jeweilige Signal noch einmal (über die letzte Meile) weitergeleitet, aber ob die ausgelastet ist oder nicht, interessiert die Telekom wenig, solange der Kunde brav zahlt.

(Ob die Telekom jetzt so schlau ist, Sender, die gerade an diesem DSLAM niemand guckt, erst gar nicht zu schicken, weiß ich nicht. Ansonsten könnte es je nach DSLAM durchaus so sein, dass da die ganze Zeit zig Sender komplett unnötig mitgeschickt werden, was den Traffic dadurch doch wieder ziemlich erhöhen würde.)
 
riDDi schrieb:
Der Stream verursacht tatsächlich deutlich weniger Netzauslastung als ein Video von Youtube, das erst mal durch das Youtube-Telekom-Nadelöhr muss.
Das ist der praktische Aspekt. Der Ideologische ist, ob es die Netzneutralität verletzt, wenn die Telekom ihr Spezialangebot Entertain derart bevorzugt und andere Dienste nur gegen Bares auf die selbe Stufe gehievt werden. Ich bin mittlerweile der Meinung, dass es nicht ganz schwarz-weiß ist, da Youtube und Co. tatsächlich die Netze sehr, sehr, sehr viel stärker auslasten.

Was das reine TV Angebot angeht stimmt ich dir zu. Leider glaube ich, dass das mit dem IPTV derzeit eher nur vorgeschoben ist. Telekom Manager haben in letzter Zeit öfter Kommentare al la : "Wir sind offen für Gespräche mit Kontentanbietern, welche ihre Dienste ebenfalls nicht auf das Breitbandvolumen angerechnet haben wollen. ", fallen lasssen.
Und hier ist imho eine Grenze Überschritten.
 
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