Bier ab 18?

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Zigaretten gibts ab mitte diesen Jahres erst ab 18 Jahren, beim Bier hat sich da nichts geändert sagt meine Frau und die arbeitet im Handel.

Führerscheinneulinge dürfen in der Probezeit nicht mehr mit Alk. erwischt werden, aber das ist ein anderes Thema.

Mit Diskriminierung hat das ganze nichts zutun, eher mit dem Schutz der Jugendlichen vor den erlaubten Drogen der heutigen Zeit.

Sicher ist allerdings,dass sich der Konsum dieser Artikel nur einschränken und keinesfalls unterbinden läßt.
Vielleicht sollten die Bayern mal darüber nachdenken, könnte man ja diereckt für alle verbieten das Zeug, wie die Killerspiele.

OMaOle
 
Ich denke diese neuerliche Bierdiskussion kommt auch von den Alkopops-Gegnern, deren Plan wohl nicht ganz so aufging wie erhofft. ^^
Da die Bierindustrie als lachender Dritter des damaligen Streits hervorging, die längst diesen Part übernommen hat. ;)

Fehlt nur noch, dass auch auf Alkohol- und Bierflaschen noch diese lustigen schwarzen Trauerschildchen (wie bei den Zigaretten) Einzug halten. Mal sehen wann dieser Vorschlag wieder hervorgekramt wird. So alle Jahre wieder. :lol:

PS:
@Der Daedalus
Jenau. Artikel 1. GG. ^^
 
Ich bezog das mit der Diskriminierung darauf, wenn ein Laden sagt, dass er Bier erst ab 18 Jahren verkauft. Dann macht er das aus eigenen Stücken.

Wer weis, könnte ne Diskriminierung sein. Denn es steht einem 17 Jährigen ja zu sich Bier zu kaufen ...

(Am Rande: Ich möchte nur darauf aufmerksam machen wie dumm doch dieses ADG ist ...)
 
Der Daedalus schrieb:
(Am Rande: Ich möchte nur darauf aufmerksam machen wie dumm doch dieses ADG ist ...)

Ein Glück. Ich hab mich schon gefragt ob du heute zu heiß geduscht hast. :D
Btw fühle auch mich diskriminiert wenn das Dönerfleisch aus ist. Unverschämtheit.

@Relict:
Schildchen wären geil.
"Bier macht dass du hässliche Frauen angräbst"
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es gut, wenn man Bier erst ab 18 Jahren verkaufen würde.

Ich bezweifel nur stark, das sich die Jugend davon abhalten läßt.
Z.B. in Discos - möchte die Dame bei zig hunderten Besuchern von jedem den Ausweis an der Theke sehen, um sich zu vergewissern, ob der Volljährigkeit?

Oder gäbe es dann nur noch separate "Einlass nur bis 16 Jahren" Diskotheken, mit Apfelsaftausschank? :D
 
BlackSavage schrieb:
Ich finde es gut, wenn man Bier erst ab 18 Jahren verkaufen würde.

Was genau findest Du daran erstrebenswert? Warum ist Bier trinken mit 16 oder 17 "besser" oder "schlechter" als mit 18?
 
Wintermute schrieb:
Ein Glück. Ich hab mich schon gefragt ob du heute zu heiß geduscht hast. :D
Btw fühle auch mich diskriminiert wenn das Dönerfleisch aus ist. Unverschämtheit.

Na jetzt kommt es:

§ 1 AGG

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 3 AGG

(1) 1Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. 2Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.

(2) Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.

Die Frage ist, ob die Absichten der Verkäuferin unter Absatz 2 Fallen würden. Wohl eher aber nicht, da es ja nicht sachlich gerechtfertigt ist wenn man für sich selbst entscheidet, dass Menschen unter 18 Jahren generell keinen Alkohol trinken sollten...
 
@Tankred
Da Eltern meines Wissens nach wie vor für ihre Minderjährigen Kinder haften, bzw. für deren Wohlergehen verantwortlich sind, sollte Alkohol dann ausgeschenkt werden, wenn derjeinge auch voll und ganz dafür gerade stehen muss.

Mir geht es nicht so sehr um die Sorge eines 17jährigen. Mit Alkohol umgehen kann auch so mancher erwachsener nicht.
Aber der muss dafür alleine geradestehen, wenn er denn "erkrankt" oder anderweitige Probleme damit bekommt.

Und wenn ein 16jähriger mal auf gut deutsch gesagt "scheiße baut", nachdem er bis zum Abwinken "gesoffen" hat, bleibt sehr oft ein fader Beigeschmack in Richtung Eltern und deren Aufsichtspflicht. Selbst erlebt bei einem Bekannten, wo Eltern fürcherlich "angemacht" wurden vor Gericht und sie letztendlich wie die Schuldigen da standen.

Edit: Aber wie gesagt, das ist lediglich meine persönliche Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Argumentation leuchtet mir teilweise ein. Allerdings ist das doch eine recht fragwürdige Konzeption. Denn die Haftung der Eltern für ihre Kinder resultiert doch aus der Annahme, dass diese für die Erziehung und damit für das Handeln der Sprösslinge verantwortlich sind. Ist dann das Jugendschutzgesetz eigentlich ein Elternschutzgesetz (also dass diese nicht für ihre Kinder haften müssen) oder ein Eingeständnis, dass Eltern ihre Kinder nicht vor Alkohol schützen können?
 
@Verrek
Dafür müsstest du dann ja aber auch bezahlen.;)

Er darf doch seine Meinung haben oder nicht?

@Tankred
Ich verstehe was du sagst. Sicherlich soll dieses Gesetz auch Kinder vor nachlässigen Eltern schützen, da gebe ich dir Recht.
Aber macht man es den Eltern dann nicht schwerer, wenn man solche Dinge in der Zeit, in denen Eltern die Aufsichtspflicht haben, solche Dinge erlauben? Aber dann wenn etwas passiert, die Eltern verantwortlich gemacht werden, wäre nicht richtig, denke ich. (ohje verzeiht heute meine Satzstellung..lol).
Daher sollten man erst Alkohol bekommen, wenn man für eventuelle Schäden o.ä. selbst gerade stehen muss und niemand anders in irgendeiner Form belangt werden kann.
Wer Kinder hat, der weiß, dass man in solchen Fällen nicht immer "aufpassen" kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
auf der anderen Seite könnte ein Verbot den Anreiz, Alkohol zu konsumieren, noch steigern, eben weil es verboten ist.
Oder so, wie es teilweise in den USA ist, dass unter Jugendlichen mehr Hasch und andere härtere Drogen konsumiert wird, weil beides verboten ist und dann mehr oder weniger nach dem Prinzip "wenn schon, dann auch richtig" handeln.
Ich finde die bestehende Regelung ganz gut so, wie sie ist!
 
*Ironie an*

Es lebe die Prohibition!

*Ironie aus*

Ich geh jetzt erstmal ein Hefe schlürfen...! :D

An alle U18: Sauft net so viel! :)

Gruss und schöner Samstag Abend noch!
 
Dejenige, der den im Jugendschutzgesetz geschützten Personen Alkohol ausschenkt/verkauft, wird dafür haftbar gemacht, nicht die Eltern, weil sie ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind. Wenn ein Kneiper in seiner Gaststätte an Jugendliche, die noch unter das Jugendschutzgesetz fallen, Alkohol ausschenkt/verkauft, dann können ihn die Eltern und auch der Staatsanwalt dafür haftbar machen, wenn dem Jugendlichen etwas passiert oder er im Suff etwas verbockt, da er nun die Person ist, die
erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
. Das gilt natürlich auch fürs Kiosk, die Tankstelle oder den Tante Emmaladen. Die Strafen sind nicht gering und können sogar die Wegnahme der Konzession zur Folge haben. Also schützt es nicht nur die Jugendlichen vor Missbrauch, sondern auch die Eltern davor, dass ihren Kindern Alkohol ausgeschenkt wird, ohne ständig hinterherlaufen zu müssen. Und das finde ich schon richtig. Wenn ein Laden dann Grundsätzlich an unter 18 jährige keinen Alkohol ausschenkt, sichert er sich nur gegen etwaige Ansprüche der Eltern ab. Wer einmal in die Mühle des Gesetzes gekommen ist, weil er gegen den Jugendschutz verstossen hat, vergrault lieber die jungen Kunden, als das er es auf eine Anzeige ankommen lässt.
Allen die auf das AGG pochen und meinen damit durchzukommen, sei gesagt das es genau dafür das JuSchG gibt. Damit werden die Leute im Zweifelsfall vor Gericht auch Recht bekommen, die keinen Alkohol an unter 18 jährige ausschenken/verkaufen.
 
@werkam
Soviel zur Theorie.
Du musst dem Kioskbesitzer erstmal beweisen können, dass er dem Jugendlichen das Bier verkauft hat. Da steht Aussage gegen Aussage.
Ich habe es bei einem Bekannten leider anders erlebt vor Gericht.
Ich habe da keinen Kioskverkäufer gesehen, sondern nur die Jugendlichen und seine Eltern.
Ich will mich jetzt mit dir um Gottes Willen nicht um Gesetzestexte streiten ;) , dafür hab ich zu wenig Ahnung. Ich kann nur sagen, was ich selbst erlebt habe.



Die Eltern wurden (zum Glück) nicht direkt bestraft, aber doch im Gerichtssaal als Eltern hingestellt, die nicht auf ihr Kind aufpassen können. Nun ist das in einem sehr kleinen Städtchen passiert, wo so ziemlich jeder jeden kennt, und dein Ruf als Elternteil hast du erstmal weg.
Der Jugendliche war 16 Jahre alt, durfte sich sein Bier legal besorgen.
Dem Kioskbesitzer kannst du erstmal gar nichts.
Der Jugendliche ist alt genug, sich sein Bier zu kaufen, aber nach dem Gesetz immer noch jung genug, um in solch einem Fall den Eltern mal schnell eine Verletzung der Aufsichtspflicht anzukreiden.
Und nur mal ein schlechter Ruf kann auch schon so einiges anrichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kennt ihr den Spruch:
"Es ist zuviel des Guten"?
Ja sicher, es war eine rhetorische Frage.
Aber ich denke darin liegt das Problem. Die Altersbeschränkungen werden von der einen Seite her aus gesundheitlichen Gründen erlassen, andererseits muss der Staat immer wieder eingreifen, weil man einfach nicht genug davon haben kann, auch wenn es wirklich schon genug ist. und wenn niemand die verantwortung übernehmen will, muss der staat eingreifen, wenn öffentliches interesse daran besteht.
okay, ich weiss nicht ob dies alles stimmt, aber ich denke, es hat etwas wahres daran.
und wenn das so weitergeht, werden bald auch sicher alkohol und zigaretten allgemein ab 18 sein. ich weiss zar nicht wie es in D genau aussieht, aber ich meine die altersfreigaben sind sio zugeschnitten, dass man sagen kann, sie können die verantwortung dafür übernehmen. aber wenn sie es eben nicht können, tja dann...
 
@BlackSavage
habe da leider andere Erfahrungen gemacht, wir hatten über 15 Jahre Gaststätte.
Du schreibst doch selbst, das der 16 jährige sich ganz legal den Alkohol kaufen durfte, also ist der Besitzer des Kiosk auch nicht haftbar zu machen.
Der Jugendliche war 16 Jahre alt, durfte sich sein Bier legal besorgen.
Dem Kioskbesitzer kannst du erstmal gar nichts.
Oben habe ich aber geschrieben, was Dir als Inhaber/Betreiber passieren kann, wenn der Jugendliche sich den Alkohol nicht legal verschaffen konnte, also wenn z.B. branntweinhaltige Getränke an Jugendliche unter 18 ausgeschenkt werden. Als Wirt kannst Du sogar die Mitschuld an einem Unfall bekommen, wenn der Betrunkene über 18 Jahre alt ist, sich ins Auto setzt und fährt, weil Du nichts unternommen hast, dieses zu verhindern, sprich den Autoschlüssel wegnehmen. Aber das hier auszudiskutieren ginge wirklich wohl zu weit.
 
@werkam
Gut da hast du Recht, dass ist dann die Kehrseite der Medaille.
Das verstehe ich natürlich auch. :(
 
sind wir mal ehrlich, normalerweise gehört das Qualmen absolut verboten in Deutschland. Es führt zu einer Sucht und kann extreme Gesundheitsschäden hervorrufen. Das Qualmen kostet den Raucher wie den Nichtraucher jede Menge Kohle (Steuern, Krankenkassenbeiträge, ...), aber da der Staat da ne nette Einkunftsquelle hat und eine mächtige Lobby hinten dran steht wird das auch in 20 Jahren noch erlaubt sein.
Beim Bier ist das ähnlich aber doch wieder anders. Deutschland ist stolz auf seine Reinheitsgebot und seine Brauereien, würde man das verbieten bzw. das Alter rauf setzten würde man auch ein Stück deutsche Kultur verbieten. Sofern man Bier auch nur im Rahmen trinkt spricht überhaupt nichts gegen den Gerstensaft. Das Problem sind nur die, die es übertreiben, dafür kann ja aber erstmal das Bier nichts.

Beim Rauchen schade ich mir selber als aktiver Raucher und den Nichtraucher schon ab der ersten Zigarette, beim Bier ist das was anderes, da liegt es beim jeweiligen Menschen selber (und dessen Bekanntenkreis) seinen Konsum zu kontrollieren damit es nicht schädlich wird auf Dauer, das gilt für unter 18 und über 18 jährige gleichermaßen.
 
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