1FUX
Lt. Commander
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cor1 schrieb:Das stimmt aber so mal hinten und vorne nicht. In StGB § 284 steht, dass öffentlich veranstaltete Glückspiele verboten sind. Genau deswegen gibt es ja auch das sogenannte "Glücksspielmonopol" in Deutschland. Nach meinem Rechtsverständnis müsste also - FALLS Deutschland Beuteboxen tatsächlich irgendwann als "Glücksspiel" einstufen würde - die Publisher tatsächlich eine Lizenz erwerben, so absurd das nach heutiger Gesetzeslage auch klingen mag. Genau deswegen sind Online-Glücksspiele in Deutschland auch verboten.
Jetzt ist aber eben die Frage, ob Beuteboxen genau so bewertet werden.
Wenn Lootboxen für dich unter "öffentlich veranstaltete Glückspiele" fallen, ja dann gute Nacht.
Nein ist er nicht. Sonst wär es dir ja auch gestattet, diverse "Kräuter" anzubauen für den Eigenbedarf.
Mit Logik oder dergleichen braucht man hierbei nicht ansetzen.
Für sein Handeln verantwortlich.
Wenn derjenige Kräuter anbaut, muss er mit den Konsequenzen leben.