• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

News Verbraucherzentrale mahnt Blizzard für Diablo 3 ab

@ wp7

Du verteufelst ehr diejenigen, die Kritik, sei sie nun berechtigt oder nicht, an Blizzard üben. Und das in jedem Forum zum Thema Diablo 3.

Manchmal glaub ich hier werden einige bezahlt, um Blizzard zu verteidigen. Woher kommt euere Motivation einen Milliardenkonzern von jeglicher Kritik frei zu sprechen?
 
@Aza

ich verteufele die nicht. Eher finde ich die "Kritiker" mittlerweile amüsant. :) Schön wärs wenn ich fürs Schreiben von "pro Blizzard" Kommentaren Geld bekommen würde, dann müsste ich nicht arbeiten. Zudem habe ich nirgendswo Blizzard freigesprochen. Ich habe lediglich die teils fragwürdige Reaktion der "Kritiker" kommentiert.

Aber dreht ihr es euch wie es grad braucht. Dadurch steht der "Kleinkrieg" nicht im besseren Licht da.
 
"Da ich persönlich nicht weiss, wie die Infraktstruktur bei Blizzard aussieht, vor allem in Bezug auf die Lastverteilung des Netzwerkverkehrs, kann ich bei Login-Problemen nicht sofort eigenmächtig die Schuld Blizzard zuschieben. Ich stelle nur Vermutungen an, wenn dann. Allerdings helfen Vermutungen keinem weiter."

Wenn das kein Freisprechne ist, was dann?
 
Es gibt darüber eigentlich gar nicht viel zu diskutieren .

Wieder der Meinung einiger -eine falsche Loyalität verspürender- Freizeitanalysten werden Organe wie unser Verbraucherschutz schon ihre berechtigten Gründe haben etwas abzumahnen.
Ebenso sieht es bei der Razzia auf den Blizzard Sitz in Südkorea aus.
In beiden Fällen wird das ganze seine Begründung haben und die folgenden Wochen/Monate werden hervorbringen weshalb.

Wenn Blizzard igendetwas falsch gemacht hat (wovon ich fest ausgehe, darüber zu urteilen sei allerdings jedem selbst überlassen) ist es nur recht und billig wenn das ganze ordentlich geprüft und gegebenenfalls geandet wird.
 
@Aza*

wenn mein ISP "instabil" ist und ich deswegen meine Emails bei GMX nicht abrufen kann, kann ich schlecht die Schuld sofort bei GMX suchen oder?

Ich kann nur vermuten, dass Blizzard es nicht gebacken bekommt, die Lastverteilung beim Login zu "regeln". Aber es zu beweisen, vor allem aus meiner Position heraus, wird es schwer. Vor allem, wenn andere User sich problemlos einloggen können.

Und so war es auch in meinem Falle: Während ich in der Release-Nacht bereits zockte, las ich parallel im Forum, dass es bei einigen immer noch nicht nicht funktionierte. Ich vermutete, dass es an Blizzard lag, die Betroffenen wiederum haben sofort einen "Schuldigen" ausgemacht. Nein, es konnte nicht an der eigenen Peripherie liegen. Nein, mein ISP ist nicht überlastet. Viele Möglichkeiten wurden einfach ausgeblendet und der Schuldige war eindeutig Blizzard.

Aber gut. Ihr habt Recht und ich zocke weiterhin D3. Have fun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wäre es lieber gewesen sie hätten sich damals zu den schlimmsten WoW Zeiten auch mal zu Wort gemeldet.
 
Das ist ja wohl die Härte.

Da setzt sich der deutsche Verbraucherschutz für die Rechte der Anwender ein und lauter Forennutzer schreien im Chor es wäre unnötig?

Wer hat denn hier Gaudi dran, sich zu profilieren und unnötigst den Mund auf zu machen?:freak: Aber nicht der Verbraucherschutz!

Wenn gewisse Industrie-Lakaien mal in erster Linie auf die Rechte der Verbraucher achten würden und nicht mit irgendwelchen sinnlosen Argumenten ihr Ego aufpolieren bräuchten würde doch wohl hoffentlich klar, daß hier möglichst viele an einem Strang ziehen sollten.

Der Ansatz des vzbv e.V. kommt doch nur den Anwendern zu gute.

Ich wohne zum Beispiel etwas abgeschieden und nutze grade eine O2 GPRS-Verbindung da mein UMTS Guthaben erschöpft ist und Edge nicht läuft. Und mir Updates zu ziehen dauert ewig! Dazu sei aber noch gesagt, daß ich meinen
(leistungsstarken) PC grad verliehen habe, also im Moment nicht zocke. Per se finde ich es aber traurig, daß so viele Besser Gestellte sich hier nicht auf einen kleineren Nenner einigen wollen als es ihre eigenen Mittel erlauben.

Was die betreffenden davon haben, sei mal dahin gestellt, aber es läßt sich wohl vermuten, daß für viele der deutsche Verbraucherschutz gar keine Zuständigkeit besitzt.:freaky:
 
Ich habe mich ja auf D3 gefreut, habe es mir aber immer noch nicht gekauft weil mir die 50€ einfach zu schade dafür sind.

Mitlerweile ist es eher so das wenn ich "Diablo" lese oder höre ich einfach nur noch :kotz: könnte.. wer weiss vielleicht wird es irgendwann mal was für 10€ :freak:
 
wull schrieb:
Das ist ja wohl die Härte.

Da setzt sich der deutsche Verbraucherschutz für die Rechte der Anwender ein und lauter Forennutzer schreien im Chor es wäre unnötig?


Also ich hab sie nicht darum gebeten.
Du etwa?
Mal ganz ehrlich. Sowas ist doch voll peinlich.
Na klar ist es schön, wenn sich der Verbraucherschutz um seine Verbraucher kümmert,
aber doch nicht für solchen Nonsens!
Wer bezahlt die eigentlich? Kann es sein das es meine Steuern sind, die die da verpulvern?
Für nichts und wieder nichts?
Ja, das ist die Härte!
 
hurga_gonzales schrieb:
Ich glaube, richtig lustig wird's leider erst, wenn das Echtgeld-AH gestartet ist. Fast schon ein bisschen blauäugig befasst sich Blizzard mit dem relativ engmaschigem Online- und Verbraucherrecht in DE, oder eben erst gar nicht ;).

Da dürfen wir sicherlich noch so einigen Schwank erleben. Spätestens dann, wenn sich Stats oder ganze Items, die für Echtgeld erstanden wurden, durch Patches verändern oder gar völlig verschwinden.


ist heute gestartet und schaut mal ins diablo forum was da alles wieder rumgeheult wird

wahnsinn was das spiel für einen wirbel macht

bin gespannt wann da die nächsten klagen kommen, amis werden da nicht lange rumfackeln
 
Blubber123 schrieb:
Es gibt darüber eigentlich gar nicht viel zu diskutieren .

Wieder der Meinung einiger -eine falsche Loyalität verspürender- Freizeitanalysten werden Organe wie unser Verbraucherschutz schon ihre berechtigten Gründe haben etwas abzumahnen.
Ebenso sieht es bei der Razzia auf den Blizzard Sitz in Südkorea aus.
In beiden Fällen wird das ganze seine Begründung haben und die folgenden Wochen/Monate werden hervorbringen weshalb.

Wenn Blizzard igendetwas falsch gemacht hat (wovon ich fest ausgehe, darüber zu urteilen sei allerdings jedem selbst überlassen) ist es nur recht und billig wenn das ganze ordentlich geprüft und gegebenenfalls geandet wird.

Ich denke schon das man mal darüber diskutieren könnte,
wieso und weshalb die VSZ so spät und ausgerechnet jetzt tätig wird.
Was hat man denn all die Wochen vorher gemacht?
Wer hat das Spiel denn zur Veröffentlichung freigegeben, wenn da nun angeblich so vieles nicht stimmt?
Wer und weshalb hat denn nun diese Abmahnung veranlasst, da ich ja mal
ganz schwer davon ausgehen, daß die VSZ nicht von selbst drauf gekommen ist^^
All diese Dinge und noch mehr würden mich schon mal interessieren und sind
diskussionswürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Durchblicker schrieb:
Na klar ist es schön, wenn sich der Verbraucherschutz um seine Verbraucher kümmert,
aber doch nicht für solchen Nonsens!

Ja für was denn sonst? Genau für solche Dinge (und ja, sogar noch viel kleinere) ist der Verbraucherschutz da.
Wollen oder können es einige nicht verstehen? Es geht hier nicht darum dass Dreh- und Angelpunkt "nur ein Spiel" ist sondern darum zu sichern das der Verbaucher die von ihm erworbene Ware/Leistung in dem ihm rechtlich zustehenden Umfang nutzen kann.

Das ganze wird von der Rechtsabteilung des Verbraucherschutz geprüft (welche anbei bemerkt etwas mehr Ahnung von der Sache haben als die Rosarote-Brille Träger in diversen Foren) und -wie hier geschehen- bei feststellen von unzulässigen Praktiken abgemahnt.

Völlig legitim das ganze (..und nebenbei bemerkt nie so wichtig wie heute) .

Durchblicker schrieb:
Wer und weshalb hat denn nun diese Abmahnung veranlasst, da ich ja mal
ganz schwer davon ausgehen, daß die VSZ nicht von selbst drauf gekommen ist^^
All diese Dinge und noch mehr würden mich schon mal interessieren und sind
diskussionswürdig.

Selbstverständlich nicht. Die Verbraucherzentrale wartet immer bis sich Beschwerden in eine Richtung häufen und führt dann dort eigene Nachforschungen durch.
Das ist aber nicht nur im Fall von D3 sondern immer so. Die Verbraucherzentrale hat nichts mit der ersten Verkaufsfreigabe eines Produkts zu tun.

Vollkommen normales Vorgehen also.



Ich weis auch nicht was die Aufregung soll.
Wenn ihr doch der Meinung seid Blizzard habe richtig gehandelt braucht ihr euch doch nicht aufregen (dann wird alles seine Klärung -auf die ich gespannt bin ;)- finden).
Ist dem aber nicht so gibt es für Blizzard und ihrer Diablo eben -vollkommen berechtigter Weise- zwischen die Hörner .

Ganz ab davon ist das alles noch verältnissmäßig harmlos im Gegensatz zu dem was an Klagen droht wenn mit dem EGAH etwas nicht konform läuft (gerade bei deutscher und amerikanischer Rechtssprechung) . Wenn ich alleine mitbekomme was bis vor 2 Tagen noch an neuen Lücken im regulären AH-System aufgetaucht ist kann ich mir gut vorstellen das es dabei bald richtig raucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blubber123 schrieb:
Ja für was denn sonst? Genau für solche Dinge (und ja, sogar noch viel kleinere) ist der Verbraucherschutz da.
Wollen oder können es einige nicht verstehen? Es geht hier nicht darum dass Dreh- und Angelpunkt "nur ein Spiel" ist sondern darum zu sichern das der Verbaucher die von ihm erworbene Ware/Leistung in dem ihm rechtlich zustehenden Umfang nutzen kann.

Das ganze wird von der Rechtsabteilung des Verbraucherschutz geprüft (welche anbei bemerkt etwas mehr Ahnung von der Sache haben als die Rosarote-Brille Träger in diversen Foren) und -wie hier geschehen- bei feststellen von unzulässigen Praktiken abgemahnt.

Völlig legitim das ganze (..und nebenbei bemerkt nie so wichtig wie heute) .

Ist es eben nicht.
Das ist doch der Knackpunkt.
Die VSZ reicht eine Abmahnung an Blizzard ein für Dinge,
die nachgewiesen einfach nicht korrekt sind.
Sprich, natürlich steht der onlinzwang auf der packung, natürlich kann es auch mal zu einem Serverausfall kommen.
Aber das sind keine Abmahngründe.
Darum geht es doch und das wurde hier im Thread auch alles schon belegt.
Und natürlich ist sowas Nonsens verglichen zu all dem anderen wirklich wichtigen Dingen,
um die sich die VSZ mal kümmern sollte und wozu es meiner Ansicht nach
nicht unbedingt erst einen Volksaufstand geben sollte.
Ganz oben auf dieser Liste steht meiner Ansicht nach die gesamte Lebensmittelindustrie.
Mit dem Unterschied, bei der hängt unser aller Wohlbefinden und Gesundheit ab,
von einem Blizzard Spiel nicht.
Da stimmen einfach die Relationen nicht, noch dazu , weil die ganze Aktion
völlig unbegründet und damit Geldverschwendung ist!

P.S:
Wenn ich mir schon den Text durchlese muss ich lachen:
"hier sollte jetzt eigentlich der Link zur VSZ sein"
Das ist wirklich ein Witz!

Oha, eine Verlinkung zur VSZ wird hier im Forum wegen Spamschutz gesperrt.
Auch ne interessante Sache!^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Durchblicker schrieb:
Ist es eben nicht.
Das ist doch der Knackpunkt.
Die VSZ reicht eine Abmahnung an Blizzard ein für Dinge,
die nachgewiesen einfach nicht korrekt sind.
Sprich, natürlich steht der onlinzwang auf der packung, natürlich kann es auch mal zu einem Serverausfall kommen.
Aber das sind keine Abmahngründe.

Und du als Laie kannst das sicher besser beurteilen als die Rechtsabteilung des Verbraucherschutz ... da bin ich mir ganz sicher ;) .

Erinnert ein bischen an die Inflation der Fussballsachverständigen zu jeder EM/WM die alle besser als jeder Schiri oder Trainer wissen was in diversen Situationen gut und richtig gewesen wäre .

Glaub mir, das ganze hat schon seine Richtigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blubber123 schrieb:
Und du als Laie kannst das sicher besser beurteilen als die Rechtsabteilung des Verbraucherschutz ... da bin ich mir ganz sicher ;) .

Erinnert ein bischen an die Inflation der Fussballsachverständigen zu jeder EM/WM die alle besser als jeder Schiri oder Trainer wissen was in diversen Situationen gut und richtig gewesen wäre .

Glaub mir, das ganze hat schon seine Richtigkeit.

Ich als Laie sicher nicht.
Aber Du kannst mir auch mal glauben,daß es ganz sicher schon rechtlich geprüft
und abgesegnet wurde, dieses Spiel in Deutschland zu releasen.
Und falls Du mal Zeit und Lust hast, darfst Du Dir gern mal die Verpackung zur Hand nehmen
und lesen was da drauf steht.
Und dann wirst auch Du zugeben müssen, daß die Abmahnung fehl am Platz ist.
Oder willst Du mir jetzt etwa verkaufen, daß die VSZ unfehlbar ist
und noch nie Fehler gemacht hat.^^
Wenn nicht, das wäre dies hier vielleicht ihr erster!

P.S:
Und es ist auch bewiesen, daß unter diesen Fussballsachverständigen
der eine oder andere dabei ist, der wirklich mehr Ahnung als die anderen Trainer und Schiri hat!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne den genauen Wortlaut der Unterlassungserklärung zu kennen ist das sowieso alles etwas ins blaue hinein orakelt - auch wenn man die Kernpunkte angegeben hat. Mal sehen ob vielleicht für die Zukunft noch eine Schlagzeile über Blizzard kommen wird ^^
 
Zitat von Durchblicker
Ganz oben auf dieser Liste steht meiner Ansicht nach die gesamte Lebensmittelindustrie.
Mit dem Unterschied, bei der hängt unser aller Wohlbefinden und Gesundheit ab,
von einem Blizzard Spiel nicht.

Sicherlich richtig, aber zum Glück ist der hiesige Ansatz doch ein eher vorsichtiger, zum Beispiel bei Gen-Produkten. Außerdem bin ich mir sicher, daß die Lebensmittelindustrie hierzulande wesentlich stärkeren Regularien unterliegt als die Vertriebsmechanismen von Computerspielen. Ich finde Online-Zwang generell nicht richtig, das hat mich schon bei HL2 aufgeregt und jetzt kann man sehen, wo das hin geführt hat.

Dauerhafte Abhängigkeit von Servern und eine nur eingeschränkte Spielbarkeit ausschließlich mit Internetverbindung ist eine ganz klare Reduzierung der Benutzerrechte, dafür muß manm kein Experte sein. Ich finde es gut und wichtig, daß dem jetzt entgegengetreten wird.
 
@ Durchblicker :

Sag mal meinst du die Verbraucherzentrale und deren Anwälte seien derart mit dem Klammersack gepudert und behaupten einfach mal irgend etwas vollkommen aus der Luft gegriffenes?

Das kann nicht wirklich dein ernst sein (hoffe ich) .

Selbst wenn auf der Schachtel ansatzweise etwas dazu steht dies offenkundig nach hier geltendem Recht nicht ausreichen ausgeführt/hervorgehoben und genau darum dreht es sich.

Im übrigen ist Blizzards halbe EULA in der aktuellen Form in Deutschland vollkommen ungültig . Das fängt schon damit an das sie nach wie vor der Meinung sind den Leuten einen Accountverkauf verbieten zu können. Wie mittlerweile zich fach belegt ist dies allerdings in Deutschland explizit zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Blubber123 schrieb:
@ Durchblicker :

Sag mal meinst du die Verbraucherzentrale und deren Anwälte seien derart mit dem Klammersack gepudert und behaupten einfach mal irgend etwas vollkommen aus der Luft gegriffenes?

Das kann nicht wirklich dein ernst sein (hoffe ich) .

Selbst wenn auf der Schachtel ansatzweise etwas dazu steht dies offenkundig nach hier geltendem Recht nicht ausreichen ausgeführt/hervorgehoben und genau darum dreht es sich.

Im übrigen ist Blizzards halbe EULA in der aktuellen Form in Deutschland vollkommen ungültig . Das fängt schon damit an das sie nach wie vor der Meinung sind den Leuten einen Accountverkauf verbieten zu können. Wie mittlerweile zich fach belegt ist dies allerdings in Deutschland explizit zulässig.


Doch natürlich.
Oder willst Du jetzt allen Ernstes behaupten,
daß es bisher noch nie eine Aktion der VSZ gab,
die nachhaltig in der Luft verpufft ist?

Oha, da kommen die EULA wieder...hehe
Die angebliche Unzulässigkeit gabs doch auch bei WoW schon.
Und was ist passiert? Nix!
Genau, weils eben doch alles rechtens ist.
Ergänzung ()

wull schrieb:
Sicherlich richtig, aber zum Glück ist der hiesige Ansatz doch ein eher vorsichtiger, zum Beispiel bei Gen-Produkten. Außerdem bin ich mir sicher, daß die Lebensmittelindustrie hierzulande wesentlich stärkeren Regularien unterliegt als die Vertriebsmechanismen von Computerspielen. Ich finde Online-Zwang generell nicht richtig, das hat mich schon bei HL2 aufgeregt und jetzt kann man sehen, wo das hin geführt hat.

Dauerhafte Abhängigkeit von Servern und eine nur eingeschränkte Spielbarkeit ausschließlich mit Internetverbindung ist eine ganz klare Reduzierung der Benutzerrechte, dafür muß manm kein Experte sein. Ich finde es gut und wichtig, daß dem jetzt entgegengetreten wird.

Das ist Blödsinn!
Fakt ist, als Spielehersteller kann ich ganz alleine entscheiden,
wie meine Spiele gespielt werden können.
Und wenn ich zum Eigenschutz auf den Onlinezugang bestehe , dann ist das nunmal so.
Wer das nicht mag brauch das Spiel nicht kaufen. Punkt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Durchblicker schrieb:
Oha, da kommen die EULA wieder...hehe
Die angebliche Unzulässigkeit gabs doch auch bei WoW schon.
Und was ist passiert? Nix!
Genau, weils eben doch alles rechtens ist.

Ganz ehrlich, du bist mir zu kindisch .
Informiere dich ordentlich (es ist bereits rechtlich abgeklärt das Großteile der Blizzard-EULA´s uns deutsche überhaupt nicht interessieren müssen) und setze die Rosarote-Blizzard Brille ab. Dann kann man vielleicht objektiv diskutieren .


Für alle hier nochmal eine kleine Zusammenfassung zu Blizzards Big Brother Award 2012 :

Kategorie Verbraucherschutz
13.04.2012 19:02 Laudator: Frans Valenta

Der Big Brother Award 2011 in der Kategorie „Verbraucherschutz“ geht an die Firma

Blizzard Entertainment, eine Abteilung der Firma Activision Blizzard,

die aus einer spielerischen Freizeitbeschäftigung am Computer eine Schlacht mit einem siebenköpfigen Drachen um die Privatsphäre gemacht hat. Ein erster Sieg ging an die Online-Rollenspielerinnen und -spieler, aber der Drache ist nur leicht verwundet und rüstet nach.

Wer sich mit Sagengestalten und Fantasy-Literatur beschäftigt hat, weiß: Drachen, vor allem mehrköpfige Drachen, werden oft als ein Sinnbild für „Das Böse“ benutzt. So wie Herakles in der griechischen Mythologie als zweite von insgesamt 12 Aufgaben die Hydra besiegen musste, bekommen auch Online-Spieler die Macht dieser Drachen zu spüren. Und das nicht nur im Rahmen der zu lösenden, sogenannten „Quests“.

Es gibt einen Drachen, der die Spieler ständig begleitet, ohne dass ihnen seine Gegenwart bewusst wird, weil er nicht sichtbar ist. Er versteckt sich nämlich in den Nutzungsbedingungen, erfolgreich getarnt in seitenlangen Texten, die erfahrungsgemäß einfach weggeklickt werden, damit man endlich ins Spiel kommen kann.

Deswegen möchten wir Ihnen einmal zeigen, wie so ein Drache aussieht und welche Bedeutung er für die Spieler hat. Eine Hydra besitzt zum Beispiel neun Köpfe, acht sterbliche und einen unsterblichen. Wenn man einen Kopf abschlägt, wachsen gleich zwei neue Köpfe nach. Der Drache bei Blizzard Entertainment und anderen Online-Rollenspiel-Anbietern, wie zum Beispiel vom zweiten Marktführer Electronic Arts, hat da ganz ähnliche Eigenschaften.

Es war einmal eine Zeit, um das Jahr 2004/2005 herum, als Online-Rollenspieler sich einen coolen Phantasie-Namen ausdachten und ein verwunschenes Passwort, damit sich die Tore zu den Dungeons der virtuellen Welten für sie öffneten. Das reichte dem heute prämierten Blizzard-Drachen im Jahre 2009 nicht mehr: Er wollte alle Spieler in seinem gleich für mehrere Spielsysteme einheitlich gültigen Account-System erfassen. Seit diesem Zeitpunkt sind die Spieler gezwungen, sich mit einer existierenden E-Mail-Adresse anzumelden. Andere Spielsysteme folgten diesem Beispiel. Die Waffe des Drachen für diesen Schlag gegen die Privatsphäre war der erste seiner sieben Köpfe: Die Änderung der Nutzungsbedingungen.

Die Nutzungsbedingungen

sind quasi das unsterbliche „Oberhaupt“ der Spiele. Sie zwingen den Nutzer eines Spieles, alle vorgegebenen Bedingungen ausnahmslos zu akzeptieren. Ohne einen Klick auf den „Accept“-Button erhalten sie keinen Zugang zur so genannten „World of Warcraft“ und andere virtuelle Spielwelten. Damit verzichten die Spieler auf „alle Persönlichkeitsrechte, die Sie ggf. in Bezug auf Nutzerinhalte haben“, so steht es wörtlich in Blizzards Bedingungen, und räumen dem Spielehersteller sehr weit gehende Eingriffe in ihre Privatsphäre ein.

Zum Beispiel muss jeder Nutzer einem permanenten

Arbeitsspeicherscanning

während der Laufzeit des Spiels durch die herstellereigene Software (bei Blizzard heißt sie „Warden“, bei Electronic Arts „Origin“) zustimmen. Hierbei wird auch die gesamte Prozessor-Aktivität erfasst. Entwickelt wurden diese Programme, weil viele Spieler mit so genannten „Bot“-Programmen über Nacht Gold gesammelt oder ihre Spielstärke erhöht haben. Das hat einen Großteil der Spieler verärgert, und die Hersteller wurden aufgefordert, zu reagieren. Mit dem Arbeitsspeicherscan sollen diese Schadprogramme nun aufgespürt und Schummeleien beim Spiel verhindert werden. Was mit den dabei gesammelten – auch spielfremden – Informationen beim Hersteller passiert, ist völlig unklar. Das veranlasste die Electronic Frontier Foundation und andere Bürgerrechtsgruppen, diese Technologie als „Spyware“ einzustufen.

Der nächste Drachenkopf mit der Lizenz zum Spionieren ist die Erlaubnis zur

Chataufzeichnung.

Das betrifft die gesamte in kleine Chat-Fenster eingetippte Textkommunikation im Spiel. Immerhin: Bei Blizzard zumindest werden Audiochats nicht gespeichert, da die automatisierte Auswertung wegen der zahlreichen Dialekte technisch zu aufwändig wäre. Zumindest im Augenblick noch.

Sehr ergiebig für die Schnüffeleien unseres Daten-Drachen ist dagegen die

Spielverlaufsprotokollierung.

Dabei werden alle Handlungen des Spielers chronologisch erfasst. Damit man aber nicht so direkt merkt, dass hier eine Vorratsdatenspeicherung mit Anlage von Bewegungsprofilen stattfindet, hat man die

Erfolgsstatistik

eingeführt. Lobende Einträge gibt es zum Beispiel für Kämpfe, für „Spieler gegen Spieler“-Aktionen, für das Absolvieren von „Dungeons & Schlachtzügen“, für von der Spielfigur erlernte Berufe, für den erworbenen Ruf der Spielfigur und die Teilnahme an so genannten „Weltevents“. Nicht nur Spieler können die eigenen Ergebnisse betrachten, im Prinzip kann jeder, der den Spielewelt- und Charakternamen kennt, über das sogenannte „Arsenal“ Informationen im Internet abrufen. Dort kann dann ermittelt werden, wer wann, wie lange und wie oft gespielt hat.

An Hand der über eine längere Zeit beobachteten Spielweise lassen sich für jeden Spieler

Persönlichkeitsprofile

ableiten. Im 2005 eingereichten und 2007 veröffentlichten US Patent 20070072676 – eingetragen auf einen wissenschaftlichen Mitarbeiter von Google – wird detailliert beschrieben, wie die aufgezeichneten Spieleigenschaften, die im Chat verbrachte Zeit, das Verhalten beim Tauschhandel, die Erforschung von Gebieten, die Entscheidung bei Konfliktsiutationen, eine ruhige oder aggressive Spielweise und die Risikobereitschaft eines Spielers für gezielte Werbung ausgewertet werden können.

Psychologen können daraus durchaus ablesen, wer eine militärische Laufbahn einschlagen könnte, wer in der Bankbonität herabgestuft werden sollte, wer über Führungsqualitäten verfügt, wer wegen seines rüpelhaften Verhaltens gemieden werden sollte, wer potenziell spielsüchtig oder wahrscheinlich arbeitslos ist. Einzelne Spielaufgaben wirken, als wären sie speziell für das Casting von Rekruten in Spezialeinheiten vorgesehen. Hier müssen die Spieler zum Beispiel gezielt Zivilisten töten oder Geständnisse per Elektroschock-Folter erzwingen. Solche Aufgaben erinnern stark an das Milgram-Experiment von 1961. Hierbei wurde die Bereitschaft durchschnittlicher Menschen getestet, autoritären Anweisungen auch dann Folge zu leisten, wenn sie in direktem Widerspruch zu ihrem Gewissen stehen.

Das Feldversuchslabor unseres „Drachenschöpfers“ Blizzard Entertainment zeichnet alles auf. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich Organisationen auszudenken, die an solchen Spieler-Profilen großes Interesse haben dürften.

„So lange ich mit meinem Avatar anonym unterwegs bin, macht mir das alles nichts aus“ mag mancher Spieler gedacht haben – bis die

Freundeslisten

eingeführt werden sollten. Mit dem „Real ID“ genannten Freundschaftsystem wären die Nutzerinnen und Nutzer von Diskussionsforen gezwungen gewesen, ihren echten Namen öffentlich anzugeben, anstatt mit einem Pseudonym spielen zu können. Hintergrund auch hier: Die Spieler forderten, dass der Hersteller gegen pöbelnde Mitspieler vorging. Blizzards Antwort: „Dann personalisieren wir unser Angebot, und wo wir gerade dabei sind, beziehen wir doch auch gleich die Facebook-Accounts und dortigen Freundeslisten mit ein.“ Das Unternehmen teilte mit, damit werde „ein verbesserter sozialer Aspekt in der Spielerfahrung“ ermöglicht. Immerhin ist die Funktion optional: Die Spieler müssen den Zugriff auf die Facebook-Freundesliste aus dem Blizzard-Spiel „Starcraft II“ heraus aktiv erlauben.

Ein Firmenmitbegründer lobte das Vorhaben mit folgenden Worten: „Wenn der für Onlineunterhaltungen typische Schleier der Anonymität gelüftet ist, wird dies zu einer besseren Umgebung in den Foren führen, konstruktive Unterhaltungen fördern und die Community auf eine Art und Weise zusammenbringen, wie sie bisher nicht verbunden war.“ Den Spielern gefiel es allerdings gar nicht, plötzlich womöglich von Arbeitgebern oder Nachbarn als regelmäßige Online-Spieler identifiziert werden zu können. Innerhalb kürzester Zeit sammelten sich allein in den deutschsprachigen Foren über 12.000 Beschwerdebeiträge. Ein „Shitstorm“ brach über den Drachen, über Blizzard und sein „Battlenet“ herein.

In den USA wollte daraufhin der Community-Manager mit gutem Beispiel vorangehen und veröffentlichte unbekümmert seinen Klarnamen. Das hatte Folgen: Rasend schnell verbreiteten sich Adresse, Telefonnummer, Alter, Namen und Alter der Familienmitglieder, persönliche Vorlieben und weitere Details in den Internetforen. Nach zwei Tagen kam die Kapitulation. Man erklärte, „dass es nicht nötig sein wird, reale Namen für das Verfassen von Beiträgen in den offiziellen Foren zu nutzen.“ Die Spieler mit ihrem in den letzten Jahren immer mehr gewachsenen Wunsch nach Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Daten haben hier immerhin einen Teilsieg errungen.

Blizzard erhielt im Jahr 2005 bereits den österreichischen BigBrotherAward in der Kategorie „Kommunikation und Marketing“ für das Ausspionieren von Arbeitsspeichern und Rechnerdaten.

Wir verleihen den BigBrotherAward heute für das ganze Zusammenspiel verschiedener Komponenten unter dem Stichwort Real ID. Wenn sich die Spieler heute mit der gleichen E-Mail-Adresse z.B. in „World of Warcraft“ und „Starcraft II“ einloggen, sind sie damit auf Blizzards Battle-Net-Server und können sehen, ob ihre Freunde bei den anderen Blizzard-Spielen online sind. Und sie werden natürlich auch gesehen. Durch Real ID müssen die Spieler sich sehr gut informieren,mit mehreren Mailadressen arbeiten und ihre Spiele penibel voneinander trennen, wenn sie keinen Charakter-Fingerabdruck im Netz hinterlassen, sondern einfach nur ein bisschen in bunten, spielerischen Welten abschalten wollen.

Mit der gescheiterten Einführung von Klarnamen über die Real ID hat der Drache zwar einen Kopf verloren, aber welche zwei werden bald nachwachsen? Denn nicht Einsicht und Spielerkomfort waren der Grund für diesen Teil-Rückzug, sondern massive Proteste und ein blauäugiger Marketing-Fehler. Mit ausgiebigen Protokollen von Spieleraktionen und Verhaltensmustern ebnen Blizzard und andere Online-Spieleanbieter den Weg für personenbezogene In-Game-Werbung und Charakterprofile, die mit einer unbemerkt eingeführten Änderung der Nutzungsbedingungen problemlos Dritten zugänglich gemacht werden könnten.

Damit uns keiner falsch versteht: Wir halten Online-Spiele nicht für ein generelles Übel. Gerade die Firma Blizzard hat mehrere sehr kreative Spiele im Programm. Wir wünschen uns durch die Verleihung der BigBrotherAwards und die damit verbundene Publizität, dass Blizzard seine Privatsphäre-Einstellungen überdenkt und die Spieler sich die Mühe machen, die Nutzungsbedingungen wirklich durchzulesen. Wir hoffen, dass von unserem Preis eine Signalwirkung für die ganze Branche zum Vorteil der Verbraucher ausgeht.

In diesem Sinne:

Herzlichen Glückwunsch, Blizzard Entertainment, zum BigBrotherAward 2012.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben