• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

News Blizzard beugt sich den Verbraucherschützern

Capta!nFalcon schrieb:
Auch nicht viel besser in meinen Augen und rechtlich auch fragwürdig, da man nur auf eine Stelle verweist, wo man das nachlesen kann aber es nicht auf dem Produkt steht.

Ne reicht nicht.
Muss schon vor dem Kauf einsehbar sein. (und damit ist nicht das Internet gemeint ;) )

Ist ja auch nen schönes einkaufen wenn du bei jedem Produkt erstmal auf die Herstellerwebseite gehen musst und dir die Texte durchlesen müsstest...
 
Guest83 schrieb:
Bei Valve-Spielen steht auf der Packung dieser Text: http://www.hlportal.de/images/specials/steamssa.jpg
Dieser Text steht bei jedem Steam-Spiel, allerdings nur auf der Rückseite. Und auch danach muss man suchen. Generell gehört bei DRM und Kontenbindung ein deutlicher Hinweis darauf und um welche Plattform es sich handelt auf die Vorderseite. Gerade bei Onlinebestellungen weiß man erst im Nachhinein was auf einen zukommt.


Capta!nFalcon schrieb:
Leider ist D3 schon erschienen, mir fehlen die Kommentare á la "ich habe mein D3-Vorbestellung schon gecancelt". Wenn ich das Geheule um D3 lese und die gleichzeitige Priesung von Torchlight kireg ich das Kotzen.
Ich weiß nicht was du gegen Torchlight hast, aber ich spiele momentan den ersten Teil und finde diesen eigentlich sogar besser als D2. Die Spielmechanik (Miniinventar, speichern) war bei D2 einfach zum Kotzen. Torchlight mach vieles besser. Da hilft auch das Diablo-Setting nicht mehr so viel.


Gatso schrieb:
Und was bewirkt so eine Abmahnung? Nichts?
Es wäre doch schon ein Erfolg, wenn das in Zukunft allgemein berücksichtigt wird.
 
derGrimm schrieb:
Und das sagt wer? Du?


Muss schon vor dem Kauf einsehbar sein. (und damit ist nicht das Internet gemeint ;) )
Es ist vor dem Kauf einsehbar und offenbar reicht der Verweis sehr wohl, sonst hätte es doch auch in diesem Punkt längst eine Klage und ein Urteil dazu gegeben. Erst wenn ein Gericht die Unzulässigkeit feststellen, kann man sagen, dass es nicht reicht. Alles andere ist nur eine Meinungsäußerung und hat nichts mit Fakten zu tun.


Ist ja auch nen schönes einkaufen wenn du bei jedem Produkt erstmal auf die Herstellerwebseite gehen musst und dir die Texte durchlesen müsstest...
Die Alternative dazu ist, dass du es dir im Laden durchlesen müsstest. Wäre das angenehmer, stundenlang vor dem Regal zu stehen und Nutzungsbedingungen zu lesen? Ich denke ein Gericht würde es sehr wohl als zumutbar und verhältnismäßig auslegen, wenn der Kunde die Möglichkeit hat das über das Internet zu erledigen. (Speziell bei einem Spiel, das ja ohnehin einen Internetanschluss benötigt.)


Der Landvogt schrieb:
Dieser Text steht bei jedem Steam-Spiel, allerdings nur auf der Rückseite. Und auch danach muss man suchen. Generell gehört bei DRM und Kontenbindung ein deutlicher Hinweis darauf und um welche Plattform es sich handelt auf die Vorderseite. Gerade bei Onlinebestellungen weiß man erst im Nachhinein was auf einen zukommt.
Aus diesem Grund müssen Onlinehändler ein Produkt ja auch ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zurücknehmen, da der Käufer die Möglichkeit haben muss, das Produkt genau so wie er es im Laden könnte zu inspizieren und zu begutachten. Also beispielsweise die Rückseite der Verpackung zu lesen. (Das heißt übrigens nicht, dass man es einfach ausprobieren und bei nicht gefallen zurückschicken kann, das wissen leider viele nicht. Wenn der Händler es dann zurücknimmt und den kompletten Kaufpreis zurückerstattet, dann aus reiner Kulanz.) Da das natürlich für den Versandhädler unnötige Kosten verursacht, wenn das öfters mal vorkommt, wäre es klug wenn er auch auf der Verkaufsseite darauf hinweist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Guest83 schrieb:
Aus diesem Grund müssen Onlinehändler ein Produkt ja auch ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zurücknehmen, da der Käufer die Möglichkeit haben muss, das Produkt genau so wie er es im Laden könnte zu inspizieren und zu begutachten. Also beispielsweise die Rückseite der Verpackung zu lesen. (Das heißt übrigens nicht, dass man es einfach ausprobieren und bei nicht gefallen zurückschicken kann, das wissen leider viele nicht. Wenn der Händler es dann zurücknimmt und den kompletten Kaufpreis zurückerstattet, dann aus reiner Kulanz.) Da das natürlich für den Versandhädler unnötige Kosten verursacht, wenn das öfters mal vorkommt, wäre es klug wenn er auch auf der Verkaufsseite darauf hinweist.
Das macht wenig Sinn, wenn ich jedes zweite Spiel zurückschicken muss.
Zudem muss der Händler die Rücksendekosten erst ab 40€ Warenwert übernehmen.
 
Der Landvogt schrieb:
Das macht wenig Sinn, wenn ich jedes zweite Spiel zurückschicken muss.
Genau davon hab ich doch geschrieben. So etwas kostet dem Händler doch Geld, er muss zusätzliche Mitarbeiter bezahlen die sich darum kümmern, hat Portokosten und am Ende nicht einen Cent am Verkauf verdient. Wenn das also viele machen, dann wird sich der Onlinehändler etwas überlegen müssen, etwa dass er es auf der Verkaufsseite besser kennzeichnet und beschreibt.
 
Tommy- schrieb:
Der Onlinezwang ist doch dazu da, um das Spiel (weitgehend :evillol:) vor Mißbrauch zu schützen.. ob das jetzt geklappt hat ist die eine Frage, aber wir wissen auch nicht , wie es ohne wäre (ich rede jetzt von neuen Blizzard Spielen).

Also ein Freund hat neulich erzählt, es gibt mittlerweile einen Crack der den Blizzard Server auf dem eigenen PC simuliert, also hats nicht geklappt und ich glaube auch nicht, dass sich da jemals was dran ändern wird, irgendwer cracked es immer, sie können es schwerer machen, aber verhindern werden sie es niemals.
 
Maldweister schrieb:
Also ein Freund hat neulich erzählt, es gibt mittlerweile einen Crack der den Blizzard Server auf dem eigenen PC simuliert, also hats nicht geklappt und ich glaube auch nicht, dass sich da jemals was dran ändern wird, irgendwer cracked es immer, sie können es schwerer machen, aber verhindern werden sie es niemals.

Die Frage ist jedoch ob das der echte Blizzard Server merkt das du X Level gestiegen bist und Gegenstände hast die du nicht haben dürfstest. Und deinen Battle.net Account sperrt.

Edit:
@PlanetJumble
na dann ist das wohl noch völlig unbrauchbar so wie sich das anhört nicht mal für LAN sinnig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Maldweister schrieb:
Also ein Freund hat neulich erzählt, es gibt mittlerweile einen Crack der den Blizzard Server auf dem eigenen PC simuliert
Das liest man immer wieder, leider geht bei solchem komprimierten Hörensagen immer der wichtigste Teil der Information verloren: das Ding ist so rudimentär, dass man damit überhaupt nichts sinnvolles machen kann. Es ist ein Server-Emulator, ja, aber man hat nicht mal Monster-KI. Man kann ein paar Gegner spawnen, die dann dumm herumstehen. Und man kann ein wenig herumlaufen, aber soweit ich weiß nicht mal Skills benutzen.

Das Spiel ist nach wie vor nicht geknackt und das wird es auch ohne Leak (extrem unwahrscheinlich) nicht. Das liegt daran, dass die Serverkomponente eben nicht bloß Kopierschutz ist, sondern dort wird die eigentliche Spielelogik ausgeführt.

@Ein_Freund: deine Charaktere sind bei Blizzard gespeichert, nicht lokal auf deiner Platte. Man kann sie weder ex- noch importieren, selbst wenn es einen perfekten Emulator oder Leak gäbe.

Und allgemein: immer wieder schön, D3-News zu lesen. Da kann man sich darauf verlassen, dass immer wieder die selben Leute mit immer wieder den selben Worten stolz verkünden, wie blöd doch D3 ist und dass das ja NIEEEEMAND von Verstand auch nur mit der Zange anfässt. *gähn*
 
Zuletzt bearbeitet:
PlanetJumble hat Recht. Bei dem Serveremulator soll fast nichts klappen außer dass man ins Spiel reinkommt.
Ein oder zwei Quests soll es geben. Das ist nicht der Sinn von Diablo und ist daher noch nicht geknackt.
Vielleicht gibt es mal wie bei WoW Private-Servers.
 
aemaeth schrieb:
Abmahnung gut, Blizzard böse, Diablo dreck, next please! :smokin::jumpin:

Dazu kommt noch der Panda Mist :)
Wenigstens trauen sie sich an die unbedeutende Spiele Industrie heran. Film & Musik rühren die niemals an ^^
 
Wer wissen will ob sich Online only bei Diablo 3 im Bezug Piraterie gelohnt hat, der braucht sich nur Piratebay und co angucken.

Es gibt eben einen sehr großen Unterschied zwischen kleinen Online-Check zu überbrücken und 80% vom Spiel irgendwie via Reverse-Engineering selbst zu erstellen.

Und auch wenn es jetzt doch noch irgendwie mal jemand cracken sollte, der größte Zug ist längst abgefahren und nun würde Blizzard eher mit den Schultern zucken.
 
Aufgrund dessen haben die Verbraucherschützer vor kurzem Valve als Betreiber der Online-Plattform Steam abgemahnt.

das ist prima dann könnte die Umsetzung des EuGH Urteils gegen Oracle auch hoffentlich bald für Steam fällig werden. Die derzeitige Umgehung des ganzen ist nur möglich weil Steam den Kauf von Lizenzen als Abbonement tarnt. Es heißt aber trotzdem "Warenkorb", "spiel kaufen" und "du besitzt dieses Spiel bereits"

Ein Abo kauft man nicht, man schließt es ab, ein Abo besitzt man nicht im rechtlichen Sinne wohlgemerkt. Eine Lizenz schon.
also widerspricht sich Valve inhaltlich selbst und begibt sich in eine sehr eine Grauzone.

Danke an den Bundesverband!
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben