Tuetensuppe
Vice Admiral
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Wolfsrabe schrieb:Was ist bei der "Kennzeichnung von Ausländern beim Arbeitsamt" gemeint?
Damit sind EU-Ausländer gemeint.
Ich weiß nicht ob es immer noch so in Österreich ist: wechselt ein EU-Bürger nach Österreich, muss er beim Einwohnermeldeamt eine Abmeldebescheinigung vorlegen.
Kommt man aus einem Nicht-EU-Land, ist keine Abmeldebescheinigung notwendig ;-) Da reicht die Angabe des Herkunftslandes aus.
Nett ja auch bei der Frage nach der Religion bzw. Kirche: gibt man "keine" an, bekommt man niemals eine Rechnung irgend einer Kirche, bezahlt also keine Abgaben für irgend eine Kirche (für Kirchen"steuer" sind die Kirchengemeinden zuständig, nicht der Staat).