WhiteShark
Admiral
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- Mai 2002
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- 9.949
Es gibt zwar keine Präzedenzfälle, aber die Gerichte orientieren sich natürlich schon an bestehenden Urteilen. Vorallem wenn es der gleiche Kläger (Verbraucherschutz) ist und sich auf das vorherige Urteil beruft.
Für die anderen Provider stünden also die Chancen für einen Sieg sehr schlecht. Folglich würden die alle mitziehen.
Einzig interessant wäre noch Kabel Deutschland. Deren Drossel ist nur in den AGBs vermerkt, gilt aber nur für den laufenden Tag und nur für Filesharing-Dienste.
Das ist ein etwas anderer Fall. KD könnte da gute Chancen haben, wenn sie die Drossel wegen Shared Medium begründen können und diese nur bei hoher Auslastung greift.
Problematisch sehe ich da allerdings den Begriff "File-Sharing". Da weiß keiner genau was darunter fällt. Clouds sind ja auch File-Sharing. Aber was wenn Dropbox gedrosselt wird, andere Clouds aber nicht? Dropbox würde sich da benachteiligt fühlen.
Ich hoffe sehr das der Verbraucherschutz auch dagegen mal vorgeht, der Ausgang würde mich sehr interessieren.
Für die anderen Provider stünden also die Chancen für einen Sieg sehr schlecht. Folglich würden die alle mitziehen.
Einzig interessant wäre noch Kabel Deutschland. Deren Drossel ist nur in den AGBs vermerkt, gilt aber nur für den laufenden Tag und nur für Filesharing-Dienste.
Das ist ein etwas anderer Fall. KD könnte da gute Chancen haben, wenn sie die Drossel wegen Shared Medium begründen können und diese nur bei hoher Auslastung greift.
Problematisch sehe ich da allerdings den Begriff "File-Sharing". Da weiß keiner genau was darunter fällt. Clouds sind ja auch File-Sharing. Aber was wenn Dropbox gedrosselt wird, andere Clouds aber nicht? Dropbox würde sich da benachteiligt fühlen.
Ich hoffe sehr das der Verbraucherschutz auch dagegen mal vorgeht, der Ausgang würde mich sehr interessieren.