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News Verbraucherzentrale mahnt Blizzard für Diablo 3 ab

Das mit der Unterlassungserklärung ist auch irgendwie witzig. Als ob es nicht in Blizzards eigenem Interesse wäre die Server stabil lauffähig zu bekommen. Blizzard hat nichts davon, wenn wir nicht spielen können.
 
Wieso haben die nichts davon? Mir würde da eine ganze Menge einfallen. Ein Punkt wäre Senkung der Kosten?
 
Blubber123 schrieb:
Ganz ehrlich, du bist mir zu kindisch .
Informiere dich ordentlich (es ist bereits rechtlich abgeklärt das Großteile der Blizzard-EULA´s uns deutsche überhaupt nicht interessieren müssen) und setze die Rosarote-Blizzard Brille ab. Dann kann man vielleicht objektiv diskutieren .


Für alle hier nochmal eine kleine Zusammenfassung zu Blizzards Big Brother Award 2012 :

Also mal ganz ehrlich, für mich bist Du eher der Witzbold hier.
Was genau willste uns denn hier jetzt genau sagen?
Das die VSZ immer Recht hat und Blizzard gegen Gesetze verstoßen hat?
Dann komm doch mal rüber mit sachlichen und stichhaltigen Belegen dafür
und nicht mit solch einem albernen Auszug aus einem BigBrother Award...*lach*

Wenns danach geht kannste auch gleich Microsoft und Apple mit auf die Liste stellen.
Letztlich ist das alles absoluter Blödsinn.
Denn wichtig ist immer nur, daß der Kunde VOR dem Kauf darüber informiert wurde.
Das ist in jedem Punkt der Fall und wenn der Kunde dem dann zustimmt,
dann kann er nicht im Nachgang eine Abmahnung oder Klage erwirken.
Sowas hätte er sich dann schon vorher überlegen müssen!
 
Für mich ist unverständlich wie manche "User" auf die Idee kommen, dass wirklich jeder Käufer des Spiels, sich vorab zu informieren <hat>, was mit der "erforderlichen Internetverbindung bzw. Registrierung" gemeint ist.

Wie viele Spiele werden zu Geburtstagen, Weihnachten oder ähnlichen Aktionen von Eltern, Großeltern, Freund/Freundin, usw. gekauft, die keine Ahnung haben (Annahme!) und auch nichts vom Blizzard-Hype erfahren haben.
Der Verkauf findet doch nicht nur zu Release statt, sondern erstreckt sich über mehrere Monate/Jahre.

Wie immer in einem Rechtsstaat, es gilt der "durchschnittliche Normalbürger".

@ Durchblicker,

Weitsicht wäre von Vorteil.

Die Aussage: "Nichts ist passiert" stimmt so nicht, denn es passiert noch immer.

Ich bin wirklich froh, dass wir überhaupt eine Rechtssprechung haben und wir uns nicht mit den realitätsfernen Verurteilungen mancher Forenuser begnügen müssen.
 
Gucky10 schrieb:
Wieso haben die nichts davon? Mir würde da eine ganze Menge einfallen. Ein Punkt wäre Senkung der Kosten?

Also dafür waren die Downtimes nicht lang genug.

Bzgl. der Hinweise auf der Verpackung lasse ich ja gerne mit mir reden. Das muss da schon anständig vermerkt sein. Stichworte "permanente Onlineverbindung" und "battle.net registrierung."

Aber was die Downtimes der Server angeht weigere ich mich zu glauben, dass sie da bei Blizzard sitzen und diese bewusst provizieren. Offensichtlich haben sie technische Probleme. Ja, man hat die Erwartung, dass Blizz genug Erfahrung haben sollte. Die Systeme werden aber nicht für die Premieren-Peaks künstlich aufgebohrt um später dann im "Normalbetrieb" bei 10% Last vor sich hin zu idlen. Da geht es halt am Ende um Geld. (wie leider so häufig)

Aber mal abgesehen davon, SO lange waren die downtimes auch nicht. Das fühlt sich für Einige aber so an, da die Server genau dann down waren als sie Zeit zum Spielen hatten. Das ist ärgerlich aber kein Weltuntergang. Und für mein Befinden läuft das Spiel nun seit einiger Zeit ohne Verbindungsabbrüche.
 
@Durchblicker

Ist schon komisch du bist seit Mai 2012 (D3 Release) hier angemeldet, hast deine Beiträge nur bei D3 Threads und andauert diese Pro Blizzard Beiträge von dir. Darf ich mal fragen wo du arbeitest, ach warte sage es mir nicht, ich kann mir das schon denken.
 
muhmaff schrieb:
Für mich ist unverständlich wie manche "User" auf die Idee kommen, dass wirklich jeder Käufer des Spiels, sich vorab zu informieren <hat>, was mit der "erforderlichen Internetverbindung bzw. Registrierung" gemeint ist.

Wie viele Spiele werden zu Geburtstagen, Weihnachten oder ähnlichen Aktionen von Eltern, Großeltern, Freund/Freundin, usw. gekauft, die keine Ahnung haben (Annahme!) und auch nichts vom Blizzard-Hype erfahren haben.
Der Verkauf findet doch nicht nur zu Release statt, sondern erstreckt sich über mehrere Monate/Jahre.

Wie immer in einem Rechtsstaat, es gilt der "durchschnittliche Normalbürger".

@ Durchblicker,

Weitsicht wäre von Vorteil.

Die Aussage: "Nichts ist passiert" stimmt so nicht, denn es passiert noch immer.

Ich bin wirklich froh, dass wir überhaupt eine Rechtssprechung haben und wir uns nicht mit den realitätsfernen Verurteilungen mancher Forenuser begnügen müssen.


Was genau passiert denn?

Abgesehen davon, als Kunde hab ich die Pflicht mich vorher immer zu informieren,
egal bei welchem Produkt.
Was glaubst Du denn wieso immer wieder so viele auf die Schnauze fallen.
Weil sie dies eben nicht tun und die AGBs nicht lesen.
Wichtig ist nur, daß der Verkäufer auf diese hinweist und die Einsicht ermöglicht.
Aber so ist es nunmal. Und Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Egal ob ich dann die liebe Oma oder ein Hardcore Zocker bin.
Sowas ist gesetzlich schon seit Jahrzehneten geregelt.

@arti86
Wenn Du mal genau schaust, dann würdest Du auch andere Beiträge von mir finden.
Noch weit vor Mai. Aber egal. Denk was Du willst.
Wo ich arbeite geht Dich nix an und ja, ich spiele Diablo
und ich bin ein Blizzard Anhänger, der sehr wohl auch kritisch sein kann.
Aber mich kotzt das Aufgeblähe einiger hier so dermaßen an,
nur weil sie meinen die Weisheit mit Löffeln usw.
Was Recht ist muss auch Recht bleiben. Und wenn man jemanden etwas unterstellt,
was falsch ist, daß sag ich da was zu.,
Egal ob derjenige dann Blizzard heisst oder sonst wie.
 
Durchblicker schrieb:
...
@arti86
Wenn Du mal genau schaust, dann würdest Du auch andere Beiträge von mir finden.
Noch weit vor Mai. Aber egal. Denk was Du willst. ... .

... arti86 hat doch recht - unter deinem Nickname "Durchblicker" sind tatsächlich nur Posts zu finden, die sich äußerst positiv mit Diablo III und Blizzard beschäftigen, und du bist laut deinem öffentlichen Profil auch erst seit dem 2. Mai 2012 angemeldet!

Ergo ist seine Vermutung gar nicht soweit hergeholt, ob dir das nun paßt oder nicht ...
 
Thaquanwyn schrieb:
... arti86 hat doch recht - unter deinem Nickname "Durchblicker" sind tatsächlich nur Posts zu finden, die sich äußerst positiv mit Diablo III und Blizzard beschäftigen, und du bist laut deinem öffentlichen Profil auch erst seit dem 2. Mai 2012 angemeldet!

Ergo ist seine Vermutung gar nicht soweit hergeholt, ob dir das nun paßt oder nicht ...

Simmt, nachdem ich mich mit meinem eigentlich Nickname: Riskforfun
zwar einloggen, aber keine Beiträge mehr im Forum schreiben konnte ( und nein, ich wurde nicht gesperrt!), war ich gezwungen einen neuen anzulegen.
Probleme damit?
 
Ich habe keine Pflicht mich vorher zu informieren.
Ich habe aber das Recht das ein beliebiges Produkt das tut was der Hersteller verspricht und das er mir alle Informationen die wichtig für den bestimmungsmässigen Gebrauch seines Produktes klar und deutlich gibt. Das gilt besonders dann wenn ein Produkt in wichtigen Punkten von dem abweicht was man von gleichgelagerten Produkten des selben Herstellers allgemeinhin erwartet.
Hier wäre es das Diablo 1 und Diablo 2 ein SP Spiel war mit einer Multiplayervariante. Es war nicht notwendig permanent online zu sein. Es wäre zu erwarten gewesen das D3 die selbe Mechanik besitzt. Damit gibt die Beschreibung auf der Schachtel nur unzulänglich das wieder was wirklich benötigt wird. Das kann und muss man anmahnen. Zumal es kein unzumutbarer Aufwand gewesen wäre klar zu formulieren. Inwieweit es jetzt in Aufwand ausartet neu zu produzieren weiss ich nicht aber das ist allgemeines Risiko wenn man eine Ware in den Verkauf bringt. Zumal es ja bei anderen Produkten aus dem gleichen Haus offenbar funktioniert.
 
Gucky10 schrieb:
Ich habe keine Pflicht mich vorher zu informieren.
Ich habe aber das Recht das ein beliebiges Produkt das tut was der Hersteller verspricht und das er mir alle Informationen die wichtig für den bestimmungsmässigen Gebrauch seines Produktes klar und deutlich gibt. Das gilt besonders dann wenn ein Produkt in wichtigen Punkten von dem abweicht was man von gleichgelagerten Produkten des selben Herstellers allgemeinhin erwartet.
Hier wäre es das Diablo 1 und Diablo 2 ein SP Spiel war mit einer Multiplayervariante. Es war nicht notwendig permanent online zu sein. Es wäre zu erwarten das D3 die selbe Mechanik wäre auch für D3 zu erwarten gewesen. Damit gibt die Beschreibung auf der Schachtel nur unzulänglich das wieder was wirklich benötigt wird. Das kann und muss man anmahnen. Zumal es kein unzumutbarer Aufwand gewesen wäre klar zu formulieren. Inwieweit es jetzt in Aufwand ausartet neu zu produzieren weiss ich nicht aber das ist allgemeines Risiko wenn man eine Ware in den Verkauf bringt. Zumal es ja bei anderen Produkten aus dem gleichen Haus offenbar funktioniert.

*lach*
Wo lebst Du denn?
Nur zur Info, wir haben 2012!
Spiele noch vor der Jahrtausendwende sind absolut keinerlei Bemessungsgrundlage!

Eigentlich müsste man heute eher auf die Packung schreiben,
wenn man KEINEN Internetzugang für ein Spiel braucht. Das wäre zeitgemäß!
 
Das ist Quatsch. Es gibt dafür kein Verfallsdatum und es gibt genügend Spiele (und immer noch die Mehrheit) wo kein permanenter Onlinezwang herrscht.
 
Durchblicker schrieb:
*lach*
Wo lebst Du denn?
Nur zur Info, wir haben 2012!
Spiele noch vor der Jahrtausendwende sind absolut keinerlei Bemessungsgrundlage!

Eigentlich müsste man heute eher auf die Packung schreiben,
wenn man KEINEN Internetzugang für ein Spiel braucht. Das wäre zeitgemäß!

wo lebst du denn ?
man hat auch keine Pflicht sich zu informieren oft werden auch Infos gern Verschleiert
einfach nicht angegeben so wie in diesem Fall hier .
u.a. ging es auch darum das der Server nicht funktionierte man das Game gar nicht spielen konnte weil Zwangs Online Verbindung notwendig war die aber sehr oft nicht funktionierte wegen Server Probleme des Herstellers ,
ich habe gestern zwei Test Berichte von dem besagten Spiel gelesen
in keinem dieser Test Berichte wurde ansatzweise was davon erwähnt
das ein Internet Anschluß erforderlich ist damit das Game funktioniert,
es wurde auch nicht erwähnt das eine ständige Internet Verbindung erforderlich sei
so wie eine Zwangs Regestierung ,
es wurde aber erwähnt wie toll das Game sei und das man schon so lange darauf gewartet hatte ,
genau wir haben 2012 und das war auch schon vor 2012 so das Bestimmte Angaben
auf der Verpackung Vorschrift sind.
das nennt sich Produkt Kennzeichnungpflicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht ja nicht nur um die eindeutige Kennzeichung der Onlinepflicht auf der Verpackung. Aber um erst mal darauf einzugehen.. :
Ich habe meine Hülle soeben nochmal hervorgeholt und in welcher Schriftgröße da unten im weißen Kästchen in einem Nebensatz erwähnt wird das eine Internetverbindung erforderlich ist kann wohl als Witz betrachtet werden.
Kein Wunder das die Verbraucherzentrale einschreitet da allein dies Grund genug wäre. In Deutschland existieren klare Regeln dazu die nicht nur festlegen das solche Dinge generell sichtbar angegeben werden müssen sondern auch in welchem Größenverhältniss gegenüber dem restlichen Schriftbild.

Davon ab geht es bei der Abmahnung aber vor allem noch um folgendes :

Seitens Verbraucherzentrale heißt es: "Wenn Spielehersteller von den Nutzern verlangen, dass ein Spiel zum Beispiel nur über einen Spieleraccount online gespielt werden kann, so ist er auch verpflichtet, entsprechend die technische Infrastruktur einschließlich ausreichender Serverkapazitäten, bereit zu halten. Für bares Geld darf schließlich auch eine Gegenleistung, sprich ungetrübter Spielgenuss, erwartet werden." Nun hat Blizzard bis zum 13. Juli die Möglichkeit, die vom VZBV verlangte Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls drohen wohl Bußgelder oder gar ein Verkaufsverbot von Diablo 3.

Da ist eben nichts mit : "Wenn sie wollen können sie sogar unangekündigt einfach alle Server abschalten da man darüber mit abzeichnen der AGB/EULA eingewilligt hat".... wie irgendein Nutzer hier vorhin zu wissen glaubte. Nur weil Blizzard dies in die AGB/EULA schreibt bedeutet dies nicht das dem auch so ist ;) .

Entgegen der Annahme von "Durchblicker" ist es auch nicht etwa so das man dort mutmaßen oder aber lang auf Suche gehen müsste ob evtl. nur Knotenpunkte einzelner ISP betroffen waren und durch die Last in die Knie gingen (...kurz : ob Blizzard wirklich nichts dafür konnte).
Viel eher wird es so sein das Blizzard schlicht und ergreifend Papiere offenlegen muss die Auskunft über die Serverkapazität zu Release geben (wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen muss auch dort für die Steuer sauber Buch geführt werden).
Dem gegenüber stehen dann die verkauften Einheiten und Sachverständige werden beurteilen ob vorsätzlich zu wenig Server gestellt wurde um Kosten zu sparen. So einfach ist die Sache.


Man darf gespannt sein wie die Geschichte läuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
am3000 schrieb:
wo lebst du denn ?
man hat auch keine Pflicht sich zu informieren oft werden auch Infos gern Verschleiert
einfach nicht angegeben so wie in diesem Fall hier .
u.a. ging es auch darum das der Server nicht funktionierte man das Game gar nicht spielen konnte weil Zwangs Online Verbindung notwendig war die aber sehr oft nicht funktionierte wegen Server Probleme des Herstellers ,
ich habe gestern zwei Test Berichte von dem besagten Spiel gelesen
in keinem dieser Test Berichte wurde ansatzweise was davon erwähnt
das ein Internet Anschluß erforderlich ist damit das Game funktioniert,
es wurde auch nicht erwähnt das eine ständige Internet Verbindung erforderlich sei
so wie eine Zwangs Regestierung ,
es wurde aber erwähnt wie toll das Game sei und das man schon so lange darauf gewartet hatte ,
genau wir haben 2012 und das war auch schon vor 2012 so das Bestimmte Angaben
auf der Verpackung Vorschrift sind.
das nennt sich Produkt Kennzeichnungpflicht

Sorry aber im Jahr 2012 ist es für mich einfach nur Logisch das es Internet hat ist ja auch nen Onlinegame ne;)
Aber der meinung zu sein das sie alles auf die Verpackung drucken sollen weil es sorry ist aber so Dumme Menschen wie dich gibt, die meinen "Hey wir haben 2000 auch keine Onlinepflicht für Games gehabt dann wird das heute bestimtm auch so sein )

Wenn die Leute zu Blöd sind sich zu Informieren und JA es ist Pflicht weil sonst ja nachher geheult wird ich kann nicht spielen mein Internet ist zu langsam oder ich wohn im Kuhdorf und hab erst garkeins...Tja pech gehabt!

Desweiteren gibts dann so Helden die sich nen Game Kaufen und sich nicht über das Spiel Informieren aber wen sein Problem ist das dann?
Genau das der Verbraucher also auch selber schuld...

Hört einfach auf mit dem scheiss rumgelaber um sachen die schachsinn sind.
Klar es konnten manche nicht zocken weil die Server nicht da war wegen Blizzard und habt ihr keine Reallife?

Nee da gehts dann los "Hilfe kann nicht zocken" "Fuu Blizz komm von Nachtschicht und kann net Zocken" usw usw.

Denkt mal manchmal selber nach über was für Unwichtige sachen ihr euch da aufregt und kümmert euch mal um wichtigeres und zwar um den eigenen scheiss!!!
 
Wisch dir den Schaum vom Mund.
Es steht nirgends das ein Onlinegame ist. Bei Amazon heisst es zu den Spielfeatures lediglich:" Mehrspieler-Unterstützung über Battle.net mit Möglichkeiten zum kooperativen und wettbewerborientierten Spiel".

Von ständig und permanenter Onlineverbindung selbst als SP steht da nichts. Wenn dann die Packung auch nicht wirklich klar ist - tja dann kann es schwierig werden.

Wie man ernsthaft dagegen sein kann das ein Unternehmen nachdrücklich aufgefordert wird sich klar und deutlich auszudrücken ist mir ein Rätsel.
 
D3 hat aber auch Single Player und nur weil "benötigt Internetverbindung" auf der Verpackung steht, heißt es ja noch lange nicht das man sie permanent braucht.
Internetverbindung steht auch bei Two Worlds sowohl bei den minimal als auch bei den empfohlenen Systemanforderungen oder auch bei anderen Spielen, zocken kann man sie aber auch komplett ohne Internet.
 
dem Gesetz nach was ja für Alle gilt können sich auch die Online Händler
eine Abmahnung einhandeln, wenn die Produkt Beschreibung Unzureichend ist,
das Gesetz gibt es schon länger wie das beim Privat Verkauf ist weis sich nicht
 
bei Amazon steht ja

"System-Anforderungen:
Sonstige: Internetzugang (permanent), Produktregistrierung notwendig
Features: Dolby Pro Logic II, Dolby Digital
Verpackung: deutsch
Medientyp: PC DVD"
 
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